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  #1  
Alt 23.01.2018, 10:04
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Bayliner 1802 Bayliner 1802 ist offline
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Standard Bootskauf in Italien

Hallo,
habe schon mehrmals die Suche durchstöbert, jedoch nichts gefunden was genau passt.
Die Situation:
Ich möchte ein Boot (Bj. 2001, 8m, trailerbar ) in Italien am Gardasee kaufen.
Das Boot gehört einem Österreicher ( 2.Hd.), ist jedoch in Italien zugelassen.
Das Boot steht auf einem nicht zugelassen Ami-Hänger.
Überführungskennzeichen / Rote Nummer funktioniert nicht.
Nun hatte ich vor mit einem eigenen Trailer das Boot am Gardasee abzuholen.
Kaufabwicklung in Bar. ( Summe muss wohl vorher angemeldet werden?)Müssen Boote aus Italien auch aus einem Schiffsregister ausgetragen werden? ( Hatte so etwas in der Suche hier gelesen.)Wenn ich mit dem Eigner (Österreicher) einen Vertrag mache, so könnte das Boot doch überall stehen. Muss Er oder ich mich um solche sachen kümmern?
Worauf muss ich sonst achten?
CE-Bescheinigung; EU-Versteuerung

Gruß Dirk
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  #2  
Alt 23.01.2018, 10:23
Benutzerbild von Raili
Raili Raili ist offline
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Zitat:
Zitat von Bayliner 1802 Beitrag anzeigen
Hallo,
habe schon mehrmals die Suche durchstöbert, jedoch nichts gefunden was genau passt.
Die Situation:
Ich möchte ein Boot (Bj. 2001, 8m, trailerbar ) in Italien am Gardasee kaufen.
Das Boot gehört einem Österreicher ( 2.Hd.), ist jedoch in Italien zugelassen.
Das Boot steht auf einem nicht zugelassen Ami-Hänger.
Überführungskennzeichen / Rote Nummer funktioniert nicht.
Nun hatte ich vor mit einem eigenen Trailer das Boot am Gardasee abzuholen.
Kaufabwicklung in Bar. ( Summe muss wohl vorher angemeldet werden?)Müssen Boote aus Italien auch aus einem Schiffsregister ausgetragen werden? ( Hatte so etwas in der Suche hier gelesen.)Wenn ich mit dem Eigner (Österreicher) einen Vertrag mache, so könnte das Boot doch überall stehen. Muss Er oder ich mich um solche sachen kümmern?
Worauf muss ich sonst achten?
CE-Bescheinigung; EU-Versteuerung

Gruß Dirk
..habe das gleiche vor 3 Jahren allerdings mit einem Broker gemacht.
Unterschrift mußte bei meiner Anmeldung in Österreich beglaubigt sein, meines (ungefähr die selbe Größe ) war in keinem italienischen Register eingetragen, da unter 10 m lang. Die Austragung wird sonst wohl der Verkäufer machen müssen (inkl. Nachweis, dass durchgeführt). Wurde bei meiner Anmeldung in Österreich verlangt , aber da unter 10 m : siehe oben.
CE ist wichtig, ohne gäbe es keine Anmeldung (zumindest in Österreich)
MWST. hat keinen interessiert (war aber kein hoher Betrag).
liebe Grüße
Raimund
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  #3  
Alt 23.01.2018, 11:27
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Bayliner 1802 Bayliner 1802 ist offline
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Das Boot soll nach dem Kauf in Deutschland zugelassen werden.
Sollte ich in dem Kaufvertrag als Ort Österreich angeben?
Er verkauft mir das Boot ja als Österreicher in Italien....

Gruß Dirk

Geändert von Bayliner 1802 (23.01.2018 um 12:10 Uhr)
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  #4  
Alt 23.01.2018, 13:54
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Zitat:
Zitat von Bayliner 1802 Beitrag anzeigen
Das Boot soll nach dem Kauf in Deutschland zugelassen werden.
Sollte ich in dem Kaufvertrag als Ort Österreich angeben?
Er verkauft mir das Boot ja als Österreicher in Italien....

Gruß Dirk
..der Kaufvertrag ist ja eh nur ein formloses Papier. Imho müßte das gehen, aber es gibt sicher fundiertere Meinungen dazu.
liebe Grüße
Raimund
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  #5  
Alt 23.01.2018, 17:28
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Dem WSA Mannheim war es schiet egol, wo das Boot zugelassen war und welche Regularien dort gelten. Maßgeblich war der Kaufvertrag mit der Bestätigung des VK, dass das Geld bezahlt war.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #6  
Alt 23.01.2018, 18:02
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Unser vorletztes Boot stammte auch vom Gardasee. Vorbesitzer war ebenfalls ein Österreicher und das in Italien zugelassene Boot stand auf einem in D nur schwer zulassungsfähigen Ellebi-Trailer.

Ich habe mir das Boot während eines Urlaubtripps im Jahr 2007 mit dem WOMO in Desenzano del Garda angesehen. Wir waren uns schnell einig und haben einen Standardkaufvertrag für Boote ausgefüllt, den ich mir bei best-boats24 ausgedruckt hatte. Ich habe dann noch ein paar Euros angezahlt, bin nach Hause gefahren, habe mir in Bremen einen Techau-Trailer gekauft, den die gerade im Netz im Angebot hatten, schnell zugelassen und danach wieder zurückgefahren, die eigentliche Kaufsumme bezahlt, das Boot umladen lassen und heimgefahren.

Zu Hause habe ich dann den Kaufvertrag und die CE-Bescheinigung an den ADAC geschickt und mir einen IBS ausstellen lassen. Fertig

Das war eine 6,50m Marinello-Centerkonsole gewesen und mein zweites Boot aus Italien. Zuvor hatte ich 2005 noch eine 6,00m CAD-Centerkonsole in Triest von einem Italiener gekauft.
Das gleiche Prozedere, nur habe ich damals noch den Trailer mitgenommen und in Deutschland zugelassen. Es war ein Satellite. Die Zulassung war unproblematisch. Ich musste nur zusätzlich abladen und den Trailer amtlich verwiegen lassen, weil das Leergewicht nicht in den Papieren vermerkt war.

Die späteren Käufer beider Boote haben sich sogar noch gefreut, dass die Boote aus Italien waren, weil die Motoren dort bei Erstinbetriebnahme zugelassen werden müssen und ein amtliches Nachweisdokument ausgestellt wird.
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  #7  
Alt 23.01.2018, 18:09
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Ach so ja, versteuern musst Du ein 2001 in Italien in den Verkehr gebrachtes Boot bei einem Länderwechsel innerhalb der EU nicht mehr. Eine CE-Bescheinigung ist für dieses Baujahr allerdings zwingend erforderlich. Ohne bekommst Du es in D nicht zugelassen.
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  #8  
Alt 23.01.2018, 19:00
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Vielen Dank für die Info.
Also brauche ich mich nicht um ein Schiffsregister zu kümmern?
Und wichtig wäre dann eigentlich nur die CE?
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  #9  
Alt 23.01.2018, 22:58
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Irre ich mich, oder sind Bargeldgeschäfte in Italien über 3000,00 EUR nicht ganz unproblematisch. Vor eineinhalb Jahren jedenfalls wäre das keine gute Idee gewesen. Die Bargeschäftsschwelle ist vor einiger Zeit von 1.000,00 EUR auf 3.000,00 EUR hochgesetzt worden, aber dass sie aufgehoben worden wäre, wäre mir neu.
__________________
Viele Grüße vom Ostseehinterland,
Jörn



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  #10  
Alt 24.01.2018, 06:18
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Ach so ja, versteuern musst Du ein 2001 in Italien in den Verkehr gebrachtes Boot bei einem Länderwechsel innerhalb der EU nicht mehr. Eine CE-Bescheinigung ist für dieses Baujahr allerdings zwingend erforderlich. Ohne bekommst Du es in D nicht zugelassen.

Denke ein Nachweis über die bezahlte Steuer ist in diesem Fall auch nicht unerheblich. Entweder Originalrechnung oder T2L, ausgestellt vom Italiener. Zumindestens war es bei uns letztes Jahr so. Kann mich aber auch täuschen.

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #11  
Alt 24.01.2018, 09:12
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  #12  
Alt 24.01.2018, 09:19
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Hätte einer der Vorbesitzer nicht die Möglichkeit gehabt, sich die Mwst zu holen? Boot ist doch 2001. Da waren bestimmte Länder noch nicht in der EU.
Hier bin ich aber raus. Gibt im Forum Mitglieder die sind bei dem Thema richtig fit.
Wir sind nach der Devise vorgegangen, lieber ein Dokument zu viel, als eines zu wenig und dann Ärger oder evtl. sogar noch einmal die Geldbörde ziehen.
Unser Boot ist auch 2001 und in Italien das erstemal registriert. Trotzdem brauchten wir den Nachweis bezüglich der Steuer. Liegt aber vielleicht daran, dass unser Boot dauerhaft nach HR überstellt wurde.

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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