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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 31.10.2021, 21:11
zooom zooom ist offline
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Was bitte habe ich an dem Satz falsch verstanden:

Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen

Für mich bedeutet das Achlast + Stützlast max. 3,5t.

Ausnahme:

Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf der Anhänger um die jeweilige Stützlast höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird in diesem Fall nämlich nicht überschritten.

Irgendwie glaube ich den offiziellen Gesetzesblättern des Justizministeriums mehr, als Auskünften vom KBA, ich hab da meine Erfahrungen.

Ich habe gerade eine Anfrage an das BMJV gestellt, denn die Auskunft des KBA und der einschlägige Paragraph passen nicht zusammen.

Bekannt ist mir, daß man mit Sonderbremsanlagen auch höhere Gewichte ziehen darf.

Geändert von zooom (31.10.2021 um 21:44 Uhr)
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  #27  
Alt 31.10.2021, 21:47
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Ok ich bin raus.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #28  
Alt 31.10.2021, 22:20
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Du hast es doch selber zitiert und so schwer ist das doch nicht.
Ein 3,5t Hänger darf insgesamt 3,5t wiegen, egal ob am Auto angekuppelt oder nicht.
Ein 3,65t Hänger darf 3,65t wiegen, egal ob am Auto oder nicht.
Dem Hänger ist das nämlich völlig egal, ob er auf dem Stützrad oder der Kupplung steht.
Ein Auto darf das ziehen, was in den Papieren steht, bei "gebremst" steht da max. ein Wert ein Wert von 3,5t (KuKo). Dabei zählt die Stützlast nicht mit.
Einen 3,5t Hänger der auf 3,5t beladen ist, darfst du also ziehen.
Da spielt die Stützlast keine Rolle Rolle, ausser, dass du die nicht überschreiten darfst.
Du dürftest ihn aber auch ziehen, wenn dein Auto nur 3,4t ziehen darf und 100kg zulässige Stützlast hat.
Hast du 3,5t eingetragen und eine Stützlast von 150kg, dann darfst du einen Hänger ziehen, der 3,65t wiegt (und das wiegen darf), Das ist die von dir zitierte Ausnahme.

Geht übrigens auch bei kleineren Hängern, ein Freund hat einen 850kg ungebremsten Hänger.
Jedes gängige Fahrzeug darf max 750kg ungebremst ziehen, meins auch. Aber auch hier darf ich meine 75kg Stützlast draufrechnen und diesen Hänger gesamt bis zu 825kg beladen (nicht 850)





Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Was bitte habe ich an dem Satz falsch verstanden:

Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen

Für mich bedeutet das Achlast + Stützlast max. 3,5t.

Ausnahme:

Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf der Anhänger um die jeweilige Stützlast höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird in diesem Fall nämlich nicht überschritten.

Irgendwie glaube ich den offiziellen Gesetzesblättern des Justizministeriums mehr, als Auskünften vom KBA, ich hab da meine Erfahrungen.

Ich habe gerade eine Anfrage an das BMJV gestellt, denn die Auskunft des KBA und der einschlägige Paragraph passen nicht zusammen.

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  #29  
Alt 31.10.2021, 22:46
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Du hast es doch selber zitiert und so schwer ist das doch nicht.
Ein 3,5t Hänger darf insgesamt 3,5t wiegen, egal ob am Auto angekuppelt oder nicht.
Ein 3,65t Hänger darf 3,65t wiegen, egal ob am Auto oder nicht.
Dem Hänger ist das nämlich völlig egal, ob er auf dem Stützrad oder der Kupplung steht.
Ein Auto darf das ziehen, was in den Papieren steht, bei "gebremst" steht da max. ein Wert ein Wert von 3,5t (KuKo). Dabei zählt die Stützlast nicht mit.
Einen 3,5t Hänger der auf 3,5t beladen ist, darfst du also ziehen.
Da spielt die Stützlast keine Rolle Rolle, ausser, dass du die nicht überschreiten darfst.
Du dürftest ihn aber auch ziehen, wenn dein Auto nur 3,4t ziehen darf und 100kg zulässige Stützlast hat.
Hast du 3,5t eingetragen und eine Stützlast von 150kg, dann darfst du einen Hänger ziehen, der 3,65t wiegt (und das wiegen darf), Das ist die von dir zitierte Ausnahme.

Geht übrigens auch bei kleineren Hängern, ein Freund hat einen 850kg ungebremsten Hänger.
Jedes gängige Fahrzeug darf max 750kg ungebremst ziehen, meins auch. Aber auch hier darf ich meine 75kg Stützlast draufrechnen und diesen Hänger gesamt bis zu 825kg beladen (nicht 850)
Gut erklärt. Somit kann man einen Trailer exakt mit 3850 kg beladen. Ziehen darf man ihn aber nur, wenn das Zugfahrzeug auch 350kg Stützlast hat. Fahrzeuge mit 200-350 kg Zuglast gibt es: Ford Ranger, Dodge Durango, Iveco Daily, Ram... Damit wird das mit dem Rechnen noch einfacher, solche Gespann dürften aber wohl ziemlich selten sein.

In der Praxis haben aber wohl "alle anderen als Sigma-Hersteller" auch recht: Wenn du nun einen max 3.5T Hänger ziehst, der mit 3650kg (EXAKT!!!) beladen ist... Was wären dann die Folgen bei der Kontrolle?
3% Abzug wegen Wiegetoleranz, dann noch paar % wegen Toleranz... Also hast die 150kg, welche jetzt auf den 1650kg Trailer kämen, schon wieder raus, oder halt nen Zwanni löhnen.

Anders sieht (die wohl verbreiterte) Variante aus: Der Trailer ist eben mehr überladen (nein, macht ja keiner, will auch keiner niemals nie!). Wenn dann gewogen wird, und kommst in einen kritischen Bereich, hast halt nochmals 150kg Reserve, welche über weiterfahren oder liegenbleiben entscheiden können. Und wenn dann noch Alu-Leichtbau etc, schauen halt nochmals paar zerquetschte raus...
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  #30  
Alt 31.10.2021, 22:57
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Fairerweise sollte man noch sagen, dass die Aufteilung auch stimmen muss. Also ein 3650kg Hänger an einem Auto mit 3,5t zulässiger Anhängelast und 150kg zulässiger Stützlast zu betreiben ist nur dann korrekt, wenn die Stützlast wirklich 150kg beträgt.
Ist die nur 50kg, ist die Anhängelast um 100kg überschritten.
Ob das strafbewehrt ist oder nicht, egal
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  #31  
Alt 31.10.2021, 23:10
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@Volker1165

Gib mir mal ein Beispiel von einem Zugfahrzeug, das 3.5t ziehen darf, aber nur 50kg Stützlast hat... 😛
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  #32  
Alt 31.10.2021, 23:22
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Das habe ich nicht gemeint, ich meinte, die wirkliche Gewichtsaufteilung.
Also 3,5t Anhängelast, 150kg zul. Stützlast, aber den Hänger so beladen, dass nur 50kg auf der Kupplung liegen.
Dann hast du die zulässige Anhängelast um 100kg überschritten


Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
@Volker1165

Gib mir mal ein Beispiel von einem Zugfahrzeug, das 3.5t ziehen darf, aber nur 50kg Stützlast hat... ��
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  #33  
Alt 31.10.2021, 23:41
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  #34  
Alt 31.10.2021, 23:48
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Gut erklärt. Somit kann man einen Trailer exakt mit 3850 kg beladen. Ziehen darf man ihn aber nur, wenn das Zugfahrzeug auch 350kg Stützlast hat. Fahrzeuge mit 200-350 kg Zuglast gibt es: Ford Ranger, Dodge Durango, Iveco Daily, Ram... Damit wird das mit dem Rechnen noch einfacher, solche Gespann dürften aber wohl ziemlich selten sein.

In der Praxis haben aber wohl "alle anderen als Sigma-Hersteller" auch recht: Wenn du nun einen max 3.5T Hänger ziehst, der mit 3650kg (EXAKT!!!) beladen ist... Was wären dann die Folgen bei der Kontrolle?
3% Abzug wegen Wiegetoleranz, dann noch paar % wegen Toleranz... Also hast die 150kg, welche jetzt auf den 1650kg Trailer kämen, schon wieder raus, oder halt nen Zwanni löhnen.

Anders sieht (die wohl verbreiterte) Variante aus: Der Trailer ist eben mehr überladen (nein, macht ja keiner, will auch keiner niemals nie!). Wenn dann gewogen wird, und kommst in einen kritischen Bereich, hast halt nochmals 150kg Reserve, welche über weiterfahren oder liegenbleiben entscheiden können. Und wenn dann noch Alu-Leichtbau etc, schauen halt nochmals paar zerquetschte raus...
Diese Aussagen sind leider falsch, auch wenn wir wissen, was gemeint ist .
Du kannst keinen 3,5 Tonnen Trailer mit 3,65 Tonnen beladen, sondern nur 3,5Tonnen - Leergewicht Trailer = Ladegewicht.
( Klugscheißermodus aus )
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Chris ( der Schwabe )

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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #35  
Alt 01.11.2021, 07:07
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..... schon wieder, echt jetzt Ich kann einfach nicht begreifen, wie man das nicht begreifen kann
Ist zwar ein anderer Thrööt hier aber jetzt geht das wieder von vorne los.....
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Gruß Kerstin


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  #36  
Alt 01.11.2021, 08:36
ArturB ArturB ist offline
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Leider driftet die Diskussion immer ein bisschen weg. Ich würde allen empfehlen den Sigma Ultralight Thread bzw. dessen Zusammenfassung zu lesen.

Nochmal Versuch der Zusammenfassung:

Unstrittig sollte nach den ganzen Rückmeldungen sein:
- Anhängelast ist ungleich der Gesamtmasse des Trailers
- Anhängelast ist gleich zulässige Achlast aller Achsen
- Grenze PKW 3500kg Anhängelast bzw. Gesamtmasse 3500kg + Stützlast

Der Sigma Ultralight darf mit 3650kg beladen betrieben werden (wenn alle Rahmenbedingungen stimmen) -> Haken dahinter (für mich zumindest)

Frage bleibt für mich aber noch offen bzw. habe ich keine harten Fakten gelesen:

Darf ein 3500kg Trailer zum Transport mit 3500kg + Stützlast betrieben werden. Das behaupten ja zumindest die Hersteller.

Vermeintlicher Trick ?!: Im Telefonat erzählen Sie einem etwas von Stützlast welche als Achse 1 eingetragen ist und 3500 welche als achse 2 (Tandemachse) eingetragen ist. Summe würde zwar 3650 ergeben als Gesamtmasse bleiben aber nur 3500 eingetragen. So könnte man sich den jährlichen TÜV sparen.
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  #37  
Alt 01.11.2021, 08:45
Fitch Fitch ist offline
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Die einfachste Antwort hier.

Bei 3500 kg is schluss. Nix mit drauf oder drunter rechnen.

Hast du nen 3,5 tonnen anhänger, wird ALLES was drüber liegt in der Strafe berücksichtigt.

Dass man dafür 2 Seiten füllen muss.
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  #38  
Alt 01.11.2021, 09:04
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Nein, natürlich nicht und das wurde doch ausgiebig erklärt.
Ein Hänger darf niemals mehr laden als sein zul. Gesamtgewicht (nicht Achslast oder Summe derer) zulässt.
Bei der Stützlastrechnung geht es nur und ausschliesslich um die zul, Anhängelast am Auto



Zitat:
Zitat von ArturB Beitrag anzeigen
Frage bleibt für mich aber noch offen bzw. habe ich keine harten Fakten gelesen:

Darf ein 3500kg Trailer zum Transport mit 3500kg + Stützlast betrieben werden. Das behaupten ja zumindest die Hersteller.

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Alt 01.11.2021, 09:24
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die einzige Frage, welche für noch offen ist, warum augenscheinlich nur 1 einziger Hersteller Bootstrailer bis 3650kg freigibt. Technisches Wissen brauchts dafür nun kaum...
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  #40  
Alt 01.11.2021, 09:29
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Vielleicht ist der Markt zu klein, vielleicht die Zulassungsbedingungen beim KBA deutlich aufwendiger, wer weiss das schon
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  #41  
Alt 01.11.2021, 10:00
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Zitat:
Zitat von ArturB Beitrag anzeigen
Leider driftet die Diskussion immer ein bisschen weg. Ich würde allen empfehlen den Sigma Ultralight Thread bzw. dessen Zusammenfassung zu lesen.

Nochmal Versuch der Zusammenfassung:

Unstrittig sollte nach den ganzen Rückmeldungen sein:
- Anhängelast ist ungleich der Gesamtmasse des Trailers
- Anhängelast ist gleich zulässige Achlast aller Achsen
- Grenze PKW 3500kg Anhängelast bzw. Gesamtmasse 3500kg + Stützlast

Der Sigma Ultralight darf mit 3650kg beladen betrieben werden (wenn alle Rahmenbedingungen stimmen) -> Haken dahinter (für mich zumindest)

Frage bleibt für mich aber noch offen bzw. habe ich keine harten Fakten gelesen:

Darf ein 3500kg Trailer zum Transport mit 3500kg + Stützlast betrieben werden. Das behaupten ja zumindest die Hersteller.

Vermeintlicher Trick ?!: Im Telefonat erzählen Sie einem etwas von Stützlast welche als Achse 1 eingetragen ist und 3500 welche als achse 2 (Tandemachse) eingetragen ist. Summe würde zwar 3650 ergeben als Gesamtmasse bleiben aber nur 3500 eingetragen. So könnte man sich den jährlichen TÜV sparen.
Schau dir doch mal die Typenschilder eines Trailers an, vielleicht verstehst es ja dann:
3500er Trailer: zulässiges Gesamtgewicht 3.500kg
3650er Trailer: zulässiges Gesamtgewicht 3.650kg
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  #42  
Alt 01.11.2021, 10:22
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Ich glaube der scheinbare Widerspruch zwischen § 42 StVZO und der KBA-Auskunft kommt daher, dass die Beschränkung auf 3.500 kg tatsächliches Gesamtgewicht (Achslast zzgl. Stützlast) nur für PKW und Geländewagen - nicht aber für LKW - gilt.

In einer Info von Südwest Marine aus Hügelshein zum Sigma ST-3650/Ultralight aus 2018 steht daher auch der Hinweis: „Nicht alle Zugfahrzeuge mit mehr als 3500 kg zulässiger Achslast + Stützlast sind zum Betrieb von Anhängerfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3500 kg zulässig.“

Gruß
Andreas
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  #43  
Alt 01.11.2021, 10:41
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Ich glaube der scheinbare Widerspruch zwischen § 42 StVZO und der KBA-Auskunft kommt daher, dass die Beschränkung auf 3.500 kg tatsächliches Gesamtgewicht (Achslast zzgl. Stützlast) nur für PKW und Geländewagen - nicht aber für LKW - gilt.

In einer Info von Südwest Marine aus Hügelshein zum Sigma ST-3650/Ultralight aus 2018 steht daher auch der Hinweis: „Nicht alle Zugfahrzeuge mit mehr als 3500 kg zulässiger Achslast + Stützlast sind zum Betrieb von Anhängerfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3500 kg zulässig.“

Gruß
Andreas

das hängt damit zusammen, dass nicht jedes Fahrzeug/Anhängerkupplung 150kg Stützlast hat.

Du hättest den Rest aus der Info mit einbringen sollen:
"Auf Wunsch können wir für Sie prüfen, mit welchem Bootsgewicht Sie den SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight an Ihrem Fahrzeug betreiben dürfen. Hierzu senden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Fahrzeugpapiere/Anhängerkupplung."
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Gruß Kerstin


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  #44  
Alt 05.11.2021, 14:14
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CarstenKue CarstenKue ist offline
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Immer wieder, auch beim Wohnwagen oft falsch:
Die Stützlast gehört zum zul. GG des Anhängers!!! PUNKT
Nur:
In der Praxis (wenn das Heck des Zugfahrzeuges einigermaßen gerade steht), sind die (deutschen?) Sherrifs so nett und wiegen nur die Achsen!
Im Falle eines Falles hilft das aber nicht!
Anhänger abgekuppelt auf die Waage - ankuppeln hilft für die Stützlastberechnung (je nach Genauigkeit der Waage)
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  #45  
Alt 09.11.2021, 11:58
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von CarstenKue Beitrag anzeigen
Immer wieder, auch beim Wohnwagen oft falsch:
Die Stützlast gehört zum zul. GG des Anhängers!!! PUNKT
Nur:
In der Praxis (wenn das Heck des Zugfahrzeuges einigermaßen gerade steht), sind die (deutschen?) Sherrifs so nett und wiegen nur die Achsen!
Im Falle eines Falles hilft das aber nicht!
Anhänger abgekuppelt auf die Waage - ankuppeln hilft für die Stützlastberechnung (je nach Genauigkeit der Waage)
das ist zwar korrekt, aber die Frage ob das zGG des Anhängers auch die Anhängelast ist klärt das nicht: das gilt nämlich NUR, wenn der Anhänger nach §42 StVZO zugelassen ist. Was Sigma macht ist relativ einfach: die lassen den Anhänger nach EU-Fahrzeugzulassung zu, und in der ist explizit definiert daß die Anhängelast das zGG minus Stützlast ist. Da StVZO und EU-Zulassungsvorschriften echte konkurrierende Gesetzgebung sind ist das auch völlig zulässig und man darf in diesem Fall einen Trailer mit >3500kg zGG ganz legal fahren, SOFERN man den passenden Führerschein C1E besitzt (DA gilt nämlich dann in der Tat das Gesamtgewicht und nicht die Anhängelast des Trailers).

lg, justme
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  #46  
Alt 09.11.2021, 12:06
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Ist es nicht konkret genug, den einschlägigen Paragraphen aus der StVZO zu zitieren, oder glaubst Du, Sigma macht seine eigenen Vorschriften?
Wenn die was Anderes erzählen, ist das die beliebte Geschichte vom toten Pferd.

In § 42 StVZO steht geschrieben:

Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen
was in der StVZO steht ist halt auch nur relevant, wenn der Anhänger nach StVZO zugelassen ist. Wie bereits im Sigma-Ultralight-Thread beschrieben ist das für diesen (und ähnliche Trailer mit zGG >3500kg) nicht der Fall, weil die EU-Zulassungsvorschrift die Anhängelast als zGG abzüglich Stützlast definiert und damit genau diese Variante zulässig ist, sofern man die entsprechenden anderen Vorschriften (Führerscheinpflicht > BE, jährliche HU usw.) beachtet.

lg, justme
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  #47  
Alt 10.11.2021, 11:25
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das ist zwar korrekt, aber die Frage ob das zGG des Anhängers auch die Anhängelast ist klärt das nicht: das gilt nämlich NUR, wenn der Anhänger nach §42 StVZO zugelassen ist. Was Sigma macht ist relativ einfach: die lassen den Anhänger nach EU-Fahrzeugzulassung zu, und in der ist explizit definiert daß die Anhängelast das zGG minus Stützlast ist. Da StVZO und EU-Zulassungsvorschriften echte konkurrierende Gesetzgebung sind ist das auch völlig zulässig und man darf in diesem Fall einen Trailer mit >3500kg zGG ganz legal fahren, SOFERN man den passenden Führerschein C1E besitzt (DA gilt nämlich dann in der Tat das Gesamtgewicht und nicht die Anhängelast des Trailers).

lg, justme
Da hast Du Recht, aber erkläre das mal im Ausland.... wenn die wollen....
Das mit dem Führerschein ist auch richtig, ist eben der Unterschied zwischen tatsächlichem und zulässigem Gewicht .... da sind die Jüngeren eher gekniffen...
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  #48  
Alt 10.11.2021, 11:34
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von CarstenKue Beitrag anzeigen
Da hast Du Recht, aber erkläre das mal im Ausland.... wenn die wollen....
Das mit dem Führerschein ist auch richtig, ist eben der Unterschied zwischen tatsächlichem und zulässigem Gewicht .... da sind die Jüngeren eher gekniffen...
das ist im Ausland tendenziell einfacher als in Deutschland, weil die Regel mit der Anhängelast = zgM abzüglich Stützlast eine europäische Regel ist, die aus §42 StVZO dagegen eine spezifisch deutsche Regulierung. Wenn Anhängerbau ähnlich wie Kraftfahrzeugbau nicht so fest in der Hand von eher mittelständischen Unternehmen, sondern von internationalen Konzernen wäre wär das auch schon lange kein Thema mehr - bei KFZ ist die Zulassung nach europäischen Richtlinien schon ewig und drei Tage der Standard, die StVZO interessiert da schon lange niemanden mehr (die ja eigentlich schon genauso ewig und drei Tage endlich außer Kraft gesetzt werden sollte, nachdem FEV und FZV als ihre Nachfolgeregulierungen bereits existieren).

lg, justme
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