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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 28.10.2024, 15:46
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Marcus_345 Marcus_345 ist offline
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Standard angemeldeten Bootstrailer ummelden mit ZB aber ohne BE

Moin,

ich habe meinen Bootstrailer (samt RIB und Motor) veräussert. Ich selber hatte vom Vorbesitzer den Trailer angemeldet übernommen und konnte ihn mit nur der Zulassungsbescheinigung ohne einen zusätzlichen Nachweis einer Betriebserlaubnis bei uns in SH ummelden.

Nun kommt der neue Käufer aus Hessen und dort stellen sich die Behörden quer, weil er neben der Zulassungsbescheinigung nicht noch zusätzlich eine Betriebserlaubnis vorlegen kann.

Daraufhin bin ich nochmal zu meiner Zulassungsstelle. Die haben mir ein Schreiben Kopiert vom Ministerium von SH, in dem steht dass die Zulassungsbescheinigung vom Vorbeistzer ja als Nachweis gilt, dass eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug exestiert, und somit muss die Betriebserlaubnis bei der Ummeldung nicht vorgelegt werden (siehe Anhang). Meine Zulassungsstelle hat mir die entspechende Passage ausgedruckt und mitgegeben. Die Kopie dieses Schreibens habe ich dem Käufer geschickt. Damit ist er erneut zu seiner Zulassungsstelle in Hessen gegangen und wurde trotzdem erneut abgelehnt.

Ich dachte die Zulassungsbedingungen seien deutschlandweit gleich, aber offensichtlich doch nicht?

Nun steht das Thema an, entweder der Käufer bekommt das noch irgendwie geregelt, oder es muss ein neues Vollgutachten bei TÜV erstellt werden mit dem dann eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann. Die nächste Frage ist, ob sich diese Kosten überhaupt bei einem 18 jahre alten Schlauchbootanhänger lohnen. Allein das Gutachten vom TÜV soll laut telefonische Auskunft beim TÜV 300 bis 350 Euro Kosten.

Weiß jemand Rat was hier zu tun ist? Noch ist der Trailer auf mich angemeldet und hat eine grüne Nummer ....
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Alt 28.10.2024, 16:44
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Einfach zum Chef der Zulassungsstelle gegen das Problem wurde schon oft hier diskutiert... Suchfunktion
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Alt 28.10.2024, 17:39
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Die Zulassungsbedingungen sind Deutschlandweit gleich..Das Wissen der Bearbeiter leider nicht.

Sollen die sich einfach gegenseitig anrufen, aber die Zul Bescheinigung reicht denitiv.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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Alt 29.10.2024, 17:44
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Zitat:
Zitat von Marcus_345 Beitrag anzeigen
dort stellen sich die Behörden quer, weil er neben der Zulassungsbescheinigung nicht noch zusätzlich eine Betriebserlaubnis vorlegen kann.
Wer behauptet, muss beweisen. Also würd ich ne Thermoskanne Kaffee mitnehmen, den Tresenknecht bitten mir den rechtlichen Nachweis für seine These vorzulegen und mich derweil am Schalter häuslich einrichten. idR wird dann umgehend beim Chef angerufen und es geht plötzlich ausnahmsweise doch
Es ist halt schwierig für die Knechte eigenes Unvermögen zuzugeben - wo anders anzurufen wäre ja ein Offenbarungseid.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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Alt 02.11.2024, 13:20
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Danke für die ermutigenden Antworten. Privatmensch gegen Behörde ist immer so ein Thema. Da wird man beharrlichkeit benötigen, um an den Chef zu kommen. Ich drücke meinem Käufer die Daumen und werde euch auf dem Laufenden halten, sollte es von Erfolg gekrönt sein.

Vielen Dank und LG, Marcus
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  #6  
Alt 02.11.2024, 16:53
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Naja, letztendlich sollte man nicht vergessen, das Behörden idR da sind, um FÜR den Bürger zu arbeiten - sie werden ja auch von ihm bezahlt.
Und so ein Amtsleiter hat auch ein Telefon/mailaddi, dessen Nummer meist auf der HP des Amtes zu finden ist.
Manche Tresenknechte sind zwar etwas sensibel, wenn sie übergangen werden, aber hie und da brauchen sie Tips von oben um ihren Job wieder vernünftig ausführen zu können.
Kann mich da auf eine Kennzeichenzuteilung erinnern, bei der die Auslegung des im § geschriebenen Wortes " Maß muss nicht korrelieren" für den Schaltermann zwingend bedeutete: nur größer- bis sein Chef ihm dann erklärte, das das auch "kleiner" bedeuten kann.
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Viele Grüße
Oliver
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