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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.06.2019, 16:38
TageDieb TageDieb ist offline
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Standard Regeln für Straßenbau - wer kennt sich aus?

Hallo,

bei mir in der Stadt gibt es eine Kreuzung, die speziell für Fußgänger unsicher ist.

Auf dem Luftbild kommt es nicht so gut rüber; ich versuche es zu beschreiben.
  • Der Fußgängerüberweg verläuft in Nord/Süd-Richtung;
  • Von Ost nach West führt eine enge Landstraße durchs Wohngebiet mit relativ starkem Gefälle;
  • Es gibt zwei Ampeln (rote Kringel);
  • Fahrzeuge, die von West kommen, sehen die Ampel wegen der Kurve erst relativ spät;
  • Fahrzeuge, die von Nord oder Süd kommen, haben gar keine Ampel sondern müssen auf eine Lücke im Verkehr warten. Ist die Fußgängerampel grün, gibt es lediglich ein oranges Warn/Blinklicht vor dem Fußgängerüberweg;
  • Die Gehwege an beiden Seiten sicd relativ schmal und abschüssig, so dass man sehr dicht am durchfahrenden Verkehr steht;
  • Es handelt sich auch um einen Schulweg, der von vielen Grundschulkindern benutzt wird. Viele Eltern trauen sich nicht, ihre Kinder alleine über die Kreuzung gehen zu lassen.
Mehrere Bürger haben Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen und die Situation beschrieben, bisher nur mit geringem Erfolg.

Jetzt suche ich weitere Möglichkeiten, die Stelle zu entschärfen. Gibt es für den Straßenbau eine Norm oder eine Baurichtlinie, die Dinge wie Mindestabstände, Gehwegbreiten etc. vorschreibt?
Vielleicht kann man die Bauverwaltung damit unter Druck setzen...

Gruß,
Mario



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  #2  
Alt 03.06.2019, 19:36
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Standard

Es gibt die Richtlinie zur Anlage von Straßen (RASt), Empfehlungen zur Anlage von Fußverkehrsanlagen (Efa), Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlage (Era), die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Du merkst: Richtlinien, Normen, Empfehlungen. Das ergibt sich aus der Tatsache, daß die gewachsenen Städte nicht normierbar sind.
OK, die RiLSA ist schon sehr verbindlich...
Dem planenden Ingenieur ( bzw der anordnenden Behörde) wird schon eine Menge Entscheidungsspielraum zugestanden. Manchmal ist das Ergebnis suboptimal. Es gibt, aus Deiner Beschreibung und dem Luftbild, durchaus gute Gründe für Beine komplette Ampel, also alle Zufahrten signalisiert. Mit Anforderung aus der Nebenrichtung, sonst Dauergrün Hauptrichtung.
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  #3  
Alt 03.06.2019, 19:39
dutschmann dutschmann ist offline
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Definitiv ist die Kreuzung so nicht in Ordnung, Da gebe ich Dir völlig Recht. Komme Ich von Süden oder Norden, würde ich die Kreuzung nach Rechts vor Links behandeln und voll durchziehen wenn von rechts kein Verkehrsteilnehmer kommt. Da ist ja noch nicht einmal eine durchgezogene Linie sondern nur gestrichelt.
Vielleicht ist das noch gar nicht fertig gebaut??????? Oder sind die Ampeln bereits aktiv??
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  #4  
Alt 03.06.2019, 20:42
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Komme Ich von Süden oder Norden, würde ich die Kreuzung nach Rechts vor Links behandeln und voll durchziehen wenn von rechts kein Verkehrsteilnehmer kommt. Da ist ja noch nicht einmal eine durchgezogene Linie sondern nur gestrichelt.
Vielleicht ist das noch gar nicht fertig gebaut??????? Oder sind die Ampeln bereits aktiv??
Nee nee, das ist alles in Betrieb und alt.
Die Einmündungen -von der Nebenstrecke kommend- haben "Vorfahrt gewähren" - Schilder.
Die Autofahrer, die von Norden oder Süden kommend nach Westen abbiegen wollen, müssen wie gesagt entweder eine Lücke im Verkehr oder eine Rotphase der Hauptstrecke abwarten. Bei Rotphase haben aber gleichzeitig die Fußgänger grün. Die Abbieger haben dann KEIN Haltesignal außer dem orange blinkenden Warnzeichen. Regelmäßig gibt es Beinahe-Unfälle.

Die Stadt so:
"...nicht zuständig, Ländersache..."
"...kein Geld...."
"...ist doch keine Gefahr..."
"...war schon immer so..."
...



Gruß,
Mario
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  #5  
Alt 03.06.2019, 21:32
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Aus meiner Sicht geht das so nicht. Wenn man schon keine Kreuzungssignalisierung hinbaut, muss auch aus Ri Osten vor der Furt (nicht vor der Kreuzung!) eine richtige Haltlinie hin, und dann, vor der Kreuzung, so eine unterbrochene Haltlinie ("Wartelinie"). Die baulichen Gegebenheiten (Gehwegbreite, Fahrspurbreite etc) lassen sich am Handy Grad schwer überprüfen.
Richtig ist, es gibt einen Straßenbaulastträger, und eine zuständige Verkehrsbehörde. Das ist abhängig von der Größe der Kommune. Bei Bundesstraßen ist meist das Land und die entsprechende Landesbehörde zuständig. Wenn der Bürgermeister an seinem Amt hängt, weiß er genau, wer zuständig ist, und wenn er gut ist, geht er denen auf den Geist.
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  #6  
Alt 03.06.2019, 21:47
iXware iXware ist offline
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Wie und ob das ganze geregelt wird hängt von vielen Faktoren ab. Wer ist für die Straßen zuständig? Ist das eine kommunale Straße oder eine Kreisstraße? Ist an der zuständigen Stelle Geld vorhanden? Kennt der Gemeinderat/Stadtrat die Probleme? Wurde das in der Gemeinderats/Stadtratssitzung vorgebracht? Wie viele Unfälle gibt es an der Stelle, wie viele Personenschäden gibt es? ...und so weiter.
Holt euch Unterstützung von den Kommunalpolitikern (Stadtrat/Gemeinderat) -das sind auch nur normale Menschen, aber die die kontrollieren die Verwaltung und entscheiden über Investitionen
__________________
MfG, Frank.

Geändert von iXware (03.06.2019 um 21:52 Uhr)
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  #7  
Alt 04.06.2019, 05:58
skibo skibo ist offline
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Helikoptereltern. Ich sag nur: Bobbycar + Helm
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Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #8  
Alt 04.06.2019, 07:39
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Hallo,

bei mir in der Stadt gibt es eine Kreuzung, die speziell für Fußgänger unsicher ist.

Auf dem Luftbild kommt es nicht so gut rüber; ich versuche es zu beschreiben.
  • Der Fußgängerüberweg verläuft in Nord/Süd-Richtung;
  • Von Ost nach West führt eine enge Landstraße durchs Wohngebiet mit relativ starkem Gefälle;
  • Es gibt zwei Ampeln (rote Kringel);
  • Fahrzeuge, die von West kommen, sehen die Ampel wegen der Kurve erst relativ spät;
  • Fahrzeuge, die von Nord oder Süd kommen, haben gar keine Ampel sondern müssen auf eine Lücke im Verkehr warten. Ist die Fußgängerampel grün, gibt es lediglich ein oranges Warn/Blinklicht vor dem Fußgängerüberweg;
  • Die Gehwege an beiden Seiten sicd relativ schmal und abschüssig, so dass man sehr dicht am durchfahrenden Verkehr steht;
  • Es handelt sich auch um einen Schulweg, der von vielen Grundschulkindern benutzt wird. Viele Eltern trauen sich nicht, ihre Kinder alleine über die Kreuzung gehen zu lassen.
Mehrere Bürger haben Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen und die Situation beschrieben, bisher nur mit geringem Erfolg.

Jetzt suche ich weitere Möglichkeiten, die Stelle zu entschärfen. Gibt es für den Straßenbau eine Norm oder eine Baurichtlinie, die Dinge wie Mindestabstände, Gehwegbreiten etc. vorschreibt?
Vielleicht kann man die Bauverwaltung damit unter Druck setzen...

Gruß,
Mario



Anhang 842610
ich geh mal davon aus, dass es sich bei der Ampel um eine Bedarfsampel handelt... also eine die nur bei bedarf schaltet....

Die Landstraße von Westen her kommend sollte vor der Kurve ein Warnschild haben dass in wenigen Metern eine Ampel ist.. eventuell mit Blinklicht... wenn diese Rot ist...

Die Von Osten hat ja aufgrund der Ampel eine Haltelinie die praktisch nur genutzt wird wenn die Ampel grün ist (also dauernd wenn kein Bedarf ist)... die Seitenstraßen sind also komplett untergeordnete Straßen und für die Ampelregelung nicht relevant....

Hier sehe ich in der Bauweise keine Fehler...

zur Gehwegbreite.... für diese gibt es sicher grundbreiten die eingehalten werden müssen...
Wird eine min. Breite unterschritten durch bauliche Gegebenheiten, kann dieser Bürgersteig für die Nutzung gesperrt oder ggf. über eine Geschwindigkeitsbeschränkung die Sache entschärft werden....
Auch eine Sicherung durch ein Geländer wäre eine Möglichkeit den Fußgänger Verkehr fest vom Straßenverkehr zu trennen...

Ich würde hier auch auf die Gemeinderäte zu gehen damit diese das in den Sitzungen ansprechen und ggf. Maßnahmen mit dem Land besprechen um die Situation zu sichern...

Du kannst auch mal stellen außerhalb anrufen die dir vielleicht Tipps geben. (z.B. Straßenbau Museum Germersheim, Straßenbauamt)

Ich würde mir ein paar Lösungen überlegen und damit auf die Gemeindevertreter zugehen... dann zeigt man das es einem Ernst ist und man sich bereits Gedanken gemacht hat....
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 04.06.2019, 07:50
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Grundsätzlich gibt es keine Straßenbaupflicht. Der Verkehrsteilnehmer muss die Strasse so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Die Verwaltung muss vor Gefahrenquellen warnen (durch Verkehrszeichen).

Aus Planungsregeln lässt sich wohl kein Anspruch der Verwaltung ableiten, dass sie etwas baulich umgestalten muss.

Die erfolgversprechendste Möglichkeit ist, die ganze Sache über die Kommunalpolitik zu regeln (Parteien ansprechen, die in der Gemeindevertretung sind).
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #10  
Alt 04.06.2019, 07:59
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hier mal bei Wikipedia zu finden...hier sind einige Vorschriften und Min. Masse genannt... ob diese bei euch Anwendung finden kann ich nicht sagen...

https://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg
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  #11  
Alt 04.06.2019, 09:48
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Darkmo Darkmo ist offline
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Bei uns gibt es sogar Kreuzungen, bei denen einfach nur rechts vor links gilt.

Auf dem Bild sehe ich 1 Fahrzeug in fahrt. Warum muss in Deutschland eigentlich alles geregelt werden? Es soll sogar Kreuzungen, ohne Ampeln und Schilder geben.

Vorschlag: Redet mit dem Bürgermeister und den Betroffene Eltern, vielleicht könnte man Schülerlotsen einsetzen und ein wenig Verkehrserziehung könnte auch nicht schaden.
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  #12  
Alt 04.06.2019, 10:16
Emsländer Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
(...) Mehrere Bürger haben Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen und die Situation beschrieben, bisher nur mit geringem Erfolg.
Handelt es sich um eine...
Gemeindestraße?
Kreisstraße?
Landesstraße?
Bundesstraße?

Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Die Stadt so:
"...nicht zuständig, Ländersache..."
Dann ist der einzig sinnvolle Ansprechpartner die Landesstraßenbaubehörde...

bezgl. Schule / Schulweg... wer ist Schulträger?
über Schulleitung/-träger zusammen mit Elternvertretung die vorgenannte Behörde ansprechen...

Ersatzweise mit Elternvertretung und Schulleitung die Polizei/Verkehrswacht vor Ort für einen Termin "Verkehrserziehung" ansprechen. (Geht meist schneller - und sorgt für mehr Sicherheit; auch an anderen Straßenkreuzungen.)
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es grüßt der Martin...
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  #13  
Alt 04.06.2019, 10:31
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
  • Von Ost nach West führt eine enge Landstraße durchs Wohngebiet mit relativ starkem Gefälle;

Anhang 842610
Zitat:
Zitat von Emsländer Beitrag anzeigen
Handelt es sich um eine...
Gemeindestraße?
Kreisstraße?
Landesstraße?
Bundesstraße?
Was für überflüssige Fragen.. Steht doch im Eröffnungspost... wer lesen kann ist klar im Vorteil....

und die Gemeinde kann immer, zusammen mit dem Land, einen Gefahrenpunkt, den die Gemeinde erkennt, entschärfen.... dazu muss sich halt der Bürger mit der Gemeinde in Verbindung setzen und auf den Gefahrenpunkt hinweisen und dies nachhaltig....
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  #14  
Alt 04.06.2019, 10:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Was für überflüssige Fragen.. Steht doch im Eröffnungspost... wer lesen kann ist klar im Vorteil....

und die Gemeinde kann immer, zusammen mit dem Land, einen Gefahrenpunkt, den die Gemeinde erkennt, entschärfen.... dazu muss sich halt der Bürger mit der Gemeinde in Verbindung setzen und auf den Gefahrenpunkt hinweisen und dies nachhaltig....
Lass die Polemik doch einfach mal weg...

eine Landstraße kann eine Landesstraße, eine Kreisstraße oder
auch eine Bundesstraße sein...

Ja, wüßte man jetzt, welcher Ort gemeint ist, wüßte man auch in
welchem Bundesland man sich befindet, welche Art von Straße es
tatsächlich ist und könnte auch Zuständigkeiten herausbekommen.
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gregor

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  #15  
Alt 04.06.2019, 10:56
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Lass die Polemik doch einfach mal weg...

eine Landstraße kann eine Landesstraße, eine Kreisstraße oder
auch eine Bundesstraße sein...

Ja, wüßte man jetzt, welcher Ort gemeint ist, wüßte man auch in
welchem Bundesland man sich befindet, welche Art von Straße es
tatsächlich ist und könnte auch Zuständigkeiten herausbekommen.
er schreibt doch selbst das es eine Landstraße ist also dürfte es weder eine Bundesstraße sein noch eine Kreisstraße...

Also den Unterschied sollte man schon kennen wenn man in einem Ort wohnt welche Straße durch diesen Führt...
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  #16  
Alt 04.06.2019, 10:59
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
er schreibt doch selbst das es eine Landstraße ist also dürfte es weder eine Bundesstraße sein noch eine Kreisstraße....
Lies noch mal gaaaanz langsam, was ich bzgl. dem Begriff "Landstraße" geschrieben habe.
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gregor

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  #17  
Alt 04.06.2019, 11:48
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Was manche als Landstraße bezeichnen, kann eine Kreisstraße, eine Landesstraße oder manchmal auch eine Bundesstraße sein.
Eine Landstraße gibt es nur umgangssprachlich, nicht als Straßenkategorie.

Wenn schon klugscheissen, dann bitte richtig.


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Viele Grüße
Michael
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  #18  
Alt 04.06.2019, 11:55
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Was manche als Landstraße bezeichnen, kann eine Kreisstraße, eine Landesstraße oder manchmal auch eine Bundesstraße sein.
Eine Landstraße gibt es nur umgangssprachlich, nicht als Straßenkategorie.

Wenn schon klugscheissen, dann bitte richtig.


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L628 = Landstraße 628
K4250 = Kreisstraße 4250 (meist mit Straßennahmen versehen (z.B. Schwetzinger Straße)
B3 = Bundestraße 3
A5 = Autobahn 5

nur mal Beispiele aus meinem Umkreis...
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  #19  
Alt 04.06.2019, 12:03
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Landesstraße, nicht Landstraße.
Begreifs endlich.


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  #20  
Alt 04.06.2019, 12:05
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Landesstraße, nicht Landstraße.
Begreifs endlich.


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Landstraße I oder Landstraße II = Landesstraße
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  #21  
Alt 04.06.2019, 12:27
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Landstraße I oder Landstraße II = Landesstraße


Galten von 1934 bis 1960. Danach Landesstraßen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Landes...Fe?wprov=sfti1


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  #22  
Alt 04.06.2019, 12:29
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vielleicht teilt uns Mario ja noch mit in welchem Ort es genau ist....

oder gibt einen Google Maps link zu der Stelle...
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  #23  
Alt 04.06.2019, 12:37
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Habe erst heute durchs BF gelernt, dass es einen Unterschied zwischen Landstraße und Landesstraße gibt...

Also: Landesstraße in BaWü, Regierungsbezirk Tübingen.

Gruß,
Mario
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  #24  
Alt 04.06.2019, 12:38
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Habe erst heute durchs BF gelernt, dass es einen Unterschied zwischen Landstraße und Landesstraße gibt...

Also: Landesstraße in BaWü, Regierungsbezirk Tübingen.

Gruß,
Mario
mach doch mal einen Link zu der Stelle....
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  #25  
Alt 04.06.2019, 12:45
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Bitte nicht so kompliziert. Natürlich ist zunächst die Gemiende der Ansprechpartner. Die darf aber auf bestimmten Strassen nicht ohne weiteres eingreifen, da eine übergeordnete Behörde zuständig und somit verantwortlich ist.

Wir lösen es im Rheinland so, dass wir z.B. den Kreis oder das Land fragen, ob wir hier oder da ein Schildchen aufstellen dürfen oder eine neue Ampelanlage bauen dürfen. Die sagen dann ja, weil wir den Unterhalt übernehmen.

I.d.R. gehen wir sogar hin und widmen die Strassen um. Dann wird die Bundesstrasse B8 dann zu einer "kommunalen" Strasse und man darf damit auch (fast) alles machen, was man möchte. So ist in den letzten beiden Jahren hier ein Kreisverkehr auf einer Bundesstrasse entstanden. Dazu muss man aber flüssig sein. Das geht nicht, wenn die Kommune in der Haushaltssicherung läuft....

Damit will ich nur sagen, dass eine B-Strasse nicht immer vom Land betreut wird.

Wie gesagt: Die Kommune ist Ansprechpartner und der kann man z.B. einen Bürgerantrag (hier §24 GO NRW) mit seinem Anliegen einreichen. Dann müssen sie sich drum kümmern.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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