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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Regeln für Straßenbau - wer kennt sich aus?
Hallo,
bei mir in der Stadt gibt es eine Kreuzung, die speziell für Fußgänger unsicher ist. Auf dem Luftbild kommt es nicht so gut rüber; ich versuche es zu beschreiben.
Jetzt suche ich weitere Möglichkeiten, die Stelle zu entschärfen. Gibt es für den Straßenbau eine Norm oder eine Baurichtlinie, die Dinge wie Mindestabstände, Gehwegbreiten etc. vorschreibt? Vielleicht kann man die Bauverwaltung damit unter Druck setzen... Gruß, Mario
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#2
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Es gibt die Richtlinie zur Anlage von Straßen (RASt), Empfehlungen zur Anlage von Fußverkehrsanlagen (Efa), Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlage (Era), die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Du merkst: Richtlinien, Normen, Empfehlungen. Das ergibt sich aus der Tatsache, daß die gewachsenen Städte nicht normierbar sind.
OK, die RiLSA ist schon sehr verbindlich... Dem planenden Ingenieur ( bzw der anordnenden Behörde) wird schon eine Menge Entscheidungsspielraum zugestanden. Manchmal ist das Ergebnis suboptimal. Es gibt, aus Deiner Beschreibung und dem Luftbild, durchaus gute Gründe für Beine komplette Ampel, also alle Zufahrten signalisiert. Mit Anforderung aus der Nebenrichtung, sonst Dauergrün Hauptrichtung.
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#3
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Definitiv ist die Kreuzung so nicht in Ordnung, Da gebe ich Dir völlig Recht. Komme Ich von Süden oder Norden, würde ich die Kreuzung nach Rechts vor Links behandeln und voll durchziehen wenn von rechts kein Verkehrsteilnehmer kommt. Da ist ja noch nicht einmal eine durchgezogene Linie sondern nur gestrichelt.
Vielleicht ist das noch gar nicht fertig gebaut??????? Oder sind die Ampeln bereits aktiv??
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#4
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Zitat:
Die Einmündungen -von der Nebenstrecke kommend- haben "Vorfahrt gewähren" - Schilder. Die Autofahrer, die von Norden oder Süden kommend nach Westen abbiegen wollen, müssen wie gesagt entweder eine Lücke im Verkehr oder eine Rotphase der Hauptstrecke abwarten. Bei Rotphase haben aber gleichzeitig die Fußgänger grün. Die Abbieger haben dann KEIN Haltesignal außer dem orange blinkenden Warnzeichen. Regelmäßig gibt es Beinahe-Unfälle. Die Stadt so: "...nicht zuständig, Ländersache..." "...kein Geld...." "...ist doch keine Gefahr..." "...war schon immer so..." ... Gruß, Mario
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#5
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Aus meiner Sicht geht das so nicht. Wenn man schon keine Kreuzungssignalisierung hinbaut, muss auch aus Ri Osten vor der Furt (nicht vor der Kreuzung!) eine richtige Haltlinie hin, und dann, vor der Kreuzung, so eine unterbrochene Haltlinie ("Wartelinie"). Die baulichen Gegebenheiten (Gehwegbreite, Fahrspurbreite etc) lassen sich am Handy Grad schwer überprüfen.
Richtig ist, es gibt einen Straßenbaulastträger, und eine zuständige Verkehrsbehörde. Das ist abhängig von der Größe der Kommune. Bei Bundesstraßen ist meist das Land und die entsprechende Landesbehörde zuständig. Wenn der Bürgermeister an seinem Amt hängt, weiß er genau, wer zuständig ist, und wenn er gut ist, geht er denen auf den Geist.
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#6
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Wie und ob das ganze geregelt wird hängt von vielen Faktoren ab. Wer ist für die Straßen zuständig? Ist das eine kommunale Straße oder eine Kreisstraße? Ist an der zuständigen Stelle Geld vorhanden? Kennt der Gemeinderat/Stadtrat die Probleme? Wurde das in der Gemeinderats/Stadtratssitzung vorgebracht? Wie viele Unfälle gibt es an der Stelle, wie viele Personenschäden gibt es? ...und so weiter.
Holt euch Unterstützung von den Kommunalpolitikern (Stadtrat/Gemeinderat) -das sind auch nur normale Menschen, aber die die kontrollieren die Verwaltung und entscheiden über Investitionen
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MfG, Frank. Geändert von iXware (03.06.2019 um 21:52 Uhr)
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#7
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Helikoptereltern. Ich sag nur: Bobbycar + Helm
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#8
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Zitat:
Die Landstraße von Westen her kommend sollte vor der Kurve ein Warnschild haben dass in wenigen Metern eine Ampel ist.. eventuell mit Blinklicht... wenn diese Rot ist... Die Von Osten hat ja aufgrund der Ampel eine Haltelinie die praktisch nur genutzt wird wenn die Ampel grün ist (also dauernd wenn kein Bedarf ist)... die Seitenstraßen sind also komplett untergeordnete Straßen und für die Ampelregelung nicht relevant.... Hier sehe ich in der Bauweise keine Fehler... zur Gehwegbreite.... für diese gibt es sicher grundbreiten die eingehalten werden müssen... Wird eine min. Breite unterschritten durch bauliche Gegebenheiten, kann dieser Bürgersteig für die Nutzung gesperrt oder ggf. über eine Geschwindigkeitsbeschränkung die Sache entschärft werden.... Auch eine Sicherung durch ein Geländer wäre eine Möglichkeit den Fußgänger Verkehr fest vom Straßenverkehr zu trennen... Ich würde hier auch auf die Gemeinderäte zu gehen damit diese das in den Sitzungen ansprechen und ggf. Maßnahmen mit dem Land besprechen um die Situation zu sichern... Du kannst auch mal stellen außerhalb anrufen die dir vielleicht Tipps geben. (z.B. Straßenbau Museum Germersheim, Straßenbauamt) Ich würde mir ein paar Lösungen überlegen und damit auf die Gemeindevertreter zugehen... dann zeigt man das es einem Ernst ist und man sich bereits Gedanken gemacht hat....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#9
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Hi!
Grundsätzlich gibt es keine Straßenbaupflicht. Der Verkehrsteilnehmer muss die Strasse so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Die Verwaltung muss vor Gefahrenquellen warnen (durch Verkehrszeichen). Aus Planungsregeln lässt sich wohl kein Anspruch der Verwaltung ableiten, dass sie etwas baulich umgestalten muss. Die erfolgversprechendste Möglichkeit ist, die ganze Sache über die Kommunalpolitik zu regeln (Parteien ansprechen, die in der Gemeindevertretung sind).
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#10
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hier mal bei Wikipedia zu finden...hier sind einige Vorschriften und Min. Masse genannt... ob diese bei euch Anwendung finden kann ich nicht sagen...
https://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#11
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Bei uns gibt es sogar Kreuzungen, bei denen einfach nur rechts vor links gilt.
Auf dem Bild sehe ich 1 Fahrzeug in fahrt. Warum muss in Deutschland eigentlich alles geregelt werden? Es soll sogar Kreuzungen, ohne Ampeln und Schilder geben. Vorschlag: Redet mit dem Bürgermeister und den Betroffene Eltern, vielleicht könnte man Schülerlotsen einsetzen und ein wenig Verkehrserziehung könnte auch nicht schaden.
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#12
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Zitat:
Gemeindestraße? Kreisstraße? Landesstraße? Bundesstraße? Dann ist der einzig sinnvolle Ansprechpartner die Landesstraßenbaubehörde... bezgl. Schule / Schulweg... wer ist Schulträger? über Schulleitung/-träger zusammen mit Elternvertretung die vorgenannte Behörde ansprechen... Ersatzweise mit Elternvertretung und Schulleitung die Polizei/Verkehrswacht vor Ort für einen Termin "Verkehrserziehung" ansprechen. (Geht meist schneller - und sorgt für mehr Sicherheit; auch an anderen Straßenkreuzungen.)
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es grüßt der Martin...
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#13
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Zitat:
Zitat:
und die Gemeinde kann immer, zusammen mit dem Land, einen Gefahrenpunkt, den die Gemeinde erkennt, entschärfen.... dazu muss sich halt der Bürger mit der Gemeinde in Verbindung setzen und auf den Gefahrenpunkt hinweisen und dies nachhaltig....
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#14
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Zitat:
eine Landstraße kann eine Landesstraße, eine Kreisstraße oder auch eine Bundesstraße sein... Ja, wüßte man jetzt, welcher Ort gemeint ist, wüßte man auch in welchem Bundesland man sich befindet, welche Art von Straße es tatsächlich ist und könnte auch Zuständigkeiten herausbekommen.
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gregor
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#15
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Zitat:
Also den Unterschied sollte man schon kennen wenn man in einem Ort wohnt welche Straße durch diesen Führt...
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#16
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Lies noch mal gaaaanz langsam, was ich bzgl. dem Begriff "Landstraße" geschrieben habe.
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gregor
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#17
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Was manche als Landstraße bezeichnen, kann eine Kreisstraße, eine Landesstraße oder manchmal auch eine Bundesstraße sein.
Eine Landstraße gibt es nur umgangssprachlich, nicht als Straßenkategorie. Wenn schon klugscheissen, dann bitte richtig. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#18
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Zitat:
K4250 = Kreisstraße 4250 (meist mit Straßennahmen versehen (z.B. Schwetzinger Straße) B3 = Bundestraße 3 A5 = Autobahn 5 nur mal Beispiele aus meinem Umkreis...
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#19
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Landesstraße, nicht Landstraße.
Begreifs endlich. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#20
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Landstraße I oder Landstraße II = Landesstraße
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#21
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Galten von 1934 bis 1960. Danach Landesstraßen. https://de.wikipedia.org/wiki/Landes...Fe?wprov=sfti1 Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#22
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vielleicht teilt uns Mario ja noch mit in welchem Ort es genau ist....
oder gibt einen Google Maps link zu der Stelle...
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#23
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Habe erst heute durchs BF gelernt, dass es einen Unterschied zwischen Landstraße und Landesstraße gibt...
Also: Landesstraße in BaWü, Regierungsbezirk Tübingen. Gruß, Mario
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#24
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mach doch mal einen Link zu der Stelle....
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#25
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Bitte nicht so kompliziert. Natürlich ist zunächst die Gemiende der Ansprechpartner. Die darf aber auf bestimmten Strassen nicht ohne weiteres eingreifen, da eine übergeordnete Behörde zuständig und somit verantwortlich ist.
Wir lösen es im Rheinland so, dass wir z.B. den Kreis oder das Land fragen, ob wir hier oder da ein Schildchen aufstellen dürfen oder eine neue Ampelanlage bauen dürfen. Die sagen dann ja, weil wir den Unterhalt übernehmen. I.d.R. gehen wir sogar hin und widmen die Strassen um. Dann wird die Bundesstrasse B8 dann zu einer "kommunalen" Strasse und man darf damit auch (fast) alles machen, was man möchte. So ist in den letzten beiden Jahren hier ein Kreisverkehr auf einer Bundesstrasse entstanden. Dazu muss man aber flüssig sein. Das geht nicht, wenn die Kommune in der Haushaltssicherung läuft.... Damit will ich nur sagen, dass eine B-Strasse nicht immer vom Land betreut wird. Wie gesagt: Die Kommune ist Ansprechpartner und der kann man z.B. einen Bürgerantrag (hier §24 GO NRW) mit seinem Anliegen einreichen. Dann müssen sie sich drum kümmern.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
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