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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote. |
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#1
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Liveabord Elbe
Hi,
eben ist in einer Diskussion angebracht worden das man an der Elbe nicht das ganze Jahr auf dem Boot leben könne weil wg. Hochwasserschutz alles irgendwann aus dem Wasser raus muss. Leider wusste aber niemand wo das steht. Hat da von Euch evtl irgendjemand ein Gesetz o.ä. zur Hand? Liebe Grüße, Andi |
#2
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achso, äh, sorry. Mit "Elbe" meine ich die Unterelbe, also alles was mit Tide ist, von Geesthacht seewärts. Sorry für den Rest der Elbe, als Segler vergesse ich Euch immer :-(
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#3
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So kenne ich es auch, dass bewegliche Dinge entfernt werden müssen, die bei Winterfluten den Deichen gefährlich werden können.
Ich kenne aber auch kein Gesetz mit einem solchen Wortlaut. Ich vermute, dass entweder bei der Genehmigung von z.B. Sportboothäfen bereits entsprechende Vorgaben gemacht werden oder das es jeweils wiederkehrende Anordnungen/Vefügungen gibt. Solche Vorgaben oder Anordnungen werden sich dann allerdings allgemein oder speziell auf entsprechende Gesetze beziehen, die das Deichrecht, den Deichschutz und/oder Küstenschutz etc. beinhalten. Diese Rechtsnormen geben ja schon vor, das notwendige Maßnahmen ergriffen werden können. Das ist aber ein sehr weites Feld, weil jedes Bundesland andere Begrifflichkeiten und Zuständigkeiten hat. |
#4
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Der Hafen in Oortkaten ist meines Wissens nach der einzige Hafen, der die Stege im Wasser lassen darf.
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Gruß Martin |
#5
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Der Hafen in Stöckte wird auch zumindest mal nicht abgebaut - zum nächsten Jahr wird das Wehr ja wohl auch wieder geöffnet sein
Grüße Daniel |
#6
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... Die Stege aus dem Wasser nehmen ist ja auch ein weites Feld, hier werden zB wie auch in Wedel nur die Finger aus dem Wasser genommen und man könnte längsseits noch anlegen. Dazu sind die Pfähle der Schwimmanlage zumindest gefühlt so hoch wie das Winterlager.
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#7
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Richtig, weites Feld...
Ich müsste nachsehen, aber grundsätzlich kommen die Regelungen von der wsv bzw gdws. Und prinzipiell ist das wumpe, solange man Bauseits nachgewiesen hat, das der steg hochwasser und eisgang ab kann. Dafür ist ein statischer Nachweis nötig. Der ist Grundlage der Strom und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung, SSG. Die bekommt man bei zuständigen wsa und da bei dem beauftragten für die strompolizeilichen Geschichten. Den würde ich fragen um es genau zu wissen. Binnen ist die Zeit festgelegt. Das müsste in der binnenschifffahrtstrassenordnung stehen. Sonst seeschifffahrtsstraßenordnung. Zuständig ist aber immer das wsa, in deinem Fall elbe-nordsee Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich |
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