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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
es geht doch hier nicht um Mord oder Terrorismus, sondern nur um mögliche 100Kg Übergewicht auf der Anhängerkupplung. Was ist dein Problem??? |
#27
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
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#28
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Zitat:
Sicherlich kann die Versicherungsgesellschaft eine Regressforderung stellen, deren maximale Hoehe (theoretisch Euro 7.500) dürfte jedoch nur fuer wenige hier den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Dabei musst jedoch sichergestellt werden, dass der Unfall nicht bei einer Rennsportveranstaltung auf abgesperrter Strecke passiert, und zum Unfallzeitpunkt der Wagen mit dem Trailer nicht als Fluchtfahrzeug, z.B. nach einem Bankueberfall, dient.
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#29
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Ist das in Oesterreich so?
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#30
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Nein, natürlich nicht.
Die KFZ-Haftpflicht leistet in jedem Fall. Unter bestimmten Umständen ist sie bis zu einem bestimmten Betrag Leistungen zurückfordern (die letzte Obergrenze, die ich ohne weiteres Nachsehen in Erinnerung habe, sind 22.000 EUR). Dazu zählen zB Alkohol oder Fahren ohne Lenkberechtigung. So einfach, dass man wegen 300 kg Überladung dann "plötzlich" ohne Lenkberechtigung dasteht, weil es nun der B-Führerschein nicht mehr ausreicht, sondern C erforderlich wäre, ist es nicht. Das gehört ins Reich der Ammenmärchen. Unbeschränkt Regress kann die Versicherung fordern, wenn die Prämie nicht bezahlt war, also das Fahrzeug nicht versichert.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#31
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Zitat:
Übersteigen die Kosten die Möglichkeiten des Schuldners, tritt der Verein der Verkehrsopferhilfe e.V ein. Finanziert wird dieser Verein durch die deutschen Autoversicherer. Und die springen nicht nur in D. ein, sondern auch für Schäden im Ausland. (EU). |
#32
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Zitat:
Die Frage hat gelautet, wie das in Österreich ist. In Österreich gibt es keinen Verein der Verkehrsopferhilfe e.V., der einspringen muss. Weil in Österreich IMMER - auch wenn das Fahrzeug nicht versichert ist - erst mal und schlechtesten Falls der Versicherungsverband bezahlt, falls dem Fahrzeug keine Versicherung zugeordnet werden. Oder auch, wenn die Versicherung des Schuldigen nicht ausreicht, weil die Deckungssumme im Herkunftsland zB zu gering ist. Und (egal ob Opferverein in DE oder Versicherungsverband in AT) diejenigen, die das Geld für die genannten Fälle vorstrecken, können im vollen Umfang zurückverlangen. Na, wenn da nichts zu holen ist, dann ist das eben so. Aber der Titel bleibt ja bestehen. Der hat vielleicht in 10 Jahren wieder was. Die Schuld hört ja nicht auf zu existieren, nur weil einer kein Geld hat, zu bezahlen. Das wäre allenfalls erst in einem Insolvenzverfahren so.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#33
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Zitat:
Grüße |
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