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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.08.2023, 12:45
Benutzerbild von VirginWood
VirginWood VirginWood ist offline
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Standard Was darf ich mit dem GLK ziehen?

Moin zusammen,
im Fahrzeugschein steht 2000 kg, aber weiter unten noch was von ANH Betrieb 2550 und noch was von AHK WW. Kennt sich jemand mit Fahrzeugscheinen aus?
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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  #2  
Alt 20.08.2023, 14:06
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Chili Chili ist offline
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F1/F2 ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs - im Anhängerbetrieb darf das Auto 2550kg schwer sein.
Das dürften die 100kg Stützlast sein.

Ziehen darfst du 2.000kg.
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  #3  
Alt 20.08.2023, 14:34
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VirginWood VirginWood ist offline
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Dankeschön, jetzt komme ich ins Grübeln
Ich habe einen Wohnwagen gefunden, zulässiges Gesamtgewicht sind 2200kg, Leergewicht 1750kg. Die 100kg Stützlast kann ich doch abziehen und somit wäre ich noch im legalen Bereich, wenn der WW beladen 2100kg wiegt, oder? Dann hätte ich 350kg Zuladung, ausreichend
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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  #4  
Alt 20.08.2023, 15:31
zooom zooom ist offline
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Den Wohnwagen jedenfalls vor dem Kauf wiegen, die Leergewichte weichen oft sehr weit ab. Mit 2100kg eff. wärest Du in D noch auf der legalen Seite, wobei das Stützlast abziehen in verschiedenen Ländern unterschiedlich bewertet wird.
Und auch an die Anhängersicherung denken, das Abreißseil ist nicht in allen Ländern ausreichend, schon gar nicht über die AHK geworfen. In Ö, NL, CH ist z.B. eine Kette (oder massiveres Stahlseil) vorgeschrieben. Besonders in CH sind die Strafen schweizerisch.
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  #5  
Alt 20.08.2023, 15:46
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Und auch an die Anhängersicherung denken, das Abreißseil ist nicht in allen Ländern ausreichend, schon gar nicht über die AHK geworfen. In Ö, NL, CH ist z.B. eine Kette (oder massiveres Stahlseil) vorgeschrieben. Besonders in CH sind die Strafen schweizerisch.
In NL reicht das Abreißseil an gebremsten Anhängern. Es muss aber fest mit einer Öse an AHK oder Zugfahrzeug verbunden sein und nicht einfach über die AHK geworfen sein.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...eil-anhaenger/


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Viele Grüße
Michael
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  #6  
Alt 20.08.2023, 16:00
zooom zooom ist offline
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Stimmt für gebremste Anhänger in NL an der Hollandöse oder an einer festen Öse an der AHK, für ungebremste ist die zusätzliche Losreißsicherung erforderlich, die z.B. bei neueren Anhängern in Form einer massiven Stahlschlaufe unterhalb des Zugmauls jetzt vorhanden ist.
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  #7  
Alt 20.08.2023, 17:26
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Den Wohnwagen jedenfalls vor dem Kauf wiegen, die Leergewichte weichen oft sehr weit ab. Mit 2100kg eff. wärest Du in D noch auf der legalen Seite, wobei das Stützlast abziehen in verschiedenen Ländern unterschiedlich bewertet wird.
Ist das wirklich so, das ich einen Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 2200 kg anhängen darf, obwohl in den Papieren 2000 kg steht?
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  #8  
Alt 20.08.2023, 17:31
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Ja klar, dabei zählt das Ist-Gewicht.
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MfG* * * *Mario
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  #9  
Alt 20.08.2023, 17:34
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ist das wirklich so, das ich einen Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 2200 kg anhängen darf, obwohl in den Papieren 2000 kg steht?
Nein!

Edit: Also ja, du darfst ihn anhängen wenn er max 2000kg wiegt.
Du darfst ihn nicht anhängen wenn er 2200kg wiegt.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #10  
Alt 20.08.2023, 17:39
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Du kannst da auch nen 3500 Kg Anhänger dranhängen wenn der mit Boot nicht schwerer ist als 2100 Kg. Du hast ne Anhängelast von 2000Kg plus 100Kg Stützlast. Also ein Gewicht von 2200 Kg bedeutet das du 100 Kg Übergewicht hast.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #11  
Alt 20.08.2023, 17:49
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Du kannst da auch nen 3500 Kg Anhänger dranhängen wenn der mit Boot nicht schwerer ist als 2100 Kg. Du hast ne Anhängelast von 2000Kg plus 100Kg Stützlast. Also ein Gewicht von 2200 Kg bedeutet das du 100 Kg Übergewicht hast.
Klappt aber auch nur wenn die Stützlast tatsächlich auch voll ausgenutzt wird. Und um das sicher zu ermitteln benötigt man eine gute Stützlastwaage und wenn man das einmal so „eingestellt“ hat darf sich auch nichts mehr im WoWa ändern…also auch nichts mehr woanders verstauen…Toilette nicht mehr benutzen usw.

Ich persönlich handhabe es immer so, dass der WoWa frei stehend max das wiegt, was ich ziehen darf (LKW Waage).
Abzüge der Stützlast sind dann für mich Toleranzen (Wasser/Abwasser, Urlaubsmitbrinhsel…)

Solche Grenzwertfahrten wo man bereits alle Toleranzen beim Urlaubsstart schon ausreizt Enden selten in einem Stressfreien Urlaub.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #12  
Alt 20.08.2023, 17:58
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und einfach auf 3,5t auflasten geht nicht? sind 500€ fürs gutachten und 50€ für dei eintragung. Dann hat man ruhe.(Hängt natürlich vom D-Wert ab...)
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #13  
Alt 20.08.2023, 20:03
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Gkaube nicht, dass es für das Auto ne 3,5t Auflastung gibt.
Und mit 2200kg wärest Du unter Stützlastabzug (darf das Auto 100kg?) unter 5%, das würde wohl toleriert werden in D, Ausland: Vorsicht!
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  #14  
Alt 20.08.2023, 20:40
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ok 3,5t geht wohl nicht aber 2,8t sofern es dieser glk ist.

https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/...s-benz-glk/325
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #15  
Alt 20.08.2023, 21:10
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Ich denke, ich bleibe locker unter 2200kg und dann bleibe ich ja auch locker unter 5% Überladung. Gepäck für 2 Erwachsene und ein Kleinkind...und im Auto ist ja auch noch Platz.
Ich muss aber mein erst grad gebautes Carport verlängern, zu kurz für den neuen Wohnwagen ��
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  #16  
Alt 20.08.2023, 21:53
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Wo kommt diese 5% Regelung her?
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Stefan


Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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Alt 20.08.2023, 21:59
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Bajkal Bajkal ist offline
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Moin, dein GLK hat 80 kg. Stützlast. Siehe Ziffer 13 in ZB 1. Das ist Fakt.
Evtl. Kriegst du eine Erhöhung vom Anhängelast mit entsprechenden Dokumenten ( Teilegutachten, Hersteller Unbedenklichkeitsbescheinigung) ohne technische Änderung, bzw. Zum Beispiel.... Bis 12% Steigung 2200kg. Bei Zuggesamtgewicht XYZ. bei Überwachungsorganisationen (DEKRA, TÜV usw.)
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VG. O. Schatz

" Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. "
Franz Kafka
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  #18  
Alt 21.08.2023, 00:25
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Zitat:
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Dankeschön, jetzt komme ich ins Grübeln
Ich habe einen Wohnwagen gefunden, zulässiges Gesamtgewicht sind 2200kg, Leergewicht 1750kg. Die 100kg Stützlast kann ich doch abziehen und somit wäre ich noch im legalen Bereich, wenn der WW beladen 2100kg wiegt, oder? Dann hätte ich 350kg Zuladung, ausreichend
Irgendwie wirbelst du da was durcheinander.
Du darfst nur 2000kg ziehen- Punkt. WoWa mit 2100 ist zu schwer, denn die Stützlast mindert nur die Achslast des WoWa, bleibt aber beim Gesamtgewicht desselben
Nur weil von den 2100 jetzt 100kg auf das Zugmaul verlagert sind, wird der ja nicht leichter, bzw ziehst du dann weniger.
Und wie erwähnt- erst mal wiegen!! ich hab mal einen LMC gekauft, der hätte dann leer 70kg Zuladung gehabt- Kommentar LMC: Ja, sonst darf man den mit 1200kg Anhängelast nicht mehr ziehen, und das haben viele der Kunden....ich mit nem X5 aber nicht und konnt den satt auflasten lassen
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #19  
Alt 21.08.2023, 08:10
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Giligan Giligan ist offline
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Moin,

ein Anhänger mit 2000Kg Ges. Gew. darf 2000Kg wiegen.
Ein Auto mit 2000Kg Anhängelast darf 2000Kg plus Stützlast ziehen.

Die Stützlast auf die Anhängelast aufrechnen nutzt also nur, wenn der Anhänger beispielsweise ein zul. Ges Gew. von mehr als 2000Kg hat.

Beide zusammen, Zugwagen und Anhänger dürfen nicht schwerer sein als das zul. Gesamtzuggewicht.

So kenne ich es.

Gruß
Willy
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  #20  
Alt 21.08.2023, 08:44
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ist das wirklich so, das ich einen Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 2200 kg anhängen darf, obwohl in den Papieren 2000 kg steht?
Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Ja klar, dabei zählt das Ist-Gewicht.
Das ist abhängig davon wann Du den Führerschein gemacht hast, bzw. welchen Du hast.
In der aktuellen Führerscheinverordnung ist das geregelt.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #21  
Alt 21.08.2023, 09:08
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In D ist das so, wie Lippi sagt, es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers, ich habe z.B. einen 2t Anhänger leer mit meinem MG5 geholt, der darf nur 500kg ziehen, aber mehr hat der Hänger leer auch nicht gewogen.
Ich glaube in Österreich für österreichische Fahrzeuge z.B. ist das anders, da darf man das nicht.
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  #22  
Alt 21.08.2023, 11:54
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
In D ist das so, wie Lippi sagt, es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers, ich habe z.B. einen 2t Anhänger leer mit meinem MG5 geholt, der darf nur 500kg ziehen, aber mehr hat der Hänger leer auch ht.
Das Auto darf das, ein Führerscheinneuling ohne passenden FS darf das nicht. Da zählt immer das zgg.
Wer das nicht weiß, erlebt evtl. eine böse Überraschung.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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Alt 21.08.2023, 19:27
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Kurz mal off topic
Der ganze max Anhängelastquatsch geht mir ziemlich auf den S...

Mein alter T3 aus 90 mit sagenhaften 69 Turbopferdchen, darf angeblich 2to ziehen.
Das Ding ist allerdings stabiler als div heutige SUV`s.
Wahrscheinlich fährt er mit 2to hinten dran allerdings eher rückwärts, als vorwärts

Was ich eigentlich sagen will,
die Anhängelasten wurden reduziert um in der Gesamtbilanz auf vertretbare Verbräuche zu kommen ( also Verbräuche schön gerechnet )

Jörch, geh mal auf Kupplung.de
gebe Deine genauen Daten ein
und Du wirst sehen dass es zwischen 2100 und 2700 und 80 - 100 kg Stützlast etwas gibt
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #24  
Alt 21.08.2023, 19:30
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Mit unserer T3 DoKa 78 Benzin PS, haben wir erst unsere Neptun 22 ans Ijsselmeer gezogen, dann die Waterland 700. Bei Gegenwind musste ich in den 3. Gang runter um 80Km/h zu halten.
Cyrus hat sie dann gekauft, für seinen Bruder glaube ich. Der hat damit irgendeinen "Kreuzer" aus dem hohen Norden geholt.

Gruß
Willy
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  #25  
Alt 21.08.2023, 19:37
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Man sollte vielleicht erwähnen das der TE nur 1050kg ziehen darf wenn er keinen 3er oder BE führerschein hat.(in D)

Hab mal meinen alten 750kg Trailer leer mitm Quad gezogen(170kg 46ps 450kg anhängelast) da merkt man dann warum das begrenzt wird, Leistung war nicht das Problem....
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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