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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailerversicherung: Schaden nach Verkauf (grünes Kennzeichen)
Guten Abend,
ich bräuchte eure Hilfe bei einem Thema, bei dem ich sehr unsicher bin: Ich möchte mein Boot mit Trailer (grünes Kennzeichen) verkaufen. Der Käufer fährt 300 km zu mir und möchte das Boot mit Trailer mitnehmen. Der Trailer hat ein grünes Kennzeichen und ist auf mich angemeldet. Ich würde dem Käufer es gerne erlauben, den Trailer zu überführen und dann umzumelden. Sollte ja eigentlich kein Problem sein, da dieser ja über das Zugfahrzeug des Käufers versichert ist. Oder sehe ich das falsch? Wichtiger für mich ist aber, was wäre wenn der Käufer den Trailer zu Hause abhängt und der Trailer irgendwie einen Personen- oder Sachschaden verursacht. Haftet dann der Käufer, der den Trailer ja rechtmäßig gekauft und bezahlt hat oder bin ich als "noch angemeldeter" in irgendeiner Form haftbar? Wäre sehr dankbar, wenn sich hier jemand auskennt und mir antworten könnte. Vielen Dank und viele Grüße Ralph |
#2
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Moin, mit dem grünen Kennzeichen ist der Trailer über das Zugfahrzeug versichert. Kann dir also egal sein.
Ist er nicht angekuppelt zahlt die Haftpflicht des Besitzers. Einfach in den Vertrag schreiben, dass der Käufer innerhalb so und sovielen Tagen das Ding umzumelden hat und gut. |
#3
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Danke, das interessiert mich auch.
Und wenn vor Ummeldung etwas passiert?
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#4
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Einziges Problem - Du bekommst nicht mit ob der Trailer um- bzw. abgemeldet wird.
Bis denne, Rainer
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#5
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Du wirst halt glaubhaft machen müssen, dass Du den Trailer verkauft hast und die Übergabe bereits statt gefunden hast (so eine laienhafte Meinung).
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#6
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Zitat:
Wenn er den Trailer irgendwo steht und sich selbdtständig macht dann nicht. Ich verkaufe Fahrzeuge immer abgemeldet. Denn bei einem Schaden oder wenn der Käufer nicht ab oder ummeldet gibt es Probleme.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht |
#7
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Zitat:
Aber das hilft gar nix weil noch auf dich Angemeldet und Versichert, oder der Käufer muss eine Versicherungsbestätigung seiner Versicherung vorlegen das er das Fahrzeug schon vor der Ummeldung versichert hat.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht |
#8
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grünes Kennzeichen - nix Versicherung
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#9
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Naja... in meinem Fall wäre es so, dass ich zwar grünes KZ habe, aber zusätzlich bei der Bootsversicherung eine Haftpflichtversicherung für Trailer, wenn abgekuppelt.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#10
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Hat der Trailer schon einen „neuen“ Fahrzeugschein mit diesem „Rubbelfeld“?
Dann kann man den Trailer bei Übergabe in mittlerweile fast allen Lamdkreisen online abmelden. Wenn der Trailer abgemeldet wird darf man am gleichen Tag noch auf direktem weg überführen. Würd ich dann auch genau so in den Vertrag schreiben und die Abmeldebesstätigung vom LRA einmal für mich und einmal für den Käufer ausdrucken (oder als PDF abspeichern und an den Käufer senden). Noch nen Foto vom „freigrubbelten“ Fzg-Schein machen. Dann kann nix mehr passieren.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#11
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Hi
Zu Nr 2: Die private Haftpflichtversicherung zahlt n.m.W. nicht bei Vorkommnissen mit Fahrzeugen. Ein Trailer mit Kennzeichen gilt versicherungstechnisch als Fahrzeug. Sollte ein Schaden mit dem Trailer verursacht werden, gilt wohl das Verursacherprinzip. Persönlich haben wir es beim Trailer Boot wie, Lippi gehalten. Aber das war ja nicht die Frage. Genauere Auskunft erteilt jede Haftpflichtversicherung. sonnige Grüße von der Insel
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#12
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Ich würde mir da nicht zu viele Gedanken machen....
1. Du musst den Trailer mit grünem Kennzeichen ja nicht versichern, also melde die Versicherung vorsorglich zum nächst möglichen Zeitpunkt ab... 2. Selbst wenn ein Versicherungsfall eintreten sollte und deine Versicherung tatsächlich zahlen müsste (was ich bezweifel, wenn du deiner Versicherung den Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt belegen kannst), egal, ist doch nur die Anhängerversicherung...., hat doch keinen Einfluss auf deine Schadenfreiheitsklasse bei deiner Autoversicherung. Ich sehe da kein großes Risiko P.S. und angekoppelt läuft er eh über die Versicherung des Zugfahrzeugs...
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Gruß Berni
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#13
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Also ich finde hier steht eigentlich alles drinnen:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/gruenes-kennzeichen/ Ein Anhänger für Sportfahrzeuge hat keine Zulassung und braucht keine Versicherung. Ihm wird nur ein Kennzeichen zugeteilt. Somit ist aus meiner Sicht nach Unterschrift unter dem Kaufvertrag / Übergabe des Geldes alles in der Verantwortung des neuen Eigentümers!
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Gruß Markus |
#14
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Das ist der entscheidende Punkt, wir haben mal eine alten Ascona C für 500 DM verkauft und der Käufer hat damit 2 Stunden später eine Bank überfallen und schon standen die damals noch "grünen" Jungs bei uns vor der Tür, da war ich über die Uhrzeit sehr froh ....
beste Grüße Dieter |
#15
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#16
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Standard Kaufvertrag für Anhänger vom ADAC u.a. verwenden.
Da wird alles wichtige abgefragt inkl. Ausweis zeigen lassen, Übergabeprotokoll und Datum/Uhrzeit.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#17
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Oh höört blos auf, da kann ich ein Lied von singen.
Boot mit Trailer verkauft (grünes Kz) Im Vertrag geschrieben Käufer muss binnen 3 Tagen abmelden. Hat er natürlich nicht getan sondern nach 2 Jahren mit neuen Tüv weiter verkauft. Nach weiteren 2 Jahren bekam ich vom Tüv ein Schreiben das die neue HU wieder fällig ist. Peng, da war mir klar das der erste Sauhund nicht abgemeldet hat. Ich den angerufen, nix. Telefon, nix. Einschreiben Rückschein dann endlich eine Reaktion. Anruf und dann sagte er" habe nicht gewust das ich ummelden muss und das Boot mit Hänger hat er weiter verkauft nur weiss er nicht mehr an wem und hat kein Vertrag". Polizei kann nix machen, Zulassungsstelle nur indirekt, da es ja nicht mehr mein Hänger ist aber die gute Frau lässt ihn zur Fahndung ausschreiben. Das ganze ist nun schon 8 Jahre her und ich habe bis heute nix gehört, hoffe das der Trailer endgültig zusammen gebrochen ist und nicht mehr im Verkehr ist, war sowieso schon Uralt und hatte laufend ärger mit den Lagern gemacht da diese nicht Wasserdicht sind und die Achsstummel und Nabe total eingelaufen waren. Ich verkaufe NIE NIE mehr angemeldet, habe selber noch nie ein angemeldetets Fahrzeug erhalten und musste mich selbst um alles Kümmern.
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o
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#18
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Es geht hier um einen Anhänger mit grünem Kennzeichen, keinen PKW! Der Anhänger hat keine Versicherung (ausser freiwillig über das Boot) und Punkt. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com |
#19
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Ja schon klar aber wenn der nicht umgemeldet wird hast du bei jedem Knöllchen das Theater.
Ich hab mal einen angemeldeten nach Ödland verkauft der Verkäufer hat auch neu angemeldet aber ohne Unterlagen wollten die den hier nicht mehr abmelden. Also läuft der noch offiziell auf mich weiter was mir in dem Fall egal ist.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#20
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https://assets.adac.de/image/upload/...um1_r5ya9q.pdf
Im ADAC Kaufvertrag kannst das Datum eintragen bis wann der Anhänger umgemeldet sein soll/muss. Des Weiteren schreibst Du bei der Vertragsunterschrift die Uhrzeit des Kaufabschlusses hin. Damit bist Du bzgl. der Inanspruchnahme Deiner Versicherungen safe.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#21
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Moin moin,
die korrekte Antwort hat Berni doch weiter oben schon gegeben - ein Bootsanhänger mit grünen Kennzeichen ist nicht zugelassen und nicht versicherungspflichtig, da wäre der kürzeste Weg also ein Anruf bei der eigenen Bootsversicherung (in der der Trailer freiwillig haftpflichtversichert ist) um herauszufinden, was die gerne an Dokumentation hätten damit die Versicherung pünktlich zur Übergabe endet. Und dann nutzt man den Standard-Kaufvertrag z.B. vom ADAC und füllt auf jeden Fall die Meldung an die Zulassungsstelle zusammen mit dem Käufer aus und schickt sie dieser umgehend zu - ab dem Moment ist man raus und eine eventuelle Nicht-Neuzuteilung des Kennzeichens (eine Ummeldung kann mangels Zulassung ja nicht stattfinden) ist dann das Problem des Käufers. Personalausweis des Käufers ist natürlich Pflicht an der Stelle - an Leute ohne einen solchen würde ich auch nur nach Rückgabe des Kennzeichens verkaufen. lg, justme
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#22
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Ähm..wie in so vielen ähnlichen Beiträgen zu lesen ist. Manche Meinungen sind halt wohl unzerstörbar
Das grüne Kennzeichen hat gar nix mit der Versicherung zu tun. Es zeigt ausschließlich an, dass der Anhänger von der Steuer befreit ist, weil "Sonderanhänger" z.B. für Sportgeräte. Damit darf dann auch nix anderes transportiert werden. Deswegen dürfen z.B. Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen auch nicht für den Wohnungsumzug genommen werden.
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......Wer wenig weiß muss eben viel glauben...... |
#23
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Zitat:
Es geht doch nur darum ob der Trailer angemeldet oder abgemeldet mitgegeben werden soll... Und nach den Erfahrungen hier( gerade von Virgin Wood der heute noch Strafzettel bekommt obwohl der Trailer nachweislich verkauft wurde) , würde ich sagen ...abmelden...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#24
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Zitat:
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Viele Grüße Michael
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#25
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Zitat:
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