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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Führerscheinpficht Segelboot unter Motor
Hallo zusammen,
in der neuen Sportbootführerscheinverordnung heisst es: Für Sportfahrzeuge unter Segel, deren Segelfläche mehr als 6 m² beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel) erforderlich. Heißt das wenn ich ein Segelboot unter Motor bis 15PS bewege also nicht unter Segel, wäre das Führerscheinfrei? Gruß Manfred |
#2
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Moin
Wenn auf den Binnenschfffahrtssrassen des Bundes im Bereich des Landes Berlin,wie allgemein in der Bundesrepublik;Wasserfahrzeuge mit einer Motorisierung bis zu 15Ps keine Fahrerlaubnis/Führerschein des Fahrzeugführers bedingen,dann wohl ja.Die Segel müssten dann aber zu Hause bleiben oder zu mindest abgeschlagen und verstaut sein. Sind da wirklich 6m²angegeben,das sind ja mal gerade zwei Optis. Na ja Berlin eben,weil logisch wäre das nicht,m.E.kann man mit 15Ps am entsprechendem Boot erheblich mehr Schaden anrichten als mit einer kleinen Jolle mit 8m²Segelfläche,zumal sich i.d.R.da nur Leute draufsetzen die was lernen wollen oder schon gelernt haben. gruss hein |
#3
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Warum willst Du ein Segelboot nur unter Motor bewegen? Man kann Segeln leicht lernen, und kann dann normal Boot fahren und nicht nur mit Hilfsantrieb
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#4
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Vielleicht will er ja nur die Verordnung verstehen .....
Aus dem Grund werden Berliner Gewässer mein Boot höchstens als MoBo jemals sehen, eher nie.
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#5
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Ein Segelboot ist nur ein Segelboot wenn es gesegelt wird, also kein Problem es als Motorboot zu fahren. Wenn man sich die Segelboote die binnen in Kanälen unterwegs sind mal ansieht, wird man feststellen dass die meisten unter Motor fahren.
Wir lassen den nächsten Urlaub den Mast daheim um Strecken mit festen Brücken zu fahren, die wir mit Mast nicht fahren können. Willy |
#6
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Sicher ist man auf Kanälen mit Hilfsantrieb unterwegs. Segeln ist ja auf Kanälen verboten, und oft auch nicht möglich. Da bleibt Motorfahrt oder Straßentransport. Das ist nunmal so. Aber das muss einen nicht davon abhalten, auf Seen (und Berlin hat etliche davon, auch schöne) normal unterwegs zu sein und nicht nur mit Notantrieb.
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#7
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Oh, das kann schwer werden. Warum der Gesetzgeber der Meinung ist, mit einer faktischen Führerscheinfreiheit jedem Schwachmaten den Weg auf das Wasser zu ebnen, ist unverständlich....
Seit Einführung der Führerscheinfreiheit für Mobos ist es auf dem Wasser nicht besser geworden. |
#8
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Zitat:
Hilfs-/Notmotor ist das Paddel. Das ist ja der große Vorteil von Segelbooten. Nimmst du den Mast weg hast du einen Verdränger mit 1a Fahreigenschaften. Hab grad mal ein Foto aus der Kajüte raus gemacht. Geändert von wolf b. (06.08.2018 um 20:07 Uhr) Grund: falsches Bild
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#9
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Naja, die gilt doch auch für Segelboote mit nicht mehr als 15 PS
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Gruß Ewald |
#10
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Jau, da braucht es dann keinen Segelschein, die meisten Brücken dürfen geschlossen bleiben.
Geändert von Giligan (02.01.2019 um 18:59 Uhr)
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#11
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Zitat:
VG Stephan
__________________
Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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#12
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Mir auch aber wie anderswo geschrieben, kommt zur angedachten Rundtour mit etlichen Brücken noch die Abneigung meiner Frau gegen das Mast stellen und die Fahrräder könnten nicht mit.
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#13
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Zitat:
geworden ist , dann bedeutet dss doch im Umkehrschluss , dass es ohne die Neu hinzugekommenen Führerscheinlosen schon schlecht genug war . Damit ist doch der beklagte schlechte Zustand von den Führerscheininhabern erzeugt worden und nicht von den Neuen ohne Schein . Bestätigt wieder meine Abneigung gegen eine Bootsführerschein - Pflicht , da offenbar die Scheininhaber nix besser machen/können als die Scheinlosen . Und wer , wie ich z.B. auf einem 2meter20 Schlauchi mit 10 Ps Motor auf einem vielleicht 20 Hektar See den Spobo (damals See und binnen) gemacht hat , kann ja damit auch nix mehr als ein Scheinloser " Schwachmat " , wie du solche zu benennen pflegst .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#14
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Guten Morgen an alle,
ich hätte eine verwandte Frage bzw. Anmerkung - mein Hobie Cat hat etwas mehr als 13 m² Segelfläche, fällt damit am Bodensee unter die Führerscheinpflicht. Wenn ich mein Vorsegel abnehme, bin ich unterhalb der Führerscheinpflicht. Ein früheres Telefonat mit einem Beamten gab den Schluss, dass man auch dann einen Führerschein braucht, wenn mit weniger m² gefahren wird, da bei einer Kontrolle maßgeblich ist, was im Schein steht. 1. stimmt das etwa garnicht 2. falls es am Bodensee stimmt - stimmts auch binnen? Dann würde Maststellen nicht reichen. Grüße Tycho |
#15
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Wenn es nach dem geht was im Schein steht, dann nutzt es auch nichts, wenn man gar keinen Mast dabei hat.
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#16
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Genau darum geht es. Ich selber hab alle Scheine, will auch nicht über Sinn und
Unsinn diskutieren. Ich will nur belegbar wissen ob man ein Segelboot mit < 15 PS und ohne den Mast abzubauen ohne Schein fahren darf. Der Text der Führerscheinverordnung ist für mich nicht ganz eindeutig. Gruß Manfred |
#17
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Wenn da steht "unter Segel" dann ist segeln gemeint.....wer nicht segelt, benötigt keinen Segelschein. Frag doch die WSP.
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#18
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Ja, um in D segeln zu dürfen, bedarf es grundsätzlich keinen Segelschein.
Außer in Berlin und Bodensee, dort immer. Wird ein Motor in Betrieb gesetzt, ist es ein Mobo, und es gelten die entsprechenden Bestimmungen. Verleiher können oder müssen einen Nachweis vom Mieter, über die Grundkenntnisse des Segelns verlangen. Das sind privatrechtliche Gründe und werden verschieden angewandt. Gruß Henry |
#19
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Zitat:
ich habe heute nochmal per eMail nachgefragt - am Bodensee kontrolliert die Wapo danach, was im Schein steht. Dann braucht man formell auch bei gelegtem Mast ein Segelpatent, wenn man dort fährt. Wie es binnen ist, weiß ich nicht, aber die Sache wäre mir zu heikel, wenn man mir einen Strick daraus drehen könnte. Im Straßenverkehr ist es ja bei gedrosselten Motorrädern das gleiche, da ist es egal, ob die Drossel eingebaut und vielleicht auch einfach vorzeigbar ist. EDIT: Renate hat natürlich recht, dass es nur dort gilt, wo man auch einen Segelschein benötigt! Grüße Tycho |
#20
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Zitat:
So gesehen ist die Frage von Manfred nachvollziehbar. Ist das beim Segelboot ähnlich? Gilt bei einem vorhanden sein der Segel schon diese Segelscheinverordnung? Steht kein Mast, ist das in meinen Augen klar. Aber was ist, wenn der Mast steht, und es nur ein paar Minuten Arbeit bedeutet um segeln zu können? |
#21
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Zitat:
die WaPo des Bodensees sieht das wie gesagt anders. Sonst könnte man ja die fehlenden qm bis zur Führerscheinfreiheit rausschneiden - soll die WaPo dann messen? Ich halte die Auffassung des LRA Konstanz und der WaPo für plausibel. Grüße Tycho
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#22
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Nach meinem persönlichen Rechtsgefühl,kann und werden doch nur Tatsachen geahndet.
Nicht jedoch, was wäre wenn, u.s.w.. Bitte um Aufklärung. Henry |
#23
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Zitat:
Gruß Manfred |
#24
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Zitat:
Gruß Willy |
#25
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Öhm.... das steht doch irgendwo in der Binnenschifffahrtsverordnung? Segelboot mit laufender Maschine = Mobo.
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Gruß, Jörg! |
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