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Themen-Optionen |
#1
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Vermieten unser neues Wohnmobil
Hallo Boote Forum,
wer sich im Winter/Frühling (oder auch Sommer) gerne mit Camping und Co. beschäftigen möchte, aber nichts aufs Wasser kann (und optimalerweise aus der Nähe von Oldenburg kommt) dem kann ich unser neues Wohnmobil gerne ans Herz legen...... Schaut gerne mal rein....https://paulcamper.de/c/31958/ Bei Interesse Bescheid sagen - gibt auch einen 30€ Gutschein für Erstbucher..... Nichts kommerzielles im Sinne einer gewerblichen Vermietung - von Privat - für Privat - mit vollem Versicherungsschutz! Grüße, CHristian
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#2
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Zitat:
Bei 90€/Tag dürfte das Fa auch recht bald hellhörig werden.....gibt Betriebe, die haben weniger am Tag.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#3
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Oliver hat wohl nur geschrieben, was man so zwischen den Zeilen herauslesen könnte
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Gruß Ewald
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#4
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Gibt's da eine AHK und wieviel.
Kann man einen PkW ,( VW T6 )derweil in der Nähe Parken?
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ALPSEE/RICHARD der der aus den Bergen kommt |
#5
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Zitat:
Christian, ich würde gerne mal auf Dein Angebot zurückkommen, nur vermietet mein Nachbar auch eins und das ist natürlich logistisch etwas praktischer...ist aber gemerkt. Schickes WoMo!
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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#6
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Na ja, so ganz banal ist das Thema tatsächlich nicht.
In den 90er Jahren hatte ich auch mal fünf Jahre lang ein größeres Alkoven-Wohnmobil von FRANKIA und habe es refinanziert über Vermietung. Damals wurde mir dringend geraten, es als “Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ anzumelden und zu versichern für alle Fälle. Dann muss auch jährlich TÜV gemacht werden. Eine gelegentliche Überlassung von Fahrzeugen, auch von Wohnmobilen, an Bekannte im weitesten Sinne ist sicher unbedenklich. Aber hier bei PaulCamper handelte sich um ein richtiges Geschäftsmodell, PaulCamper berechnet auch Geld für seine Dienste und alles geht durch dessen Bücher. Da sollte man zumindest nicht blauäugig drangehen, um nachher nicht enttäuscht oder überrascht zu sein. Beim Finanzamt hängt es letztlich von irgendwelchen Grenzwerten ab, die man entweder überschreitet oder nicht. Könnte klug sein, sich hier steuerberaterlich beraten zu lassen, bevor es ein böses Erwachen gibt. Übrigens: wenn man es offiziell als Vermietgeschäft betreibt, kann man sämtliche Kosten, die man für das Fahrzeug hat, auch die Anschaffung selbst, von den Einnahmen absetzen, es sollte nur nach ein paar Jahren zumindest ein kleiner Gewinn übrig bleiben … Das geht natürlich nicht, wenn man das Privatfahrzeug einfach ein paar Tage lang Bekannten überlässt... Es ist wie überall, der Teufel steckt im Detail und man ist klug beraten, diese Dinge vorab zu klären und nicht erst hinterher durch Böses Erwachen zu “lernen“. Viel Erfolg beim Vermieten, dass Teil sieht ja richtig klasse aus! Eine echte Land-Yacht eben … damit hier im Booteforum natürlich genau richtig ). Lg, Saint-Ex
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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#7
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Wieviel Kg kann man zuladen bzw. wieviel Kg wiegt Wolke bei Übergabe?
Gruß aus Holstein Guido
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#8
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Vielleicht kann man das besser über PN und/oder paulcamper.de klären?..
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Gruss, Dirk |
#9
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Geil.
Da informiert jemand seine Forumskollegen das er sein neues WoMo vermieten will und schon kommen Unmengen von Beiträgen die völlig am Thema vorbei gehen. Aber kaum stellt jemand eine, hier war es die zweite, wichtige Frage für einen Mieter, kommt jemand aus der Tiefe des Raumes und meint das man das doch via PN oder einer anderen HP klären soll. Verrückte Welt....
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Grüße Richard
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#10
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Zitat:
Ich hab mir vor meinem post schon die Mühe gemacht und das Thema länger betrachtet. (schon lange vor diesem fred ) Du beabsichtigst eindeutig einen Gewinn zu erzielen (wohl um das WoMo zu finanzieren) ,auch wenn der Tagessatz etwas unter dem Marktüblichem liegt. Aber er ist dennoch erheblich höher als die laufenden Unkosten die anfallen. Und genau in dem Moment wird die Geschichte gewerblich. Prinzipiell kann es mir egal sein, was Manche so tun. Aber Andere (arglose Interessenten) etwas drauf hinstupsen, das es hier Probleme geben wird, darf man. Denn, uneigennützig geschieht das ja sicher nicht, und selbst wenn es "von privat an privat" laufen soll, wird der Mieter einen Mietvertrag unterschreiben müssen.... zT keine Ahnung noch: brauchst nur mal die Idee bei google eingeben, und du erfährst sofort, das man da nicht nur riesen Einnahmen verspricht, sondern auch, das man eventuell dran denken sollte, das sowas ja gewerblich sein könnte.... Also locker bleiben, und auch Anderen mal etwas Ahnung zutrauen .-) Ich hab ja selber so ein Teil bald nagelneu daheim stehen, und wenn jemand seins vermieten möcht zum finanzieren- OK, warum nicht. Richtig gemacht, bringst so die ganzen Wartungs/Versicherungskosten mit unter- hat ja Saint-Ex schon geschrieben. Aber der post hier erweckt den Anschein, das solle so...naja, halbseiden laufen. Und das geht halt idR sehr blöd aus. Muss doch nicht, oder? Geht schon los, wenn jemand für zwei Wochen - das sind immerhin 1260€!!! - berechtigterweise ein Rechnung für das Geld möchte.... Oder die Versicherung nach einem Schaden fragt, wer denn da zB in Frankreich unterwegs war. Oder Blitzerfotos eintrudeln.....
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver Geändert von Metalfriese (28.11.2020 um 01:16 Uhr)
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#11
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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#12
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Hast Du Dir mal andere Angebote angesehen? Dort stehen überall „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und somit ist doch anzunehmen, daß das eine Vorgabe von Paul Camper.
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Grüsse Ulli |
#13
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Hallo Christian,
ungeachtet ob das rein "rechtlich" sauber ist, es gibt keine "PRIVATE" Vermietung! Es ist ein Verleih gegen Entgelt und damit bist Du gewerblich tätig und müsstest ( solltest ) zumindest ein Gewerbe als Nebentätigkeit anmelden und dem FA zumindest mit der Steuererklärung 1 x im Jahr die Einnahmen-und Ausgaben Aufstellung darlegen. ABER ich bin Versicherungsmakler und daher sicherlich im Thema; WENN EIN FAHRZEUG GEGEN ENTGELT AN DRITTE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, ist das Fahrzeug als SELBSTFAHRERVERMIETFAHRZUEUG zu deklarieren! Wenn Du schon Werbung schaltest und 90€/Tag kalkulierst , kannst Du eigentlich mit KEINEM Versicherer mehr von gelegentlicher Überlassung Dritter sprechen! Kläre das ab und lass es Dir schriftlich geben, dass die VERMIETUNG OHNE UMMELDUNG ALS SELBSTFAHRERVERMIETFAHRZEUG VERSICHERT IST! Im Schadenfall hast Du richtig Probleme, wenn irgendein Mieter in Kroatien oder am Lago das Teil auf die Seite legt. Ist nur ein Rat , aber ich habe täglich damit zu tun. VG Timo
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#14
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Lieber Timo, in diesem Fall liegst Du mit der Aussage " WENN EIN FAHRZEUG GEGEN ENTGELT AN DRITTE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD,
ist das Fahrzeug als SELBSTFAHRERVERMIETFAHRZUEUG zu deklarieren!" nicht richtig, da Paulcamper eine Art Flottenversicherung abgeschlossen hat und diese den Vermietern über seine HP zur Verfügung stellt. Genaueres findet man auf der HP von Paulcamper und im Netz.
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Grüße Richard |
#15
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"Bei der Überschreitung einer gewissen Häufigkeit an Vermietungen kann die Grenze von einem reinen privaten Vermieter zu einem gewerblichen Vermieter, also nach Gesetz einem Unternehmer, erreicht sein. Gemäß § 13 BGB und § 2 Absatz 1 Satz 1 UStG, ist eine dauerhafte, planmäßige Ausrichtung auf eine Vielzahl von Geschäften eine gewerbliche Tätigkeit. Laut aktueller Rechtsprechung ist eine Unternehmereigenschaft im Falle einer sich wiederholenden Vermietung deines Campers, bei Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls anhand von Indizien zu bestimmen. Indizien aus denen die Unternehmereigenschaft hervorgeht, sind folgende:
Wenn du dir bezüglich der Indizien nicht sicher bist, was auf dich zutrifft oder weitere Fragen dazu hast, sprich am besten mit einem Steuerberater oder Fachanwalt deiner Wahl." Solange seitens des TE nicht deutlich dargestellt wird, in welchem Bereich die beabsichtigte Vermietung zu verorten ist, entsteht in der Tat der Eindruck (siehe Zitat), dass hier etwas "halbseiden" abläuft. Und genau hier liegt der Unterschied zu anderen Gewerbetreibenden, die im Forum werben. Aufgrund der unklaren Ausgangslage habe ich dazu geraten, weitere Diskurse in den privaten Bereich zu verlagern. Das mag und muss nicht jedem gefallen, ich jedenfalls hege Zweifel, ob dies hier im öffentlichen Bereich gut aufgehoben ist und würde insofern meinen Beitrag #9 auch so wiederholen.
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Gruss, Dirk Geändert von Startpilot (28.11.2020 um 10:12 Uhr)
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#16
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Ich würde das mit meiner eigenen Versicherung regeln, das Fahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug ummelden und ein Gewerbe anmelden. Dann läuft das ganz sauber und man bekommt keine Probleme.
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#17
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sehe es auch so..
man kann glaube ich die sogenannten "Selbstkosten" an andere weiter geben die einem auch wirklich selbst anfallen würden. Machen viele Sportpiloten auch so. Das geht,Steuerfrei.. Denke nicht das der "Selbstkostenpreis" von 90€ darunter fällt. Hier ist klar eine Gewinnabsicht erkennbar und somit Anmelde und Abgabenpflichtig.
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Immer ne Handbreit Wasser unter dem Kiel.. Gruß JOJO
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#18
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Ich hab selber einen ganzen Fuhrpark daheim stehen, der per Flottenvertrag versichert ist- aus zwei Gründen.
Einmal ist es so bezahlbar, wenn die Kinder unter 25 damit fahren, zum Anderen bekommt hie und da ein Kunde ein Leihfahrzeug gestellt. Das weiß die Versicherung und kostet entsprechend. Aber eine Vermietung gg Entgeld war bei Vertragsabschluss ein Thema - die Flotte läuft sowieso auf mein Gewerbe, das also nicht. Aber wenn ich den Kunden das Leihfahrzeug gg Entgeld vermiete hätte ich im Prinzip noch eine KFZ Vermietung dranhängen müssen Zweck war aber nur die Mobilität zu erhalten, also wird nur ein realer Unkostenbeitrag OHNE Gewinnerzielung erhoben! Ich vermute, dem TE ist schlicht nicht ganz bewusst, auf was er sich GENAU einlässt - drum verlangen andere auch mehr, weil die das mit einrechnen. Das könnt ne Tretmine sein......
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#19
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Mal was anderes. Muss dann nicht eigentlich auch in der Zulassungsbescheinigung das Wohnmobil als „Mietfahrzeug für Selbstfahrer“ eingetragen werden und die HU alle 12 Monate durchgeführt werden?
Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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#20
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Zitat:
Und in Sachen FA kommt es wohl drauf an: Neupreis des Campers NUR 40.000 €... Abschreibung auf 8 Jahre? --> sind schon mal 5.000 € Abschreibung im Jahr.. zzgl Kfz-Steuer, Versicherung und Werkstattrechnungen... Können schnell mal 7.000 € jährlich zusammenkommen! Wenn das Auto 50 Tage vermietet ist und 25 Tage selber genutzt wird: 4.500 € Mieteinnahmen abzüglich 2/3 von 7.000 € = 4.667 € Kosten (inkl. Abschreibung)...
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#21
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Wie möchtest du bei nichtgewerblicher Vermietung abschreiben?? Und darum geht es ja grundsätzlich.
Und 40k für ein derartiges WoMo - ham mir glacht Die AGBs der Plattform- die agieren ja nur als Vermittler und halten sich aus den Verträgen raus. Dazu ermahnen sie den Vermieter sich darum zu kümmern, ob und wenn sie gewerblich handeln, das auch anzumelden. Geschäftsmodell der Plattform dürfte eben die Vermittlung der Versicherung sein -da fließt sicher gut Provision. Witzig dabei, es handelt sich um eine KFZ Haftplicht mit Kaskoerweiterung (und enormer Selbstbeteiligung) , aber unter "Obliegenheiten 2" steht, das der FZ Halter/Vermieter selber eine KFZ Haftpflicht aufrecht erhalten muss...sprich doppelt versichert Naja, und beim Vermieten kassieren die auch Provision, eh klar.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver Geändert von Metalfriese (29.11.2020 um 00:37 Uhr) |
#22
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Ach Leute, lasst ihn doch machen.
Jeder ist seines Glückes Schmied. Ich persönlich find's immer komisch, wenn jemand sich ein kostspieliges Hobby sucht und das dann durch Dritte finanzieren lassen will. Das ist meine eigene Meinung. Aber versuchen kann man es ja. Vielleicht klappt's. Kann uns doch egal sein. Das gleiche gibt's doch auch bei Booten immer mal wieder hier zu lesen, dass jemand durch Charter refinanzieren möchte. Wenn es einfach und risikofrei wäre, dann würde es doch jeder tun. Erst recht die, die selbst niemals fahren und 365d/a vermieten könnten. Ansonsten: Jede Form von Einnahmen muss beim Finanzamt angezeigt werden. Ob gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht oder nicht ist erstmal egal.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#23
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Zitat:
bei Übergabe wiegt das Womo ca. 3060kg. Voller Dieseltank inkl. Max. 3500kg ist derzeit das Limit. Daher: alles, was Gewicht klaut und nicht unbedingt für die Fahrt benötigt wird, lieber an Ort und Stelle erledigen (Getränke, Frischwassertank, etc.) Grüße, Christian
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#24
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ich hab hier aber nicht um deine Beratung gebeten oder Belehrungen gewünscht. Ich will nur den Bootskollegen, die im Winter (oder sonstwann) gern mal so was probieren wollen, ein Angebot machen. Alles andere ist doch mein Bier und geht dich nichts an oder? Grüße, Christian
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#25
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Zitat:
Vielleicht sollte ich es den Mods mal melden da es mir so vorkommt, als wenn dein Interesse darin besteht, ein gut gemeintes Angebot kaputt zu labern. Das ist nicht Sinn des Forums.
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