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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo!
Ich bin ein alter Sack und hab noch die Führerscheine 1-3 gemacht. Jetzt verfällt gerade mein Zweier weil ich die 50 durchbrochen habe. Ich werde ihn wahrscheinlich nicht verlägern lassen. Ich habe mir auch nie Gedanken gemacht welchen ich brauche um mein Boot zu ziehen. Hatte ja alle. Wie ist denn das mit den neuen Führerscheinen wenn ich mit dem PKW einen 3,5to Anhänger ziehen will? Brauch ich da den BE oder den C1E? Oder nen anderen? Danke Euch!
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Gruß, Frank ![]() |
#2
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Kommt auf den Anhänger an.
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Grüße Klaus ![]() Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand! |
#3
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Für PKW + 3,5t-Anhänger brauchst du BE.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#4
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Hi Frank
Meines Wissens brauchst Du keinen neuen Schein. Der alte Klasse 3 wird auf den neuen Scheinen entsprechend in die neuen Klassen C1, C1E und BE übernommen. Aber welcher PkW zieht 3,5 t? |
#5
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Jeder vernünftige Geländewagen oder Transporter.
Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]()
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#6
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Er hat den alten 3er.
Da brauch er nichts neues. Er darf einen Einachsanhänger ziehen, dazu zählen auch Tandemhänger. Der darf auch mehr als 3,5 t haben.
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Grüße Klaus ![]() Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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#7
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Hi Marco
Die Frage zielte auf PkW. ![]() |
#8
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Wenn du den Schein noch nicht umgeschrieben hast. Ist noch gar nichts verfallen. Auch nicht der 2er.
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Gruß Holger |
#9
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Der 2er verfällt auch nicht der ruht nur bis du evtl. wieder die ärztlichen Untersuchungen machst und eine Verlängerung beantragst.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#10
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
lg, justme Geändert von justme (14.04.2021 um 21:28 Uhr)
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#11
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#12
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soweit ich mich erinnern kann muss es ein Einachs oder Tandemhängern sein.
Achsabstand weniger als 1 m. Bei einem Drehschemelanhänger brauchst du den 2er. ![]()
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Grüße Klaus ![]() Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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#13
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#14
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Ja. Aber nur wenn sie vor dem 31.12.1998 bzw. Vor dem 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Spätere Jahrgänge werden in der FEV nicht genannt.
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Gruß Holger
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#15
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![]() Zitat:
jeder größere SUV der als Geländewagen zählt. GLE, X5, Q7, Jeep Grand Jerokee.... und kein Hybrid ist. Wichtig ist, dass er als Geländewagen zählt. Ansonsten darf er max. das zul. Gesamtgewicht ziehen.
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Gruß, Frank ![]() |
#16
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![]() Zitat:
Porsche Cayenne MB ML - jetzt GLE Audi Q7 BMW X5 - vom werk bestellt mit 3,5 t Audi Q8 Toyota Landcriuser Jeep Grand Cherokee viel mehr gibts nimmer..leider |
#17
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![]() Zitat:
Zum Führerschein: Ich habe meinen Rosa-Lappen auch letztes Jahr umschreiben lassen. Ich hatte vorher 1-3 Der 2er ist weg, da ich ihn schon vorher nicht verlängern ließ Ich habe jetzt AM A1 A2 A B C1 BE C1E L T Neu ist, dass das Dokument nach 15 Jahren erneuert werden muss
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Gruß Heinz, ![]() Geändert von jugofahrer (15.04.2021 um 07:04 Uhr) |
#18
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Meine graue Pappe ist von 1976, muss ich die auch wann umtauschen?
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#19
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![]() Ist das nicht auch vorbei? Meine letzte Recherche mit bezug auf Neuwagen-PickUps ergab, dass ausser dem D-Max keiner mehr dabei war, der mehr als 3,2 Tonnen ziehen durfte. Aber egal, das ist ja hier am Thema vorbei. Chrischan, der froh ist, den "alten Klasse 3" FS zu besitzen und auch bald umschreiben muss ![]() |
#20
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Ja klar die Umschreibung geht nach deinem Geburtsjahr
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-...hein-umtausch/ D ich klasse 2 habe und bald 50 werde ... muss ich mich auch bald ums umschreiben kümmern... obwohl ich nur einsatzfahrzeuge fahre
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#21
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![]() Zitat:
(Der, mit dem 2,0 BiTurbo und 213 PS) Das Sondermodell "Raptor" darf nur 2500 Kg, er hat technisch mit dem Fahrgestell des "normalen" Ford Ranger kaum etwas gemeinsam.
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Gruß Heinz, ![]() Geändert von jugofahrer (15.04.2021 um 09:40 Uhr) |
#22
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Die Frage ist ja auf der einen Seite, welche Autos dürfen was ziehen?
Aber danach stellt sich die nächste, was macht denn wirklich Sinn? Ist ein Biturbo wirklich das geeignete Auto für 3,5t auf einer Slipanlage? Trotz Allrad habe ich da doch einige Fragezeichen. Mein F150 (aus 1977) "darf" nur 2 Tonnen, was mit der damaligen Blech- und Stahlqualität zu tun hat und damit, dass es schlicht keine Daten gibt. Aber mit dem V8, der ab 900 Touren richtig anpackt, wäre das gar kein Problem. Manche Geländewagenfahrer haben Kabinen auf ihre Navaras gebaut, danach brachen bei einer ganzen Reihe von Autos die Rahmen... Auch bei den Geländewagen ist also eine gewisse Zurückhaltung beim Ausreizen der erlaubten Maße und Gewichte sinnvoll. Wahrscheinlich würde ich mir für 3,5t ein geeigneteres Auto als einen Pkw kaufen.
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#23
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Da gebe ich Dir Recht, ich ziehe "nur" knappe 1800 Kg, das ist völlig Problemlos mit meinem Wildtrak möglich.
Ob das Motörchen auch 3500 Kg plus sein Eigengewicht auf längere Sicht verkraftet? Weiß man nicht, es gibt bislang kaum Erfahrensberichte. Fakt ist aber auch, daß der vorherige 3,2 l/Diesel bei entsprechender Belastung diverse Ausfälle hatte. Ich fahre den Pickup gerne, werde mir aber beim nächsten Mal vorr. wieder eine andere Fahrzeuggattung zulegen, das aber nur, weil ich gerne rumprobiere....
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Gruß Heinz, ![]() |
#24
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#25
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![]() Zitat:
Edit Hab hier mal nachgelesen, demnach ist selbst nach zwei Jahren ohne LKW Fahrt eine Fahrprüfung erforderlich. Und wer ohne Verlängerung fährt, fährt ohne Führerschein. Keine Unterscheidung zwischen gewerblich und privat und Verlängerung nach Ablauf deutlich aufwädiger. Geändert von ferenc (15.04.2021 um 15:35 Uhr) |
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