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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer o. Zulassung und o. TÜV überführen.
Hallo, wollte mal fragen ob man ein Boot mit einem Straßentrailer der nicht zugelassen ist und keinen TÜV hat mit einem roten Kennzeichen überführen darf ohne sich strafbar zu machen. Der Trailer ist ein 3T Heku, Bj. 88.
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Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal. Cordi |
#2
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Kommt darauf an. Wenn der Betrieb, dem die roten Nummern gehören, als Betriebszweck die Überführung von Trailern hat, ist dies zulässig. Handelt es sich um einen reinen PKW-Betrieb und es ist quasi eine Fahrt, die mit dem eigenen Betriebszweck nichts zu tun hat, kann es Ärger geben.
Der Ärger bzgl. Zulassungsrecht ist vernachlässigbar. Das ist eine OWI mit 10 € oder ab 2017 auch mehr. Aber im Versicherungsfall wird der Inhaber des Kennzeichens von seiner Versicherung in Regress genommen. Und das kann dann teuer werden.
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Viele Grüße Thomas
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#3
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Das hatte ich damals bei unserer Polizeidienststelle und der Zulassung auch nachgefragt, die haben übereinstimmend gesagt, das Boot und Trailer quasi eine Einheit sind und der Anhänger in der Regel bootsgebunden ist.
Wenn ich ein Auto mit roter Nummer überführe, darf ich ja auch alle Sitzplätze belegen und Brocken in den Kofferraum legen.
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#4
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Wenn du nicht bei einem Autohändler oder bei einer Autowerkstatt arbeitest bekommst du erstmal gar keine "roten Kennzeichen".
Das Kurzzeitkennzeichen bekommst du nur gegen die Vorlage eines gültigen Tüvberichts. Das heißt für dich, entweder den Anhänger per Spedition zum Tüv bringen lassen, oder "schwarz Fahren" oder einen Termin bei dem nächstgelegen Überwachungsverein vereinbaren. Das kann aber auch der Verein sein zu dem du nie fahren würdest.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#5
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Hol dir ein Überführungskennzeichen. Das ist das mit dem gelben Feld rechts wo die Gültigkeit einprägt ist. Das ist aber nur in Deutschland zulässig.
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Gruß Sylvio
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#6
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Ohne TÜV geht das seit ein paar Jahren nicht mehr. Es gibt auch keine Überführungskennzeichen ohne TÜV (ausser für den Weg zum TÜV).
Man kann zwar welche vom Händler nehmen, aber wenn der TÜV schon länger abgelaufen ist, kostet das. Kann auch den Händler sein rotes Kennzeichen kosten. Also am besten einen Autotrailer nehmen und den da drauf stellen. Gruss Axel
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#7
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Gruß Sylvio |
#8
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Gruß Sylvio |
#9
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Zitat:
Zitat:
Auch mit TÜV ginge das nur, wenn Kauf von Boot + Trailer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Überführung stehen. Anderenfalls darf man einen Anhänger nur leer mit KZK bewegen. Das Thema haben wir hier wochenlang zerpflückt. Zur 06er wurde ja schon einiges geschrieben....
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#10
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Gruß Sylvio |
#11
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Öhm, war das nicht so das ein Anhänger, egal welcher Art, nur leer mit Kzk überführt werden darf?
Zitat: zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten Aus: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php Transport ist nicht erwähnt. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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#12
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Zitat:
Dazu gibt es gerichtliche Urteile, wenn die Überführung eines Gespanns unmittelbar mit dem Kauf zusammenhängt, gilt das nicht als Transport. Das sollte dann aber auch überprüfbar sein. Man findet etwas dazu über die Suche. (Überführung Boot auf Trailer oä.)
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#13
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Zitat:
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Gruß Sylvio
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#14
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Wenn es dann Gerichte gibt die das so sehen scheint das wohl so zu sein. Verlassen würde ich mich nicht darauf. Das zeigt dann aber auch das der Spruch auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand voll zutrift...
Wie gesagt, die Stvzo gibt es nicht her. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#15
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Danke euch für die Info. Hintergrund ist dieser, dass Boot meines begehrens steht knapp 200km von mir entfernt auf dem besagten Straßentrailer in einer Halle. Der Besitzer benutzte den Trailer jahrzehnte lang nur als Hafentrailer d.h. zweimal im Jahr raus aus der Halle rein ins Wasser zum rein und raus slippen. Die Reifen haben sogar noch die Noppen dran sind aber steinalt. Jetzt weis ich nicht wie ich das Gespann abholen könnte.
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Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal. Cordi |
#16
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Zitat:
insbesondere Beitrag 200. Und Sylvio sei gesagt, Du solltest Dich schämen, andere User hier auf so miese Art anzuschreiben.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#17
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Leider kann ich auf die Schnelle im Netz keines der genannten Urteile in Textform finden.
An Stelle des To würde ich mir dann ein solches Urteil besorgen und auf der Fahrt mitführen. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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#18
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Zitat:
Mein Einwand bezog sich auf Post 5. Ich würde an seiner Stelle das Boot mit zugelassenem Trailer abholen und mir den Hafentrailer Rat einmal ansehen und dann weiter entscheiden.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#19
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Na klar kriegt er ein KZK, aber er muss damit den nächsten TÜV anlaufen. So war der Stand bei mir. Wollte einen Anhänger mit abgelaufenem TÜV von Kroatien nach Hause bringen. Da hätte ich dann bei Bad Reichenhall nen Tüv aufsuchen sollen.
Aber was ganz anderes: mit so steinalten Reifen würde ich nicht mit Boot drauf fahren.
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#20
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Es gibt auch TÜV Prüfer die kommen vor Ort.Vielleicht findest du in der Nähe so einen und ihr schaut euch das vor Ort an.Dann könnt ihr immer noch entscheiden.Vielleicht gibt es auch mit wenig Aufwand die Plakette,dann könntest du erst zulassen und dann ganz normal abholen.
Gruß Ralf
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www.albert-line.de |
#21
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Ruf bei der Zulassung an.
Was hier als nichtfunktionierend gesehen wird, ging auf Anfrage bei der Zulassungsstelle doch. Mein Krad konnte ich, mit dem späteren Kennzeichen versehen, ungestempelt zur HU fahren, da war kein Kurzzeit Kennzeichen erforderlich. Die richtigen Stellen fragen hilft ungemein weiter. Willy |
#22
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Zitat:
https://www.adac.de/der-adac/rechtsb...itkennzeichen/
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#23
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Ich empfehle dir ein Kurzzeitkennzeichen zu machen.
Dieses kannst du auch ohne gültige HU beantragen, allerdings mit der Auflage damit ausschließlich zum nächsten Betrieb(TÜV, DEKRA etc.) zu fahren welcher die HU abnehmen kann. @Michael G. Mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland zu fahren ist heikel. Genau genommen ist diese Art von Kennzeichen auch bei gültiger HU nur in der BRD gültig.
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Liebe Grüße Moritz |
#24
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Tja aber per Luftfracht den Trailer nach D zu bringen, war mir zu teuer.
Und ehrlich: wenn ich abends um 22.00 Uhr bei Bad Reichenhall die Grenze überquert hätte, wäre ich auch noch bis nach Hause weitergefahren.
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#25
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Da ich das theater letztes jahr auch hatte kann ich dir sagen:
Boot+Trailer+ Rote Nummer = NEIN (außer du triffst wie ich nen gaaanz enspanten VOPO) Trailer+Rote Nummer = JA Leider zählt das Boot als Ladung, naja bei einer Überführung mit einem Rotem Kennzeichen darf keine Ladung transportiert werden (wg Wettbeweblichen Vorteil, problem ist halt das rote Kennzeichen nur noch an Gewerbetreibende vergeben wird, wichtig ist auch das das Kennzeichen für Anhänger Zugelassen ist) Die gelben Kurzzeitkennzeichen gibts nur noch MIT Tüv !!! (kein meter ohne Tüv) Welche Abmessungen Hat denn Dein Boot mit Trailer , auch die Gewichte ? Weil ich z.b. fahr nen 3-Achser LKW für Baumaschienen Transporte also es muss ja nicht immer der teure Tieflader sein wenns über 3,5to geht...vielleicht rufst du mal bei deinen Örtlichen Baumaschinenvermietungen an ob sie dir da nen Spediteur empfehlen können? sozusagen als "günstige" Beiladung für den Rückweg....wenn s ein Paar tage Zeit hat...
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Ciao Danilo |
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