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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 21.10.2016, 11:20
Cäptn Lutz Cäptn Lutz ist offline
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Habe jetzt mein "neues" Boot mit "altem" Trailer wiegen lassen und habe statt 2000 kg 2060 kg Gesamtgewicht. Bußgeldkatalog sagt bis 2 % Überladung passiert nix - habe aber 3 % und kann fast nix mehr "abspecken" bzw. ausladen. Hat jemand Erfahrung was die BAG in solchen Fällen fordert?
Lutz
Und immer ..... Bier überm Kiel!
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  #2  
Alt 21.10.2016, 11:32
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waterfront waterfront ist offline
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Und die Stützlast ? Ist die bei dem gemessenen Gewicht von 2.060 kg dabei ?

Weil die Masse, die auf der Anhängekupplung des Zugfahrzeuges lastet, zum Zugfahrzeug hinzugerechnet wird und dadurch beim zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden.

Im günstigsten Fall lasten 75 kg auf der Anhängekupplung, und 1.985 kg beim Anhänger.

Gruss Holger
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  #3  
Alt 21.10.2016, 12:14
Toldi Toldi ist offline
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BAG?
Was hat die BAG denn damit zu tun?
Du transportierst doch privat und nicht gewerblich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes...3%BCterverkehr

Wenn Du als Privatmann kontrolliert wirst, dann von der Polizei.
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  #4  
Alt 21.10.2016, 12:43
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cularis cularis ist offline
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Zitat:
Zitat von Cäptn Lutz Beitrag anzeigen
Habe jetzt mein "neues" Boot mit "altem" Trailer wiegen lassen und habe statt 2000 kg 2060 kg Gesamtgewicht. Bußgeldkatalog sagt bis 2 % Überladung passiert nix - habe aber 3 % und kann fast nix mehr "abspecken" bzw. ausladen. Hat jemand Erfahrung was die BAG in solchen Fällen fordert?
Lutz
Und immer ..... Bier überm Kiel!
Bis 5% sind das 10€ .
Hier die Übersicht
Kann aber durchaus sein, dass Du ausladen mußt .
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #5  
Alt 21.10.2016, 13:06
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Timmey1309 Timmey1309 ist offline
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Bis 5% sind das 10€ .
Hier die Übersicht
Kann aber durchaus sein, dass Du ausladen mußt .

Bis 5% brauchst du dir keine SOrgen machen...wie schon vorher gesagt, die Stützlast kannst du auch noch abziehen
ÜberladungStrafe (€)Punkte über 5 Prozent 10€
__________________
Gruß Tim

RAB rules
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  #6  
Alt 21.10.2016, 13:43
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Zitat:
Zitat von Cäptn Lutz Beitrag anzeigen
Habe jetzt mein "neues" Boot mit "altem" Trailer wiegen lassen und habe statt 2000 kg 2060 kg Gesamtgewicht. Bußgeldkatalog sagt bis 2 % Überladung passiert nix - habe aber 3 % und kann fast nix mehr "abspecken" bzw. ausladen. Hat jemand Erfahrung was die BAG in solchen Fällen fordert?
Lutz
Und immer ..... Bier überm Kiel!
Erst mal solltest du angeben was du gemessen hast

Gesammgewicht ?
Achslast ?

und welches die angegebenen 2000kg sind. Ich vermute mal gesammtgewicht.

wenn beides das Gesammtgewicht ist, dann vergiss das geschreibe mit der Stützlast. Die ist dann nicht mehr abzuziehen.

Achslast + Stützlast = Gesammtgewicht.
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 21.10.2016, 13:47
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Und die Stützlast ? Ist die bei dem gemessenen Gewicht von 2.060 kg dabei ?

Weil die Masse, die auf der Anhängekupplung des Zugfahrzeuges lastet, zum Zugfahrzeug hinzugerechnet wird und dadurch beim zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden.

Im günstigsten Fall lasten 75 kg auf der Anhängekupplung, und 1.985 kg beim Anhänger.

Gruss Holger
Was du schreibst ist falsch. Die Anhängelast wird zwar abgezogen aber dann kommt nicht das Gesammtgewicht des Anhängers raus sondern die Achslast und diese ist nicht das Gesammtgewicht.

Wenn der Anhänger eine Zlgg von 2t hat und die Stützlast mit 100kg ausgelegt ist ist die max Achslast 1900kg

Wenn er also 2060 kg Gewogen hat und dies das Gg dann ist die Achslast bei 100kg Stützlast immer noch 1960 kg und somit immer noch überladen.
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  #8  
Alt 21.10.2016, 14:08
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huebi huebi ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Was du schreibst ist falsch. Die Anhängelast wird zwar abgezogen aber dann kommt nicht das Gesammtgewicht des Anhängers raus sondern die Achslast und diese ist nicht das Gesammtgewicht.

Wenn der Anhänger eine Zlgg von 2t hat und die Stützlast mit 100kg ausgelegt ist ist die max Achslast 1900kg

Wenn er also 2060 kg Gewogen hat und dies das Gg dann ist die Achslast bei 100kg Stützlast immer noch 1960 kg und somit immer noch überladen.
Genau danach wollte ich das Forum fragen: Irgendwo habe ich gelesen, daß diese Regel aufgehoben ist und somit die Stützlast dem zul. Gesamtgewicht des Anhängers, wie auch der zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs hinzugerechnet werden kann.

Leider habe ich wegen Altersdusseligkeit die Quelle nicht mehr auf dem Schirm.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #9  
Alt 21.10.2016, 14:12
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Giligan Giligan ist offline
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Bei der Abhängerlast des Zugwagens kann die Stútzlast aufgerechnet werden, der Anhänger darf nur wiegen was er wiegen darf.
So kenne ich es.
Willy
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  #10  
Alt 21.10.2016, 14:13
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Genau danach wollte ich das Forum fragen: Irgendwo habe ich gelesen, daß diese Regel aufgehoben ist und somit die Stützlast dem zul. Gesamtgewicht des Anhängers, wie auch der zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs hinzugerechnet werden kann.

Leider habe ich wegen Altersdusseligkeit die Quelle nicht mehr auf dem Schirm.
Dabei ging es wohl um die Regelung das bei 3,5to die Stützlast dazugerechnet wird aber das zulässige Gesamtgewicht dadurch 3650 kg hat.
Also keinesfalls einfach mal der 3,5o Trailer so belastet werden darf, sondern erst nach der Zulassung auf 3650kg
Wird hier aber leider oft falsch empfohlen da es wohl nicht richtig verstanden wurde.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #11  
Alt 21.10.2016, 14:20
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Wenn der Hänger ein zulässiges Gesamtgewicht (resultiert aus der zulässigen Achslast) von 2T hat und Du 2060 kg wiegst, ist er überladen.
Darf man z.B an Dein Auto 2000kg anhängen und der Trailer hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2500 kg und wiegt real 2060 kg ist das ok wenn die 60 kg vom Fahrzeug ( Stützlast) aufgenommen werden.
Deshalb ist es hilfreich an und abgekuppelt zu wiegen. Abgekuppelt sollte das zulässige Ges Gew nicht überschritten werden.
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  #12  
Alt 21.10.2016, 14:21
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Genau danach wollte ich das Forum fragen: Irgendwo habe ich gelesen, daß diese Regel aufgehoben ist und somit die Stützlast dem zul. Gesamtgewicht des Anhängers, wie auch der zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs hinzugerechnet werden kann.

Leider habe ich wegen Altersdusseligkeit die Quelle nicht mehr auf dem Schirm.
Naja was du schriebst stimmt schon
Das Gesammtgewicht des Anhängers = Achslast + Stützlast.

Alle Gewichte sind in den Papieren zu finden.

Keines der Gewichte darf überschritten werden.

Wenn die Polize den Anhänger wiegt, dann meist in angekuppeltem zustand dann wird immer die Achslast ohne Berücksichtigung der Stützlast überprüft.

nehmen wir mal ein Beispiel:
Anhänger
zulässiges Gesammtgewicht: 2000kg
Stützlast : max. 100kg
Achslast Max: 1900kg

Ist der Anhänger also am Fahrzeug und die Polizei misst < 1900 kg ist alles OK. Nur wenn man sieht das die Stützlast deutlich überhöht ist (Auto hängt voll in der Federrung oder ... ) würde woh diese auch überprüft.
Wird die Polizei mehr messen ist wichtig den Anhänger abzukupplen und auch die Stützlast zu überprüfen.

Beispiel:
Achslast gemessen: 1950kg
Stützlast: 50 kg
= Gesamtgewicht 2000kg
Eigentlich vom Gesammtgewicht OK aber:
Da die Achslast aber überschritten ist = Überladen
hier bringt abhilfe die Stützlast auf 100kg zu erhöhen ohne etwas zuzuladen. (z.B. die Last mehr nach vorne) dann sinkt die Achslast.
Wäre das Gesammtgewicht bei der Summer auch überschritten wäre nur Abladen möglich.

Wichtig ist auch die Stützlast des Fahrzeuges zu beachten. (z.b. nur für 50 kg Ausgelegt) Dann dürfen auch keine 100kg Stützlast angehängt werden.
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  #13  
Alt 21.10.2016, 14:32
bootshund bootshund ist offline
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Hallo Bootsfahrer

Bei mir ( Mitsubishi L 200 ) ist noch ein Zuggesamtgewicht eingetragen.
Es nützt ja nix wenn Boot und Trailer vom Gewicht passen und das Zugfahrzeug
hoffnungslos überladen ist.

Gruß Mike
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  #14  
Alt 21.10.2016, 14:44
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Hallo Bootsfahrer

Bei mir ( Mitsubishi L 200 ) ist noch ein Zuggesamtgewicht eingetragen.
Es nützt ja nix wenn Boot und Trailer vom Gewicht passen und das Zugfahrzeug
hoffnungslos überladen ist.

Gruß Mike
Jupp weiter zu meinen Obigen Ausführungen geht es mit der Anhängelast die im Fahrzeug eingetragen ist (= Achslast des Anhängers).
Und dann darf natürlich das Gesammtgewicht des Fahrzeugs nicht überladen sein und auch nicht die einzelnen Achslasten des Zugdfahrzeugs.

viele Kümmern sich nur um den Anhänger und überladen dann ihr Zugfahrzeug.
Stützlst = Ladung beim Zugfahrzeug

Ein Beispiel:
Meine A-klasse hat eine Leergewicht von 1370 kg
Ein zulässiges Gesammtgewicht von 1935 kg
= Zuladung von 565 kg
Eine Stützlast von 75 kg
Anhängelast wären 1400kg
Gesammtgewicht der Fahrzeugkombination 3335

Wenn also die Anhängelast nicht überschritten wird gilt für das Zugafahrzeug:
Zuladung - Stützlast - Insassengewicht = mögliche Zuladung
= 565 - 75 kg = 490 kg Abzüglich des Gewichtes der Insassen.
Wenn also 4 Personen ah 100kg mitgfahren dürfen nur noch 90 kg in den Kofferreaum oder pro Person 22,5 kg

dabei ist zu beachten, dass die Achslast dder Achse 2 ( 950 kg) Dabei nicht überladen wird.
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  #15  
Alt 21.10.2016, 15:09
Cäptn Lutz Cäptn Lutz ist offline
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Da habe ich ja ´was losgetreten. Gewogen habe ich den Trailer mit Boot - abgekoppelt vom Fahrzeug. Die zulässige Anhängelast sind 2.400 Kg (Q5). Das reicht also aus. Mir geht es nur um die zu erwartenden Konsequenzen bei einer Kontrolle (BAG oder Polizei) mit 60 Kg darüber.
Lutz
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  #16  
Alt 21.10.2016, 15:18
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Zitat:
Zitat von Cäptn Lutz Beitrag anzeigen
Da habe ich ja ´was losgetreten. Gewogen habe ich den Trailer mit Boot - abgekoppelt vom Fahrzeug. Die zulässige Anhängelast sind 2.400 Kg (Q5). Das reicht also aus. Mir geht es nur um die zu erwartenden Konsequenzen bei einer Kontrolle (BAG oder Polizei) mit 60 Kg darüber.
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Nochmal genauer. Wie hast du gewogen ?
Alle Achsen und das Stützrad auf einer Waage oder nur die Achsen?
sind die 2000kg das zulässige Gesammtgewicht oder die zulässige Achslast?

Dei Fahrzeug ist Ok da ist noch ne Menge Luft
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  #17  
Alt 21.10.2016, 15:21
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Hi Lutz,
In Deutschland haste bei 2-3 % Überladung wohl nix zu erwarten ( Strafe ) bei einer Kontrolle. Solange nix passiert.
In der Schweiz biste schon bei 1 % Überladung fällig. Die Burschen dort müssen sich nicht an die Eu Toleranz von 2-3 % halten. Kommste blöd haste verloren.
Grüße. Martin
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  #18  
Alt 21.10.2016, 15:23
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Zu deiner Annahme, das der Busgeldkatalog bei 2% nichts sagt kann man sagen das stimmt. Es gibt keine Strafe. Aber der Polizist vor ort kann dir trotzdem die weiterfahrt untersagen bis du das Gewicht in einen Zulässigen Rahmen gebracht hast.
Nicht zu reden von einem Unfall. Da ist dein Versicherungsschutz fast immer weg.
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  #19  
Alt 21.10.2016, 15:37
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Danke für alle Beiträge - aber die Frage ist wie wiegt die Polizei bei einer Kontrolle? Am oder ohne Zugfahrzeug? Ist es am Auto wirklich leichter beim Wiegen? Dann könnte es ja die 60 Kg zuviel kompensieren bzw. bei 75 Kg Achslast ausreichen!? Da muß ich im Frühjahr beide Varianten noch mal "auswiegen". Vielleicht kann ich auch noch 20 Kg abspecken - aber 60 nicht! Die Tischplatte, Polster, etwas Zubehör wie Schwimmwesten, Fernglas usw. wiegen ja nicht die Welt - aber es kommt noch was zusammen...!
Lutz
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  #20  
Alt 21.10.2016, 15:42
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Zitat:
Zitat von Cäptn Lutz Beitrag anzeigen
Danke für alle Beiträge - aber die Frage ist wie wiegt die Polizei bei einer Kontrolle? Am oder ohne Zugfahrzeug? Ist es am Auto wirklich leichter beim Wiegen? Dann könnte es ja die 60 Kg zuviel kompensieren bzw. bei 75 Kg Achslast ausreichen!? Da muß ich im Frühjahr beide Varianten noch mal "auswiegen". Vielleicht kann ich auch noch 20 Kg abspecken - aber 60 nicht! Die Tischplatte, Polster, etwas Zubehör wie Schwimmwesten, Fernglas usw. wiegen ja nicht die Welt - aber es kommt noch was zusammen...!
Lutz
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Daher meine Frage

Was wurde gewogen ?
Achslast oder gesammtmasse

Das Auto kompensiert nicht die Achslast.


Gib einfach mal an

zulässige Gesammtmasse des Anhängers:
Zulässige Stützlast des Anhängers:
Zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs:

Was wurde die 2060 kg gemessen (Achslast oder Gesammtmasse)?
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Gruß Volker
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  #21  
Alt 21.10.2016, 15:46
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An Volker: Klar war beim Wiegen auch das Stützrad mit auf der Waage. Sonst hätte es ja einen virtuellen Drehpunkt am Stützrad "draußen" vor der Waage gehabt der das Ergebnis verfälscht hätte..
Aber auch wenn es nur eine geringe Abweichung/Überladung ist. Ich werde es versuchen auszumerzen, da ich bei einem Unfall nicht in den Knast gehen will (höchstens mit Blick aufs Wasser - aber wo gibt es das noch wie in Alcatraz).
Lutz
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  #22  
Alt 21.10.2016, 15:52
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Zitat:
Zitat von Cäptn Lutz Beitrag anzeigen
An Volker: Klar war beim Wiegen auch das Stützrad mit auf der Waage. Sonst hätte es ja einen virtuellen Drehpunkt am Stützrad "draußen" vor der Waage gehabt der das Ergebnis verfälscht hätte..
Aber auch wenn es nur eine geringe Abweichung/Überladung ist. Ich werde es versuchen auszumerzen, da ich bei einem Unfall nicht in den Knast gehen will (höchstens mit Blick aufs Wasser - aber wo gibt es das noch wie in Alcatraz).
Lutz
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Wenn auch das Stützrad drauf wa und das zulässige Gesammtgewicht des Trailer 2000 kg beträgt hilft nur abspecken.
Nichts zurechnen zum Zugfahrzeug oder schönrechnen von der Stützlast.
Wichtig ist das du nach dem Abspecken die Achslast nochmal anschaust. Viele haben ihren Trailer am Limit aber die Achslast ist deutlich rüber da sie die Stütze entlasten.
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  #23  
Alt 21.10.2016, 15:54
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So schnell geht es nicht in den Knast. Warum verkauft Du nicht den Trailer und kauft einen passenden. Das Zugfahrzeug kann es doch ab. Wir fahren immer mit urlaubsfertigem Boot. Da ist alles drauf was man so braucht bis auf Wasser im Tank.
Sprit max 50 Prozent. Die KOmbi habe ich gewogen und führe die Wiegekarten mit.

PS die Zellen in The Rock habe keinen Fenster
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  #24  
Alt 21.10.2016, 16:18
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Zitat:
Zitat von Cäptn Lutz Beitrag anzeigen
An Volker: Klar war beim Wiegen auch das Stützrad mit auf der Waage. Sonst hätte es ja einen virtuellen Drehpunkt am Stützrad "draußen" vor der Waage gehabt der das Ergebnis verfälscht hätte..
l!
Das hätte das ergebniss nicht verfälscht, dann hättest du nur die Achslast gemessen ohne die Stützlast.

wie gesagt alle drei gewihte sind einzuhalten. Es bringt nichts das Gesammtgewicht vonn 2000kg einzuhalten wenn man 1950 auf der Achse hat und nur 1900 darf.
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Alt 21.10.2016, 18:15
michi 23 michi 23 ist offline
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Verstehe nur nicht, ich habe einen 2 to Tandemtrailer und jede Achse darf aber 1300 kg Gewicht aufnehmen, also sind das 2600 kg bei Tandemachsen und auf meiner Zugeinrichtung steht 2600 kg eingestanzt.....aber laut Zulassung habe ich nur einen 2 to Anhänger ...
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