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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.01.2023, 14:30
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Standard Hausboot auf MLK mit weniger als 15Ps

Ich habe es schon in den Sportbootnachrichten gepostet, denke aber es ist einen eigenen Beitrag wert.
Da möchte jemand in Haldensleben Hausboote auf dem MLK verchartern. Motor unter 15 Ps, als führerscheinfrei.
Ob das sinvoll ist oder nicht, lasse ich mal offen. Ob man ein Boot auf dem Gewässer sicher navigieren kann, mit so geringer Leistung, zweifel ich zumindest an. Da ist ja ordentlich Betrieb.

Grundsätzlich ist das aber nicht verboten.

Nun grätscht das WSA dazwischen:
Hier mal ein Auszug aus der Zeitung: Volksstimme Haldensleben vom 14.1


VERBOT VOM SCHIFFFAHRTSAMT


WSA für Sicherheit im Mittellandkanal zuständig: Durch Hausboot gefährdet?
Selbst wenn Michael Schleevoigts Boot dort noch liegen könnte, gäbe es aber eine zweite Hürde, die ihm das WSA vor kurzem mitgeteilt hat. So sei es dem Amt zufolge zwar nicht verboten, den Mittellandkanal mit Hausbooten zu befahren. Das WSA sei jedoch für die Sicherheit der Schifffahrt zuständig und sehe durch die Hausbootnutzung Gefahren auf dem Mittellandkanal.


„Für das Steuern des angesprochenen Hausbootes besteht aufgrund der geringen Antriebsleistung keine Führerscheinpflicht. Das bedeutet, dass Personen ohne nautische Kenntnisse ein Fahrzeug führen würden, welches windanfällig und schwer zu manövrieren ist. Auf einer stark frequentierten Strecke wie dem Mittellandkanal ist dies aus nautischer Sicht nicht vertretbar“, heißt es von dem Amt.


Da steht zwar nichts von Verbot, sondern nur von "nicht vertretbar", aber es ist schon interessant. Ist das eventuell der Anfang von einem Hausbootverbot? Wird führerscheinfrei eventuell begrenzt, auf Länge und/oder Gewicht. Wird es eine Mindestleistung/t auf Binnenschifffahrtsstrassen geben?
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  #2  
Alt 14.01.2023, 14:32
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Ich kann die Begründung des WSA verstehen, klingt schlüssig und ist nachvollziehbar.

Grüße

Totti
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  #3  
Alt 14.01.2023, 14:42
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Die Frage ist: Dürfen die das?
Es ist ja grundsätzlich erlaubt.
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  #4  
Alt 14.01.2023, 14:56
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
... “Auf einer stark frequentierten Strecke wie dem Mittellandkanal ist dies aus nautischer Sicht nicht vertretbar“, heißt es von dem Amt....
Wir haben ja letzten Juni mehrere Wochen lang den MLK komplett von West nach Ost befahren. Von “stark frequentiert“ können wir nun nicht berichten. Klar, ab und zu kam uns mal ein Schiff entgegen und manchmal haben wir auch überholt. Aber die meiste Zeit waren wir allein auf dem Kanal....
Nach meiner - natürlich völlig unmaßgeblichen - Meinung kann das WSA wahrscheinlich das Befahren mit solchen Hausbooten nicht verbieten, weil es ja der Rechtslage entspricht. Natürlich können die Befahrensregelungen für eine Bundeswasserstraße streckenweise abweichend geregelt oder eingeschränkt werden. Dafür müssten dann entsprechende Schilder aufgestellt oder die Regelungen bei Elwis als offizielle Verordnung hinterlegt werden. Die WSP kann immer dann einschreiten, wenn sie Fehler beobachten. Allerdings hat die Behörde möglicherweise ein Mitspracherecht bei der Genehmigung eines neuen Charter-Unternehmens am MLK. Und dann könnten diese Bedenken natürlich eine Rolle spielen...
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  #5  
Alt 14.01.2023, 15:08
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Normalerweise sind Sportboote auf dem MLK schneller, bzw gleichschnell wie die Berufsschiffahrt. So ein 15Ps Hobel fährt vielleicht 8km/h. Wird also laufend überholt. Das würde mir schon keinen Spaß machen. Bei ordentlich Seitenwind über die Kanalbrücke ist sicher auch nicht lustig, bis teilweise unmöglich. Was den Verkehr angeht, ist das eher gemischt. MLK bis Magdeburg ist schon ordentlich Betrieb. Weiter auf dem EHK ist es schon etwas ruhiger. Das ist ja quasi meine Hausstrecke. Ich kenne das mit gähnender Leere bis hin zum Schiffsstau. Also die Gründe kann ich schon nach vollziehen. Aber kann das WSA einem einzelnen Unternehmer das verbieten? Was ist mit einem privatem Bootsbesitzer, der mit seinem führerscheinfreien Hausboot das lang will?
Sehr seltsam Alles.
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  #6  
Alt 14.01.2023, 15:12
Pepper Pepper ist offline
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Das ist leider ein bisschen Kaffeesatz-Leserei. Der "interessanteste" Satz in der Meldung (in den Sportbootnachrichten) ist für mich:

"Denn das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Uelzen (WSA) schob der Sache einen Riegel vor."

Hier fehlen leider alle weiteren wichtigen Hintergrundinformationen - also wie wurde der "Riegelvorschub"" ausgeführt? Es wird ja wohl nicht ein WSA-Bediensteter am Silvestertag einfach nur am Schott geklopft haben und ein freundliches "heute dürft ihr nicht los" gerufen haben. Da wird es doch wohl Schriftstücke mit Rechtsgrundlage für geben. Anhand derer könnte man natürlich die passenden Rückschlüsse ziehen. Schade, dass diese Infos noch nicht bekannt sind. Mir fällt momentan jedenfalls keine passende Rechtsgrundlage/Erklärung für ein Verbot ein. Vielleicht gibt es in den Chartervorschriften einen Passus, dass die örtlich zuständige Behörde ihr OK fürs Chartergeschäft geben muss, und dieses OK könnte eben mit den oben aufgeführten Begründungen des WSA ertmal unterbleiben. Ich werde da mal drin blättern ...

Geändert von Pepper (14.01.2023 um 15:19 Uhr)
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  #7  
Alt 14.01.2023, 15:12
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Hallo, eine ähnliche Situation erlebten wir am Oberrhein vor Jahren mit!

Ein vorgefertigtes Pontonboot von 14,99x5,5 Mtr wurde angeliefert und
fertig aufgebaut, mit 5 PS AB Motor ausgerüstet und als es dann fertig
war und man damit fahren wollte, wurde das dann sofort so Untersagt!

Trotz dass die Strömungen gering sind, wurde aus Sicherheitsgründen
Fahrbetrieb nicht erlaubt, auch nicht wäre es stärker Motorisiert worden!

Sicherheit ging vor, als ein Liegendes Boot in einen Hafen
am Rhein ist es OK - den Rhein damit befahren ist nicht OK!

Grüssle DLK&OCK
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  #8  
Alt 14.01.2023, 15:44
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So ein Floß hat seitlich mindestens 30m² Segelfläche.
Wie will man bei etwas Wind, Wellen von Beruflern oder Srömung mit 5PS dagegen ankommen und so ein Gerät sicher fahren ?
Das ist eine Gefahr für die jenigen und andere.

Da gibt es leider Leute die Ideen haben aber nicht "denken" können.
( Führerscheinfrei bis 15 PS )
Ein Lkw würde auch niemand mit 5 PS fahren.
Das sowas nicht erlaubt, untersagt wird ist vollkommen richtig.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #9  
Alt 14.01.2023, 21:37
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen

Nach meiner - natürlich völlig unmaßgeblichen - Meinung kann das WSA wahrscheinlich das Befahren mit solchen Hausbooten nicht verbieten, weil es ja der Rechtslage entspricht. Natürlich können die Befahrensregelungen für eine Bundeswasserstraße streckenweise abweichend geregelt oder eingeschränkt werden. Dafür müssten dann entsprechende Schilder aufgestellt oder die Regelungen bei Elwis als offizielle Verordnung hinterlegt werden. Die WSP kann immer dann einschreiten, wenn sie Fehler beobachten. Allerdings hat die Behörde möglicherweise ein Mitspracherecht bei der Genehmigung eines neuen Charter-Unternehmens am MLK. Und dann könnten diese Bedenken natürlich eine Rolle spielen...
Man kann sowas regeln - siehe Spree in der Berliner Innenstadt. Das ist beides nicht unbedingt vergleichbar, zeigt aber, dass es geht.

Die Kollegen von der Berufsschifferei werden sich sicher noch andere Gewässer wünschen, von denen die schwimmenden Gartenlauben verbannt werden sollten. Mir fiele da die eine oder andere Engstelle ein.... Ist aber sicher schwer durchsetzbar, weil das in der Saison die Kapazitäten der WSP überfordern würde. Und außerdem sind die Hausboot-Vermieter mittlerweile eine Art Industrie geworden, die sich stillschweigend auch eine eigene Lobby geschaffen hat.

Gruß Torsten
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  #10  
Alt 14.01.2023, 22:54
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Genau! Allein mit der Forderung nach Funkbetrieb in bestimmten Abschnitten dürften die meisten Nicht-Führerscheininhaber rausfallen, denn man erwartet bei Nichtführerschein-Inhabern ehr auch keinen Funkschein...
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  #11  
Alt 14.01.2023, 23:15
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Die Frage ist: Dürfen die das?
Es ist ja grundsätzlich erlaubt.
Hi
Da denke ich, das " die das dürfen" mit entsprechender Rechtsgrundlage, die wir bisher nicht kennen, unterfüttert.

Geändert von sporty (14.01.2023 um 23:24 Uhr)
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  #12  
Alt 15.01.2023, 01:08
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Der Schiffsführer ist verantwortlich .
Grob fahrlässig gefährlich ist von abzuraten bzw. kann die wsp ein Machtwort aussprechen.
Das ist auch ok.
Mein Trimaran 11 x 5,7 m
mit 2 Masten hatte 5 Ps mit top speed ~12kmh
auf den Wellen der beladen schnell fahrenden Berufsschifffahrt surfte ich auch mit >16kmh.
Und ja, auf dem Rhein war ich auch, was ein geiler Ritt! habe es den "Langen" von der Wsp Datteln vorher angekündigt.
Allerdings hab ich auch rund ein zwei hundert tausend Meilen auf den Weltmeeren und Binnen, Segel seit ich Säugling bin, also >58 Jahre.
Nichtsdestrotrotz verständigte die wsp die Rheinschiffer Polizei, die mich dann bei Stürmischen Wetter parallel begleiteten und nach einer gefühlten halben Std. mit Daumen hoch von dannen zogen. Ein heißer Ritt, aber so was ist nichts für Chnatterfahrer, Wochendbootler und halbe Landratten.
Bergauf waren die Rentner am Ufer schneller zu Fuß, das ist unangenehm.
Der Mlk ist doch so schön breit. Die Schuhkarton Fahrer entwickeln sich zu Plage, nicht nur im Osten.Sie blockieren zudem noch fast alle Anleger.
Es wird bald wieder Zeit Richtung Südostasien nach Hause zu segeln, da sehe ich alle Wochen /Monate mal ein paar Segel am Horzont, freie Ankerplätze gibt es dort wie Sand am Meer und tausend unbewohnte Traum Inseln überall. Mein Segelrevier im Golf von Thailand ist größer wie Deutschland, die Andamanen ein Traum und der Pazifik nur um die Ecke.
Ahoi
und allen ein gesundes neues Jahr und lebt so als wenn es morgen zu ende ist.
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  #13  
Alt 15.01.2023, 01:17
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Also das nicht taugliche Boote aus dem Verkehr gezogen werden können, habe ich schon mehrfach gesehen. Ich denke da an Flöße auf der Elbe.
Aber hier ist der Fall doch anders gelagert. Das Boot wird als schwer manövrierbar eingestuft und gleichzeitig wird auf einen fehlenden Führerschein verwiesen. Das Boot ist CE zertifiziert und für Charterbetrieb zugelassen. Wenn man keinen Führerschein braucht, braucht man keinen.
Ich sehe das ja im Prinzip ja auch als sehr bedenklich an. Aber irgendwie ist das Willkür. Meine Fahrweise auf dem Wasser, mag dem ein oder anderen auch bedenklich erscheinen. Mein Boot ist sicher kein Seeschiff und trotzdem fahre ich damit über die Ostsee. Was wenn morgen jemand kommt und mir den Kahn an die Kette legt?

Wenn bis 15 PS kein Führerschein gebraucht wird, muss man sich darauf verlassen können.
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  #14  
Alt 15.01.2023, 07:01
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Jetzt denken wir hier ja wohl alle recht selbstbewusst über unsere Fähigkeiten aufgrund von abgelegten Sportboot-Führerscheinprüfungen. Aber mal ehrlich, was wurde denn da ausgebildet und geprüft? Ich habe sowohl für SBF Binnen wie auch für SBF See in einem gemeinsamen Durchgang von etwa 30 Minuten inklusive An- und Ablegen ein paar Runden mit einem 5,5- m/25-PS- Bötchen auf dem aufgestauten Oberrhein in Breisbach gedreht, einmal Kurs halten, einmal Boje über Bord, einmal Anlegen. Das war's. Damit war ich sicher auch noch kein großer Held auf dem Wasser. Routine und Sicherheit kamen danach durchs Fahren. Was die FS-losen Charterboot- Kunden unter 15 PS Motorisierung betrifft: bei denen ist eine praktische Einweisung durch den Vercharterer Pflicht - und dann auch direkt mit dem Boot, mit dem unmittelbar im Anschluss gefahren wird. Ich vermute, das unterscheidet sich kaum von dem bisschen Fahrschule und anschließender Prüfung, die ich für meine Führerscheine gemacht habe (mit den Theorieteilen sieht das dagegen sicher anders aus). Ich sehe deshalb Hausboot- und Charterbootfahrer eher als meine Kumpels (Freude am Fahren auf dem Wasser) und weniger als irgendeine Plage, wie hier gerne kolportiert wird. Dass es in bestimmten Revieren im Sommer ungemütlich voll wird auf dem Wasser, hat weniger mit den Charterbooten, sondern eher mit der allgemeinen Freude am Urlaub auf dem Wasser zu tun. Wer das nicht glaubt, fahre mal im Sommer in die einschlägigen Reviere in Holland. Die kennen keine Führerscheinpflicht (nur für echte Speedboote), die meisten fahren dort trotzdem routiniert und zuverlässig (dennoch möchte ich dort nicht hin wegen Überfüllung).
Ob es gerichtsfeste Gründe gibt, womit man die Neugründung eines Charterunternehmens am Mittellandkanal verbieten kann, kann ich nicht einschätzen. Mit ökologischen Gründen dürfte es allerdings ein Leichtes sein, weil, alles was fährt und knattert und stinkt, natürlich per se kritisch zu würdigen ist[emoji6]. Sehe ich derzeit in meinem neuen Heimathafen, wo die Umweltbehörde die Erweiterung um ein paar Liegeplätze aus solchen Gründen vereitel bzw. durch unerfüllbare Auflagen unmöglich macht. Muss ja nicht immer ein Verbot sein, es reichen ja schon ein paar unerfüllbare oder überteuerte Auflagen, um ein Unternehmen unwirtschaftlich werden zu lassen. ...
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Geändert von Saint-Ex (15.01.2023 um 07:33 Uhr)
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Alt 15.01.2023, 08:24
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Die Frage ist: Dürfen die das? ...
Auf der Suche nach einer Rechtsgrundlage für das vermeindliche Verbot bin ich im Bundeswasserstraßengesetz auf die "Strompolizeilichen Verfügungen" gestoßen.
Mit einfachen Worten wiedergegeben, darf das WSA zur Gefahrenabwehr Anordnungen erlassen, die ein Verbot enthalten (§§ 24,28 WaStrG).
"Strompolizeiliche Verfügungen können mündlich, schriftlich, elektronisch oder durch Zeichen erlassen werden. Sie müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein."
Im weiteren Verlauf wird dann noch auf die Verhältnismässigkeit und die Rechte des Betroffenen eingegangen.

Ohne weitere Infos zum vorliegenden Fall denke ich aber, dass es sich hier um so einen Fall der Strompolizeilichen Verfügung handelt.

Die bekannten Aussagen des WSA dazu
"Für das Steuern des angesprochenen Hausbootes besteht aufgrund der geringen Antriebsleistung keine Führerscheinpflicht. Das bedeutet, dass Personen ohne nautische Kenntnisse ein Fahrzeug führen würden, welches windanfällig und schwer zu manövrieren ist. Auf einer stark frequentierten Strecke wie dem Mittellandkanal ist dies aus nautischer Sicht nicht vertretbar"
ist ja eine solche hinreichende Begründung, oder wird Teil einer solchen hinreichenden Begründung sein.

Das kann der Betroffene natürlich durch eine verwaltungsrechtliche Anfechtungsklage klären lassen.

Geändert von Pepper (15.01.2023 um 08:48 Uhr)
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  #16  
Alt 15.01.2023, 09:58
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Auf der Suche nach einer Rechtsgrundlage für das vermeindliche Verbot bin ich im Bundeswasserstraßengesetz auf die "Strompolizeilichen Verfügungen" gestoßen.
da braucht man gar nicht so kompliziert zu denken - der Betroffene hier möchte eine gewerbliche Tätigkeit auf Bundeswasserstraßen ausüben, und dafür benötigt er selbstverständlich eine Genehmigung. Für das Verchartern von Sportbooten ist die einschlägige Vorschrift die BinSch-SportbootVermV, und wenn man in die mal reinschaut stellt man fest, daß die Wasserstraßen- und Schiffahrtsämter dafür zuständige Genehmigungsbehörden sind.
Um den Antrag auf Vermietung eines Sportboots überhaupt stellen zu können braucht man für das Boot als Grundlage erstmal eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung nach BinSchUO, von deren Vorliegen man also zunächst ausgehen kann - allerdings gibt es da noch den schönen §6 Abs. 5:

Zitat:
Soweit Zweifel an der Fahrtauglichkeit im Sinne des § 5 bestehen, kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Vorlage weiterer Unterlagen und Gutachten verlangen. Es kann auch verlangen, dass das Sportboot zur Untersuchung auf dem Trockenen vorgeführt wird.
Das WSA ist also Genehmigungsbehörde mit Ermessensspielraum, den es hier offensichtlich zur Versagung der Genehmigung ausnutzt. Und wenn der Antragsteller mit diesem abschlägigen Bescheid bzw. dem Versagen der Genehmigung nicht einverstanden ist wird er wohl den Klageweg der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschreiten müssen.

Auf die Frage, ob man privat mit einem führerscheinfreien Hausboot den MLK befahren darf hat das Ganze überhaupt keine Auswirkung, weil die entsprechende Verordnung in dem Fall eben gerade nicht greift (sprich, das WSA hat hier keine einfache Ermächtigungsgrundlage außer der schon erwähnten strompolizeilichen Verfügung, die Nutzung zu Untersagen - und eine derartige Verfügung läßt sich wesentlich einfacher auf dem Rechtsweg angreifen als ein auf Grundlage einer Verordnung erlassener Bescheid.

lg, justme
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  #17  
Alt 15.01.2023, 10:35
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...
da braucht man gar nicht so kompliziert zu denken - der Betroffene hier möchte eine gewerbliche Tätigkeit auf Bundeswasserstraßen ausüben, und dafür benötigt er selbstverständlich eine Genehmigung. Für das Verchartern von Sportbooten ist die einschlägige Vorschrift die BinSch-SportbootVermV, und wenn man in die mal reinschaut stellt man fest, daß die Wasserstraßen- und Schiffahrtsämter dafür zuständige Genehmigungsbehörden sind.
Um den Antrag auf Vermietung eines Sportboots überhaupt stellen zu können braucht man für das Boot als Grundlage erstmal eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung nach BinSchUO, von deren Vorliegen man also zunächst ausgehen kann - allerdings gibt es da noch den schönen §6 Abs. 5:...
Das war auch meine erste Idee
Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
... Vielleicht gibt es in den Chartervorschriften einen Passus, dass die örtlich zuständige Behörde ihr OK fürs Chartergeschäft geben muss, und dieses OK könnte eben mit den oben aufgeführten Begründungen des WSA ertmal unterbleiben. Ich werde da mal drin blättern ...
Ich denke jedoch, dass die Versagung nach §6, welche sich auf §5 bezieht, hier nicht zur Geltung kommt, da das Fahrzeug (ohne dass ich natürlich näheres weiß) grundsätzlich die Voraussetzungen der Fahrtauglichkeit besitzt, da hier m.M.n. die technischen Voraussetzungen ohne örtliche Bedingungen (i.S.v. Verkehrsbedingungen) genehmigungsrelevant sind.

Aus dem begrenzt bekannten Wortlaut der Untersagung geht auch nicht eindeutig hervor, ob die Behörde die Führerscheinfreiheit allgemein ("... Personen ohne nautische Kenntnisse ...") oder die begrenzte Motorisierung ("... aufgrund der geringen Antriebsleistung ...") als relevanten Ablehnungsgrund benennt.

Geändert von Pepper (15.01.2023 um 10:58 Uhr)
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  #18  
Alt 15.01.2023, 10:56
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Das war auch meine erste Idee


Ich denke jedoch, dass die Versagung nach §6, welche sich auf §5 bezieht, hier nicht zur Geltung kommt, da das Fahrzeug (ohne dass ich natürlich näheres weiß) grundsätzlich die Voraussetzungen der Fahrtauglichkeit besitzt, da hier m.M.n. die technischen Voraussetzungen ohne örtliche Bedingungen genehmigungsrelevant sind.
Woher liest Du das heraus? §5 liefert ja nur die Mindestvorraussetzungen, die für eine Genehmigung erfüllt sein müssen. Zusätzlich dazu bietet §6 der Genehmigungsbehörde die Möglichkeit, weitergehende Bedingungen zu stellen (die dann natürlich auch in der Örtlichkeit begründet sein können). Und ein entsprechendes Gutachten, daß ein derartiges Hausboot für nicht ausgebildete Charterer an der beschriebenen Örtlichkeit tatsächlich fahrtauglich ist wird wohl eher kein Vercharterer aufbringen, da dürften vermutlich fünfstellige Summen für fällig werden ohne daß man damit auch Gewißheit für einen positiven Ausgang hat.

Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Aus dem begrenzt bekannten Wortlaut der Untersagung geht auch nicht eindeutig hervor, ob die Behörde die Führerscheinfreiheit allgemein ("... Personen ohne nautische Kenntnisse ...") oder die begrenzte Motorisierung ("... aufgrund der geringen Atriebsleistung ...") als relevanten Ablehnungsgrund benennt.
Das stimmt, ohne den Wortlaut des entsprechenden Bescheides ist alles nur Kaffeesatzleserei. Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß die Behörde sich auf die relativ unsichere Vorgehensweise einer einfachen strompolizeilichen Verfügung begeben hat, wenn sie auch die wesentlich substantiellere Möglichkeit hat, die Genehmigung zur Vermietung (in der Form der Ausstellung des Bootszeugnisses) einfach abschlägig zu bescheiden (weil in diesem Fall nicht nur einfach die Aufhebung einer derartigen Verfügung gerichtlich festgestellt werden müsste, sondern die Behörde dazu verurteilt werden müsste (oder aber per einstweiliger Anordung dazu gezwungen, halte ich aber für noch unwahrscheinlicher), eine Genehmigung zu erteilen).

Sprich: warum sollte ein und dieselbe Behörde erst eine Genehmigung erteilen um sie anschließend per strompolizeilicher Verfügung zu untersagen? Da verweigert man doch gleich die Ausstellung der Genehmigung (und wartet dann ab, ob der Antragsteller klagt).

lg, justme
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Auf der Seite des WSA Weser findet man folgendes:

...
Aufgaben
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat als Hauptaufgaben die Sicherung des Verkehrsweges Wasserstraße sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Zur Sicherung des Verkehrsweges gehören beim WSA Weser
  • die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen (Gewässerbett und Anlagen)
  • der Betrieb der baulichen Anlagen, wie z. B. Wehre, Talsperren, Schleusen und Brücken
  • der Aus- und Neubau der Verkehrswege,
  • das Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen,
  • die Messung von Wasserständen,
  • die Gefahrenabwehr zur Erhaltung der Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand (Strompolizei),
Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gehören beim WSA Weser
  • die Verkehrsregelung und Verkehrslenkung (Schifffahrtspolizei),
  • die Zulassung technisch sicherer Fahrzeuge und Festsetzung der Schiffsbesatzung (Schiffsuntersuchung für die Binnenschifffahrt),
  • das Erteilen von Befähigungszeugnissen für die Schifffahrt (Patentwesen).
Daneben nimmt das WSA Weser für seinen Zuständigkeitsbereich noch die Eigentümerinteressen des Grundvermögens der Bundesrepublik Deutschland wahr.
...


Für mich keine Frage: Die dürfen bzw. müssen das sogar verbieten.

Ich sehe es analog der StVO, in der z. B. bestimmt ist, dass auf Autobahnen nur Fahrzeuge fahren dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 Km/h beträgt.
__________________
Gruß Axel

* Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *

Geändert von Aggsl (15.01.2023 um 11:44 Uhr)
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  #20  
Alt 15.01.2023, 11:54
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Wie weit fortgeschritten war das Projekt? Eigentlich kann es nicht sein, dass ein Unternehmer alle Genehmigungen bekommt, darauf vertrauend einen Haufen Kohle investiert und am Ende kommt das WSA und verbietet den Betrieb.

Wenn es dagegen bis jetzt nur ein Projekt war und das WSA um eine Stellungnahme gebeten wurde, dann kann es natürlich Bedenken äußern.

Anderswo scheint es übrigens zu gehen

https://hausboot-booking.de/hausboot/

Wird auch mit führerscheinfrei beworben und am Heck hängt nur ein E Motor.

Gruß
Chris
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  #21  
Alt 15.01.2023, 12:07
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...Das stimmt, ohne den Wortlaut des entsprechenden Bescheides ist alles nur Kaffeesatzleserei....
Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Das ist leider ein bisschen Kaffeesatz-Leserei. ..
Mein reden ...

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...Woher liest Du das heraus? §5 liefert ja nur die Mindestvorraussetzungen, die für eine Genehmigung erfüllt sein müssen. Zusätzlich dazu bietet §6 der Genehmigungsbehörde die Möglichkeit, weitergehende Bedingungen zu stellen (die dann natürlich auch in der Örtlichkeit begründet sein können).
Ich deute den Gesetzessinn der §§4-6 halt anders.

Der § 6 beschäftigt sich mit dem Verfahren zur Ausstellung des Bootszeugnisses. Es müssen Voraussetzungen erfüllt sein (u.a. Fahrtauglichkeit nach §5).
Wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen, können vom WSA weitere Unterlagen und Gutachten verlangt werden.
Es wird im uns bekannten Text aber nichts davon berichtet, dass diese Unterlagen/Gutachten verlangt wurden, nicht beigebracht wurden und deswegen die Genehmigung nicht erteilt wurde.

Stattdessen heißt es im Text
Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
.. So sei es dem Amt zufolge zwar nicht verboten, den Mittellandkanal mit Hausbooten zu befahren. Das WSA sei jedoch für die Sicherheit der Schifffahrt zuständig und sehe durch die Hausbootnutzung Gefahren auf dem Mittellandkanal....
Ich denke auch deshalb, dass das WSA hier erst im Nachgang per strompolizeilicher Verfügung tätig geworden ist.

Nicht sinnige Verwaltungsakte sind leider nicht unüblich.
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  #22  
Alt 15.01.2023, 12:19
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Ich sehe es ähnlich wie der Vorschreiber, der Führerschein vermittelt tatsächlich wenig Praxis, aber zumindest ein ganz brauchbares theoretisches Basiswissen, welches dem Führerscheinlosen fehlt.
Ich finde es eher bedenklich, dass man ein solches, bei Wind schwer zu manövrierendes Boot überhaupt mit so einer Minimal Motorisierung fahren darf.
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  #23  
Alt 15.01.2023, 12:32
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Wie weit fortgeschritten war das Projekt? Eigentlich kann es nicht sein, dass ein Unternehmer alle Genehmigungen bekommt, darauf vertrauend einen Haufen Kohle investiert und am Ende kommt das WSA und verbietet den Betrieb.
wenn man den geposteten Ausschnitt des (leider nur als Abonnent erreichbaren) Artikels mal aufmerksam liest würde ich eher vermuten, daß da zwei Herren völlig blauäugi ohne Ahnung und entsprechenden Plan im Vertrauen auf die ausschließlich für Privatleute geltende Sportbootführerscheinverordnung ein Projekt angefangen haben und sich dabei ausschließlich mit der nunmal sachlich nicht zuständigen Stadt Haldensleben unterhalten haben:

Zitat:
Selbst wenn Michael Schleevoigts Boot dort noch liegen könnte,
Das klingt in meinen Augen so, als ob das WSA nicht nur die Vermietung des Bootes sondern auch die Nutzung der angedachten Anlegestelle nicht genehmigt - und ausschließlich das WSA ist hierbei als Vertretung der Bundesbehörde Wasser- und Schiffahrtsstraßenverwaltung des Bundes sachlich zuständig. Wenn man also derartiges plant sollte man sich zuallererst mal über die zu beachtenden Rechtsvorschriften kundig machen und dann mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen und mit dieser abstimmen, was sie denn so für Vorraussetzungen für die Genehmigung eines derartigen Vorhabens hat.

Mal ganz davon ab, daß es sich bei dem hier diskutierten Hausboot auch noch um einen Eigenbau handelt, bei dem die Erstellung des Bootszeugnisses nochmal deutlich komplexer ist als bei einem gewerbsmäßig hergestellten Fahrzeug, für das immerhin eine CE-Abnahme besteht - ganz offensichtlich hat der Unternehmer gerade nicht alle notwendigen Genehmigungen gehabt (nämlich ausgerechnet die wichtigsten nicht - Gewerbeschein und -Anmeldung etc. braucht man zwar auch, aber zuallererst benötigt man auf einer Bundeswasserstraße halt die entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Bundesbehörde, nicht der Stadt in der diese Bundeswaserstraße zufällig liegt.


lg, justme
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  #24  
Alt 15.01.2023, 12:34
Pepper Pepper ist offline
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Nachtrag:

Ich habe mir jetzt mal mehrfach den entsprechenden Zeitungs-Artikel durchgelesen.
Es ist festzustellen, wenn man von oben nach unten liest, das dort nicht explizit drinsteht, dass die Charterfahrten verboten wurden! Der Text ist zwar so aufgebaut, aber ein VERBOT steht dort nicht drin und wird auch nicht zitiert.

Momentan kann nicht verchartert werden, weil keine Örtlichkeiten zur Verfügung stehen - das scheint das aktuelle Problem zu sein.

Ich habe die Vermieter jetzt mal angeschrieben und nachgefragt, ob es ein solches behördliches Verbot gibt etc.

https://www.volksstimme.de/amp/lokal...fahren-3523507
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  #25  
Alt 15.01.2023, 12:52
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
.... wenn man den geposteten Ausschnitt des (leider nur als Abonnent erreichbaren) Artikels mal aufmerksam liest würde ich eher vermuten, daß da zwei Herren völlig blauäugi ohne Ahnung und entsprechenden Plan im Vertrauen auf die ausschließlich für Privatleute geltende Sportbootführerscheinverordnung ein Projekt angefangen haben und sich dabei ausschließlich mit der nunmal...
Leider ist der Zeitungsartikel allgemein gehalten, aber ganz blauäugig waren die nicht:

Zitat:
"Noch bevor er mit dem Bau des Bootes startete, erkundigte sich der Haldensleber nach eigener Aussage umfassend bei allen zuständigen Behörden. So habe er bereits im Sommer 2020 unter anderem die Wasserschutzpolizei, die Stadt Haldensleben und das für den Mittellandkanal bei Haldensleben zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Uelzen angerufen.
...
Dort habe er wissen wollen, ob ein Hausboot auf dem Kanal überhaupt fahren dürfe. „Mir wurde damals gesagt, dass das Boot eine Mindestgeschwindigkeit von 6 Kilometern pro Stunde braucht und eine CE-Zertifizierung“, berichtet Michael Schleevoigt. Nach Klärung vieler weiterer Rahmenbedingungen nahm er einen Kredit auf, ..."

Was die Anfragen detailliert erbracht haben, welche Rahmenbedingungen geklärt wurden, wird leider nicht berichtet.
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