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  #1  
Alt 08.08.2024, 18:33
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Standard Deutsche Führerscheine/BSP in der Schweiz umschreiben lassen

Hallo zusammen,

war heute in der Schweiz auf dem Schifffahrtsamt und wollte meine SBF Binnen und das Bodenseeschifferpatent umschreiben lassen.

Aber nun der Reihe nach:
Den SBF See + SBF Binnen + Bodenschifferpatent habe ich in Deutschland gemacht.
Mein Boot hat eine Schweizer Zulassung.

Umzug in die Schweiz mit Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes erfolgte im Juli 23.

Aufgrund des deutschen Wohnsitzes konnte ich die Prüfungen (Praxis und Theorie) für folgende Scheine in Deutschland machen:
  • SBF See A (CWM) ausgestellt im September 2023 (Theorie und Praxis)
  • Bodenseeschifferpatent Motor ausgestellt im September 2023 (Theorie)
  • SBF Binnen A (IWM) ausgestellt im im Dezember 2023 (Umschreibung aufgrund bestandener BSP Prüfung)
Im Januar 2024 wurde dann der Deutsche Wohnsitz abgemeldet und der alleinige Wohnsitz ist in de Schweiz.

Heute habe ich versucht mein BSP und SBF Binnen in der Schweiz umschreiben zu lassen und gesagt bekommen, dass dies nicht geht da ich vor der Ausstellung der Führerscheine schon einen Schweizer Wohnsitz hatte - what???

Wer hat Erfahrung damit und kann hier sachkundige und belastbare Auskunft geben wie ich am besten vermeide den Schein in der Schweiz nochmals machen zu müssen?
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  #2  
Alt 08.08.2024, 19:01
uli07 uli07 ist offline
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Meinst du wirklich das das Boote-Forum es besser weiß wie die Mittarbeiter vom Amt?
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 08.08.2024, 19:28
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Meinst du wirklich das das Boote-Forum es besser weiß wie die Mittarbeiter vom Amt?
Bei manchen Behörden würd ich sofort sagen : YES!
Dürfte hier nicht die Staatsbürgerschaft noch eine Rolle spielen?

Schweiz ist in Sachen Behörden aus eigener Erfahrung ein schwieriges Pflaster, die wollen manchmal einfach nicht - und EU ist denen ja egal.
__________________
Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #4  
Alt 13.08.2024, 15:22
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Mal was anderes. Musst du die Scheine ummelden?
Bist du (weiterhin) deutscher Staatsbürger.
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #5  
Alt 13.08.2024, 15:44
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Ja - alle zugezogenen Personen mit Schweizer Wohnsitz müssen spätestens nach einem Jahr die Führerscheine umtauschen - beim Führerschein fürs Auto hat das auch wunderbar geklappt - aber wie oben beschrieben ist die Erteilung der deutschen Bootsführerscheine nach dem Datum des Schweizer Wohnsitzes.

Sprich wenn die Bootsführerscheine einen Tag vor dem Wohnsitz ausgestellt worden wären gäbe es diese Frage oben gar nicht
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  #6  
Alt 13.08.2024, 15:52
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Zitat:
Zitat von LarsDerEisbär Beitrag anzeigen
Ja - alle zugezogenen Personen mit Schweizer Wohnsitz müssen spätestens nach einem Jahr die Führerscheine umtauschen - beim Führerschein fürs Auto hat das auch wunderbar geklappt - aber wie oben beschrieben ist die Erteilung der deutschen Bootsführerscheine nach dem Datum des Schweizer Wohnsitzes.

Sprich wenn die Bootsführerscheine einen Tag vor dem Wohnsitz ausgestellt worden wären gäbe es diese Frage oben gar nicht
Boah Alter. Die Schweizer haben halt noch Regeln. Machst es halt nochmal (ist das derselbe multiple choice wie bei uns?). Dann hast beide

OT (hilft dir nix):
Und mein Versicherungsvertreter regt sich auf, das alle die aus östlich von Polen (gibt ja nicht nur UKR, sondern auch BelaR oder R) hierherkommen Schadensfreie Jahre (KFZ Vers.) geltend machen die überhaupt nur möglich wären, wenn die schon für´s Bobby-car ne Versicherung gehabt hätten. Und wird anerkannt, ohne Nachweis.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #7  
Alt 13.08.2024, 22:39
heiger heiger ist offline
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Hallo Lars
primär geht es um den Artikel 91a, Abs.5 der Binnenschifffahrtsverordnung. Im Rundschreiben Nr.54-1 (siehe folgender Link) wird das Ganze präzisiert.
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home...-sf/203-f.html
Ich würde mit der Abmeldebescheinigung von Deutschland beim Schifffahrtsamt deines Wohnkantons vorbeigehen, damit lässt sich beweisen, dass dein Hauptwohnsitz in DE war. Vielleicht lässt sich mit dem Mitarbeiter des Schifffahrtsamt das Problem lösen. Das Problem ist deine CH-Bewilligung. Ich vermute, du hast eine B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) statt einer G-Bewilligung (Grenzgänger bzw. Wochenaufenthalter).
__________________
Gruss Heinz

"Denn sie wissen, was sie tun."
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Alt 14.08.2024, 12:30
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Plauderzauber Plauderzauber ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Boah Alter. Die Schweizer haben halt noch Regeln. Machst es halt nochmal (ist das derselbe multiple choice wie bei uns?). Dann hast beide
Der Schweizer Führerausweis ist deutlich aufwändiger als der deutsche ...

Viele Grüße
Tobias (der auch beide Prüfungen abgelegt hat)
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  #9  
Alt 14.08.2024, 12:36
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Zitat:
Zitat von Plauderzauber Beitrag anzeigen
Der Schweizer Führerausweis ist deutlich aufwändiger als der deutsche ...

Viele Grüße
Tobias (der auch beide Prüfungen abgelegt hat)
Bist Du in der selben Situation gewesen wie ich beschrieben habe wenn Du beide Ausweise gemacht hast?
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  #10  
Alt 14.08.2024, 13:32
kurz kurz ist offline
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Solche Sachen sind total ärgerlich.
Ich war 10 Jahre in D, habe dort zum D Schein Pkw umgeschrieben, habe dadurch den LKW geschenkt bekommen. Dann zurück nach CH umgesiedelt. Die wollten dann den LKW Schein aus D nicht akzeptieren...
Was dann geholfen hatte, war, in Ruhe mit dem Vorgesetzten zu sprechen...
Oder ginge evtl mal in De CH abmelden, in D anmelden, dann in D abmelden, dann in CH neu anmelden...
Peinlich eigentlich, dass es so etwas heute noch gibt...
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  #11  
Alt 14.08.2024, 13:39
uli07 uli07 ist offline
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Sowas gibt es in Deutschland auch. Leute dir eingewandert sind oder auch Flüchtlinge die ihren Autoführerschein in ihrem Land gemacht haben. Ebenso werden viele Berufe hier nicht anerkannt und die Zugewanderten müssen nochmal die Schulbank drücken.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #12  
Alt 14.08.2024, 13:55
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Plauderzauber Plauderzauber ist offline
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Zitat:
Zitat von LarsDerEisbär Beitrag anzeigen
Bist Du in der selben Situation gewesen wie ich beschrieben habe wenn Du beide Ausweise gemacht hast?
Nicht ganz. Ich habe meinen Führerschein in der Schweiz (Zweitwohnsitz) gemacht und später den Küstenschein in D. Das Umschreiben von CH auf D (Incl. Bodenseeschifferpatent) war relativ easy.

VG Tobias
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