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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Rechtliches: Führerschein bei geankertem Boot
Ich habe eine rechtliche Frage an die Community.
Wenn sich Personen auf einem geankerten Boot aufhalten, für das man normal einen Führerschein benötigt. Können sich da während des Ankerns Personen aufhalten, die nicht über einen SBF verfügen oder braucht mindestens eine Person einen Führerschein? Das Boot ist ja geankert grundsätzlich nicht "In Fahrt". Wenn allerdings ein Eingreifen notwendig wäre, weil z.B. der Anker nicht mehr hält, dann wäre doch theoretisch der SBF schon wieder notwendig. |
#3
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Was ist der Hintergrund dieser bereits von Dir selbst beantworteten Frage?
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Alex |
#4
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Auszug BinSchStrO
Zitat:
§ 7.08 Wache und Aufsicht 1. Eine einsatzfähige Wache muss sich ständig an Bord aufhalten a) von einem stillliegenden Fahrzeug, das das Kennzeichen nach § 2.06 trägt, b) von einem stillliegenden Fahrzeug, das mit gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADN beladen ist und eine Bezeichnung nach § 3.14 führt, c) von einem stillliegenden Fahrzeug, das nach dem Entladen gefährlicher Güter nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADN noch nicht frei von gefährlichen Gasen ist, und d) von einem stillliegenden Fahrgastschiff, auf dem sich Fahrgäste befinden. 2. An a) Flüssigerdgas (LNG) an Bord des Fahrzeugs nicht als Brennstoff verbraucht wird, b) die technischen Daten des LNG-Systems des Fahrzeugs aus der Ferne abgelesen werden und c) das Fahrzeug von einer Person beaufsichtigt wird, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen. Bord eines stillliegenden Fahrzeugs, das das Kennzeichen nach § 2.06 trägt, ist eine einsatzfähige Wache nicht erforderlich, wenn 3. An nach § 3.14 führt oder das nach dem Entladen solcher Güter noch nicht frei von gefährlichen Gasen ist, ist eine einsatzfähige Wache nicht erforderlich, wenn Bord eines stillliegenden Fahrzeugs, das mit gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADN beladen ist und eine Bezeichnung a) das Fahrzeug in einem Hafenbecken stillliegt und b) die zuständige Behörde das Fahrzeug von der Verpflichtung nach Nummer 1 befreit. 4. Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person beaufsichtigt werden, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt. Zitat Ende Kann man aber auch selbst lesen
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Grüße aus Regensburg Holger |
#5
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Zitat:
Ein ankerndes Fahrzeug ist nach BinSchStrO §1.01 22. "stilliegend" weil es "vor Anker liegt", denn nach BinSchStrO §1.01 23. ist es nur dann "fahrend" bzw. "in Fahrt befindlich" wenn es weder "vor Anker liegt" noch "am Ufer festgemacht ist". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#6
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Zitat:
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#7
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Sehe ich genauso.
Dann dürfte der Skipper nie eine Runde baden gehen.
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#8
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In Fahrt aber ohne Fahrt durchs Wasser ist treibend. Ohne Fahrt und ohne Fahrt durchs Wasser ist ein Ankerlieger, festgemachtes Boot oder Grundsitzer
Hoffe geholfen zu haben. Lieben Gruß, Udo |
#9
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Das Thema hatten wir hier schon mal mit nicht befriedigendem Ergebnis.
Vielleicht sollte man mal weg von allgemeinen Verhalten gehen und sich auf die Suche nach aussagefähigen Gesetzte/Verordnungen/Urteile hin gehen. Außerdem Binnen oder Küste? Auf ausgewiesenen Reeden oder in der freien Wildnis? Gruß, Rainer
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#10
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Zitat:
Genau genommen mach ja ein ankerndes Fahrzeug beim schwoien oder Schwojen "Fahrt durchs Wasser". Da es aber ankert ist es trotzdem "stillliegend" und nicht "in Fahrt". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#11
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#12
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So rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen (das gilt auch für See) an ausgewiesenen Ankerplätzen/Reeden und in Buchten, Seen auf denen keine druchgehende Schifffahrt zu erwarten ist. Wobei das "Ankerrisiko" selbstverständlich in der Verantwortung des Schiffsführers bleibt, auch wenn er nicht an Bord ist.
Könnte mir Vorstellen, dass etwas zu den örtlichen Verhältnissen nur in Urteilen oder Untersuchungsberichten zu finden ist. Gruß, Rainer |
#13
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Danke für eure Antworten bis hier her. Ich bin der Meinung, wenn dieses Thema so eindeutig wäre, dann hätte ich nicht so viele unterschiedliche Antworten bekommen.
Also die ganze Situation noch einmal etwas konkretisiert: Ich (Bootsführerscheininhaber) fahre mit meiner Frau und meinem Sohn auf dem Rhein an eine strömungsfreie Ankerstelle, in der Nähe einer Ortschaft. Das Boot kann an einer flachen Stelle geankert werden, meine Frau und ich wollen das Boot verlassen und in der Ortschaft Freunde besuchen, während unser erwachsener Sohn beim Boot bleiben möchte zum baden, sonnen, chillen. Er kann im Notfall Anker und Boot bedienen, hat aber eben keinen Führerschein. |
#14
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Ich bin mal gespannt, wie das genau rechtlich ist, da solch eine Situation je - etwas weiter gedacht - öfters vorkommen könnte.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#15
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Die Frage ist auch insofern interessant als beispielsweise ein Boot gegen Abend mit der Intention die Nacht auf dem Anker zu verbringen, vor Anker geht. Das einzige Besatzungsmitglied mit gültigem Bootsschein gönnt sich nach erfolgreichem Ankermanöver einen ordentlichen Schluck und danach ein paar Bier dazu.
Gegen 21:00 Uhr kommt wie Wa-Po und kontrolliert, stellt nach Alkoholgeruch in der Atemluft in einem nachfolgenden Test 1,5 Pomille fest. Ist das allen egal, da das Boot ja vor Anker "fest liegt", oder ist es im Sinne und Auslegung der Rechtsprechung noch in Fahrt und der Skipper gibt seinen Lappen ab? Gruß, Roland
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#16
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Zitat:
Ich schmeiss jetzt mal was in den Raum: Als "Skipper" (oder nennt es verantwortlichen Schiffsführer / Eigner / Käptn oder wie auch immer) darf ich doch mein Schiff vor Anker liegend verlassen. Und wenn ich der letzte / einzige bin der von Bord geht. Also sofern alle sonstigen Regeln erfüllt sind (es liegt sicher und es kann praktisch nix passiern /niemand gefährden). Oder? Und wenn´s ne Nacht oder Woche ist. Wenn ich also mein Boot in so einer Situation quasi "alleine" lassen darf -und das passiert ja oft- warum soll sich nicht jemand ohne Patent zum baden oder schlafen darauf aufhalten dürfen? Also wir haben uns da bisher noch nie Gedanken gemacht
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#17
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Also, in Fahrt ist es nur, wenn es nicht vor Anker liegt, an Land festgemacht ist oder auf Grund liegt.
So laut Prüfungsfragen..
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#18
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Zumindest mir ist das nicht egal, weswegen ich vor einer Ankernacht in Pol-Reichweite nur "risikoarm" trinke ...
Geändert von Pepper (04.08.2020 um 14:54 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler beseitigt
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#19
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Zitat:
Wenn ich in stehendem Gewässer ankere kann ich deswegen trotzdem baden, da die Verhältnisse ein Einschreiten stets ermöglichen. Wenn ein Schiffsführer sein vor Anker liegendes Boot - z.B. zum Einkaufen im nächsten Dorf oder zum Abendessen in der Konoba in der Bucht verlässt, bleibt die Verantwortung für den Fall, dass sich der Anker löst, immer noch beim Schiffsführer. Gruß, Roland |
#20
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Zitat:
Was machst du bitte wenn ein unwetter aufzieht und deinen Anker löst. Oder noch besser ein Gewitter? Mein Boot würde einen Blitzeinschlag nicht überleben. Man muss bestimmt auch immer damit rechnen dass dritte sich am Boot zu schaffen machen könnten, wie zum Beispiel deine ANKER Leine lösen. Versicherungstechnisch ist das verlassen des Bootes für längere Zeit (ausgenommen ausgiebiges Baden in der Nähe oder beim Nachbarn auf nen Schnack im Päckchen) grob fahrlässiges verhalten und würde unangehme Konsequenzen nach sich ziehen im Ernstfall. Alkohol vor Anker hat laut Brandenburger WaschPo die gleichen grundlagen wie in fahrt. Die Erfahrung haben wir schon gemacht bei einer Kontrolle vor Anker. Ein eingreifen muss bei auf ziehenden unwetter jederzeit möglich sein. Gruß Dennis
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U.N.V.E.U.
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#21
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Hallo Dennis,
wenn die WSP bei einem Bootstyp wie deinem Trainer davon ausgeht, dass du nicht übernachten wirst ist nachvollziehbar. Warum ich das sage? Bei einem Kajütboot ist die Wahrscheinlichkeit doch erheblich größer, dass der Skipper seinen "Rausch" ausschläft und nicht mit Alkohol im Blut losfährt. Ich jedenfalls habe auch schon im Päckchen mit Freunden feuchtfröhlich gefeiert und gegrillt. Das Ganze in Sichtweite der WSP Station am Dämerritzsee. Die Beamten sind gemächlich an uns vorbei gefahren und haben abgegrüßt. Das soll nicht als Aufforderung zum "Saufen" missverstanden werden. Aber Ankern ist nun mal Stillliegen. Es gibt übrigens auch genügend Boote in unseren Gewässern, die tagelang ohne Besatzung vor Anker liegen. Diverse BFler haben auch schon darüber berichtet. Versicherungsfragen stehen auf einem ganz anderen Blatt.
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Gruß Kalle Geändert von Dalbolini (04.08.2020 um 16:13 Uhr) |
#22
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Zitat:
Oder bleibt bei Euch tatsächlich die ganze Nacht über immer einer wach Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#23
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Kommt drauf an wie lange die Getränke reichen
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Gruß Jörg
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#24
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Zitat:
Wir haben mittlerweile ein größeres Boot und auch schon öfter drauf geschlafen. Bei uns im Revier ist der Entenschutz ja aber auch ziemlich entspannt. Mein Erfahrungsbericht mit den Brandenburger Polizisten war auch nicht mit unserem Boot sondern ein Hausboot ähnliches Floß was vor Anker lag und es war klar zu erkennen dass der Feierabend eingeläutet war. Im Grunde ist es mir auch egal. Ich trinke eh immer gemäßigt auf dem Boot. Wichtig ist ja nur dass immer alles gut geht.
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U.N.V.E.U.
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#25
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Der Fragesteller hat nicht unterschieden zwischen Binnen und Buten.
Ich bin der Meinung, dass vor Anker liegend niemand an Bord sein muss (auch nicht mit SBF). Es gibt überall sehenswert Boote, die länger und verlassen vor Anker liegen. Ob die Besatzung nun mit dem Tender an Land ist zum Einkaufen oder sonstwo, spielt doch keine Rolle. In dem Fall ist auch niemand an Bord, also können auch Leute an Bord sein mit ohne SBF. Falls der Anker nicht hält oder das Wetter umschlägt oder was auch immer ist, ist das so oder so in der Verantwortung des Eigners/Skippers, egal wo er gerade steckt. Dass dieser natürlich die geltenden Promillegrenzen selbst überwachen und einhalten muss, ist wohl eher keiner weiteren Diskussion mehr würdig. Gruß Totti
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