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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot auf Trailer in meiner Einfahrt erlaubt?
Hallo Gemeinde,
ich habe gerade eine kleine Auseinandersetzung mit meinem Nachbarn. Ich mache gerade mein Boot für den anstehenden Urlaub flott. Die Arbeiten führe ich in meiner Grundstückseinfahrt aus. Da kommt der Nachbar um die Ecke, ranzt mich an und meinte "Er will jetzt nicht hoffen, dass das Boot über einen längeren Zeitraum (mehr als 1 Woche) seine Fensteraussicht blockiere, er würde dann dafür sorgen, dass es verschwindet, schließlich wäre es nicht erlaubt, ein Boot in Einfahrten abzustellen" Neben meinem Boot ist seine Einfahrt und der Abstand zum Nachbarhaus ist min. 3m. (Siehe Bild) Ich habe ihm geantwortet, er muss diese Aussicht noch etwas länger ertragen, da ich mit den Arbeiten noch nicht fertig bin. Frage, wie ist die Rechtslage für nur kurz abgestellte Boot in Einfahrten? (NRW) Gruß Norbert
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Glück lässt sich nicht erzwingen. Aber es mag hartnäckige Menschen. |
#2
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Hallo Norbert,
lass den Nachbarn quatschen was er will. Natürlich kannst du deine Fahrzeuge auf dein Grundstück parken. Es ist egal ob es ein Smart ist oder ein Wohnwagen oder Motorboot. Wenn dir an der Nachbarschaft was liegt, dann trink doch mal ein Bier mit ihm und besprech dein Vorhaben. Vielleicht hatte er heute einfach nur schlechte Laune und wollte Dampf ablassen. Edit, Grenzabstände gelten für feste Bauwerke, wenn ich es richtig erkenne, hat der Trailer Reifen und zählt als Fahrzeug. Lg Roland |
#3
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So ganz easy ist das nicht: Wenn die Garage ein notwendiger Stellplatz ist, dann ist die Zufahrt ST_Stauraum davor. Garagen dienen zur Unterbringung des privaten ruhenden Verkehrs, es kann also evtl. neben Bebauungsplanvorschriften auch Probleme mit dem Gesetz Garagen- und Stellplatzverordnung bzw. einer gemeindeeigenen Satzung dazu geben.
Boot in Garage ist - zumindest in einer Grenzgarage - auch nicht unproblematisch. |
#4
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Hallo,
mein Boot steht auf einer Wiese im Vorgarten. Es kommt auf die Stadt an. Ich wohne in Essen, vor Jahren beim Ordnungsamt vorgefühlt. Kein Thema. Leider gibt es Urteile in NRW, die Boote aus dem Wohngebiet verbannen. Kommt auf das jeweilige Bundesland an. Hast halt ein .... als Nachbarn. Würde es stehen lassen und deine Arbeiten beenden. Lass es einfach darauf ankommen. Grüße
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#5
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#6
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Wie die Rechtslage konkret ist darf Dir hier im Forum niemand beantworten.
Aber zusätzlich zum oben von mit geschriebenen kann dies schon zu Problemen führen. Der verlinkte Thread ist leider in vielen Themen ziemlich unzutreffend, sofern es hart auf hart geht. Nach meiner Einschätzung kann Dir aber weder Gefängnis noch Wegnahme des Bootes drohen, ich denke, eine normale Behörde wird hier höchstens einen AD vorbeischicken, der Dir erklärt, dass es nicht geht. Je nach Antwort kann es dann natürlich weitergehen. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass bei den " Arbeiten " am Schiff mit Umwelt, Untergrundverschmutzung und Grundwasserschädigung argumentiert und einige Fachbehörden auf den Plan gerufen werden. Ich hab mal unter einem Stadeldach ein Surfbrett gebaut und die Farbspritzpistole in die nebenliegende Dachrinne freigesprüht. Mein Hausherr hat Besuch von der Abwasserbehörde bekommen wegen der Verdünnung ( die nie das Abwasser erreichen hätte sollen, sondern in den Rohren bereits verdunsten sollte....aber hat Mecker gegeben).
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#7
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Hi Norbert
Oh Mann, was gibt es für verstrahlte Nachbarn. Zum Thema: Der Anhänger ist ein zugelassenes Fahrzeug, welches natürlich in deiner Einfahrt stehen darf. Das Boot darauf ist Ladung. Alternativ könntest Du dort einen Transporter mit Hochdach oder ein WoMo parken. So what? Geändert von sporty (23.06.2021 um 21:28 Uhr) |
#8
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Also in deiner Auffahrt und auf deinem Grundstück darfst du doch auch ein Auto parken...also auch einen zugelassen anhänger...aber selbst wenn er nicht zugelassen wäre..es ist und bleibt dein Grundstück
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#9
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In D-Land sind Gesetze und Verordnungen öffentlich - zum Glück. Alles andere wäre Geheim- und Gesinnungspolizei.
Natürlich darf jeder hier auf die entsprechende Rechtslage hinweisen, Urteile nennen oder ähnliches. Das schon genannte Grundsatzurteil von 2011, dass Stellplätze für Boote, Wohnwagen usw. in Wohngebieten auch auf Privatgrund nicht vorgesehen sind gilt weiterhin. Da geht es aber um ein dauerhaftes Abstellen im Winter. Das man auch kurzfristig für Reparaturen Wohnwagen oder Boote nicht auf dem Grundstück abstellen darf (Umweltaspekte ausgenommen) ist mir nichts bekannt. Das Verhältnis zum Nachbarn lässt sich aber auf der Ebene nicht verbessern, da hilft
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#10
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Ist schon sch.... wenn man so ein Ar.... als Nachbarn hat.
Es kann doch niemend verlangen das Boot vom eigenen Grundstück zu enfernen und sich ein Stellplatz irgendwo zu Mieten.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht
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#11
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@horstj: Klar sich Gesetze öffentlich, aber das Rechtsberatungsgesetz verbietet die konkrete Rechtsberatung. Hast " konkret " nicht gelesen?
Jeder darf alle Gesetze benennen, nur darf nicht jeder zutreffend auf einen konkreten Sachverhalt beraten. Und leider lässt sich - gerade im Nachbarschaftsbereich - nicht alles durch legale Drogen lösen. Leider kommen - wenn eine Behörde zum Handeln aufgefordert wird z.B. durch einen Nachbarn - oft ziemliche Jagdinstinkte zum Tragen. Und dann darf ich ziemlich schnell nicht mehr alles " auf meinem Grundstück", weil das private Eigentumsrecht vom öffentlichen Recht überstimmt wird. Aus den vielen Meinungen muss man sich als TE immer das passende selbst raussuchen. Begründungen gibt es in Gerichtsurteilen. |
#12
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Bau doch einen 2 m hohen Sichtschutz Zaun auf die Grundstücksgrenze, dann sieht er dein Boot nicht mehr. Am besten so einen Bauzaun mit Camouflage Sichtschutz in Rosa.
Manche habe Probleme. Sorry hilft nicht weiter.
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#13
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Ich habe da einen netten Nachbarn, der immer alles tat, um mich beim rangieren mit dem Hänger auf mein Grundstück zu behindern. Ich habe ihn dann mal gefilmt, als er auf der Straße den Motorraum seines PKW mit dem Hochdruckreiniger ausspritzte.
Volle Wirkung
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Gruß Ewald
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#14
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Ich würde das Boot mit Trailer VOR sein Haus auf die Strasse stellen, ist ja angemeldet und das ist bis 14 Tage erlaubt. Anschliessend meine PKWs, schön im Wechsel.
Irgend wann ist er froh wenn ich wieder in meiner Einfahrt parke...... Gruß Dieter
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geht net gibbet net
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#15
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Zitat:
Wir leben in einem tollen D-Land, soll so bleiben und wie gesagt mir ist da nix Problematisches bekannt, nicht mal in NRW. Obwohl es wegen der sehr dichten Bebauung im Rheinland manchmal komische Sachen gibt. Anders als bei Freiparken von Hängern gibst m.W. da auch keine zeitlichen Vorgaben. Und hoffentlich klagt der Nachbar sowas nicht ein. Daher
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#16
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Das kann nach hinten los gehen.
Auch da gibt es regionale Bebauungspläne und Nachbarschaftsgesetze an die man sich halten sollte.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#17
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Es gibt schon sehr sehr komische Mitmenschen...
Vor ein paar Wochen hab ich ein repariertes Boot nach Berlin Zehlendorf gebracht und ordnungsgemäß am Straßenrand auf einem Parkstreifen abgestellt, damit mein Kunde es anhängen kann um es mit zu sich nach Hause zu nehmen. Ich hatte noch nicht den Stecker von meinem Auto ab gemacht, da kam der Bewohner/Besitzer des Hauses von der anderen Straßenseite raus und rief über die Straße... "Das bleibt jetzt aber nicht ewig da stehen?!" Ich nur so... "Keine Ahnung" Ich wusste ja nicht ob der Besitzer es gleich mit nimmt. Er rein ins Haus, Handy geholt und Fotos gemacht. Manche Leute haben echt Probleme....
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#18
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Der hat wohl nen' Vogel? Beileid zu diesem Vollpfosten, als Nachbarn!
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Gruß Heiko
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#19
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Ich hab ihm ja zu verstehen gegeben, dass einige Arbeiten am Boot fällig sind. Diese haben noch nicht einmal etwas mit Reinigung des Bootes oder Verunreinigungen durch Antifouling-Anstriche zu tun.
Einfach nur zum Fit machen. Er ist der Meinung, das Boot steht da jetzt "wie immer" Wochenlang, wobei das nicht der Fall ist, da ich einen gemieteten Ganzjahres-Stellplatz in einem Winterlager habe. Ich glaube, Corona Lockdown hat ihm den Rest gegeben. Ja, es gibt seltsame Leute. Ein konstuktives Gespräch hätte mehr gebracht. Jetzt hat er einen Jagdtrieb, aber egal. Erst muss mal ein Papier oder ähnliches kommen, so lange habe ich Zeit. Ich denke mal, dann ist das Boot sowieso wieder im Winterlager. Danach fangen wir von neuem an Gruß Norbert
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Glück lässt sich nicht erzwingen. Aber es mag hartnäckige Menschen.
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#20
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Es bleibt spannend.
Freu mich
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#21
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Also ich muss feststellen ich hab schon sehr geile Nachbarn.
Wenn bei mir das Boot steht oder auch bei schwiegervater in der Einfahrt Jeder möchte gucken Stellt Fragen zum Boot. Sagt dass es toll ist. Da kräht kein Hahn nach Ob ich dran rumschraube oder Putze. Noch nie gabs Negatives Feedback. Naja vllt ticken die Kohlekinder anders im Pott. Ich weiss es nicht. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#22
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Ich habe keine Ahnung was für einen Auftrag die Leute haben. Mir ist das völlig egal was mein Nachbar macht - Hauptsache ihm gehts gut und er hat Spass. Diese Berufsnörgler und Hobbysheriffs machen sich und Anderen sinnfrei das Leben schwer.
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#23
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wenn da vom Bau oder Ordnungsamt was kommt wäre die dort genannte Rechtsgrundlage interessant. Glaube nicht, dass die was Griffiges haben, weder baulich, noch Nachbarschaftsgesetzlich. Und wenn Du einen Stellplatz (für Winter usw.) nachweisen kannst sowieso nicht.
Mein Nachbar hilft noch, wenn ich das Boot in die enge Einfahrt bugsiere, um daran rumzuwerkeln. So blöd kann man sein.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ Geändert von horstj (24.06.2021 um 08:07 Uhr) |
#24
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Na, erledige mal flott deine Arbeiten und ich drücke die Daumen, dass dein etwas angemuffelter Nachbar sich bis dahin mit der Situation arrangiert.
Wenn das dann doch ausufert, Zaun in erlaubter Höhe oder aber bedruckten ausziehbaren Sichtschutz aufgestellt auf deinem Rasen, welcher mit deinem Boot bedruckt ist - einfach nur so als Mittelfingerreaktion, der Sichtschutz dient dann ja nicht als Einfriedung und der Nachbar hat kein Mitspracherecht. Grüße Daniel
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#25
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Moin , das habe ich auch schon durch….
Aussage OA Spandau: das ist ein ortsveränderliches Sportgerät. Ziehen Sie es alle 14 Tage ein bisschen nach vorne, und gut 👍
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
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