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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.10.2021, 11:46
AG31 AG31 ist offline
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Standard Deutsches Auto + Italienischer Trailer in Italien...

Moin Moin Männers (und Frauen),

da ich bisher in Netz keine eindeutige Aussage finden konnte, versuche ich es mal hier:

Darf ich mit dem in Deutschland zugelassenen Auto einen Anhänger ziehen, der in Italien zugelassen ist?

Rahmenbedingungen:
- Fahrer mit deutscher Fahrerlaubnis
- Zugfahrzeug in Deutschland zugelassen und nur temporär in Italien (mehrere Urlaubsaufenthalte im Jahr, Großteils des Jahres in Deutschland)
- Anhänger: Italiensche Zulassung mit Folgekennzeichen


Hintergrund: Ich leihe mir öfter mal das Boot von Nachbarn und dann geht es mit dem Trailer (am deutschen KFZ) die 5km an den Strand zum slippen... Die Carabinieri grüssen freundlich und mögen es allesfalls sich das Boot anzusehen. Das Leben kann so entspannt sein...bis etwas Unvorhergesehenes passiert... und das möchte ich vermeiden.
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Grüsse
Matthias

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  #2  
Alt 14.10.2021, 11:51
zooom zooom ist offline
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Standard

Man sieht auf deutschen Autobahnen manchmal ausländische Lkw, die einen deutschen Auflieger oder Hänger ziehen, muß es also eine Regelung für geben.
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  #3  
Alt 14.10.2021, 11:52
AG31 AG31 ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Man sieht auf deutschen Autobahnen manchmal ausländische Lkw, die einen deutschen Auflieger oder Hänger ziehen, muß es also eine Regelung für geben.
Ich habe gar keinen LKW....
__________________
Grüsse
Matthias

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  #4  
Alt 14.10.2021, 12:02
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Flybridge Flybridge ist offline
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Die Frage ist eine Frage des italienischen (Straßenverkehrs-/Pflichtversicherungs-)Rechts. Das kann dir nur ein italienischer Experte oder möglicher Weise der ADAC, sofern Mitglied, beantworten.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 14.10.2021, 12:05
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Du hast jetzt genau zwei Möglichkeiten: Du liest 127 Beiträge engagierter Hobbyjuristen und bist danach trotz des großen Unterhaltungswertes genau so schlau wie vorher. Oder Du rufst kurz bei Deiner KFZ-Versicherung an und bekommst eine verbindliche Auskunft.
Königsdisziplin wäre dann, diese Auskunft hier zu teilen.

Grüße

Matthias.
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  #6  
Alt 14.10.2021, 12:08
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Du rufst kurz bei Deiner KFZ-Versicherung an und bekommst eine verbindliche Auskunft.
Seine deutsche Kfz-Versicherung kann sicherlich keine Auskunft über die Modlitäten eines italienischen Anhängers in Italien sagen.
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  #7  
Alt 14.10.2021, 12:14
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Ich habe gefühlte 76 Stunden und 3568 Beitrage mit dem Versuch der Information verbracht... Anfragen auf anderen Portalen beendeten sich alle bei der Nachfrage über eine belegbare Quelle. Viele Menschen wissen eben viel ohne sagen zu können woher sie dieses Wissen besitzen.
Dahr wollte ich noch einmal hier anfragen ob sich jemand schon mal mit so eine "Problematik" beschäftigt hat.
Ansonsten muss ich eben selber mach einer Antwort suchen (ob die 42 akzeptiert wird?)
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Grüsse
Matthias

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  #8  
Alt 14.10.2021, 12:17
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Da geht's schon los mit der Hobbyjuristerei
Da ein Anhänger in der Regel über das Zugfahrzeug versichert ist, kann die zeichnende Versicherung da durchaus Auskunft erteilen.

Grüße

Matthias.
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  #9  
Alt 14.10.2021, 12:37
zooom zooom ist offline
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Die deutsche Regelung ist klar nachlesbar, sagt aber nix darüber, ob das in Italien auch so gehandhabt wird, ist aber vielleicht nach einem Bootskauf im Ausland trotzdem interessant.
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  #10  
Alt 14.10.2021, 12:37
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Da geht's schon los mit der Hobbyjuristerei
Da ein Anhänger in der Regel über das Zugfahrzeug versichert ist, kann die zeichnende Versicherung da durchaus Auskunft erteilen.

Grüße

Matthias.
Bin ich gemeint? Vielen Dank.

In D ist es so, dass der (PKW-Anhänger) bei Verbindung mit dem Zugfahrzeug über dieses versichert ist. Der deutsche Pflichtversicherungsschutz ist entsprechend ausgestaltet.

In I kann es jedoch anders sein. Wie es z. B. in den NL auch anders geregelt ist.

Daher ist die Frage nicht, wie die deutsche Versicherung etwas versichert, sondern wie die gesetzlichen Regelungen in I sind.

Und noch eins. Die deutsche Versicherung wird keine Auskünfte über die Regelungen in fremden Ländern machen können.
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  #11  
Alt 14.10.2021, 13:10
uli07 uli07 ist offline
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Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
Ich habe gefühlte 76 Stunden und 3568 Beitrage mit dem Versuch der Information verbracht... Anfragen auf anderen Portalen beendeten sich alle bei der Nachfrage über eine belegbare Quelle.
Ansonsten muss ich eben selber mach einer Antwort suchen (ob die 42 akzeptiert wird?)
Ich finde es immer wieder beeindruckend wie "Forenspezialisten" ihre Zeit verplempern auch wenn ich die gefühlten 76 Stunden mal auf 7,6 Stunden reduziere. Ein Anruf, vielleicht 3 würden reichen um die richtige Antwort zu bekommen mit einem Aufwand von vielleicht 1,5 Stunden.
Scheint aber mittlerweile so zu sein das der eigene Grips, wenn überhaupt vorhanden, nicht mehr aktiviert wird, dafür aber ein Forum nach dem nächsten gefragt wird und man doch keine Antwort bekommt.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #12  
Alt 14.10.2021, 13:14
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Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Bist du im ADAC ? evtl. können die etwas dienleiches dazu beitragen ??

Ich weis das unsere Rumänischen Mitarbeiter mit Zweitwohnsitz in Deutschland, mit Ihrem PKW zugelassen in Rumänien, das Fahrzeug nur für die Fahrt hin und zurück nutzen dürfen. Nicht für Fahrten innerhalb deutschland, da sonst Stuerhinterzieheung. ??

komische gesetzte.

Wenn die Polizei in I immer lächelt und das Boot anschaut frag diese Beamten doch beim nächsten mal. Evtl können Die Dir dann etwas sagen ??



Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
Moin Moin Männers (und Frauen),

da ich bisher in Netz keine eindeutige Aussage finden konnte, versuche ich es mal hier:

Darf ich mit dem in Deutschland zugelassenen Auto einen Anhänger ziehen, der in Italien zugelassen ist?

Rahmenbedingungen:
- Fahrer mit deutscher Fahrerlaubnis
- Zugfahrzeug in Deutschland zugelassen und nur temporär in Italien (mehrere Urlaubsaufenthalte im Jahr, Großteils des Jahres in Deutschland)
- Anhänger: Italiensche Zulassung mit Folgekennzeichen


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  #13  
Alt 14.10.2021, 15:25
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
- Anhänger: Italiensche Zulassung mit Folgekennzeichen
Was ist ein Folgekennzeichen?

Es gibt Länder, z.B. Holland, wo der Hänger das Kennzeichen des Zugfahrzeugs trägt. Die Frage wird sich also nicht pauschal mit EU-Recht beantworten lassen. Hilft nur, in Italien nachzufragen.

Gruß

Totti
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  #14  
Alt 14.10.2021, 15:44
VolkerW1 VolkerW1 ist offline
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Moin zusammen,

ich versuche mich mal...

Auskunft ADAC:
Sofern der Anhänger noch in Italien zugelassen ist, müssen Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeug nicht daran anbringen.

Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog.„gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts.
Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.

In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger mussgewährleistet sein.

Für im Ausland zugelassene Anhänger gelten - während des vorübergehenden Verkehrs in Deutschland - grundsätzlich die steuerrechtlichen Bestimmungen des Heimatstaates. Bei einer auf Dauer angelegten Standortbegründung in Deutschland findet deutsches Kfz-Steuerrecht Anwendung.

Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind.

Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine Eigenversicherung des Anhängers erforderlich. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).

Gruß
Volker
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  #15  
Alt 14.10.2021, 15:47
iXware iXware ist offline
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Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
- Anhänger: Italiensche Zulassung mit Folgekennzeichen
Wenn ich lese Folgekennzeichen... dann frage ich mich wie Du dann an die Papiere kommst? Das Folgekennzeichen ist doch nur ein grünes Kennzeichen, daß mit der gleichen Nummer ausgestattet sein muß wie das zugelassene Zugfahrzeug.
Jetzt mal Vermutungen: Also entweder Du hängst ein deutsches Folgekennzeichen dran, dann hast du aber daß Problem, daß Du ohne zulässung fähst, weil Anhänger in Deutschland zulassungspflichtig sind. Oder Du hast ein Italienisches Kennzeichen, brauchst aber die Papiere dazu.

>> Ich würde einen Anwalt für Italienisches Verkehrsrecht befragen.<<
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MfG, Frank.
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  #16  
Alt 14.10.2021, 16:17
Benutzerbild von nawarthmal
nawarthmal nawarthmal ist offline
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Zitat:
Zitat von VolkerW1 Beitrag anzeigen

Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) .........ändische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine Eigenversicherung des Anhängers erforderlich. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).
Das scheint aber der Formulierung nach alles nur für Fahrten in Deutschland zu gelten, nicht aber für Fahrten in bella italia
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  #17  
Alt 14.10.2021, 16:20
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Bodo61 Bodo61 ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Bin ich gemeint? Vielen Dank.

In D ist es so, dass der (PKW-Anhänger) bei Verbindung mit dem Zugfahrzeug über dieses versichert ist. Der deutsche Pflichtversicherungsschutz ist entsprechend ausgestaltet.
.
Mein PKW Anhänger hat ne eigene Versicherung, ohne die ich ihn auch nicht zugelassen bekommen hätte.
Muss ich die jetzt kündigen?
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Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #18  
Alt 14.10.2021, 16:41
iXware iXware ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo61 Beitrag anzeigen
Mein PKW Anhänger hat ne eigene Versicherung, ohne die ich ihn auch nicht zugelassen bekommen hätte.
Muss ich die jetzt kündigen?
nö, warum... Du kannst natürlich doppelt und dreifachversichern - - mußt das aber bei einem Schaden der Versicherung angeben - soweit ich weiß. Zahlen wird nur eine oder alle teilen sich den Schaden.
Wenn du ein grünes Kennzeichen hast, dann ist der Anhänger versichert, wenn er am Auto angekuppelt ist. ohne das Zugfahrzeug ist er nicht versichert. Aber - viele Bootshaftpflichtversicherungen schließen eine Versicherung für den Trailer ein - auch wenn er abgekuppelt ist - oder diese Versicherung kann zugebucht werden.
__________________
MfG, Frank.
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  #19  
Alt 14.10.2021, 19:04
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Bodo61 Bodo61 ist offline
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Lies mal bitte worauf ich geantwortet habe, der Post von Flybrigde bezog sich nicht auf einen Trailer.
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  #20  
Alt 15.10.2021, 05:52
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Frag doch einfach hier nach. Wenn die es nicht wissen, weiß es niemand.

https://ambberlino.esteri.it/ambasci...nea_con_utente
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  #21  
Alt 15.10.2021, 07:09
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo61 Beitrag anzeigen
Mein PKW Anhänger hat ne eigene Versicherung, ohne die ich ihn auch nicht zugelassen bekommen hätte.
Muss ich die jetzt kündigen?
Die ist ja nun auch nur für den abgehängten Augenblick zuständig.


Gruß

Totti
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  #22  
Alt 15.10.2021, 07:26
ralf-boote ralf-boote ist offline
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
nö, warum... Du kannst natürlich doppelt und dreifachversichern - - mußt das aber bei einem Schaden der Versicherung angeben - soweit ich weiß. Zahlen wird nur eine oder alle teilen sich den Schaden.
Wenn du ein grünes Kennzeichen hast, dann ist der Anhänger versichert, wenn er am Auto angekuppelt ist. ohne das Zugfahrzeug ist er nicht versichert. Aber - viele Bootshaftpflichtversicherungen schließen eine Versicherung für den Trailer ein - auch wenn er abgekuppelt ist - oder diese Versicherung kann zugebucht werden.
Ist denn ein Anhänger mit deutschem schwarzem Kennzeichen wirklich auch automatisch haftpflicht verischert, wenn er am Zugfahrzeug hängt? Oder gilt das expliziet nur für Trailer mit grünem Kennzeichen? M.E. war es immer so, das ein Trailer mit schwarzem Kennzeichen haftpflicht versichert werden MUSS....
__________________
Gruß
Ralf
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  #23  
Alt 15.10.2021, 07:28
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Zitat:
Zitat von ralf-boote Beitrag anzeigen
Ist denn ein Anhänger mit deutschem schwarzem Kennzeichen wirklich auch automatisch haftpflicht verischert, wenn er am Zugfahrzeug hängt? Oder gilt das expliziet nur für Trailer mit grünem Kennzeichen? M.E. war es immer so, das ein Trailer mit schwarzem Kennzeichen haftpflicht versichert werden MUSS....
Ersteres .. am Fahrzeug ist er immer mit diesem versichert...
Eine Versicherung für Anhänger ist keine Pflicht...

Der Unterschied zwischen grün und schwarz ist nur die Steuer

So war es zumindest die ganzen jahre
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #24  
Alt 15.10.2021, 08:19
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ersteres .. am Fahrzeug ist er immer mit diesem versichert...
Eine Versicherung für Anhänger ist keine Pflicht...

Der Unterschied zwischen grün und schwarz ist nur die Steuer

So war es zumindest die ganzen jahre
Wenn du einen anhänger mit schwarzem Kennzeichen zulässt, dann benötigst du zwingend eine eVB-Nummer für die Anmeldung und musst den Anhäger auch versichern.
Nur das grüne Kennzeichen entbindet von der versicherungspflicht beim Anhänger.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #25  
Alt 15.10.2021, 08:46
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Danke für die vielen, mehr oder minder, zielführenden Antworten.
Natürlich kenne ich so einige Organe wo ich mich über die Problematik des "gemischten Doppels" informieren kann (und werde, wenn ich die Muße dazu habe), aber nichts desto trotz suche ich auch gern nach Antworten im Netz. Es ist nämlich äusserst unterhaltsam auf was für Dinge und Bullshit man dabei stößt. Zudem interessieren mich auch immer die Sichtweise anderer Mitmenschen, daher frage ich gern in Foren etc nach... Hier war es, wie ich es erwartet habe, gesittet und informativ gestaltet. Ein Grund warum ich dieses Forum schätze. Manchmal gibt es ja jemanden der sich schon mit genau dieser Problematik auseinandergesetzt hat. Bei einen Forum wo viele Leute ihr Boot im Ausland stationiert haben, finde ich das gar nicht mal so abwegig.

Zudem ist mir jetzt noch eingefallen, dass wir meinen "deutschen" Trailer immer mit Auto des italienischen Bootsservice zum Kranen gezogen haben, ohne einen Gedanke an so etwas zu "verschwenden". Evt geht es dem einen oder anderen ja ähnlich... ;)

Wenn ihr wollt können wir auch noch über die italiensichen Preise kleiner RIBs diskutieren, das wäre dort nämlich die nächste Anschaffung
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Grüsse
Matthias

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