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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.08.2018, 14:12
motordobi motordobi ist offline
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Standard Führerscheinpficht Segelboot unter Motor

Hallo zusammen,
in der neuen Sportbootführerscheinverordnung heisst es:
Für Sportfahrzeuge unter Segel, deren Segelfläche mehr als 6 m² beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel) erforderlich.

Heißt das wenn ich ein Segelboot unter Motor bis 15PS bewege also nicht unter Segel, wäre das Führerscheinfrei?

Gruß Manfred
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  #2  
Alt 06.08.2018, 17:14
Benutzerbild von hein mk
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Moin
Wenn auf den Binnenschfffahrtssrassen des Bundes im Bereich des Landes Berlin,wie allgemein in der Bundesrepublik;Wasserfahrzeuge mit einer Motorisierung bis zu 15Ps keine Fahrerlaubnis/Führerschein des Fahrzeugführers bedingen,dann wohl ja.Die Segel müssten dann aber zu Hause bleiben oder zu mindest abgeschlagen und verstaut sein.
Sind da wirklich 6m²angegeben,das sind ja mal gerade zwei Optis.
Na ja Berlin eben,weil logisch wäre das nicht,m.E.kann man mit 15Ps am entsprechendem Boot erheblich mehr Schaden anrichten als mit einer kleinen Jolle mit 8m²Segelfläche,zumal sich i.d.R.da nur Leute draufsetzen die was lernen wollen oder schon gelernt haben.
gruss hein
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  #3  
Alt 06.08.2018, 19:21
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Warum willst Du ein Segelboot nur unter Motor bewegen? Man kann Segeln leicht lernen, und kann dann normal Boot fahren und nicht nur mit Hilfsantrieb
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  #4  
Alt 06.08.2018, 19:36
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wolf b. wolf b. ist offline
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Vielleicht will er ja nur die Verordnung verstehen .....

Aus dem Grund werden Berliner Gewässer mein Boot höchstens als MoBo jemals sehen, eher nie.
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  #5  
Alt 06.08.2018, 19:39
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Giligan Giligan ist offline
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Ein Segelboot ist nur ein Segelboot wenn es gesegelt wird, also kein Problem es als Motorboot zu fahren. Wenn man sich die Segelboote die binnen in Kanälen unterwegs sind mal ansieht, wird man feststellen dass die meisten unter Motor fahren.

Wir lassen den nächsten Urlaub den Mast daheim um Strecken mit festen Brücken zu fahren, die wir mit Mast nicht fahren können.


Willy
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  #6  
Alt 06.08.2018, 19:52
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Sicher ist man auf Kanälen mit Hilfsantrieb unterwegs. Segeln ist ja auf Kanälen verboten, und oft auch nicht möglich. Da bleibt Motorfahrt oder Straßentransport. Das ist nunmal so. Aber das muss einen nicht davon abhalten, auf Seen (und Berlin hat etliche davon, auch schöne) normal unterwegs zu sein und nicht nur mit Notantrieb.
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  #7  
Alt 06.08.2018, 20:00
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Vielleicht will er ja nur die Verordnung verstehen .....

.
Oh, das kann schwer werden. Warum der Gesetzgeber der Meinung ist, mit einer faktischen Führerscheinfreiheit jedem Schwachmaten den Weg auf das Wasser zu ebnen, ist unverständlich....
Seit Einführung der Führerscheinfreiheit für Mobos ist es auf dem Wasser nicht besser geworden.
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  #8  
Alt 06.08.2018, 20:03
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wir lassen den nächsten Urlaub den Mast daheim um Strecken mit festen Brücken zu fahren, die wir mit Mast nicht fahren können.
So bin ich hier auch unterwegs, Mast stellen lohnt einfach nicht.
Hilfs-/Notmotor ist das Paddel.
Das ist ja der große Vorteil von Segelbooten.
Nimmst du den Mast weg hast du einen Verdränger mit 1a Fahreigenschaften.

Hab grad mal ein Foto aus der Kajüte raus gemacht.
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  #9  
Alt 06.08.2018, 20:36
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Seit Einführung der Führerscheinfreiheit für Mobos ist es auf dem Wasser nicht besser geworden.
Naja, die gilt doch auch für Segelboote mit nicht mehr als 15 PS
__________________
Gruß
Ewald
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  #10  
Alt 06.08.2018, 22:10
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
So bin ich hier auch unterwegs, Mast stellen lohnt einfach nicht.
Hilfs-/Notmotor ist das Paddel.
Das ist ja der große Vorteil von Segelbooten.
Nimmst du den Mast weg hast du einen Verdränger mit 1a Fahreigenschaften.

Hab grad mal ein Foto aus der Kajüte raus gemacht.
Jau, da braucht es dann keinen Segelschein, die meisten Brücken dürfen geschlossen bleiben.

Geändert von Giligan (02.01.2019 um 18:59 Uhr)
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  #11  
Alt 07.08.2018, 07:57
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Jau, da braucht es dann keinen Segelschein, die meisten Brücken dürfen geschlossen bleiben.
Ja, schaut gut aus und fährt sich bestimmt verlässlich. Mit Tuch gefällt sie mir aber trotzdem besser.

VG Stephan
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  #12  
Alt 07.08.2018, 08:03
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
Ja, schaut gut aus und fährt sich bestimmt verlässlich. Mit Tuch gefällt sie mir aber trotzdem besser.

VG Stephan
Mir auch aber wie anderswo geschrieben, kommt zur angedachten Rundtour mit etlichen Brücken noch die Abneigung meiner Frau gegen das Mast stellen und die Fahrräder könnten nicht mit.
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  #13  
Alt 07.08.2018, 08:08
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Oh, das kann schwer werden. Warum der Gesetzgeber der Meinung ist, mit einer faktischen Führerscheinfreiheit jedem Schwachmaten den Weg auf das Wasser zu ebnen, ist unverständlich....
Seit Einführung der Führerscheinfreiheit für Mobos ist es auf dem Wasser nicht besser geworden.
Wenns auf dem Wasser mit der Scheinpflichtanhebung von 5 auf 15 Ps nicht besser
geworden ist , dann bedeutet dss doch im Umkehrschluss , dass es ohne die
Neu hinzugekommenen Führerscheinlosen schon schlecht genug war . Damit ist doch
der beklagte schlechte Zustand von den Führerscheininhabern erzeugt worden und nicht
von den Neuen ohne Schein .
Bestätigt wieder meine Abneigung gegen eine Bootsführerschein - Pflicht , da offenbar
die Scheininhaber nix besser machen/können als die Scheinlosen . Und wer , wie ich z.B.
auf einem 2meter20 Schlauchi mit 10 Ps Motor auf einem vielleicht 20 Hektar See
den Spobo (damals See und binnen) gemacht hat , kann ja damit auch nix mehr als
ein Scheinloser " Schwachmat " , wie du solche zu benennen pflegst .
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #14  
Alt 07.08.2018, 08:09
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Guten Morgen an alle,

ich hätte eine verwandte Frage bzw. Anmerkung - mein Hobie Cat hat etwas mehr als 13 m² Segelfläche, fällt damit am Bodensee unter die Führerscheinpflicht. Wenn ich mein Vorsegel abnehme, bin ich unterhalb der Führerscheinpflicht. Ein früheres Telefonat mit einem Beamten gab den Schluss, dass man auch dann einen Führerschein braucht, wenn mit weniger m² gefahren wird, da bei einer Kontrolle maßgeblich ist, was im Schein steht.

1. stimmt das etwa garnicht
2. falls es am Bodensee stimmt - stimmts auch binnen? Dann würde Maststellen nicht reichen.

Grüße
Tycho
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  #15  
Alt 07.08.2018, 10:52
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Giligan Giligan ist offline
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Wenn es nach dem geht was im Schein steht, dann nutzt es auch nichts, wenn man gar keinen Mast dabei hat.
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  #16  
Alt 07.08.2018, 12:03
motordobi motordobi ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Vielleicht will er ja nur die Verordnung verstehen .....
Genau darum geht es. Ich selber hab alle Scheine, will auch nicht über Sinn und
Unsinn diskutieren. Ich will nur belegbar wissen ob man ein Segelboot mit < 15 PS und ohne den Mast abzubauen ohne Schein fahren darf.
Der Text der Führerscheinverordnung ist für mich nicht ganz eindeutig.
Gruß Manfred
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  #17  
Alt 07.08.2018, 12:28
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Giligan Giligan ist offline
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Wenn da steht "unter Segel" dann ist segeln gemeint.....wer nicht segelt, benötigt keinen Segelschein. Frag doch die WSP.
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  #18  
Alt 07.08.2018, 12:34
renate1a renate1a ist offline
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Ja, um in D segeln zu dürfen, bedarf es grundsätzlich keinen Segelschein.
Außer in Berlin und Bodensee, dort immer.
Wird ein Motor in Betrieb gesetzt, ist es ein Mobo, und es gelten die entsprechenden Bestimmungen.
Verleiher können oder müssen einen Nachweis vom Mieter, über die Grundkenntnisse des Segelns verlangen.
Das sind privatrechtliche Gründe und werden verschieden angewandt.
Gruß Henry
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  #19  
Alt 07.08.2018, 12:41
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wenn da steht "unter Segel" dann ist segeln gemeint.....wer nicht segelt, benötigt keinen Segelschein. Frag doch die WSP.
Hallo nochmal Giligan,

ich habe heute nochmal per eMail nachgefragt - am Bodensee kontrolliert die Wapo danach, was im Schein steht. Dann braucht man formell auch bei gelegtem Mast ein Segelpatent, wenn man dort fährt.

Wie es binnen ist, weiß ich nicht, aber die Sache wäre mir zu heikel, wenn man mir einen Strick daraus drehen könnte. Im Straßenverkehr ist es ja bei gedrosselten Motorrädern das gleiche, da ist es egal, ob die Drossel eingebaut und vielleicht auch einfach vorzeigbar ist.

EDIT:
Renate hat natürlich recht, dass es nur dort gilt, wo man auch einen Segelschein benötigt!

Grüße
Tycho
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  #20  
Alt 07.08.2018, 12:46
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von renate1a Beitrag anzeigen
Ja, um in D segeln zu dürfen, bedarf es grundsätzlich keinen Segelschein.
Außer in Berlin und Bodensee, dort immer.
Wird ein Motor in Betrieb gesetzt, ist es ein Mobo, und es gelten die entsprechenden Bestimmungen.
Habe ich keinen Schein, darf ich auch außerhalb Berlin und Bodensee nur dann segeln, wenn keine Maschine > 15 PS vorhanden ist. Völlig egal ob ich den Motor benutze.

So gesehen ist die Frage von Manfred nachvollziehbar. Ist das beim Segelboot ähnlich?
Gilt bei einem vorhanden sein der Segel schon diese Segelscheinverordnung?

Steht kein Mast, ist das in meinen Augen klar. Aber was ist, wenn der Mast steht, und es nur ein paar Minuten Arbeit bedeutet um segeln zu können?
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  #21  
Alt 07.08.2018, 12:51
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Steht kein Mast, ist das in meinen Augen klar. Aber was ist, wenn der Mast steht, und es nur ein paar Minuten Arbeit bedeutet um segeln zu können?
Hallo Wolf,

die WaPo des Bodensees sieht das wie gesagt anders. Sonst könnte man ja die fehlenden qm bis zur Führerscheinfreiheit rausschneiden - soll die WaPo dann messen? Ich halte die Auffassung des LRA Konstanz und der WaPo für plausibel.

Grüße
Tycho
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  #22  
Alt 07.08.2018, 12:56
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Nach meinem persönlichen Rechtsgefühl,kann und werden doch nur Tatsachen geahndet.
Nicht jedoch, was wäre wenn, u.s.w..
Bitte um Aufklärung.
Henry
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  #23  
Alt 07.08.2018, 16:37
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wenn da steht "unter Segel" dann ist segeln gemeint.....wer nicht segelt, benötigt keinen Segelschein. Frag doch die WSP.
Eine mündliche Auskunft der WSP ist für mich nicht rechtssicher, ich suche was belegbares.
Gruß Manfred
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  #24  
Alt 07.08.2018, 17:46
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von motordobi Beitrag anzeigen
Eine mündliche Auskunft der WSP ist für mich nicht rechtssicher, ich suche was belegbares.
Gruß Manfred
Schick eine eMail, dann werden sie wohl schriftlich antworten und schon hast du etwas.

Gruß
Willy
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  #25  
Alt 07.08.2018, 20:42
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Erposs Erposs ist offline
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Öhm.... das steht doch irgendwo in der Binnenschifffahrtsverordnung? Segelboot mit laufender Maschine = Mobo.
__________________
Gruß, Jörg!
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