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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage Liegeplatz / Untermiete / Recht
Hallo!
So wirklich passt die Frage in kein anderes Brett. Wenn falsch platziert bitte verschieben. Danke! Mit Sicherheit tummeln sich hier auch Profis in Rechtsfragen zu unserem Hobby. Mein Liegeplatz Vertrag weißt die Klausel auf „der Mieter ist verpflichtet, eine Nichtnutzung der Mietsache von mehr als 7 Tagen, dem Vermieter anzuzeigen. Bei Abwesenheit des Bootes ist der Vermieter berechtigt den Platz kurzfristig an andere zu geben. Die Frage ist, darf ich den Liegeplatz unentgeltlich für eine Zeit X an ein anderes Boot abgeben? Würde ich den Liegeplatz als frei melden, würde der Vermieter, steht allerdings nicht im Vertrag, gegen Geld weiter vermieten, davon sehe ich jedoch nichts (wurde per Mail informiert). Ergänzend: Ein Untervermietrecht ist im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen. Merci! Geändert von peterchen66 (11.02.2022 um 20:27 Uhr) Grund: typo |
#2
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Sollte eigentlich im Vertrag geregelt sein (und ist im Regelfall untersagt)
Geändert von medo (11.02.2022 um 17:13 Uhr) |
#3
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In der Regel darfst du das nicht...
Der Verein Betreiber kann aber Durchreisende Gäste auf deinen Platz legen ... Wenn du unterwegs bist willst du ja auch nen Platz haben und dafür ist die regelung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#4
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Hi!
Das ist ein Problem, was fast ausschließlich in Deinem Vertrag geregelt sein dürfte. Erst in zweiter Linie dürfte es auf gesetzliche Regelungen ankommen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#5
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Zitat:
Ist in unserem Hafen auch so. Bis vor 2 Jahren hat der Hafenmeister nicht danach gefragt. Jetzt ist es so, das wir gebeten werden den Hafenmeister zu informieren, wenn wir länger nicht im Hafen sind. Hat scheinbar was "C . . ." zu tun. Denn vorher gab es praktisch keine Gastlieger. Jetzt schon einige wenige. Geschätzt so 10-20 p.a. Ob der Platz unentgeldlich, an einen z.B. Bekannten überlassen werden kann, sollte mit dem Hafenbetreiber vorab abgesprochen werden. Ob der Hafenmeister während unserer Abwesenheit an z.B. an einen Passanten vermietet, ist mir ehrlich gesagt, sch ...x egal. Wenn wir zurück kehren, rufe ich unseren Hafenmeister 2 Tage vorher an und bisher war unser Liegeplatz frei wenn wir zurück kamen. Alles gut. btw.: Das wir uns beim Hafenmeister wegen einer längeren Abwesenheit "abmelden" halten wir seit mehr als 30 J. so. Gehört n.m.M. zum guten Ton. Geändert von sporty (11.02.2022 um 21:14 Uhr)
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#6
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Eine Steganlage kostet nun mal Geld, auch wenn kein Boot dran liegt. In unserem Verein sind die Einnahmen durch Kurzzeitgastlieger eine willkommene Aufstockung des Budgets. Ohne diese Einnahmen müßten die Kosten für die Dauerlieger erhöht werden, also ist es im Interesse aller, wenn durch ein Abwesenheit des Dauerliegers freier Platz an durchreisende Bootsfahrer vergeben wird. Man sagt dem Hafenmeister bescheid und bei Rückkehr ist der Platz wieder frei. Klappt prima.
Andersrum: Ich suchte abends in einer größeren Marina eine Platz für die Nacht un obwohl mindestens 10 geeignete Plätze leer waren, wollte man mich abweisen. Die Plätze wären schließlich vermietet Und einer dieser 10 lag wohl an meinem heimatlichen Steg und freute sich....
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Gruß Ewald
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#7
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Der Vertrag sagt eben nichts ausser den beschriebenen „Paragraphen“. Ich will den Platz ja nicht leer lassen, ganz im Gegenteil. Aber wenn doppelt Geld gemacht wird, und wir reden hier nicht von einem Verein, dann hab ich wenig Einsehen nicht daran beteiligt zu werden.
Wenn eine Mietwohnung für 3 Monate leer steht, kann ein Vermieter auch nicht frei agieren. Eigentum und Besitz sind ja rechtlich ziemlich geregelt. Aber, im Vertrag ist nichts anderes geschrieben und ich gebe den Platz unentgeltlich an einen Freund ab. |
#8
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Ziemlich einseitige Denkweise, muss ich sagen. Du kennst ja die Kalkulation deines Betreibers gar nicht. Dass in der Saison alle durch die Gegend fahren und mal in andren Häfen liegen ist völlig normal und sicherlich auch kalkuliert.
Auch dein Hafenbetreiber wird im Mittel kalkulieren, deine Jahresgebühr plus einige Tage Gastlieger. Ein Wohnungsvermieter kalkuliert anders, muss er auch. Würde dein Hafen nur mit dir rechnen, wäre dein Platz teurer. Und du würdest nirgendwo einen Gastplatz kriegen, wenn du mal auf Tour bist
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#9
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Ich verstehe nicht warum es immer noch Leute gibt, die das Prinzip der Liegeplätze und Gastliegern nicht verstehen wollen. Jeder auf Tour möchte abends einen Liegeplatz bekommen, das geht nur wenn die leeren Plätze der Dauerlieger vermietet werden können und ja das Geld sollte auch an den Verein / Betreiber gehen, der hat schließlich die Arbeit damit. Und wenn man nicht möchte das sein Liegeplatz an Fremde geht> einfach im Hafen bleiben..... wie kann man nur so egoistisch sein.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#10
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Die Antwort auf die Frage des TE findet sich in § 540 BGB.
Viele Grüße, Lucky |
#11
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Zitat:
demgegenüber steht allerdings : § 553 BGB (Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte) I. Diese Vorschrift erfasst die Gebrauchsüberlassung des Mietraums, insbesondere die Untervermietung. Im Unterschied zu § 540 BGB gewährt diese Vorschrift dem Mieter einen Rechtsanspruch auf Untervermietung. Voraussetzung ist, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse geltend macht, welches in seiner persönlichen Lebenssituation liegt. Die Vorschrift des § 553 BGB ist als Ergänzung zu § 540 BGB zu verstehen. Er enthält eine für die Wohnungsmiete bedeutsame Ausnahme von der Regel des § 540 BGB: Danach hat der Mieter von Mietraum gegen den Vermieter ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis, wenn er einen Teil seines Mietraumes einem Dritten zum selbständigen Gebrauch überlassen will.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#13
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im speziellen sowohl als auch übertragbar...ein Liegeplatz ist auch ein "Mietraum" und keine Mietsache, und als "Ergänzung" durchaus heranziehbar, da es um den wesentlichen Bestand der Untervermietung geht.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#14
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Zitat:
Nein, ein Liegeplatz ist kein Wohnraum, genau so wie eine Garage kein Wohnraum ist und auch eine Gewerbeimmobilie kein Wohnraum ist. Die besonderen Vorschriften über den Wohnraum tragen dem grundgesetzlichen Schutz der eigenen Wohnung Rechnung. Gruß Andreas
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#15
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ich versteh, was du meinst, allerdings schrieb ich "MIETRAUM"... und nicht Mietwohnung oder Mietsache! (Garage)
Im Zweifelsfall sollte der TE sowieso einen RA fragen.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#16
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Zitat:
Grüsse Don
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#17
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Es gibt hier keine typischen Gastlieger wie an der See. Binnenrevier. Plätze werden im Minimum Monatsweise vergeben. Will den Platz ja vergeben und nicht über Gastlieger Modelle diskuttieren müssen. Rechtlich interessiert es mich. Nicht mehr und nicht weniger. Trotzdem Danke!
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#18
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Zitat:
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden und ich bin mir fast sicher das es dem Betreiber lieber wäre wenn er einem von dir verbürgten Nutzer den Platz in deiner Abwesenheit überlässt als wenn er sich selber darum kümmern muss. Ausgenommen mal die Situation das es eh kaum Liegeplätze gibt und diese eher vererbt werden statt vermittelt.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#19
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In allen Häfen die ich kenne ist das so wie bei dir geregelt. Finde ich auch richtig wenn der Hafenbetreiber weiß welches Boot rechtmäßig an welchem Liegeplatz liegt und ob und wie es versichert ist. Hat auch was mit allgemeiner Sicherheit/Diebstählen was zu tun.
Wenn dich das nur rechtlich interessiert gehe zu einem Ra und frag nach. Eventuell gehst du noch in die Geschichte ein das hunderttausende Häfen sittenwidrige Verträge unterschreiben lassen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#20
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Der Hafenbetreiber wird, wenn ein anderes Boot auf deinem Liegeplatz liegt, die Liegegebühr kassieren. Du hast für ein ganz bestimmtes Boot (nämlich deins) einen Liegeplatz gemietet. Du kannst ja mit dem Betreiber des Hafens sprechen, das dein Liegeplatz während deiner Abwesenheit nicht vermietet wird. Ich hätte damit als Hafenbetreiber kein Problem. Wir erhöhen deine Miete dann um 20% und alles ist okay.
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#21
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Zitat:
meint und grüßt der Rainer
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#22
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Moin,
wenn ich in einem Verein einen Liegeplatz für mein Boot miete, dann wird mir vom Hafenmeister ein Liegeplatz zugewiesen - wenn geänderte Situationen es erfordern, muss ich den zugewiesenen Platz räumen und umziehen. Fazit: die Miete gilt lediglich für ein Boot. Wenn ich auf Dauer einen bestimmten Liegeplatz nur für mich will, muss ich ihn "pachten" zu einem Pachtpreis (höher); nicht zu einem Mietpreis. Bei Miete wird der auf längere Zeit freigelassene Platz weitervermietet, zB an Gastlieger zugunsten des Vereins. Bei Pacht gelten Absprachen zwischen Pächter und Verein. Ich kenne Pachtverhältnisse nur aus NL. Gruss Hermann |
#23
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Zitat:
https://praxistipps.focus.de/was-ist...erklaert_96643 In meinem Verständnis: Wenn ich einen Liegeplatz für ein Boot oder auch einen Tiefgaragenplatz in einer Gemeinschaftsanlage gemietet habe, dann habe ich ein Recht auf die bestimmungsgemäße Nutzung der Mietsache. Also ein Boot festmachen oder ein Auto da hin stellen. Ich muss es aber nicht! Wenn ich meinen Stellplatz wegen zeitweiser Abwesenheit nicht nutzen kann, zahle ich ja trotzdem die Miete. Eine Fremdnutzung durch jemanden anderen wäre mein "Good will". Einen Anspruch darauf kann meiner Meinung nach keiner geltend machen. Und das dieses "Good will" natürlich gelebte Praxis in den Vereinen ist, versteht sich von selbst und ist auch gut so. Gruß Volker |
#24
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Zitat:
Für mich völlig unverständlich, wie man so denken kann, dass man entweder darauf besteht dass sein Platz (ist nicht seiner, er bezahlt nur die Nutzunngsmöglichkeit, die er uneingeschränkt hat), zur Verfügung steht oder er der Anlage die zusätzlichen Einkünfte nicht gönnt. Praktisch jeder Golfclub stellt seine Anlage auch Dritten zur Verfügung. Die Einkünfte kommen natürlich zurück. In der Jahresabrechnung, in der die zusätzlichen Einnahmen eingerechnet sind. Jürgen |
#25
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Zitat:
*** Wird der Liegeplatz vom Mieter länger als 24 Std. nicht genutzt kann der Vermieter diesen Platz in Tagesbelegung vergeben und Hafengebühren verlangen, ohne dass der Mieter daraus Ansprüche ableiten kann. Der Mieter ist verpflichtet, dem Hafenmeister die Termine und Dauer seiner Abwesenheit im Vorfeld mitzuteilen. *** Wenn du dir unsicher bist, wie das laut deinem Vertrag genau verhält, würde ich beim Hafenmeister nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite. MfG |
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