boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 18.10.2020, 11:09
Benutzerbild von simon_hh
simon_hh simon_hh ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.07.2020
Ort: Hamburg / Süderelbe
Beiträge: 115
Boot: Regal Valanti 222 SC
74 Danke in 26 Beiträgen
Standard Trailer: zulässiges Gesamtgewicht erhöhen

Ich war nun zum Saisonende auf der Waage, um mal zu schauen, was Boot und Trailer wirklich wiegen.
2060 kg. OK!

Und das mit allem, was ich im Urlaub so langsam auf das Boot gepackt hatte.
Wenn ich alles runter nehme (Anker, Werkzeug, Schwimmwesten, Kleidung, etc.) kann ich mir vorstellen, dass ich ca 40kg weg bekomme.

Wenn ich dann noch den Tank vorher komplett leer fahren würde, komme ich auf unter 2t. (200 L Sprit), Beim Wiegen war der Tank halb voll.

Problem ist, dass der Trailer ein zulässiges Gesamtgewicht von 2t hat.

Ich würde mir technisch gesehen, nun nicht so viel Sorgen machen, wenn ich 2010kg oder 2020kg auf einem 2t Trailer transportiere. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Beamten das bei einer Kontrolle aber ganz anders sehen würden.

Gibt es eine Möglichkeit (z.B. durch Achsentausch) die zulässige Gesamtmasse des Trailers auf 2,2t oder 2,5t zu erhöhen?
Oder geht das von der gesamten Konstruktion nicht?

Es ist ein HEKU Trailer von 1997

Sonst muss ich mir eben angewöhnen, den Tank für den Transport immer leer zu haben.
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 18.10.2020, 11:18
Benutzerbild von Dete66
Dete66 Dete66 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 1.423
Boot: Picton Fiesta Four mit Suzuki DF70, Merlin1 mit Yamaha 40HEO
1.276 Danke in 754 Beiträgen
Standard

bis 5% Überladung wird behördlich ggf. kein großes tamtam gemacht, solange technisch alles i.o. ist.

https://www.bussgeldkatalog.de/ueberladung/
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 18.10.2020, 11:20
Benutzerbild von turbopapst
turbopapst turbopapst ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 06.09.2018
Ort: Weisendorf / Bayern
Beiträge: 6.453
Boot: Sea Ray 21 MC, Bj. 1987 / Mercruiser 4.3L
3.931 Danke in 2.686 Beiträgen
Standard

Hallo,

nicht so einfach...
da ist ein Einzelgutachten vom TÜV nötig.
__________________
Gruß
Werner

es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 18.10.2020, 11:25
Benutzerbild von Wolley
Wolley Wolley ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 06.11.2009
Ort: Voerde
Beiträge: 149
Boot: Quicksilver 605 Sundeck mit Mercury F150 ProXS
51 Danke in 33 Beiträgen
Wolley eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Moin,

frag mal beim Hersteller ob der Rahmen für ein höheres Gewicht zulässig ist.

Neben anderen Achsen benötigst du dann noch eine andere Auflaufeinrichtung und ggfs. Andere Reifen (Traglast).

Zu den 2t zul. Ges. Gew. Kannst du noch die Stützlast deines Autos hinzurechnen. Daher würde ich mir bei 2060kg keine Sorgen machen. Mit vollem Tank längere Strecken fahren, würde ich sowieso nicht.

Die Kostenfrage gibts natürlich auch noch.
Für eine neue Achse, Auflaufeinrichtung, ggfs Reifen, Tüv Abnahme und Änderung der Papiere bist du bestimmt 1500€ los wenn du nicht selbst umbaust.

Vielleicht solltest du daher vielleicht auch drüber nachdenken direkt einen neuen (gebrauchten) 2,2t Trailer zu kaufen.

Gruß
Jan

Gesendet von meinem SM-G973F mit Tapatalk
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 18.10.2020, 11:41
nene nene ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Nicht wichtig da inaktiv
Beiträge: 1.588
1.514 Danke in 767 Beiträgen
Standard

Nen leeren Tank wirst nicht immer sicherstellen können.
Du tankst voll, das Wetter schlägt um und Du kannst nicht mehr wirklich viel fahren bis der Urlaub aus ist.

Stützlast hast ja auch noch, die wird vom Trailer abgezogen und dem Auto zugerechnet.

Jetzt kannst noch die Eintragungen der Achsen ändern lassen fals nicht schon so eingngetragen.

Achse 1 = Stützlast der Auflaufeinrichtung
Achse 2 = das zulässige Gesamtgewicht das jetzt eingetragen ist.

Denn auch abgehängt geht die Stützlast wieder zurück zum Trailer und der darf auch ohne Zugfahrzeug nicht überladen sein.

Was sagen Deine Aufkleber an den Achsen für ein Gewicht aus?
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 18.10.2020, 11:41
Benutzerbild von Allegria
Allegria Allegria ist offline
Commander
 
Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Oberhausen / Lemmer (NL)
Beiträge: 305
Boot: Pollard 1150 Coastliner
Rufzeichen oder MMSI: DF5158 / 211209230
383 Danke in 185 Beiträgen
Standard

Ein Umbau des Anhängers macht keinen Sinn.
Mit größeren Achsen allein ist es nicht getan. Die Auflaufeinrichtung und die Zugdeichsel müssen auch für mehr Gewicht zugelassen sein. Diese zulässigen Gewichte sollten eigentlch auf den Typenschildern stehen.
Ich gehe mal davon aus, dass die 2060 kg gewogen wurden, als der Anhänger vom Zugfahrzeug abgekuppelt war! Angekuppelt käme noch die Stützlast dazu!
Alle Waagen haben einen "D-Wert", meistens 10 oder 20 kg, selten bei einigen sehr großen Waagen auch sogar 50kg. Im ungünstigsten Fall würde dein Anhänger bei D-20 also sogar 2070kg wiegen, oder eben im günstigeren Fall nur 2050kg.
Bei einer Kontrolle wird für den ersten Überblick meistens erst mal angekuppelt gewogen. Das sind dann schon mal 50 bis max 100kg weniger als das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers.
Bei einer Kontrolle wird es bei Anh bis 2000kg erst bei mehr als 5% Überschreitung, bei Anh über 2000kg aber schon ab 2% kostenpflichtig. Außerdem wird bei der Kontrolle von dem angezeigten Wert einmal der D-Wert abgezogen.
Dein Anhänger in dem beschriebenen Zustand dürfte deshalb vorwerfbar unter 5% Überschreitung bleiben (außer der Tank ist ganz voll), was also keine Verwarnung bedeutet.
__________________
Berthold
Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre,
und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!?
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 18.10.2020, 11:43
nene nene ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Nicht wichtig da inaktiv
Beiträge: 1.588
1.514 Danke in 767 Beiträgen
Standard

Das war mal ein 2800Kg Trailer, jetzt 3100Kg
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	16030141211798517186788563139547.jpg
Hits:	121
Größe:	98,6 KB
ID:	899405  
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 18.10.2020, 11:49
Benutzerbild von Spüli
Spüli Spüli ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.07.2011
Beiträge: 614
1.400 Danke in 815 Beiträgen
Standard

Moin!
Ich würde empfehlen erst einmal die Plaketten an den Achsen zu suchen um dort die echte Achslast festzustellen. Vielleicht haben die Achsen ja ab Werk etwas Reserve drin. Dann wäre nur eine Bescheinigung des Herstellers nötig um beim TÜV die Papiere umschlüsseln zu lassen.

Sonst wurde ja schon gesagt, das ein Umbau der Achsen und Co wirtschaftlich in der Regel keinen Sinn ergibt.
__________________
Gruß Ingo
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 18.10.2020, 11:50
Benutzerbild von Allegria
Allegria Allegria ist offline
Commander
 
Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Oberhausen / Lemmer (NL)
Beiträge: 305
Boot: Pollard 1150 Coastliner
Rufzeichen oder MMSI: DF5158 / 211209230
383 Danke in 185 Beiträgen
Standard

kleine Erhöhung ohne großen Aufwand möglich, siehe Beitrag von nene.

Wenn die Auflaufeinrichtung und die Deichsel bis min 2100kg zugelassen sind, kann das zulässige Gesamtgewicht des Anh trotz 2000kg bei der Tandemachse auf insgesamt 2100kg erhöht werden - 2000kg Achslast plus 100kg Stützlast = 2100kg zul Gesamtgewicht des Anh.

Dadurch wird der Anh aber auch bei den Steuern teurer
__________________
Berthold
Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre,
und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!?
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 18.10.2020, 12:28
nene nene ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Nicht wichtig da inaktiv
Beiträge: 1.588
1.514 Danke in 767 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Allegria Beitrag anzeigen
Dadurch wird der Anh aber auch bei den Steuern teurer
????? Bin verwirrt ?????

Anhänger für Sportzwecke
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 18.10.2020, 12:54
Benutzerbild von simon_hh
simon_hh simon_hh ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.07.2020
Ort: Hamburg / Süderelbe
Beiträge: 115
Boot: Regal Valanti 222 SC
74 Danke in 26 Beiträgen
Standard

Vielen lieben Dank für die vielen hilfreichen Beiträge.

Das mit der Stützlast hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm und spielt mir ja damit in die Karten.
Dann noch die bis zu 5% Überlast, die nicht geahndet würden, hilft dazu.

Also 2060kg - 75kg Stützlast - <100kg (5%). Damit bin ich auf der sicheren Seite.
Vorallem aber kann ich mir gut angewöhnen, Anker und andere schwere Teile eben im Zugfahrzeug zu transportieren.

Die Waage hat eine Genauigkeit von +-20kg laut Mitarbeiter.

Die Auflaufbremse ist Typ AK 20 03 (habe ich per gopogle nicht gefunden) und auf dem Typenschild steht "zulässig von 1300kg bis 2000kg".
Die Achse ist von Nieper Typ GFA 1000, mit Angabe "Achsdruck 1000kg".
Also Achse und Auflaufbremse sind grenzwertig, genau für die 2t zugelassen.

Aber es gelten ja die obigen Aussagen, womit ich mich genug abgesichert fühle.

DANKE

Anhänger ist für das Spoortboot zugelassen, also mit grünem Kennzeichen
Trailer wurde ohne Zugfahrzeug gewogen, also abgekuppelt

Geändert von simon_hh (18.10.2020 um 13:00 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 18.10.2020, 12:59
gninneh gninneh ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 10.07.2014
Ort: Hannover
Beiträge: 960
Boot: Sealine 200
4.428 Danke in 1.138 Beiträgen
Standard

Denk nicht über die Tricksereien mit der Stützlast nach. Die darfst du nur an einer Stelle anwenden, nämlich bei der Frage, die zulässige Anhängelast deines Autos ausreichend ist, um dein Boot zu ziehen.
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 18.10.2020, 13:10
Benutzerbild von simon_hh
simon_hh simon_hh ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.07.2020
Ort: Hamburg / Süderelbe
Beiträge: 115
Boot: Regal Valanti 222 SC
74 Danke in 26 Beiträgen
Standard

Noch als Zusatz auf dem Typenschild des Trailers steht zul. Stützlast 75kg und zul. Gesamtmasse Achse hinten 2000kg.

Das ist alles relativ grenzwertig, aber immerhin nicht so schlimm, wie ich anfänglich vermutete.
In meinem Vorstellungsthread hatte ich eher die Rückmeldung, mein Boot würde mit dem Trailer so Richtung 2,3t oder 2,4t gehen.

Also fasse ich da nun nichts am Trailer an und achte darauf, dass ich keine schweren Sachen an Board habe. Natürlich wäre es anders herum viel schöner: Sack und Pack an Board zu werfen, um nicht so viel im Auto zu haben, aber das ist dann so.
Für ein Mal im Jahr 80km an die Ostsee und sonst 5km aus der Elbe zum Landplatz lohnt der Invest einfach nicht, dann fahre ich eben mit Karre bis oben hin beladen und leerem Boot.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 18.10.2020, 14:02
nene nene ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Nicht wichtig da inaktiv
Beiträge: 1.588
1.514 Danke in 767 Beiträgen
Standard

Langsam reiten Simon.

Dein Hänger darf 2000Kg wiegen und kein Kg mehr.
Die Stützlast geht nur aufs Auto wenn angekuppelt ist.
Bei ner Kontrolle kann aber verlangt werden das Du abkuppelst.

Du braucht das Typenschild so wie auf dem Bild von mir.
Erste Achse = die Stützlast
Zweite/hintere Achse = die 2000Kg

Macht dann zumindest schon mal 2075Kg zulässiges Gesamtgewicht.

Zulässige Stützlast bedeutet nur das ist das Gewicht das max. auf der Auflaufeinrichtung sein darf. Das prüfen die dann mit der Stützlastwaage auf exakt der Höhe Deines Kugelkopfes.

Und nicht geahndet, bedeutet nicht Du darfst.

Wenn die Versicherung ins Spiel kommt gibt's vermutlich keine 2-5%, Die wird sicher versuchen nicht zahlen zu müssen.

Fahr zum TÜV und lass die Stützlast als erste Achse eintragen. Hast ja wohl ein Stützrad (erste Achse)
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 18.10.2020, 14:16
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.204
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.142 Danke in 20.699 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
bis 5% Überladung wird behördlich ggf. kein großes tamtam gemacht, solange technisch alles i.o. ist.

https://www.bussgeldkatalog.de/ueberladung/
Dieses stammtischgerücht hält sich sehr hartnäckig.

1. Kommt es auf die Art der wiegung an... es gibt auch Waagen mit weniger toleranz
2. Ist nach Abzug der wiegetoleranz noch Übergewicht darf dich kein Beamter weiterfahren lassen bevor das Gewicht nicht stimmt. Bei einem Unfall wäre er mithaftbar...

Wer sich also auf die Toleranzen verlässt.. kann auch mal Pech haben...

Wichtig ist auch immer das gesamtzuggewicht im Auge zu haben...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 18.10.2020, 16:34
Benutzerbild von Allegria
Allegria Allegria ist offline
Commander
 
Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Oberhausen / Lemmer (NL)
Beiträge: 305
Boot: Pollard 1150 Coastliner
Rufzeichen oder MMSI: DF5158 / 211209230
383 Danke in 185 Beiträgen
Standard

zur Stützlast gibt es hier verschiedene Aussagen, oder ich verstehe das nur verkehrt!?
Simons Anhänger darf abgekuppelt, also incl. der Stützlast, max 2000kg auf die Waage bringen! Und wie Volker schreibt, das zulässige Zuggesamtgewicht beachten! Das ist nicht zul Anh Gewicht plus zul Pkw Gewicht, sondern wird meistens um einige hundert kg reduziert.
Der Anhänger kann auch nicht aufgelastet werden, da die Auflaufeinrichtung nur für 2000kg zugelassen ist.
Die 5% "Toleranz" gelten offiziell auch nur für das Verwarnungsgeld bzw. die Ordnungswidrigkeitenanzeige. Damit darf der Anh natürlich nicht offiziell 2100kg wiegen.
Ein Verbot der Weiterfahrt gab es zumindest bis vor ein paar Jahren erst ab einer Überladung von mehr als 10%. Bei einer Überladung bis max 5%, also 2100kg Gesamtgewicht des Anh, würde ich mir absolut keine Sorgen machen.
Die höhere Kraftfahrzeugsteuer (heißt tatsächlich so, obwohl ein Anh ja gar kein Kraftfahrzeug sein kann) gilt natürlich auch nur für allgemein zugelassene Anhänger, nicht für Sportanhänger.
__________________
Berthold
Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre,
und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!?

Geändert von Allegria (18.10.2020 um 16:42 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 18.10.2020, 16:57
nene nene ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Nicht wichtig da inaktiv
Beiträge: 1.588
1.514 Danke in 767 Beiträgen
Standard

Berthold,

der Trailer kann um die 75Kg Anhängelast erhöht werden.
Wenn man es so macht wie ich geschrieben hab.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 18.10.2020, 17:05
Benutzerbild von Dete66
Dete66 Dete66 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 1.423
Boot: Picton Fiesta Four mit Suzuki DF70, Merlin1 mit Yamaha 40HEO
1.276 Danke in 754 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dieses stammtischgerücht hält sich sehr hartnäckig.

1. Kommt es auf die Art der wiegung an... es gibt auch Waagen mit weniger toleranz
2. Ist nach Abzug der wiegetoleranz noch Übergewicht darf dich kein Beamter weiterfahren lassen bevor das Gewicht nicht stimmt. Bei einem Unfall wäre er mithaftbar...

Wer sich also auf die Toleranzen verlässt.. kann auch mal Pech haben...

Wichtig ist auch immer das gesamtzuggewicht im Auge zu haben...
ich bin da ganz bei dir Billi, das ist aber kein Gerücht und der link nur als Fallbeispiel hergeleitet, der allerdings auch Anwendung findet.
Die allgemeine Gefährdungshaftung (20% rechtlich angewendet) fährt übrigens auch immer bei jedem Verkehrsteilnehmer mit, der sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, das Thema Versicherung klammere ich jedoch mal auch hierbei ganz bewusst aus, da ein sehr spezielles und individuelles Thema, was einzelfall betrachtet diverse Facetten hat.
Sicher gibt es in der Praxis immer den Ermessensspielraum, der jedoch im gemäßigten Rahmen und situationsbedingt normal gewährt wird, wenn man nicht ne "zu große Klappe" hat...so auch meine eigenen Erfahrungen mit Beamten, die aus persönlichen Gesprächen resultieren.
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 18.10.2020, 17:17
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.204
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.142 Danke in 20.699 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Allegria Beitrag anzeigen
zur Stützlast gibt es hier verschiedene Aussagen, oder ich verstehe das nur verkehrt!?
Simons Anhänger darf abgekuppelt, also incl. der Stützlast, max 2000kg auf die Waage bringen! Und wie Volker schreibt, das zulässige Zuggesamtgewicht beachten! Das ist nicht zul Anh Gewicht plus zul Pkw Gewicht, sondern wird meistens um einige hundert kg reduziert.
Der Anhänger kann auch nicht aufgelastet werden, da die Auflaufeinrichtung nur für 2000kg zugelassen ist.
Die 5% "Toleranz" gelten offiziell auch nur für das Verwarnungsgeld bzw. die Ordnungswidrigkeitenanzeige. Damit darf der Anh natürlich nicht offiziell 2100kg wiegen.
Ein Verbot der Weiterfahrt gab es zumindest bis vor ein paar Jahren erst ab einer Überladung von mehr als 10%. Bei einer Überladung bis max 5%, also 2100kg Gesamtgewicht des Anh, würde ich mir absolut keine Sorgen machen.
Die höhere Kraftfahrzeugsteuer (heißt tatsächlich so, obwohl ein Anh ja gar kein Kraftfahrzeug sein kann) gilt natürlich auch nur für allgemein zugelassene Anhänger, nicht für Sportanhänger.
Wenn der Anhänger ein zulässiges gesammtgeqicht von 2000 kg hat dann ist dies inkl. Stützlast im abgekuppelten Zustand...

Achslast + Stützlast = zulässiges gesammtgewicht

Imb angekuppelten Zustand wird nur die achslast gemessen...

EDIT: die autokorrektur hat mir einen dreher reingemacht... Bertholds beitrag #20 hat recht..
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map

Geändert von billi (19.10.2020 um 10:14 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 18.10.2020, 21:54
Benutzerbild von Allegria
Allegria Allegria ist offline
Commander
 
Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Oberhausen / Lemmer (NL)
Beiträge: 305
Boot: Pollard 1150 Coastliner
Rufzeichen oder MMSI: DF5158 / 211209230
383 Danke in 185 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nene Beitrag anzeigen
Berthold,

der Trailer kann um die 75Kg Anhängelast erhöht werden.
Wenn man es so macht wie ich geschrieben hab.
Nein! Bei deinem Anh ging das, weil die Auflaufeinrichtung wohl "groß" genug war. Bei Simons Anh geht das nicht! Die Auflaufeinrichtung ist nur bis 2000kg zugelassen.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn der Anhänger ein zulässiges gesammtgeqicht von 2000 kg hat dann ist dies inkl. Stützlast im abgekuppelten Zustand...
das ist richtig.
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Achslast + Stützlast = zulässiges gesammtgewicht
halb richtig
- tatsächliche Achslast + tatsächliche Stützlast = tatsächliches Gesamtgewicht.
- zulässige Achslast + zulässige Stützlast sind fast immer mehr als das zulässige Gesamtgewicht. Beispiel Simons Anh: zul. Achslast 2000kg, zul. Stützlast 75 kg, trotzdem 2000kg zul. Gesamtgewicht des Anh.
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Imb abgekuppelten Zustand wird nur die achslast gemessen...
Nein.
Im abgekuppelten Zustand werden die Achslast und die Stützlast gemessen. Das Stützrad steht auch auf der Waage.
Wenn nur die Achslast ohne Stützlast gemessen wird, betrifft das die zulässige Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs (und natürlich auch die zul. Achslast des Anh).
__________________
Berthold
Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre,
und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!?
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 18.10.2020, 23:37
nene nene ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Nicht wichtig da inaktiv
Beiträge: 1.588
1.514 Danke in 767 Beiträgen
Standard

@Berthold

Das ist jetzt nicht ganz richtig.

Ziehend und stehend ist hier zu unterscheiden.
Der Trailer kann um die 75Kg erhöht werden.
Im abgekoppeltem Zustand zieht die Auflaufeinrichtung nicht, ergo die 2000Kg sind irrelevant.
Die Gewichtsangabe von 2000Kg bezieht sich rein auf das Ziehen.
Achse 1 = 75Kg
Achse 2/hinten = 2000Kg
Beim Ziehen werden diese 75Kg aber zum Zugfahrzeug gerechnet, ergo der Trailer darf Achse 2 wiegen = 2000Kg
Hier ist Achse 1 aus dem Spiel und die Auflaufeinrichtung zieht nur Achse 2/hinten, nämlich 2000Kg.

Da im abgekopeltem Zustand die Achslasten gemessen werden sind die 2075Kg zulässig.
Im angekopeltem Zustand wiegt der Trailer 2000Kg, also wieder zulässig.
Achse 1 ist ja nicht in Betrieb und das Gewicht (75Kg) zählt zum Zugfahrzeug.

Ist etwas verzwickt aber ein legaler Beschiss.
Im Prinzip darf der Trailer so oder so nie mehr als 2075Kg wiegen, mit der Eintragung Achse 1 schaffst nur das er ohne Zugfahrzeug auch 2075Kg wiegen darf.
Das ist halt das entscheidende wenn man abkuppeln darf/muss und es eng ist.

Geändert von nene (18.10.2020 um 23:43 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 18.10.2020, 23:55
Benutzerbild von matisbad
matisbad matisbad ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.10.2011
Ort: In de Palz
Beiträge: 1.131
Boot: LARSON 254 CABRIO
1.366 Danke in 688 Beiträgen
Standard

Bitte nicht schon wieder...

Das Thema mit Stützlast, Achslast und ZZG ist doch schon 1000 mal im BF durchgekaut worden.

Die Stützlast geht in das Zugfahrzeug ein.

Es gibt Schreiben vom KBA, das die Stützlast in das Zugfahrzeug gesht
Siehe EG RL 92/21/EWG; 97/27/EWG; 3 Erläuterung der STVZO zu §42.

Einfach mal die Suche nutzen.
__________________
Take it easy under the tree
Bleibt gesund
Matthias

Rhein km 335,5
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 19.10.2020, 00:48
gninneh gninneh ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 10.07.2014
Ort: Hannover
Beiträge: 960
Boot: Sealine 200
4.428 Danke in 1.138 Beiträgen
Standard

Muss wohl mal wieder sein...

__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 19.10.2020, 09:26
Benutzerbild von Allegria
Allegria Allegria ist offline
Commander
 
Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Oberhausen / Lemmer (NL)
Beiträge: 305
Boot: Pollard 1150 Coastliner
Rufzeichen oder MMSI: DF5158 / 211209230
383 Danke in 185 Beiträgen
Standard

Ich bleibe bei meiner Rechtsauffassung (#20) und werde mich hier in diesem Thema nicht mehr weiter äußern.
__________________
Berthold
Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre,
und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!?
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 19.10.2020, 09:37
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Oberhausen
Beiträge: 4.008
Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
5.917 Danke in 2.555 Beiträgen
Standard

Die Stützlast einfach zu addieren geht natürlich nicht, wenn der Rahmen nur 2000kg darf, ist ja eigentlich logisch.
Bei dieser Sigmar Diskussion damals ging es ja um einen Trailer mit 3650kg zulässiger Gesamtmasse und ein Fahrzeug mit 3,5t Hängerkupplung. Da passte es auch, wenn das Auto 150kg Stützlast darf.
Etwas kleiner runtergebrochen, ein PKW mit zulässiger Anhängelast von 1900kg und 100kg zulässiger Stützlast darf völlig legal einen ausgereizten 2000kg Hänger ziehen. (vorrausgesetzt, alles andere stimmt).
Aber einen 2000kg Hänger mit 2100kg zu beladen ist nie legal, egal wieviele Achsen er hat. Anders sieht es aus bei einer 2000kg Achse, einem 100kg Stützrad und einem zulässigem Gesamtgewicht von 2100kg. Dann macht die Eintragung der Achsen Sinn.
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gesamtgewicht Boot & Trailer Cäptn Lutz Kleinkreuzer und Trailerboote 68 26.10.2016 13:08
Gesamtgewicht Boot, Fragen zum Trailer und zum Zugfahrzeug Cappa Allgemeines zum Boot 10 26.03.2015 14:15
Bilder von Sliphilfen?./ zulässiges Gesamtgewicht bei Gespann? fantagi Allgemeines zum Boot 17 11.07.2013 23:12
Optimale Stützlast für Trailer mit ca. 500 bis 600 kg Gesamtgewicht. martin1302 Kleinkreuzer und Trailerboote 7 06.06.2012 20:01
Zulässiges Gesamtgewicht beim Wohnwagen ?!?!?! Dieter M. Kein Boot 21 12.03.2009 21:54


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.