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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Stützlast am Anhänger erhöhen
Hallo zusammen,
da ich bei der Suche weder hier im Forum noch im www fündig geworden bin, hoffe ich, dass Ihr mir bei meinem Problem helfen könnt... Ich habe einen 2to Trailer vom Wassersportcenter Eifel Bj. 1989. Da ist soweit auch alles in Ordnung, der Trailer läuft gut hinterher. Auch gewichtsmäßig habe ich bei dem Boot auf dem Trailer noch deutliche Reserven. Was mir jedoch aufgefallen ist, ist die eingetragene Stützlast. Laut Papieren (grüne Betiebserlaubnis nach § 21 StVzO mit umseitigen TÜV-Gutachten nach §18 (5) StVzO = vermutl Einzelabnahme) ist die Stützlast des Trailers mit nur 50kg eingetragen. Verbaut ist allerdings eine 100kg Auflaufeinrichtung Also Stützlast gewogen >>> 72kg (Für die AHK am Auto wäre das Ideal, denn die darf 80 kg) Ich würde die Stützlast des Trailers ungerne reduzieren, da ich die Befürchtung habe, dass sich der Trailer bei Bodenwellen dann aufwippen würde. Nun meine Frage: hat schon mal jemand die Stützlast bei seinem Anhänger erhöhen lassen? Was ist dabei zu beachten? Schon mal Danke im Voraus für Eure antworten. Gruß Wolfgang |
#2
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Zitat:
Ruf beim TÜV an, die können dir das genau sagen
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#3
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Warum erhöhen - das Auto darf bloss 80 Kg und Du hast 72 tatsächliche Stützlast. Das ist doch ideal
Die 100 Kg Auflaufvorrichtung ist auch ok. Der Dämpfer ist auf das Trailergewicht in der Horizontalen Auflauflast abgestimmt. Das er nebenbei 100 Kg Stützlast verträgt ist eine schöne Beigabe.
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#4
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Zitat:
Lt seinen Anhängerpapieren darf er aber nur 50 Kg Stützlast erzeugen.
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Viele Grüße Michael |
#5
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Zitat:
Hallo Wolfgang, vielleicht haben die Behörden da etwas durcheinander gebracht. Es könnte die Stützlast bei dem unbeladenem Anhänger sein welche in deinen Papieren eingetragen ist. Wenn wir Fahrzeugdokumenten ausstellen müssen wir die Leermasse des Anhängers angeben und wie diese Masse auf die Achsen und Auflaufeinrichtung verteilt ist. Wenn die Auflaufeinrichtung für 100Kg ausgelegt ist und du mit 72Kg unterwegs bist dann ist das alles in Ordnung. Gruß Roland
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Zuviel ist nicht genug |
#6
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Wenn in den Papieren 50 Kg steht darf er die Zugeinrichtung nur mit 50 Kg belasten. Egal ob sich einer beim Eintragen in die Papiere vertan hat oder nicht. Wie schon geschrieben, frag beim Tüv nach, eventuell ist es noch besser wenn du vom Hersteller ne Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen könntest.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#7
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Hallo zusammen,
TÜV ist sicher eine Informationsquelle, die ich noch angehen werde. Ich habe schon befürchtet, dass das "Problem" eher selten ist (oder einfach nicht aufgefallen ist) und Lösungsansätze im Kontrollfall eher auf "ich hab von nichts gewusst..." hinauslaufen. Den Hersteller gibt es nach meiner Recherche so nicht mehr, zudem ist der Hänger jetzt fast 30 Jahre alt... Ich vermute eher, dass bei der Abnahme seinerzeit gefragt worden ist, wieviel Stützlast denn das Zugfahrzeug dürfe (reine Vermutung) und das dann so auch im Gutachten durch den TüV vermerkt wurde. Die Zugeinrichtung scheint grundsätzlich noch original zu sein. Aus meinem bescheidenen technischen Verständnis würde aus statischen Gewichtsgründen nichts gegen 100kg max. zulässige Stützlast sprechen. Der Trailer ist ja von der Konstruktion und den verwendeten Stahlprofilen vergleichbar mit denen anderer Herstellern. Zudem wären 100kg Stützlast ja auch nur die 4% des zGG gemäß StVzO. In D mache ich mir noch nicht einmal soviel Gedanken, da sind es im Zweifel nur 25€ Bußgeld da unter 50% überladen. Aber was ist mit A, SLO oder HR? Gruß Wolfgang Geändert von Grafenwerth (31.05.2018 um 14:45 Uhr) |
#8
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#9
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#10
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Dann fahr zum Tüv.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#11
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Oder such alle alten Papiere durch, falls vorhanden!
Hatte das bei mir auch - Gewicht meines Trailers wurde wegen anderer Achse mehrfach geändert. Beim ummelden wegen Wohnort ploppte da irgendwas im Rechner auf und schwups - schon war wieder das alte Gewicht eingetragen. Am nächsten Tag wieder hin: „Ach so, ja, das hat die Kollegin wohl übersehen...“ Vielleicht ist es ja auch bei dir bloß so was... Falls keine Dokumente mehr da sind hilft dann wohl nur der Gang zum TÜV... (Deshalb kopiere ich inzwischen immer alles alte bevor ich die Originale bei Änderungen abgebe...) Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#12
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Hallo zusammen,
hier ein Update für die Interessierten, wie es mit der Stützlasterhöhung weiter ging: Ich bin also mit ein paar Bildern und den Papieren zum Tüv gefahren, um abzuklären, was möglich wäre (wollte mir nicht die Mühe machen, da direkt mit dem Anhänger hinzufahren). Also erst mal Smalltalk mit dem Prüfer gehalten und Bilder gezeigt. Meinung des Prüfers: Wie lange fahren sie denn schon so > ich jetzt erst aber der Vorbesitzer die letzten 20 Jahre > Dann ist doch alles gut, warum wollen sie das denn jetzt ändern? > Die bösen Wegelagerer in Österreich..., hier hätte ich damit weniger Probleme > Ja bei der Stützlast hat sich ja damals einer was bei gedacht, steht denn sonst noch irgendwo was drauf > Nee, leider nicht bzw. nicht mehr lesbar > Das sieht auf den Bildern ja alles sehr solide aus, und 50kg ist wirklich sehr wenig für so einen Hänger. Kommen sie mal mit dem Trailer vorbei, dann schaue ich mir das an, aber versprechen kann ich nichts... Also heute mit dem Anhänger hin, alles angeschaut, ein bisschen über die Materialstärke heutiger Baumarktanhänger gelästert, 43,90€ bezahlt und ein Gutachten mit der Freigabe bis 80kg erhalten - passt Jetzt geht es noch zum Straßenverkehrsamt zum Eintragen und dann sind wir da auch wieder legal unterwegs Gruß Wolfgang
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