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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 01.10.2024, 17:48
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Erfahrungen von Virgin Wood hast du wohl nicht gelesen... Das rumgeziehe hast du erst Mal und den Ärger...
Doch, habe ich gelesen.
Erstens wird es nicht bei jedem Käufer so sein, sondern nur bei einer verschwindend kleinen Minderheit, die dann aber die tollen Stories im Internet erzeugt,
zweitens sehe ich da für mich tatsächlich kein Risiko und
drittens möchte ich das Leben des Käufers nicht unnötig schwer machen.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #27  
Alt 01.10.2024, 17:58
maxo maxo ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hab jetzt alles gelesen aber niemand behauptet hier was anderes...

Es geht doch nur darum ob der Trailer angemeldet oder abgemeldet mitgegeben werden soll...
....
Hallo Volker,
in verschieden Beiträgen kann man je nach Leseverständnis darauf schließen, dass dies nicht klar ist. Allerdings muss man auch nicht immer seinem Mitteilungszwang Raum geben. Ich schrieb nichts falsches und evtl. hilft es ja dem ein oder anderen?

Viele Grüße
__________________
......Wer wenig weiß muss eben viel glauben......
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  #28  
Alt 01.10.2024, 18:04
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
und
drittens möchte ich das Leben des Käufers nicht unnötig schwer machen.
Ich habe auch schon einige Fahrzeuge angemeldet abgegeben und auch so übernommen - nie Probleme. Andererseits habe ich schon auf einen Kauf verzichtet, weil der Verkäufer mir in diesem Punkt nicht entgegenkam und ich dadurch einen erheblichen Aufwand gehabt hätte.
Selbstverständlich wird so ein Vorgehen schriftlich festgehalten.
__________________
Gruß
Ewald
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  #29  
Alt 01.10.2024, 18:05
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sporty sporty ist offline
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Hi
Einen habe ich noch dazu:
Für meinen seiner Zeit verkauften Bootstrailer mit grünem Kennzeichen hatte ich eine separate Haftpflicht Versicherung laufen.
Name und Anschrift des neuen Besitzers hatte ich der Zulassungsstelle der Ordnung halber mitgeteilt.
Der neue Besitzer hatte den Trailer nicht umgemeldet, die Versicherung aber gekündigt.
Die Versicherung schickt eine Meldung der Kündigung an die Zulassungsstelle.
Die wiederum droht mir mit Zwangsabmeldung und schon angefallenen Kosten von €70,-
Der telefonische Hinweis, dass der Anhänger nicht versicherungspflichtig ist, wird von der zuständigen Sachbearbeiterin nicht akzeptiert oder verstanden. Es wird mit einem weiterem Schreiben die Zwangsabmeldung angedroht.
Erst nach einer Beschwerde beim Leiter der Dienststelle und dessen Entschuldigung für das Vorgehen seiner Mitarbeiterin war der Vorgang erledigt.
Auch so etwas passiert leider.
Wenn es nicht so nervig gewesen wäre, hätte es ein gewisses Schmunzelpotential gehabt.
Die Ummeldung/Abmeldung des Trailers hat dann die Zulassungsstelle organisiert.
sonnige Grüße von der Insel
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  #30  
Alt 01.10.2024, 18:25
horstj horstj ist offline
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habe mal vor längerem einen Strafzettel für einen verkauften Hänger bekommen. Mit Kopie vom Kaufvertrag zurück geschickt und danach nichts mehr davon gehört.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #31  
Alt 01.10.2024, 19:51
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von maxo Beitrag anzeigen
Ähm..wie in so vielen ähnlichen Beiträgen zu lesen ist. Manche Meinungen sind halt wohl unzerstörbar

Das grüne Kennzeichen hat gar nix mit der Versicherung zu tun.

Es zeigt ausschließlich an, dass der Anhänger von der Steuer befreit ist, weil "Sonderanhänger" z.B. für Sportgeräte. Damit darf dann auch nix anderes transportiert werden. Deswegen dürfen z.B. Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen auch nicht für den Wohnungsumzug genommen werden.
im Fall eines Bootstrailers sehr wohl - dieser ist aufgrund von §3 Abs 3 Satz 2 Buchstabe e) von der kompletten Zulassung befreit. Er bekommt lediglich aufgrund von §4 Abs 2 Satz 3 ein Kennzeichen nach §9 Abs. 1 FZV zugeteilt. Und um dieses und die Tatsache, daß das Fahrzeug mangels Zulassung auch keiner KFZ-Steuerpflicht unterliegt deutlich zu machen ist dieses dann ein grünes Kennzeichen.

Und was hat das alles mit der Versicherungspflicht zu tun? Ganz einfach, in §2a Abs 1 Satz 2 PflVG heißt es ganz simpel:

Zitat:
1) § 1 [Versicherungspflicht] gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge:
[...]
2. Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,
Daraus folgt, daß Bootstrailer, die nicht zum Verkehr zugelassen sind sondern lediglich ein Kennzeichen zugeteilt bekommen haben auch nicht versicherungspflichtig sind - angekuppelt werden sie von der Haftpflicht-Versicherung des Zugfahrzeugs mit erfaßt, abgekuppelt haftet der Halter persönlich und unbegrenzt, sofern er nicht freiwillig eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Genau aus diesem Grund bieten viele Bootsversicherungen eine explizite Trailer-Haftpflichtversicherung mit an, sowas ist ansonsten gar nicht so leicht zu finden...

Und in genau diesem Fall ist dann tatsächlich der einfachste Weg, wie man potentiellem Ärger mit der Versicherung aus dem Wege geht, diese vor der Übergabe an den Käufer zu kündigen (und ihm das selbstverständlich mitzuteilen, so daß er wenn gewünscht entsprechende Maßnahmen ergreifen kann um seine persönliche Haftung zu vermeiden).

lg, justme

Geändert von justme (01.10.2024 um 19:59 Uhr)
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  #32  
Alt 01.10.2024, 20:16
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Wenn er den Trailer von Hand bewegt, dann ja.
Wenn er den Trailer irgendwo steht und sich selbdtständig macht dann nicht.
selbstverständlich haftet der Halter auch dann, persönlich und unbegrenzt, wenn sich ein abgestellter Trailer warum auch immer selbstständig macht, siehe §19 StVG. Für 'Betrieb' gelten hier exakt die gleichen Anforderungen wie bei Kraftfahrzeugen - 'in Betrieb gesetzt' wird ein Fahrzeug mit der Anbringung eines gestempelten Kennzeichens.

lg, justme
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  #33  
Alt 01.10.2024, 22:24
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Fitch Beitrag anzeigen
Moin, mit dem grünen Kennzeichen ist der Trailer über das Zugfahrzeug versichert. Kann dir also egal sein.

Ist er nicht angekuppelt zahlt die Haftpflicht des Besitzers.
Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Wenn er den Trailer von Hand bewegt, dann ja.
Wenn er den Trailer irgendwo steht und sich selbständig macht dann nicht.
Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,
selbstverständlich haftet der Halter auch dann, persönlich und unbegrenzt, wenn sich ein abgestellter Trailer warum auch immer selbstständig macht, siehe §19 StVG. Für 'Betrieb' gelten hier exakt die gleichen Anforderungen wie bei Kraftfahrzeugen - 'in Betrieb gesetzt' wird ein Fahrzeug mit der Anbringung eines gestempelten Kennzeichens.

lg, justme
Und wer hat Recht ?
Der Jogie.
Aufmerksamer lesen justme, es betraf die Haftung der Privat-Haftpflicht.
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  #34  
Alt 01.10.2024, 22:42
Traibholz Traibholz ist gerade online
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Und wer hat Recht ?
Der Jogie.
Aufmerksamer lesen justme, es betraf die Haftung der Privat-Haftpflicht.
Also das ist ja nun insgesamt sowas von falsch, das ich gar nicht weiß, wo ich mit der Erklärung anfangen soll ...
Vielleicht nochmal zum Anfang scrollen und von da an lesen? Detaillierte Erklärungen wird justme mit Sicherheit nachreichen ...
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  #35  
Alt 01.10.2024, 22:54
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Zitat:
Zitat von Traibholz Beitrag anzeigen
Also das ist ja nun insgesamt sowas von falsch, das ich gar nicht weiß, wo ich mit der Erklärung anfangen soll ...
Vielleicht nochmal zum Anfang scrollen und von da an lesen? Detaillierte Erklärungen wird justme mit Sicherheit nachreichen ...
Na dann soll justme mal loslegen.

Aber, da du dich so gut auskennst, kannst du ja mal beginnen.

Nenne mir doch mal eine Privat-Haftplicht (diese sind auf Personen bezogen), die für einen sich selbstständig machenden Trailer haftet.

Bin gespannt.
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Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #36  
Alt 01.10.2024, 23:12
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



selbstverständlich haftet der Halter auch dann, persönlich und unbegrenzt, wenn sich ein abgestellter Trailer warum auch immer selbstständig macht, siehe §19 StVG. Für 'Betrieb' gelten hier exakt die gleichen Anforderungen wie bei Kraftfahrzeugen - 'in Betrieb gesetzt' wird ein Fahrzeug mit der Anbringung eines gestempelten Kennzeichens.

lg, justme
Das ist natürlich Unfug. Hier sollte man den Paragraphen bis zum Schluss lesen!
§ 19 (6) i.V.m. § 17 (3) StVG bringt Klarheit. Eine Haftung, bei abgestellten Anhänger ist ausgeschlossen, wenn der "Fahrzeugführer/Halter" des Bootstrailer "...Jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat." D.h.: Beleuchtung, Handbremse, sicherer Parkplatz, wenn das eingehalten ist, ist man safe. Punkt.
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Gruß Holger
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  #37  
Alt 02.10.2024, 09:48
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Und wer hat Recht ?
Der Jogie.
Aufmerksamer lesen justme, es betraf die Haftung der Privat-Haftpflicht.
nein, der Jogie hat leider unrecht - er behauptet, der Besitzer wäre nicht haftbar sofern der Trailer sich abgekuppelt selbstständig macht. Und das ist er sehr wohl aufgrund der im StVG festgelegten Haftung aus Betriebsgefahr oder i.a.W. verschuldensunabhängigen Haftung - er kann sich dagegen mit einer Haftpflichtversicherung absichern, ist im Falle eines nicht zulassungspflichtigen Anhängers allerdings nicht dazu gezwungen. Und da eine solche Versicherung keine Pflicht-Haftpflichtversicherung gemäß PflVG ist gelten hier auch nicht die üblichen Regeln, die dort festgelegt sind (z.B. daß eine Versicherung automatisch auf den Erwerber übergeht, um Überführungs- und zulassungsrelevante Fahrten nach Erwerb abzudecken) - oder anders ausgedrückt: das ist eine private und freiwillige Haftpflichtversicherung gegen das Risiko, aufgrund eines beim Betrieb eines nicht zulassungsfähigen KFZ entstandenen Schadens haftbar zu sein. Welche Versicherung das konkret ist, das liegt aufgrund des weitgehend unregulierten Marktes für derartige Haftpflichtversicherungen letzten Endes am konkreten Vertrag.

lg, justme
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  #38  
Alt 02.10.2024, 09:59
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Das ist natürlich Unfug. Hier sollte man den Paragraphen bis zum Schluss lesen!
§ 19 (6) i.V.m. § 17 (3) StVG bringt Klarheit. Eine Haftung, bei abgestellten Anhänger ist ausgeschlossen, wenn der "Fahrzeugführer/Halter" des Bootstrailer "...Jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat." D.h.: Beleuchtung, Handbremse, sicherer Parkplatz, wenn das eingehalten ist, ist man safe. Punkt.
dann würde ich vorschlagen tatsächlich mal §17 (3) StVG komplett zu lesen, insbesondere den ersten Satz und ggf. auch mal die einschlägigen Kommentare dazu zu Rate zu ziehen:
Zitat:
Die Verpflichtung zum Ersatz nach den Absätzen 1 und 2 ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Kraftfahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht .
Wenn bei einem abgestellten Fahrzeug also aufgrund technischen Versagens ein Ereignis auftritt, das eine Schädigung Dritter zur Folge hat haftet dafür der Halter, völlig egal ob er schuldhaft gehandelt hat oder auch nur Kenntnis von dem Mangel hatte, der zu dem schädigenden Ereignis geführt hat. Ganz simpel ist das die eigentliche Begründung der vollkommen verschuldensunabhängigen Haftung für Unfälle, die durch Fahrzeuge im Straßenverkehr ausgelöst werden.

lg, justme

Geändert von justme (02.10.2024 um 10:15 Uhr)
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  #39  
Alt 02.10.2024, 10:15
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Na dann soll justme mal loslegen.

Aber, da du dich so gut auskennst, kannst du ja mal beginnen.

Nenne mir doch mal eine Privat-Haftplicht (diese sind auf Personen bezogen), die für einen sich selbstständig machenden Trailer haftet.

Bin gespannt.
ich glaub ich sehe wo hier das Mißverständnis vorliegt - hier geht es um die generelle Haftung für durch Anhänger verursachte Schäden.
Und da gilt grundsätzlich erstmal, daß ein angekuppelter Anhänger immer über das Zugfahrzeug versichert ist, egal ob dieser versicherungspflichtig ist oder nicht. Ist er jedoch nicht angekuppelt haftet immer der Halter - bei einem versicherungspflichtigen Anhänger aufgrund der Regelungen im PflVG gemeinsam mit seiner Anhänger-Haftpflichtversicherung, bei einem nicht verischerungspflichtigen Anhänger hängt es davon ab ob er irgendeine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat die das Risiko abdeckt. Das kann eine fast beliebige Versicherung sein - der Markt für Nicht-Pflichtversicherungen ist weitestgehend ungeregelt, so daß es hier immer auf den konkreten einzelnen Vertrag ankommt (die Versicherungsunternehmen sind in der Ausgestaltung weitestgehend frei - und der Versicherungsnehmer ist auch nicht an deutsche Gesellschaften gebunden, wenn er ein ausländisches Unternehmen findet daß seine Risiken für ihn passend abdeckt kann er selbstverständlich auch dort einen Vertrag abschließen).
Aber: eine private Haftpflichtversicherung ist keinefalls immer und nur 'auf Personen bezogen' - das ist eine Haftpflichtversicherung, die jemand freiwillig ganz konkret gegen im Versicherungsvertrag aufgeführte Risiken abschließt, bestes Beispiel hier ist die Boots-Haftpflicht. Eine weitere, die ich z.B. noch habe ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für ferngesteuerte Modellfahr- und Flugzeuge (für Flugzeuge ist sie Pflicht, für Fahrzeuge nicht - aber bei entsprechenden Modellen SEHR sinnvoll).

lg, justme
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  #40  
Alt 02.10.2024, 10:25
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen

Wenn bei einem abgestellten Fahrzeug also aufgrund technischen Versagens ein Ereignis auftritt, das eine Schädigung Dritter zur Folge hat haftet dafür der Halter, völlig egal ob er schuldhaft gehandelt hat oder auch nur Kenntnis von dem Mangel hatte,
....

lg, justme
Es gibt bei einen zulassungsfreien Anhänger keinen Halter! Da gibt es einen Eigentümer und einen Besitzer ( Fahrer )
Das ist der selbe Unfug, wie, wenn von Zulassung bei Bootsanhängern gesprochen wird. Das ist falsch. Es besteht nur eine Kennzeichnungspflicht
Es freut mich aber, das du gelesen hast
__________________
Gruß Holger
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  #41  
Alt 02.10.2024, 11:02
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Es gibt bei einen zulassungsfreien Anhänger keinen Halter! Da gibt es einen Eigentümer und einen Besitzer ( Fahrer )
Das ist der selbe Unfug, wie, wenn von Zulassung bei Bootsanhängern gesprochen wird. Das ist falsch. Es besteht nur eine Kennzeichnungspflicht
Es freut mich aber, das du gelesen hast
selbstverständlich ist derjenige, dem ein Kennzeichen für den Betrieb eines zulassungsfreien Anhängers zugeteilt ist ebenfalls Halter dieses Fahrzeugs sofern er die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber ausübt, siehe §4 Abs. 2 letzter Satz FZV. Der einzige Unterschied ist daß ihm keine keine ZB Teil II ausgestellt wird. Die Definition des 'Halters' eines Fahrzeugs ist nach eindeutiger höchstricherlicher Rechtsprechung absolut nicht mehr strittig - im Zweifelsfall gerne BGH VI ZR 108/81 nachlesen.

Ich muß mich allerdings an einer anderen Stelle korrigieren: die verschuldensunabhängige Haftung nach StVG ist tatsächlich in der Höhe begrenzt - fünf Millionen Euro für Personenschäden und eine Million für Sachschäden. Das wäre mir persönlich aber immer noch deutlich zu viel, um dieses Risiko selbst tragen zu wollen - einen nicht versicherten Anhänger würde ich maximal auf einem nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen privaten Grundstück abstellen, keinesfalls jedoch auf einer Fläche, auf der öffentlicher Verkehr stattfindet.

lg, justme

Geändert von justme (02.10.2024 um 11:10 Uhr)
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