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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.01.2021, 03:51
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dampfer dampfer ist offline
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Standard NL-Bußgelder auf dem Wasser für 2021

Hallo,

eben in einem newsletter einen Hinweis zu dieser Seite gelesen

https://www.stegfunk.de/nl-bussgelde...paign=Stegfunk

Gruss
Detlef
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  #2  
Alt 09.01.2021, 07:32
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Lippi Lippi ist gerade online
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Oh, manches ist da ganz schön heftig !
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MfG* * * *Mario
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  #3  
Alt 09.01.2021, 07:45
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Ist bei uns aber auch nicht ohne.

https://www.bussgeldkatalog.org/wassersport/
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #4  
Alt 09.01.2021, 08:08
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Hallo,
danke für den Link, „Stehender Skipper ohne Schwimmweste“ kannte ich noch nicht, macht aber Sinn. Wie verhält es sich mit dem „Totmannknopf“? Auf einem kleinen offenen Boot hat man ja die Schlaufe fürs Handgelenk oder eine vergleichbare Variante, aber bei größeren Fahrzeugen doch nicht?!?

Beste Grüße,
Marius
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  #5  
Alt 09.01.2021, 09:36
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Das mit "Stehendem Skipper.." gilt aber wohl erst ab > 20m Boot
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  #6  
Alt 09.01.2021, 09:37
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Das mit "Stehendem Skipper.." gilt aber wohl erst ab > 20m Boot
Meines Wissens gilt das gerade für kleine und offene Sportboote.
__________________
Gruß
Matze
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  #7  
Alt 09.01.2021, 09:39
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Ach, ich Plins ! Klar, nicht 20 Meter sondern >20km/h steht drüber
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  #8  
Alt 09.01.2021, 15:17
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Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #9  
Alt 09.01.2021, 17:17
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Ich hba' da mal eine Rückfrage an die Holland Kenner:

Ich bin vor vielen Jahren mal durch Holland gefahren und wurde angehalten, weil am Boot (damals eine Bayliner 2655) der Schiffsname und der Heimathafen nicht zusätzlich zum amtlichen Kennzeichen (das war natürlich vorhanden) angebracht waren.

Bei der Diskussion (ja, ich habe mich heftig gegen den Vorwurf gewehrt) habe ich argumentiert, dass ich ein in Deutschland registriertes Schiff als Deutscher fahre und das Schiff mit dem in Deutschland vorgeschriebenem Kennzeichen ordentlich gekennzeichnet sei. Das Schiff habe keinen Namen (hatte es auch nicht) und als Trailerboot eigentlich auch keinen Heimathafen (obwohl als Heimathafen Düsseldorf im IBS angegeben war).

Es war (und ist) ja auch möglich, mit einem deutschen Kennzeichen am Auto durch Holland zu fahren ohne einen Namen oder den Heimatort des Autos angeben oder zeigen zu müssen oder sonstige, in Holland vielleicht übliche oder vorgeschriebene Kennzeichnungen anzubringen.

Das hat die freundlichen Herren der Rijkspolitie offenbar verunsichert. Sie haben auf ein Kassieren vor Ort verzichtet aber angedroht, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken. Der ist allerdings niemals gekommen.

Wie ist es denn tatsächlich zu sehen? Muss das deutsche Schiff mit dem ich als Deutscher in NL fahre einen Namen haben? Muss dieser Name zusätzlich zum Kennzeichen der Verbände oder des WSA auf dem Schiff angebracht sein? Und der Heimathafen auch? Oder darf ich auch mit einem namen- und heimatlosen Schiff aber mit korrektem, amtlichen Kennzeichen fahren? Und wie machen das kleine Boote oder gar Schlauchboote? Da ist doch gar kein Platz, um einen (langen) Namen und dazu noch den Heimathafen draufzukleben oder zu pinseln?

Klärt mich auf, bitte, denn ich möchte vielleicht auch bald wieder mal in Holland fahren.

Gruss


Gerd
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  #10  
Alt 09.01.2021, 19:55
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen

Es war (und ist) ja auch möglich, mit einem deutschen Kennzeichen am Auto durch Holland zu fahren ohne einen Namen oder den Heimatort des Autos angeben oder zeigen zu müssen oder sonstige, in Holland vielleicht übliche oder vorgeschriebene Kennzeichnungen anzubringen.
Gruss
Gerd
Es besteht in NL ja auch keine Pflicht an einem Auto seinen Namen anzubringen, weder für Niederländer, noch für Ausländer
Aber in Italien und ich glaube auch in Spanien musst du am Boot/Trailer während du damit über die Bahn fährst eine Warntafel anbringen, in Deutschland eben nicht
Es gelten immer die Vorschriften für das jeweilige Land das du befährst, daran ist sich zu halten
In USA darfst du als Ami in einigen Staaten eine geladene Knarre mit dir rumführen, glaubst du der Ami dürfte das in Deutschland dann auch auch?
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  #11  
Alt 09.01.2021, 21:36
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sporty sporty ist offline
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Hi Gerd
Mit dem in "D" zugeteilten Kennzeichen darfst Du in "NL" ohne weiteres fahren.
Das war vor 20 ? Jahren bei sog. "schnellen" Motorbooten, schneller als 20km/h, noch anders.
Seiner Zeit musste eine "Y . . . . . . ." Registrierung auch für ausländische Boote in NL beantragt werden.
War problemlos und die Nummer war am Boot anzubringen.
Ist jetzt nicht mehr nötig
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  #12  
Alt 10.01.2021, 13:42
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Gerd
Mit dem in "D" zugeteilten Kennzeichen darfst Du in "NL" ohne weiteres fahren.
Das war vor 20 ? Jahren bei sog. "schnellen" Motorbooten, schneller als 20km/h, noch anders.
Seiner Zeit musste eine "Y . . . . . . ." Registrierung auch für ausländische Boote in NL beantragt werden.
War problemlos und die Nummer war am Boot anzubringen.
Ist jetzt nicht mehr nötig

Ist mir schon klar - aber muss zusätzlich ein Name und der Heimathafen am Boot angebracht sein?

Gruss


Gerd
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  #13  
Alt 10.01.2021, 18:54
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Also Registrierung und Bootsname ist bekannt, von Heimathafen weiß ich jetzt nichts.
Oder Heimathafen und Bootsname. Muß aber in den Bootspapieren eingetragen sein
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel
Heinz- Jürgen
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  #14  
Alt 10.01.2021, 18:57
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weiss einer was ich an meinem Computer umstellen muss das der wieder ein "ESSZETT" schreibt?
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Heinz- Jürgen
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  #15  
Alt 10.01.2021, 19:08
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Zitat:
Zitat von Chanor Beitrag anzeigen
weiss einer was ich an meinem Computer umstellen muss das der wieder ein "ESSZETT" schreibt?
Ich denke nicht, dass die Antwort hierauf im Bussgeldkatalog NL zu finden ist..
Aber um Dir zu helfen:
"Cap"-Taste, und dann ganz einfach die oben umschriebene Zeichenreihe eingeben
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Gruss, Dirk


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  #16  
Alt 10.01.2021, 19:42
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Zitat:
Zitat von dampfer Beitrag anzeigen
Hallo,

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https://www.stegfunk.de/nl-bussgelde...paign=Stegfunk
Interessant, dass 2 bis 4 fehlende Schwimmwesten rabattiert werden, bei 5 dann wieder 50 EUR pro Weste fällig werden.
Und danach wird es wieder günstiger.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #17  
Alt 10.01.2021, 23:05
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich hba' da mal eine Rückfrage an die Holland Kenner:

Ich bin vor vielen Jahren mal durch Holland gefahren und wurde angehalten, weil am Boot (damals eine Bayliner 2655) der Schiffsname und der Heimathafen nicht zusätzlich zum amtlichen Kennzeichen (das war natürlich vorhanden) angebracht waren.

Bei der Diskussion (ja, ich habe mich heftig gegen den Vorwurf gewehrt) habe ich argumentiert, dass ich ein in Deutschland registriertes Schiff als Deutscher fahre und das Schiff mit dem in Deutschland vorgeschriebenem Kennzeichen ordentlich gekennzeichnet sei. Das Schiff habe keinen Namen (hatte es auch nicht) und als Trailerboot eigentlich auch keinen Heimathafen (obwohl als Heimathafen Düsseldorf im IBS angegeben war).

Es war (und ist) ja auch möglich, mit einem deutschen Kennzeichen am Auto durch Holland zu fahren ohne einen Namen oder den Heimatort des Autos angeben oder zeigen zu müssen oder sonstige, in Holland vielleicht übliche oder vorgeschriebene Kennzeichnungen anzubringen.

Das hat die freundlichen Herren der Rijkspolitie offenbar verunsichert. Sie haben auf ein Kassieren vor Ort verzichtet aber angedroht, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken. Der ist allerdings niemals gekommen.

Wie ist es denn tatsächlich zu sehen? Muss das deutsche Schiff mit dem ich als Deutscher in NL fahre einen Namen haben? Muss dieser Name zusätzlich zum Kennzeichen der Verbände oder des WSA auf dem Schiff angebracht sein? Und der Heimathafen auch? Oder darf ich auch mit einem namen- und heimatlosen Schiff aber mit korrektem, amtlichen Kennzeichen fahren? Und wie machen das kleine Boote oder gar Schlauchboote? Da ist doch gar kein Platz, um einen (langen) Namen und dazu noch den Heimathafen draufzukleben oder zu pinseln?

Klärt mich auf, bitte, denn ich möchte vielleicht auch bald wieder mal in Holland fahren.

Gruss


Gerd
Schlauchboote unter 20 KM/H brauchen gar kein Kennzeichen es wird aber gerne gesehen wenn das Schlauchboot auf beiden Seiten ein Kennzeichen hat
ohne Name und Heimathafen ist eine schwierige Sache und wird man in der Praxis kaum finden weil Name und Heimathafen am Heck ja als Seezulassung normal reichen und darum haben Boote sowas ja normal am Boot,
in NL möchte man ja Name und Kennzeichen auf beiden Seiten am Boot haben bei Schnellen Booten, wenn man das hat wird einem nicht mehr viel passieren
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #18  
Alt 11.01.2021, 09:05
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
in NL möchte man ja Name und Kennzeichen auf beiden Seiten am Boot haben bei Schnellen Booten, wenn man das hat wird einem nicht mehr viel passieren
Auch das gilt nur für in NL registrierte schnelle Boote, siehe BPR. Die Änderung der Regeln erfolgte übrigens 1995.

Groetjes

Matthias.

Geändert von Segelmatt (11.01.2021 um 09:26 Uhr)
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