![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
![]()
Wer kennt es nicht. Das eigene Boot hängt am Kran und jeder denkt, bitte lasse jetzt nichts passieren. Wir hatten in diesem Jahr das Problem, das unser Boot in einer Marina gekrant wurde und fast aus dem vorderen Gurt gerutscht wäre. Kunjunktiv nur, weil Mitarbeiter die unser Boot abholen wollten beherzt und tatkrätig eingeriffen haben. Der Kranführer tat nichts, außer sich aufgeret eine Zigarette anzuzünden.
Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage. Wer haftet für einen Schaden beim Kranvorgang. ? In einer Marina mit einer Quittung wird es die Marina sein, so ist zumindest mein Kenntnisstand. Sollte das nicht stimmen, oder habe ich hier nur ein Halbwissen bitte ich um Richtigstellung. Aber was ist mit den ganzen Kranvorgängen die ohne Qiuttung durchgeführt werden. Ich denke gerade an die diversen Autokran-Abschleppwagen oder die von Einheimischen betriebenen an diversen Kaimauern oder ähnliches. Ich denke dieses Thema ist sicherlich für alle wichtig, die regelmäßig ihr Boot kranen müssen. Bitte lasst uns sachlich über dieses Frage diskutieren. Sicherlich kann es auch hilfreich sein, wenn Bootsbesitzer zu diesem Thema bereits Erfahrungen sammeln konnten und diese hier teilen. |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Wenn das Kranen auf "gewerblicher" Basis durchgeführt wird, haftet der Unternehmer...
Sei es die Marina, das Kranunternehmen wie auch immer; allgemein auch Haken-Versicherung genannt. Zumindest sofern der Eigner nicht maßgeblich Hand mit anlegt...
__________________
Beste Grüße! der ZAUSEL alias Guido ![]() European Region Coordinator Geändert von MV-Zausel (02.09.2021 um 08:54 Uhr) |
#3
|
||||
|
||||
![]()
wenn ohne Quittung haftet auch der Kranführer... bzw. dessen Unternehmen...
man muss hat dann sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen ...
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#4
|
|||
|
|||
![]()
Ich denke auch es ist wie Guido schreibt.
Bei uns im Klub geht es über die eigene Versicherung bzw. wir müssen alle davor unsere Unterschrift geben, daß der Klub nicht ansprachlich ist.
__________________
Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#5
|
||||
|
||||
![]()
Erst einmal zahlt deine Kasko und die holt es sich wenn möglich zurück.
In Deutschland vielleicht noch möglich, im Ausland.........
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
|
#6
|
||||
|
||||
![]()
Ich kann jetzt nur für die Unternehmen in meinem Revier sprechen:
Allgemein wird immer eine Voll-Kaskoversicherung des Eigners verlangt. Diese geht dann in Vorleistung und dann, wie schon von Hendrik beschrieben, wird die Schuldfrage unter den Versicherern geklärt. Bei Personenschaden ist das Prozedere natürlich anders....
__________________
Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
|
#7
|
||||
|
||||
![]()
In meiner Pantaenius-Kasko steht unter Geltungsbereich: ..einschließlich des Anlandnehmens und Zuwasserlassens ..
Wenn ich in einer Marina mein Boot mit Rechnung zum Kranen gebe, dann ist das aus meiner Sicht eine klare Versicherungssache, ich bekomme den Schaden von meiner Versicherung, diese wird dann versuchen sich die Kosten von der Marina zurückzuholen. Bei so einer Autokran vom LKW ums Eck ohne Rechnung Geschichte wird es vermutlich schwieriger werden. Das ist ganz wichtig, während des Kranvorgangs nichts angreifen, sonst gibt es nur Ausreden und Schuldzuweisungen falls was schief gegangen ist.
__________________
LG Michael
|
#8
|
||||
|
||||
![]()
Kennt denn jemand eine passende Rechtsprechung?
Nach meinem Verständnis gilt: Der Verursacher haftet. Eine Rechnung gäbe es ohnehin in der Regel erst nach erbrachter Leistung. Das ein Haftungsausschluss beim verwenden eines Kranes, der nicht im Eigentum des Bootsbesitzers ist, rechtsgültig ist, wage ich zu bezweifeln. Außer der Eigner bedient den Kran selber. Das Recht haben und bekommen nicht das Gleiche ist, ist aber auch klar. Vor allem im Ausland.
__________________
Grüße aus Regensburg Holger
|
#9
|
|||
|
|||
![]()
Klar haftet erst mal der Schädiger. Aber nur bei Verschulden. Wobei am Kran ja kaum Fälle denkbar sind bei denen nicht zumindest Fahrlässigkeit im Spiel ist.
Dann kommt es aber wieder darauf an ob es einen wirksamen Haftungsausschluss gibt. Gruß Chris |
#10
|
||||
|
||||
![]()
Das kann man m.E. nicht pauschal beantworten.
Wenn wir unsere Boote im Verein Kranen, dann haben wir nur den Kran bestellt, das Anschlagen und Einweisen erfolgt durch uns und auf unsere Gefahr. Reißt ein Gurt oder bricht ein Schäkel ist das Sache des Kranunternehmens. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#11
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Dann gibt der Eigner ja häufig die Position der Gurte vor, wegen Geberpositionen, weil es vom Hersteller so gewünscht ist (Schotten etc..) Wenn dann das Boot raus rutscht, wird es eng für den Eigner, weil ja eventuell der Schwerpunkt aufgrund von Einbauten (Klima, Bugstahl, Wassertank, Not-AB, etc..) nicht mehr passte.....
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#12
|
||||
|
||||
![]()
....wie oben schon gesagt, kranen mit vereinseigenen Kranen, Unterschrift vorher, dass der Verein nicht haftet : die Kasko würde Schäden tragen.
Grüße, Reinhard |
#13
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Die Kasko würde sich ja die Schadenssumme vom Verursacher zurück holen. Nimmt die dann nicht den Versicherungsnehmer in Regress, wenn sich der Verursacher auf der Haftungsverzicht durch den Versicherungsnehmer beruft ![]() Beim Verkehrsunfall soll man ja auch kein Schuldeingeständnis abgeben. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#14
|
||||
|
||||
![]()
Relativ einfach ist es, wenn das kranende Unternehmen ein Fachbetrieb für Boote (Werft) ist. Die haften in der Regel für den gesamten Vorgang bis zum aufpallen bzw. absetzen auf einen Trailer.
Ist es ein reines Kranunternehmen ohne näheren Bootsbezug, liegt das ausrichten in den Gurten in der Verantwortung des Bootsbesitzers (oder bei dem von ihm beauftragten Bootsservice. Da können sich im Schadensfall die Gutachter und Rechtsanwälte austoben ![]() Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Boot unmittelbar nach dem wassern auf Grund ging - ein Seeventil war offen und der Schlauch lose. Das Kranunternehmen hatte keine Sachkenntnis von Booten und verantwortete nur den Hub vom Trailer bis ins Wasser und war aus der Haftung raus. Der Eigner durfte sich dann mit seiner Versicherung einigen aufgrund seiner eigenen Schusseligkeit. Bei einem anderen Fall ist das Boot aus den Gurten gerutscht. Gekrant wurde von einer Werft, die auch voll haftete. Hätte man auf den Bootsbesitzer gehört und die Gurte nach seinen Hinweisen angebracht, wäre nichts passiert ![]()
__________________
Gruß Ewald |
#15
|
||||
|
||||
![]()
Wisst ihr denn wie hoch die Entschädigungshöhstsumme bei dem Kran ist? Ich meine mich zu erinnern, viele Euros waren das nicht pro KG Last . Das kann bei einem alten Stahlboot noch gerade so passen, bei dem teuren Carbon Leichtbauracer bestimmt nicht mehr. Deshalb und unbedingt immer eine Kasko für das Boot , IMMER!!!
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#16
|
|||
|
|||
![]()
Kranfahrer ist Profi, aber die Gurte werden von Vereinsmitgliedern angelegt....
schwierig zu beantworten. Deshalb werden bei uns im Verein die Gurte immer (!) zusammen gebunden. Gerade im Frühjahr mit frischem Antifouling rutschen Boote gerne (z.B. Folkeboote) nach vorne. Gruß Hans |
#17
|
|||
|
|||
![]()
Hallo, ganz oben steht immer die Firma (Werft oder Kranunternehmen)!
Dann der Kranführer, Anschläger im Gewerblichen Auftrag und dazu hat eine Privatperson nichts am Kran, der Ausrüstung und auch nur Bedingt Eingeschränkt an seinem Boot verloren, des Kranführers Wort ist Gesetz! Privat sieht das alles ganz anders aus und Privat gibt es die meisten Streitfälle und Versicherungsfragen die eine "gute Firma" sich vorab in den Verträgen zu allem sichern lässt die man Einsehen kann, zum Teil auch Unterschreiben muß bevor auch nur ein Finger gerührt wird dazu!
__________________
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) |
#18
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Dieses bestätigt uns, ebenfalls per E-Mail den Termin - Datum und Uhrzeit. Die einzige Unterschrift - nach dem Kranen - bestätigt die Dauer der Einsatzzeit. Das wars, mehr nicht. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#19
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Das ganze in Kroatien.
__________________
Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR)
|
#20
|
||||
|
||||
![]()
Da würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
In Grömitz wurde mir gesagt, dass die auf eigene Gefahr kranen. In Neustadt (Ancora) ist es für die selbstverständlich, dass die für jeden Schaden aufkommen. Was da nun rechtens ist und was nicht mag ich nicht beurteilen.
__________________
Viele Grüße Olli |
#21
|
||||
|
||||
![]()
Sollte man vorher abklären, aber ich schließe mich hier dem Tenor an (und so ists auf Baustelle ja auch):
Sobald du als Eigner mit rum fummelst, oder sagst wo und wie befestigt wird haftest du. Außer am Kran und Krangeschirr geht was kaputt. Wenn du dem Kranunternehmen, oder Marina den Auftrag erteilst zu kranen, anzuketten etc. Dann haften die natürlich für den Mist, den sie bauen. Für den zweiten Fall sollte im Vorfeld dann natürlich ein Auftrag vorliegen, sonst sagen die auch ätsch, war nicht so.
__________________
Gruß Philipp |
#22
|
||||
|
||||
![]()
Selbst wenn der Kranbetreiber haftet, wundert ihr euch mit wieviel der Haftet. Das sind nur ein paar Euro je Kilo Last. Für das Geld bekommt ihr garantiert weder ein neues Boot noch eine Reparatur.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#23
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Am 27.08.2021 betrug der Wert eines Sonderziehungsrechtes (SZR) 1,20746 €. Das sind 10,06 €/kg oder 10.058,14 €/ t. Für eine Marex Holiday (mit 3,2t am Kranhaken gemessen) wären das z.B. maximal 32.186,- € gewesen. Gruß Lutz P.S. also immer mit vollen Tanks (Kraftstoff, Wasser, Abwasser) Kranen ![]()
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
|
|||
|
|||
![]()
Bin jetzt nicht so in der Materie drin aber warum soll das Handelsgesetzbuch, Bereich Frachtgeschäft (=Recht der Kaufleute) bei einem Vertrag mit einem Verbraucher hier eine Haftungshöchstgrenze vorgeben? Für mich ist das aus oder einkranen kein Frachtgeschäft im Sinne des HGB.
Gruß Chris |
#25
|
||||
|
||||
![]()
Also erstmal gilt die AGB, da steht drin, wer für was haftet.
Abdruckspuren vom Gurt sind eher kein Mangel sondern normal, sonst wäre jeder Kranvorgang gleich ein Versicherungsfall, in Deutschland ![]()
__________________
Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR) |
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Wer haftet bei einer Verletzung? | Josse | Allgemeines zum Boot | 76 | 04.10.2017 12:29 |
Wer haftet.... | pasic | Allgemeines zum Boot | 32 | 29.09.2006 13:11 |
Wer haftet bei Unfällen??? | Esmeralda | Allgemeines zum Boot | 6 | 13.10.2003 15:25 |