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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.09.2018, 04:39
Benutzerbild von Werner_K
Werner_K Werner_K ist offline
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Standard Welchen Führerschein für Gespann?

Hallo Skipper,

nächstes Frühjahr will ich mein Boot vom Rhein an die Ostsee überführen. Dort soll dann mein künftiges Fahrtrevier sein. Ich überlege, ob ich das Boot per Trailer dorthin bringe, weil die Überführung auf dem Wasser doch eine ziemlich langwierige Sache ist, mit ewig langen Kanalstrecken und vielen Schleusen unterwegs. Und von den Kosten her haut das natürlich auch ganz schön rein.
Allerdings habe ich nur den "normalen" Führerschein, zwar noch den ehemaligen 3er, wo ich theoretisch bis 7,5 To plus Anhänger fahren darf, aber das war begrenzt bis Ende April 2011, und ich habe es nicht verlängern lassen. Somit bin ich jetzt auf PKW bis 3,5 To. begrenzt.
Mein Boot wiegt leer 2650 Kilo, wenn dann noch das Gewicht des Trailers dazu kommt, kann es wohl ziemlich knapp werden. Die Länge auf Wasserlinie beträgt 7,60 m und die größte Breite 2,90 m lt. Schein. Dafür benötige ich dann also auch eine Sondergenehmigung.
Geht das alles noch mit PKW-Führerschein? Oder ist dazu schon ein LKW-Führerschein erforderlich?

Danke für Infos, und schönes Wochenende!

LG Werner
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  #2  
Alt 16.09.2018, 05:18
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Standard

Wenn du den alten 3er hast, der auf Plastik umgeschrieben ist sollte das eigentlich legal funktionieren.
__________________
Gruß
Frank
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  #3  
Alt 16.09.2018, 06:40
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
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4.502 Danke in 1.851 Beiträgen
Standard

Wenn du BE oder 3 hast und der Anhänger nicht über 3,5 Tonnen ist sollte das kein Problem sein.
Sondergenehmigung für die Überbreite vorrausgesetzt.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #4  
Alt 16.09.2018, 06:51
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Standard

Ich habe noch nie gehört, daß der 3er bis 2011 "begrenzt" war.
Mit dem Schein kannst Du bis 7,5 Tonnen fahren.
Allerdings dürfte Dein Boot ohne Sondergenehmigung nicht mehr trailerbar sein bei den gemachten Parametern
__________________

Gruß Heinz,



Geändert von jugofahrer (16.09.2018 um 06:58 Uhr)
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  #5  
Alt 16.09.2018, 08:04
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Kann das sein da Du 04/2011 fünfzig geworden bist ?
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #6  
Alt 16.09.2018, 08:15
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Boot: Kein Eigenes mehr....
19.659 Danke in 5.873 Beiträgen
Standard

Selbst wenn, dann betrifft ein "verfallen" nur die alte Klasse 2, also LKW
__________________

Gruß Heinz,


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  #7  
Alt 16.09.2018, 08:41
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blondini blondini ist offline
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Standard

Hi!


Mehr als 3,5 Tonnen darf kein PKW ziehen, so dass mit einem PKW als Zugfahrzeug maximal 3,5 Tonnen gezogen werden dürfen.


Die Fahrerlaubnisklasse B hat weitere Einschränkungen.


Wer aber BE hat, für den gelten diese Einschränkungen nicht.


Wer eine alte "3" hatte, der bekommt auch eine C - Guppe zugeteilt und da ist das Maximalgewicht 12 Tonnen mit 7,5 Tonnen Zugfahrzeug, so dass der Anhänger eventuell (LKW Anhängerkupplung) 4,5 Tonnen wiegen dürfte.


Dies ist nur ein grober Überblick. Die Geschichte ist im einzelnen diffizil (früher war Klasse 3 maximal 7,5 Zugfahrzeug plus maximal ca. 10 Tonnen Anhänger). Dies muss man bei der Umstellung auf Plastikkarte extra beantragen und alle 5 Jahre verlängern (habe ich nicht gemacht).
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #8  
Alt 16.09.2018, 08:42
RING18 RING18 ist offline
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Werner, ich befürchte das dein Boot nicht mit 3,5t trailerbar ist.

Das Leergewicht das du angibst ist Hersteller Angabe, die stimmen nie

Wenn ich schätzen soll wiegt das Boot knappe 3,5t ohne Trailer. Eine normale 2655 hat schon 3t.

Dazu noch die Überbreite, das wird wohl etwas aufwändiger.
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  #9  
Alt 16.09.2018, 08:57
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sealine04 sealine04 ist offline
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Moin Werner
Bootstransporte werden auch angeboten von Firmen die über diese Gewichte und Größen alles haben, billiger geht es auch nicht und du bist versichert.
Gruß Franz- Josef
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Der Mann und das Meer.
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  #10  
Alt 16.09.2018, 09:05
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Selbst wenn, dann betrifft ein "verfallen" nur die alte Klasse 2, also LKW
Ich habe nie einen LKW Schein gemacht sondern nur den "alten" dreier.
Bei mir sind die 02/16 abgelaufen

C1



Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
C1E



Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der
  • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #11  
Alt 16.09.2018, 09:07
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sealine04 sealine04 ist offline
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Boot: Hellwig V630 Milos Außenborder
670 Danke in 293 Beiträgen
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Noch eines 5 Jahre hattest du Zeit deinen Führerschein zu ändern, nu ist es wohl vorbei.
__________________
Der Mann und das Meer.
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  #12  
Alt 16.09.2018, 09:27
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Was schreibt ihr denn wieder zusammen, wenn einer den alten Führerscheinklasse Dreier hat, dann muss er einen grauen oder rosa farbenen Führerschein ausgestellt bekommen haben und der verfällt nicht, hat man ihn in eine Plastikkarte umgetauscht so hat er ein Verfallsdatum, durch eine Gesetzliche Änderung( Danke an die EU) darf man aber gewisse Fahrzeugkombiantionen nicht mehr Fahren, ab dem fünfzigsten Geburtstag. Und wenn ich weiterhin richtig Informiert bin, dann haben die Plastikkarten- Führerscheine eine gewisse Laufzeit, wie lange sie ihre Gültigkeit besitzen einfach mal bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.
Die Wissen das.
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  #13  
Alt 16.09.2018, 09:28
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Boot: Sea Ray
1.018 Danke in 491 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von sealine04 Beitrag anzeigen
Noch eines 5 Jahre hattest du Zeit deinen Führerschein zu ändern, nu ist es wohl vorbei.
Wo steht das, Frag mal auf der Fahrerlaubnisbehörde nach oder beim RP
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  #14  
Alt 16.09.2018, 11:06
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ich habe noch nie gehört, daß der 3er bis 2011 "begrenzt" war.
Mit dem Schein kannst Du bis 7,5 Tonnen fahren.
Allerdings dürfte Dein Boot ohne Sondergenehmigung nicht mehr trailerbar sein bei den gemachten Parametern
Begrenzt war nur bis 7,5 Tonnen. Steht drauf bis 30.04.11.

LG Werner
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  #15  
Alt 16.09.2018, 11:08
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Kann das sein da Du 04/2011 fünfzig geworden bist ?
Jupp, Volltreffer! [emoji6]

LG Werner
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  #16  
Alt 16.09.2018, 11:09
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Selbst wenn, dann betrifft ein "verfallen" nur die alte Klasse 2, also LKW
Ja, genau. Das ging bis 30.04.2011. Wie schon vermutet wurde, bin ich da 50 geworden.

LG Werner
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  #17  
Alt 16.09.2018, 11:10
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Zitat:
Zitat von sealine04 Beitrag anzeigen
Moin Werner
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Gruß Franz- Josef
Ist auch ne Möglichkeit. Werde ich mal checken, wenn sich nichts anderes ergibt.

LG Werner
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  #18  
Alt 16.09.2018, 11:13
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Selbst wenn, dann betrifft ein "verfallen" nur die alte Klasse 2, also LKW
Eben, das ging bis Ende April 2011. Ob das eine Rolle spielt, wenn ich ein Gespann mit dem Boot hinten dran fahren will, ist die Frage.

LG Werner
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  #19  
Alt 16.09.2018, 11:16
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ich habe noch nie gehört, daß der 3er bis 2011 "begrenzt" war.
Mit dem Schein kannst Du bis 7,5 Tonnen fahren.
Allerdings dürfte Dein Boot ohne Sondergenehmigung nicht mehr trailerbar sein bei den gemachten Parametern
Das ist falsch. Mit dem 3er darfst du bis max 7,49 Tonnen fahren. Ab 7,5 Tonnen benötigst du den alten 2 er oder vergleichbar.
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  #20  
Alt 16.09.2018, 11:17
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Werner, ich befürchte das dein Boot nicht mit 3,5t trailerbar ist.

Das Leergewicht das du angibst ist Hersteller Angabe, die stimmen nie

Wenn ich schätzen soll wiegt das Boot knappe 3,5t ohne Trailer. Eine normale 2655 hat schon 3t.

Dazu noch die Überbreite, das wird wohl etwas aufwändiger.
Eben, genau das ist der Punkt. Ich fürchte, dass ich über 3,5 To. komme. Die Sondergenehmigung ist da nur Peanuts.

LG Werner
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  #21  
Alt 16.09.2018, 11:28
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!


Mehr als 3,5 Tonnen darf kein PKW ziehen, so dass mit einem PKW als Zugfahrzeug maximal 3,5 Tonnen gezogen werden dürfen.


Die Fahrerlaubnisklasse B hat weitere Einschränkungen.


Wer aber BE hat, für den gelten diese Einschränkungen nicht.


Wer eine alte "3" hatte, der bekommt auch eine C - Guppe zugeteilt und da ist das Maximalgewicht 12 Tonnen mit 7,5 Tonnen Zugfahrzeug, so dass der Anhänger eventuell (LKW Anhängerkupplung) 4,5 Tonnen wiegen dürfte.


Dies ist nur ein grober Überblick. Die Geschichte ist im einzelnen diffizil (früher war Klasse 3 maximal 7,5 Zugfahrzeug plus maximal ca. 10 Tonnen Anhänger). Dies muss man bei der Umstellung auf Plastikkarte extra beantragen und alle 5 Jahre verlängern (habe ich nicht gemacht).
So sieht's aus. Ich habe die Klassen BE, C1E und ML. C1 und C1E Ablauf 30.04.11. Habe ich auch nicht verlängern lassen. War mir schnurz, bis heute.

LG Werner
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  #22  
Alt 16.09.2018, 11:30
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Wenn du BE oder 3 hast und der Anhänger nicht über 3,5 Tonnen ist sollte das kein Problem sein.
Sondergenehmigung für die Überbreite vorrausgesetzt.
Grüße
Genau das ist der Knackpunkt, ob ich bei meinem Boot inclusive Trailer noch mit 3,5 To. hinkomme. Da habe ich so meine Zweifel...

LG Werner
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  #23  
Alt 16.09.2018, 18:15
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Verlängern geht nur bis "vor" Ablauf. Wenn man das Datum, das auf dem Führerschein steht, nur um einen Tag verpennt hat, darf man diese Sachen nie mehr fahren (ausgenommen man macht neu).
Es gibt diesbezüglich keine Schonfrist.


Ich muss auch alle 5 Jahre meinen C und CE verlängern.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
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  #24  
Alt 16.09.2018, 18:58
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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1.018 Danke in 491 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Verlängern geht nur bis "vor" Ablauf. Wenn man das Datum, das auf dem Führerschein steht, nur um einen Tag verpennt hat, darf man diese Sachen nie mehr fahren (ausgenommen man macht neu).
Es gibt diesbezüglich keine Schonfrist.


Ich muss auch alle 5 Jahre meinen C und CE verlängern.
Das Stimmt so nicht, du bist nur nicht mehr Berechtigt nach Ablauf der Frist ein Fahrzeug der Klasse C oder CE zu fahren, der Führerschein als solches Verfällt nicht mehr wurde vor ein paar Jahren von der EU geändert, ich habe meine acht Jahre nicht Verlängert und dann habe ich ihn gebraucht und wurde ohne Probleme verlängert, Natürlich nach Besuch eines Arztes und Antrag stellen und einer Gebühr von 200 Euro
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  #25  
Alt 16.09.2018, 19:36
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
kenne ich auch so. Der Berechtigung ruht bei Nichtverlängerung nur, die Befähigung bleibt ja erhalten.
Ist bei Patenten in der Schifffahrt übrigens genauso.

Ich meine mich aber auch erinnern zu können, dass ursprünglich diejenigen, die den alten Klasse 2 oder 3 hatten, von der Untersuchungspflicht und der Altersbeschränkung für C1E ausgenommen waren. Das kann sich allerdings mittlerweile geändert haben oder war evtl. noch an weitere Bedingungen geknüpft. Gibt ja etliche Übergangsregelungen.

Bis dann

Dominic
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