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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Haftpflichtversicherung für Aufsitzmäher etc
Hallo,
die BuReg hat eine Haftpflichtversicherung für Aufsitzmäher, Gabelstapler uns sonst. langsame Arbeitsgeräte beschlossen. Diese wird ab 01.01.2025 (!) benötigt, wenn man mit seinem z.B. Rasentrecker sein eigenes Grundstück selbstfahrend verlässt. Und da ich damit auch den Fußweg aufm Deich mähe sowie die Bürgersteige vor den Nachbargrundstücken vom Schnee befreie werde ich diese Haftpflichversicherung benötigen. Meines Erachtens wird hier mal wieder was reguliert was bisher in der Praxis noch kein Problem darstellte. Oder hat jemand valide Zahlen von Unfallschäden solcher Geräte? Nachtrag: Der Meinung ist übrigfens auch der Gesamtverband der dt. Versicherer. https://www.tageblatt.de/Nachrichten...ss-368308.html
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Viele Grüße Michael |
#2
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Klasse
Betrifft mich auch ....
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#3
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Wie ist das denn bis jetzt geregelt wenn du z.B. mit deinem Rasenmäher Trecker außerhalb deines Grundstücks irgendwas beschädigst oder jemanden verletzt?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#4
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Ist das nicht schon wieder vom geändert? Hatte so etwas gelesen.
"Der geänderte Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass eine Versicherung auch über die Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung weiterhin möglich ist, soweit der Versicherungsrahmen auf 7,5 Mio. € angepasst wird. Zudem wurde die Frist zur Umsetzung bis 1. Januar 2025 verlängert, um die bestehenden Versicherungsbedingungen anzupassen oder erstmaligen Versicherungsschutz zu schaffen." Kenne mich jedoch nicht wirklich damit aus!
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#5
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Steht in dem Zeitungsartikel: Läuft über die Privathaftpflicht des Fahrers. Ist selbst für den GDV (Gesamtverband der Versicherer) OK. Selbst die halten die neue Regelung für überflüssig.
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Viele Grüße Michael
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#6
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Moin,
fährt er denn schneller als 6km/h (lt. Papiere)? Wenn nicht, dann besteht auch keine Versicherungspflicht. Ist der Rasenmäher schneller wäre sonst ein Versicherungskennzeichen (ich sag mal salopp Mofakennzeichen -> ca. 30 - 50€ p.a.) erforderlich. Die Regelung, dass alles was maschinengetrieben schneller als 6km/h im öffentl. Straßenverkehr fährt mind. ein solches Kennzeichen benötigt, gibt es ja schon länger. Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher, welche Ausnahmen es bisher gegeben hat.
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Viele Grüße, Ingo _________________________________________ Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Praxis größer, als in der Theorie. |
#7
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M.b.W.n. hat das die Privathaftpflicht geregelt.
Der andere Aspekt ist allerdings, dass man mit sonem Trecker garne auf der Straße fahren darf, wenn keine Blinker usw. dran sind......
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#8
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Wer lesen kann.... Steht auch in dem Artikel: "In den vergangenen fünf Jahren habe es mit solchen Fahrzeugen bundesweit nur acht Unfälle mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 3900 Euro gegeben. "
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Viele Grüße Michael |
#9
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Privathaftpflicht ist gut, aber kein Zwang. Und wenn weder Privathaftpflicht noch genügend Geld in der Tasche, darf sich der Geschädigte freuen.
Wie wäre es denn einfach mit einer Pflicht für Privathaftpflicht für solche Geräte? Im Preis drin und bei Bedarf mit der Police nachweisbar.
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Gruß Ewald
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#10
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Zitat:
Straße <> öff. Straßenverkehr
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Viele Grüße Michael |
#11
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Ich fände es auch noch enorm wichtig, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Heckenscheren und Kantenschneider einzuführen.
Die Lobbyarbeit der Versicherungen widert mich an. bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured
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#12
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Glaube nicht, dass die Versicherungen der Grund sind. Zumindest nicht in D.
Lies mal den Artikel. Das ist eine EU-Verordnung... Aus dem oben bereits zitierten Artikel: Aussage der Sprecherin des Verbandes der Versicherer in D: " 'Deutschland hatte damit eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, bei der es nie zu Problemen gekommen ist', so Käfer-Rohrbach. Aus Sicht der Versicherer hätte diese Ausnahme von der Versicherungspflicht unverändert fortbestehen können."
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Viele Grüße Michael
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#13
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Zitat:
Saugfährlich. Da kann man ein Auge verlieren, wenn der Praktiker nicht aufpasst und willenlos Haselnüsse aus dem Lager des Eichhörnchens oder Steinchen wild durch die Gegend bläst..... Ob wir das noch vor nächstem April hinkriegen Aber um mal Ernst zu werden: Darauf, dass Versicherungen irgendwas -das nicht ganz glockenklar geschrieben ist - immer "kulant und unbürokratisch" regeln würde ich mich auch net verlassen. Hab zum Beispiel mir schriftlich geben lassen (trotz aller Beteuerungen, dass das doch logisch wäre), dass meine PV-Anlage, die Wärmepumpe und die Wallboxen (Peanuts) mit dem Gebäude "fest" verbunden sind und in den Versicherungen (Haftpflicht ggü anderen und Schäden durch was auch immer von dem Zeugs und an dem Zeugs) in den Versicherungen drin sind. Gut, geht jetzt net Faden-genau um´s Topic. Franky, der furchtbare Angst hat, dass der Vermögensberater oder der Feuerwehrmann wieder die Mod´s auffordert ihrer Arbeit nach zu kommen.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (28.12.2023 um 15:25 Uhr)
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#14
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Jedes Ding hat 2 Seiten. Da fährt dir jemand in die Gräten, da geht was kaputt (Arztrechnung, Sachschaden) und dein gegenüber meint, er müsse keine Versicherung haben und zahlen wolle er auch nicht. Viel Spaß!
Ich hatte zum Glück wenigstens Rechtsschutz..... Wo ist das Problem, wenn ich mit einem nicht versicherungspflichtigen Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnehme, eine Privathaftpflicht abzuschließen? Ich denke auch mal, daß viele Schäden durch Rasenmäher gütlich ohne Versicherung geregelt werden, zumindest kenne ich einen
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Gruß Ewald
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#15
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Hier das das meiner Meinung nach gut erklärt. Auch wo die Unterschiede liegen (langsamer oder schneller als 6 Km/h) und was dann alles zu beachten ist....
Und nein, ich habe mit der Firma absolut nix zu tun, hab`s nur gegockelt..... https://motorland.de/blogs/das-motorland-de-magazin/rasentraktor-auf-der-strasse
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... |
#16
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Wer keine Versicherung hat haftet privat , dachte ich ?
Diese ganzen neuen Verordnungen generieren auf jedenFall wieder Steuern !
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Gruß Ralf Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf und nicht mit kalten Füßen!
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#17
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Es ist jedenfalls zum ......
Mittlerweile sollte man wohl beim Grashauen erst ne Anfrage beim RA des Vertrauens machen
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#18
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Ich muss sogar nächstes Jahr meinen nicht angemeldeten, fest stehen Wohnwagen Haftpflicht versichern...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#19
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Ist der nicht schon weggeschwommen ?
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#20
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Nein, ich war vorgestern da. Höchststand war 6,84m erst bei über 7m.bekommt er nasse Füße...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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