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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.04.2017, 05:35
Kaefer70 Kaefer70 ist offline
Cadet
 
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Boot: Crownline 202CC
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Überladen im Ausland

Guten Morgen an alle,

ich habe mal ein paar Fragen an alle Erfahrenen die mit Ihrem Boot ins Ausland vereisen. Ich fahre an Pfingsten an den Lago Maggiore mit meinem Boot. Nun habe ich ein bischen Bauchweg bezüglich des Gewichtes und evtl. problemen damit im Außland. Folgende Situation. Mein Auto, Hyunday Santa Fe Automatik darf 2000kg ziehen wenn der Hänger gebremst ist. Stützlast sind 100kg. Mein Boot hat mit Trailer aber ca. 2080-2100kg (Trailer hat 2200kg zulässiges Gesammtgewicht). Habe ich da ein Problem an den Grenzen der Schweiz und auch Italien? Was könnte im schlimmsten Fall passieren? Würdet Ihr es lieber lassen oder denkt Ihr das das keine großen probleme geben wird? Auf was sollte ich tunlichst achten?

Freue mich auf eure Antworten und damit hoffentlich keine schlaflosen Nächte mehr.

Wünsche allen Frohe Ostern.

Gruß Michael
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  #2  
Alt 14.04.2017, 05:51
Benutzerbild von HighlineCasy
HighlineCasy HighlineCasy ist offline
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Boot: Beneteau Flyer 550 SD Editon
2.878 Danke in 800 Beiträgen
Standard

Es geht immer nach dem höchst zulässigen Gesamtgewicht.
Du darfst an dein Auto einen Hänger mit max. 2000kg höchst zulässigen Gesamtgewicht hängen.
Solltest du einen Unfall haben steigt die Versicherung aus und du kommst für alle Schäden auf. Das würde ich nicht riskieren, das kann dir z.b. bei Personenschäden ein Vermögen kosten.

LG HighlineCasy
__________________
LG HighlineCasy

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  #3  
Alt 14.04.2017, 06:08
Angryangel Angryangel ist offline
Ensign
 
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Boot: Monterey 248 LSC
28 Danke in 21 Beiträgen
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Hallo

Hast du schonmal über eine Anhängelasterhöhung nachgedacht?

Damit wäre man dann fals es möglich ist immer im grünen Bereich statt immer auf dünnem Eis. Und die Schweizer sehen das mit den Grenzen doch erheblich enger

Hab selbst mal über das Teheran Auflastung recherchiert und und hatte dabei Kontakt zu dieser Firma http://www.sk-handels-gmbh.de/shop/
Wurde da sehr gut beraten und mit vielen Infos versorgt.

Allerdings habe ich die Auflastung nicht durchgeführt da ich dann doch ein leichteres Boot gekauft habe

Grüße
Charly
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  #4  
Alt 14.04.2017, 06:26
Benutzerbild von Scandthomas
Scandthomas Scandthomas ist offline
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Boot: Scand 7800 Tropic
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4.775 Danke in 1.674 Beiträgen
Standard

Ich kann dir nur etwas über die CH erzählen, weil ich mich in den letzte Monaten damit Intensiv befasst habe. Da meine Scand ja auch haarscharf an der Tolleranz nagt. Ich habe mich als bei Strassenberkehrsamt, ASTAG sowie Strasssenpolizei erkundigt.

Bei einer Polizeikontrolle (Diese Aussage habe ich durch mehere Anfragen an Strassenverkehrsämter sowie Polizeibeamte einstimmig erhalten).

Es wird der Anhänger am Zugfahrzeug angehängt gewogen. Dabei darf das Messergebniss das zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten. Es gilt eine Messtolleranz von 3 %.
Auch darf die Anhängelast das von Zugfahrzeug angegebene Zuglast nicht überschreiten, auch da gilt die gemessene angehängte Last, sowie 3 % Wiegetolleranz.

Folglich ergibt sich für Dich diese Kalkulation:

Wenn Dein Trailer komplett 2100 kg wiegt und dabei 100 kg auf die Deichsellast drücken bist Du genau drinn. Die 3% wiegetolleranz betragen bei 2000 kg ja noch 60 kg. Bei 80 Kg Deichsellast wärst Du beim Anhänger 20 Kg drüber aber noch in der Toleranz

Bei Deinem Auto würde auch das selbe Messverfahren gelten. Du must jedoch beachten. Dass Dein Auto samt Gepäck, Deichsellst sowie alle Personenn an Bord das zulässige Gesammtgewicht des Fahrzeuges nicht überschreiten.
Deine Deichsellast geht also zu Lasten der Nutzlast Deines Fahrzeuges.

Die Polizei achtet jedoch sehr genau bei der Ladungssicherung. Wenn Du Dein Boot gut und ordentlich auf dem Trailer befestigt und sicherst, wirst Du wohl kaum angehalten. Versicherungstechnisch sollte auch nichts passieren, weil Du die gesetzlichen Vorschriften knapp eingehalten hast.

Dann halt bitte den Fahrstiel entsprechend anpassen. Unsere Festinstallierten Blitzer können Fahrzeuge von Zugkomponenten unterscheiden und werden Dich mit 85 bereits blitzen.

Ich wünsche Dir allzeit gute Fahrt und herzlich willkommen in der schönen Schweiz
__________________
Freundliche Grüsse
www.bootsservice-roth.ch

Geändert von Scandthomas (14.04.2017 um 06:33 Uhr)
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  #5  
Alt 14.04.2017, 06:29
ch_t ch_t ist offline
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Zitat:
Zitat von Kaefer70 Beitrag anzeigen
Folgende Situation. Mein Auto, Hyunday Santa Fe Automatik darf 2000kg ziehen wenn der Hänger gebremst ist. Stützlast sind 100kg. Mein Boot hat mit Trailer aber ca. 2080-2100kg (Trailer hat 2200kg zulässiges Gesammtgewicht).
Also wenn diese Angaben so stimmen (zul. Gesamtgewicht Anhänger größer als zul. Anhängelast Zugfahrzeug), dann darfst du die erlaubte Stützlast (in deinem Fall 100 kg) zusätzlich am Hänger haben. Bei dir also max. 2100 kg, und mit den gemessenen 2080-2100 bist du genau dort. Das passt! Und das gilt nur in dieser Kombi - zGG Hänger > höchstzul. Anhängelast!
__________________
Rinker Fiesta Vee 250
Donau, Strom-km 2.000
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  #6  
Alt 14.04.2017, 06:32
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klaus51 klaus51 ist offline
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Die 2000 kg darfst Du doch bei 12% Steigung ziehen. Bei 8 % Steigung sind es nach meinen Infos 2200 kg. Mach dich mal beim Vertragshändler schlau. Die 2200 kg würden Dir ja reichen, denn mehr als 8% Steigung liegen ja zum Lago nicht vor.
__________________
Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #7  
Alt 14.04.2017, 06:38
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von HighlineCasy Beitrag anzeigen
Es geht immer nach dem höchst zulässigen Gesamtgewicht.
Du darfst an dein Auto einen Hänger mit max. 2000kg höchst zulässigen Gesamtgewicht hängen.


LG HighlineCasy
Dann dürfte kaum einer von den Baumarkt Anhängern, die haben alle zul.GG 750Kg, von den Autos gezogen werden, die man gemeinhin vor ihnen sieht. Golf, Astra, Kompakt SUV....

Es zählt das tatsächliche Gesamtgewicht. Das zulässige GG ist, soweit ich weiß, bei den Führerscheinen relevant.

Gruß
Willy
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  #8  
Alt 14.04.2017, 07:34
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ganzi007 ganzi007 ist offline
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Du kannst auch einen Anhänger mit 3500kg zul. GG ziehen wenn er nicht mehr als 2000kg tatsächlich wiegt.

Vieles liegt halt im Ermessen des kontrollierenden Beamten, lässt er dich angekuppelt wiegen usw.
Ich wurde in über 25 Jahren Gespann fahren nicht einmal gewogen, ist aber kein Garant das es so bleibt.
In Österreich gilt 2 % wenn du Pech hast lässt er dich dann alles über 2000kg umladen!
__________________
LG

Peter

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  #9  
Alt 14.04.2017, 07:47
ch_t ch_t ist offline
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Zitat:
Zitat von ganzi007 Beitrag anzeigen
Du kannst auch einen Anhänger mit 3500kg zul. GG ziehen wenn er nicht mehr als 2000kg tatsächlich wiegt.

Vieles liegt halt im Ermessen des kontrollierenden Beamten, lässt er dich angekuppelt wiegen usw.
Ich wurde in über 25 Jahren Gespann fahren nicht einmal gewogen, ist aber kein Garant das es so bleibt.
In Österreich gilt 2 % wenn du Pech hast lässt er dich dann alles über 2000kg umladen!
Das stimmt so nicht. Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugeordnet! Aber nur dann, wenn das zGG vom Hänger mehr ist, als die zul. Anhängelast vom Zugfahrzeug! Und das ist kein Ermessensspielraum, sondern gesetzlich geregelt! Klar ist aber, dass seine 100 kg Stützlast die Zuladung vom Zugfahrzeug um 100 kg reduzieren.
__________________
Rinker Fiesta Vee 250
Donau, Strom-km 2.000
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  #10  
Alt 14.04.2017, 09:50
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Dann dürfte kaum einer von den Baumarkt Anhängern, die haben alle zul.GG 750Kg, von den Autos gezogen werden, die man gemeinhin vor ihnen sieht. Golf, Astra, Kompakt SUV....

Es zählt das tatsächliche Gesamtgewicht. Das zulässige GG ist, soweit ich weiß, bei den Führerscheinen relevant.

Gruß
Willy
Das stimmt so nicht.
Zumindest in Österreich zählt das höchst zulässige Gesamtgewicht.


Grüße

Sandman
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  #11  
Alt 14.04.2017, 10:07
uli07 uli07 ist offline
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Ist doch ganz einfach. Zuglast vom Auto plus Stützlast. Mehr darf der Anhänger nicht wiegen. Wenn der Anhänger dann nicht überladen ist, passt alles. Das alles steht in den Fahrzeugpapieren. Bevor du dann losfährst fährst du einmal über eine Waage. Wenn der Anhänger dann zu schwer ist mußt du entweder was zu Hause lassen oder ein anderes Zugfahrzeug kaufen. Und auf Autobahnen und Schnellstraßen immer an den 50-Meter Abstand zum Vordermann denken. Nicht das du dich hinterher auch über die Wegelagerer beschwerst.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #12  
Alt 14.04.2017, 12:14
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht.
Zumindest in Österreich zählt das höchst zulässige Gesamtgewicht.


Grüße

Sandman
Mag sein, doch gelten nicht die Bestimmungen des Heimatlandes? Sonst müsste ich mein Auto ja auch an jeder Grenze auf die Landesbestimmungen umrüsten.

Gruß
Willy
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  #13  
Alt 14.04.2017, 12:18
AG31 AG31 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht.
Zumindest in Österreich zählt das höchst zulässige Gesamtgewicht.


Grüße

Sandman
Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Mag sein, doch gelten nicht die Bestimmungen des Heimatlandes? Sonst müsste ich mein Auto ja auch an jeder Grenze auf die Landesbestimmungen umrüsten.

Gruß
Willy

Interessante Frage...
Andererseits: Wieso darf ich mit einen 100km/h-Gespann z.B. in Italien nur 80 fahren und nicht 100km/h aus meinen Heimatland nutzen?
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Grüsse
Matthias

Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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  #14  
Alt 14.04.2017, 12:37
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Gerwin Gerwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht.
Zumindest in Österreich zählt das höchst zulässige Gesamtgewicht.


Grüße

Sandman
Schon seit ewigen Zeiten nicht mehr.
Es gilt das tatsächliche Gewicht des Hängers

du kannst auch nicht für 200 Kinder die Beihilfe beziehen, nur weil du sie haben könntest.
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Gruß
Gerwin
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  #15  
Alt 14.04.2017, 13:09
herrmic herrmic ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Gerwin Beitrag anzeigen
Schon seit ewigen Zeiten nicht mehr.
Es gilt das tatsächliche Gewicht des Hängers

du kannst auch nicht für 200 Kinder die Beihilfe beziehen, nur weil du sie haben könntest.
Ob es stimmt weiß ich nicht,

aber die Erläuterung ist richtig gut.
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #16  
Alt 14.04.2017, 13:34
Kaefer70 Kaefer70 ist offline
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Hey Leute, vielen vielen Dank für eure vielen Antworten. Nochmal zum Verständniss, wenn ich 2000gk ziehen darf, und 100kg Stützlast habe, dann darf ich 2100kg ziehen, muß aber die 100kg der Stützlast vom zulässigen Gesammtgewicht des Autos abziehen!!!!!! Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn das so ist, dann passt das. Wenn ich das Boot nicht tanke, und den Anker und evtl die 60kg der Batterien ins Auto Lade, dann bin ich deutlich unter den 2100kg. Wegen Gepäck brauche ich mir keine Gedanken machen. Sind eh mit 3 Autos unterwegs. Müssen halt die anderen mehr laden.
Jetzt bin ich etwas beruhigter. Dann klappt das doch mit dem Bootsurlaub am Lago Maggiore.
Noch eine Frage, muss ich solche Spiegel an mein Auto machen wie sie auch die Wohnwagenfahrer haben? Immerhin ist mein Boot 2,55m breit.

Viele Grüße und nochmal ein dickes Danke euch allen.

Michael
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  #17  
Alt 14.04.2017, 13:37
uli07 uli07 ist offline
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Ja, so ist es richtig.
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Gruß Uli07

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  #18  
Alt 14.04.2017, 14:14
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
Interessante Frage...
Andererseits: Wieso darf ich mit einen 100km/h-Gespann z.B. in Italien nur 80 fahren und nicht 100km/h aus meinen Heimatland nutzen?
Das ist doch eine ganz andere Baustelle.

Willy
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  #19  
Alt 14.04.2017, 14:49
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Kaefer70 Beitrag anzeigen
... muss ich solche Spiegel an mein Auto machen wie sie auch die Wohnwagenfahrer haben? Immerhin ist mein Boot 2,55m breit.
...
Das ist keine Frage, die aufgrund der Breite zu entscheiden ist, sondern ob du mit den "normalen" Spiegeln ausreichend gut siehst.
Mein Boot ist 2,60 breit (also eigentlich zu breit ), aber erst in Höhe des Decks / der Scheuerleiste, in meinem Fall "hoch oben".
Auf Höhe der Außenspiegel sehe ich ausreichend gut nach hinten. Daher habe ich keine "Wohnwagenspiegel".
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #20  
Alt 14.04.2017, 14:52
uli07 uli07 ist offline
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Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
Interessante Frage...
Andererseits: Wieso darf ich mit einen 100km/h-Gespann z.B. in Italien nur 80 fahren und nicht 100km/h aus meinen Heimatland nutzen?
Bei so einer Frage wundert mich nicht das es auch Leute gibt die nicht merken das sie ihren Anhänger verloren haben.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #21  
Alt 14.04.2017, 15:11
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Giligan Giligan ist offline
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23.677 Danke in 9.229 Beiträgen
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Wenn ich sehen will was direkt hinter uns ist, muss ich einen leichten Schlenker fahren.
Es hat den Vorteil dass ich mich streng an die Regeln halte, weil ich ja nicht weiß, ob da die Ordnungsmacht in Lauerstellung hinter mir ist.

Gruß
Willy
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  #22  
Alt 14.04.2017, 15:39
Benutzerbild von cularis
cularis cularis ist offline
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Ich habe die Spiegel von Emuk,
Ist entspannter beim fahren und von
Vorteil beim Rangieren .
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #23  
Alt 14.04.2017, 16:20
AG31 AG31 ist offline
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1.073 Danke in 529 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
Interessante Frage...
Andererseits: Wieso darf ich mit einen 100km/h-Gespann z.B. in Italien nur 80 fahren und nicht 100km/h aus meinen Heimatland nutzen?
Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Bei so einer Frage wundert mich nicht das es auch Leute gibt die nicht merken das sie ihren Anhänger verloren haben.
Ich habe mal gehört, dass es keine dumme Fragen gibt, sondern nur dumme Antworten
Ist aber auch egal, denn Ironie und Sarkasmus sind hier vielen fremd.. (evt hätte ein geholfen)
__________________
Grüsse
Matthias

Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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  #24  
Alt 14.04.2017, 19:45
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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1.738 Danke in 851 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Kaefer70 Beitrag anzeigen
.....Mein Auto, Hyunday Santa Fe Automatik darf 2000kg ziehen wenn der Hänger gebremst ist. Stützlast sind 100kg. Mein Boot hat mit Trailer aber ca. 2080-2100kg (Trailer hat 2200kg zulässiges Gesammtgewicht). Was könnte im schlimmsten Fall passieren?

Wünsche allen Frohe Ostern.

Gruß Michael
Es könnte z.B. deine Versicherung die Summe von 4.352.661, 14€, die sie als Vorleistung für den von dir auf Grund der Überladung verursachten Unfall, bei dem ein Tanklastzug mit höchst umweltgefärdeten Stoffen ausgelaufen und anschließend abgefackelt ist, sowie mehrere Personen für den Rest ihres noch langen Lebens körperlich so geschädigt wurden, dass sie für ihre insgesamt 19 Personen umfassende Familien nicht mehr aufkommen können, einschließlich der Kosten für die anschließende Sanierung der Umwelt und den Neuaufbaus der Teerdecke auf der der Tanker ausgebrannt ist, von dir zurück verlangen.
Abgesehen von den dann folgenden 3 1/2 Jahren, bei denen du dich niemals unter der Dusche nach einem Stück Seife bücken solltest.

Den wirklich "schlimmsten Fall" möchte ich mir jetzt gar nicht vorstellen.

Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #25  
Alt 14.04.2017, 20:19
Peppone Peppone ist offline
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216 Danke in 140 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Kaefer70 Beitrag anzeigen
Nochmal zum Verständniss, wenn ich 2000gk ziehen darf, und 100kg Stützlast habe, dann darf ich 2100kg ziehen, muß aber die 100kg der Stützlast vom zulässigen Gesammtgewicht des Autos abziehen!!!!!! Habe ich das so richtig verstanden?
Ja, hast du so richtig verstanden.
Zitat:
Zitat von Kaefer70 Beitrag anzeigen
... muss ich solche Spiegel an mein Auto machen wie sie auch die Wohnwagenfahrer haben? Immerhin ist mein Boot 2,55m breit.
Nicht unbedingt. Ein Boot ist kein Wohnwagen.
Wenn du am Auto und Boot , ich sag' mal, direkt entlangsehen kannst, dann brauchst du keine extra Rückspiegel.

Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
Interessante Frage...
Andererseits: Wieso darf ich mit einen 100km/h-Gespann z.B. in Italien nur 80 fahren und nicht 100km/h aus meinen Heimatland nutzen?
Weil die Ausnahmen nun mal nur für dein Heimatland gelten.
Du mußt ja z.B. auch mit Abblendlicht im Ausland fahren. Hinterfrägst du auch diese Vorschrift. Wenn Ja, bleib besser in Zukunft Zuhause.

Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Abgesehen von den dann folgenden 3 1/2 Jahren, bei denen du dich niemals unter der Dusche nach einem Stück Seife bücken solltest.
Watt für ein Quark ... bissu Versicherungsverbrecher??
Dann würde der Quark Sinn ergeben ...
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