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  #26  
Alt 23.06.2020, 07:42
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von AP1 Beitrag anzeigen
Ja so habe ich mir das jetzt auch überlegt.
Wenn Du das vorhast, geh bitte erst zum Anwalt. Den Gutachter bezahlst erstmal Du und die Kosten für den GA sind nicht unerheblich. Sollte der Fall vor Gericht landen, bestellt das Gericht einen Gutachter (den auch Du erstmal bezahlst) und Dein Gutachten ist für die Tonne.

Keine Ahnung was Dein Innenausbau gekostet hat, aber die Kosten für einen GA könnten evtl. höher sein als der Streitwert.
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  #27  
Alt 23.06.2020, 08:02
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Der Sattler müsste den Fehler innerhalb einer angemessenen Zeit beheben! Das bedeutet 4 Wochen max.
Sollte es soweit kommen das ein Anwalt benötigt wird dauert es länger, dann bekommst Du dein Geld zurück, und er muss den Mehrpreis für ein anderes Unternehmen zur Schadensbehebung tragen.
Es sei denn dich trifft irgend eine Schuld, oder Du kannst aus bestimmten Gründen nicht gegen Ihn vorgehen.
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Gruß
Jens
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  #28  
Alt 23.06.2020, 09:10
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Nochmals zum Vorgehen bei der Sattlerarbeit.
Natürlich den Sattler auffordern mit entsprechender Zeitsetzung die Nachbesserung durchzuführen. (dies meinte ich mit in rechtlicher, richtigen Form. Schriftlich würde bei mir heißen , per Einschreiben!).
Wenn er darauf nicht reagiert, vereidigter ( wichtig) Gutachter der den Zustand erst mal dokumentiert. (Kosten dadurch etwas geringer als wenn er gleich ein Schadensherleitung macht.
Du kannst dann entscheiden, ob es den Aufwand und die Kosten wert sind im Verhältnis zum Preis den Du beim Sattler für die Arbeit bezahlt hast.
Wenn Du Dich zur Klage entscheidest ( unter Berücksichtigung von Nerven , Geld und Zeit), gehe zum Rechtsanwalt.
Es ist auch nicht gesagt, daß das Gericht einen unabhängigen Gutachter extra heranzieht. Häufig erst dann, wenn die Gegenpartei ein Gegengutachten erstellen läßt, was Deinem widerspricht.
Der Richter kann sich aber auch seine Meinung selbst bilden, auf Grund der vorhanden Fakten.
Da Du ja gewinnst, brauchen Dich die Kosten nicht zu interessieren.
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Thomas

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  #29  
Alt 23.06.2020, 09:42
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Um welchen Wert geht es hier überhaupt?
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Alex
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  #30  
Alt 23.06.2020, 10:17
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Um welchen Wert geht es hier überhaupt?
Gute Frage
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Thomas

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  #31  
Alt 23.06.2020, 15:18
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Zitat:
Zitat von AP1 Beitrag anzeigen
Ich habe das schon reklamiert und natürlich kann ich mit einem Anwalt versuchen einen Teil meines Geldes zurück zu bekommen. Die Situation ist allerdings jetzt nervig, weil ich ja Bootfahren möchte und auch nicht mehr glaube, dass jemand vorbeikommt und die Arbeit neu macht.

Aus diesem Grund möchte ich es selbst reparieren und darauf bezog sich ja auch meine Frage.
Beantrage einen Mahnbescheid online: https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start
über den Rechnungsbetrag. Das ist günstiger und unkomplizierter als RA.

Wenn du Fragen dazu hast, dann sende mir eine PN mit deiner Telefonnummer.
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Viele Grüße
Thomas
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  #32  
Alt 23.06.2020, 15:48
murphys law murphys law ist offline
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Erkläre uns doch mal bitte , was hier ein Mahnbescheid mit der Sache regelt.
Soll er den gesamten Betrag einfordern für die Arbeit?
Muß dann nicht erst Nachbesserung angeboten werden?
Muß nicht erst der Schaden und dementsprechend die Korrekturkosten berechnet werden, die bei Anmahnung der Sattler nicht bezahlen will.
Laß uns mal nicht dumm sterben und versuche es mal uns einfachen Laien zu erklären.
__________________
Thomas

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  #33  
Alt 23.06.2020, 20:54
murphys law murphys law ist offline
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@bootsfreunde com
Hallo Thomas,
nachdem Du doch auf meine Frage längere Zeit danach hier im Forum tätig warst, gehe ich doch davon aus , daß Du entweder uns doch alle doof sterben lassen willst, oder keine Begründung für Deine , sorry für mich total abstrusen, Hinweis bzw. Erklärung abgeben willst , oder kannst.
Belehre mich gerne eines Besseren.
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Thomas

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  #34  
Alt 24.06.2020, 10:35
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Um welchen Wert geht es hier überhaupt?
Hey, es geht so um knapp 1000€. Ich habe nochmal eine Mail geschrieben mit Bildern und hoffe, dass ich entweder Geld zurückbekomme oder nochmal nachgearbeitet wird. Ich danke euch für eure Hilfe. VG
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  #35  
Alt 24.06.2020, 10:38
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Nur Nacharbeiten, mit allem anderen schneidest Du Dir ins eigene Fleisch. Sollte für Ihn ja auch kein Problem sein sich ins Auto zu setzen und das mal eben in Ordnung zu bringen;)
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Gruß
Jens
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  #36  
Alt 24.06.2020, 10:43
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Oburger Oburger ist offline
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Er wird mit dem gleichen Kleber nacharbeiten -hält dann auch nur bis Mittag und Nachmittags hast Du schon wieder Ärger.

m.E. _Geld zurück wäre der bessere Weg. Wird er sich aber bestimmt nicht darauf einlassen. Schön alles dokumentieren und aufheben.

Gruß Riccardo
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  #37  
Alt 24.06.2020, 10:50
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Zitat:
Zitat von Oburger Beitrag anzeigen
Er wird mit dem gleichen Kleber nacharbeiten -hält dann auch nur bis Mittag und Nachmittags hast Du schon wieder Ärger.

m.E. _Geld zurück wäre der bessere Weg. Wird er sich aber bestimmt nicht darauf einlassen. Schön alles dokumentieren und aufheben.

Gruß Riccardo
Er kann nachbessern, ich glaube bis zu zweimal.
Wenn das Ergebnis dann das Gleiche ist, gibt es die Kohle oder Streit.
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Martin
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  #38  
Alt 25.06.2020, 10:36
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Zitat:
Zitat von Oburger Beitrag anzeigen
Er wird mit dem gleichen Kleber nacharbeiten
DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen... Er kennt den Ausgang seiner vorherigen Arbeit. Ich würde ihn auf alle Fälle Nacharbeiten lassen.

Gruß,
Freddy
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  #39  
Alt 25.06.2020, 15:25
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
@bootsfreunde com
Hallo Thomas,
nachdem Du doch auf meine Frage längere Zeit danach hier im Forum tätig warst, gehe ich doch davon aus , daß Du entweder uns doch alle doof sterben lassen willst, oder keine Begründung für Deine , sorry für mich total abstrusen, Hinweis bzw. Erklärung abgeben willst , oder kannst.
Belehre mich gerne eines Besseren.
Da gehst du von etwas falschem aus Ich habe das Thema nicht abboniert und die Entwicklung des Themas nicht mitbekommen.
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Viele Grüße
Thomas
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  #40  
Alt 25.06.2020, 15:36
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Erkläre uns doch mal bitte , was hier ein Mahnbescheid mit der Sache regelt.
Soll er den gesamten Betrag einfordern für die Arbeit?
Muß dann nicht erst Nachbesserung angeboten werden?
Muß nicht erst der Schaden und dementsprechend die Korrekturkosten berechnet werden, die bei Anmahnung der Sattler nicht bezahlen will.
Laß uns mal nicht dumm sterben und versuche es mal uns einfachen Laien zu erklären.
Er hat den Sattler ja mehrfach zur Nachbesserung aufgefordert. Da er nicht willig ist diese adäquat durchzuführen (1 Dose Kleber ist keine fachgerechte Nachbesserung bei diesem "Totalschaden"), muss man eben den nächsten Schritt gehen.

Und dieser ist am kostengünstigsten per Mahnbescheid.
RA ist viel zu teuer (wenn man keine Versicherung dafür hat) und dauert selbst mit Vers. zu lange (erst Deckungszusage der Vers. einholen, RA suchen und Termin vereinbaren, bis der dann einen Brief schreibt,...). Alles vergebene Mühe und Zeit bei solchen "Handwerkern/Dienstleistern".

Bei dem Totalschaden fordert er natürlich den vollen Betrag zurück. Da gibt es keine wie du es nennst "Korrekturkosten". Da gibt es nix zu korrigieren.
Wenn du den selben Bezug wieder verwendest, hast du eine Kraterlandschaft, weil ja teilweise noch Kleber am Bezug ist und stellenweise nicht.
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Thomas
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  #41  
Alt 25.06.2020, 15:38
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Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Er kann nachbessern, ich glaube bis zu zweimal.
Wenn das Ergebnis dann das Gleiche ist, gibt es die Kohle oder Streit.
Der Sattler verweigert aber die Nachbesserung. Lest doch mal, was der TE schreibt...

Er sieht als Nachbesserung 1 Dose Kleber an und verweigert nun den Kontakt.
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  #42  
Alt 25.06.2020, 15:51
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@Thomas
Da ich kein Rechtsanwalt bin, habe ich "laienhaft" eine andere Vorstellung von einem Mahnbescheid.
Ich frage mich (vielleicht) wirklich nur zu unwissend, eine Forderung kann doch erst dann gegeben sein, wenn der Schaden genau beziffert ist (eventuell durch Gutachter etc.) dieser nicht anerkannt wird vom Sattler und man diesen , (ich nenne ihn mal Schadenssumme) nicht erstatten will.
Wenn eine Arbeit nicht korrekt ausgeführt wurde , kann man dann so ohne weiteres den vollen Betrag via Mahnbescheid zurückfordern, den der Auftrag gekostet hat?
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Thomas

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  #43  
Alt 25.06.2020, 17:47
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
@Thomas
Da ich kein Rechtsanwalt bin, habe ich "laienhaft" eine andere Vorstellung von einem Mahnbescheid.
Ich frage mich (vielleicht) wirklich nur zu unwissend, eine Forderung kann doch erst dann gegeben sein, wenn der Schaden genau beziffert ist (eventuell durch Gutachter etc.) dieser nicht anerkannt wird vom Sattler und man diesen , (ich nenne ihn mal Schadenssumme) nicht erstatten will.
Wenn eine Arbeit nicht korrekt ausgeführt wurde , kann man dann so ohne weiteres den vollen Betrag via Mahnbescheid zurückfordern, den der Auftrag gekostet hat?
Deine Vorstellung von einem Mahnbescheid und solch einer Abwicklung kannst du doch gerne haben.

1.000 € rechtfertigen die von dir vorgeschlagene Prozedur aus meiner Sicht halt nicht. Du kannst doch gerne eine andere Sicht haben.

RA und Gutachter sind teuer? Gutachter kostet z. B. zwischen 90 und 160 € pro Stunde und er wird mindestens 2 Stunden berechnen, im Durchschnitt auf jeden Fall über 200 €...

Der Mahnbescheid kostet bei 1.000 € Streitwert ganze 32 €

Ich habe halt schon einiges über Mahnbescheide abgewickelt und weiß, wie solche Handwerker ticken. Das zeigt ja die Reaktion auf die Mangelanzeige des TE.
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  #44  
Alt 25.06.2020, 18:23
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Um einen Mahnbescheid zu rechtfertigen musst man zu aller erst sein Geld zurückfordern und dieses zuvor anmahnen.
Dann kann man einen Mahnbescheid erstellen, wenn der Sattler diesem widerspricht bleibt nur noch der gerichtliche weg einschl. vom Gericht bestelltem Gutachter und dem ganzen leidigen Verfahren. Das Verfahren sollte wenn alles wie Geschrieben ist für den Bootseigentümer recht sicher sein. Aaaaaaaber, auf diesem Weg hat das boot die nächsten 2,5 Jahre weder einen Himmel, weiterhin muss der Kläger alle Kosten vorstrecken (es sei denn eine Versicherung macht das) und es ist unnötig Stress und Arbeit. Wenn der Beklagte dann über keine Liquidität verfügt guckst Du auch noch ins Rohr....

Ich würde es immer mit Nachbesserung oder einem gütlichen Weg versuchen,
ich habe da in der Vergangenheit schmerzliche/ teure Erfahrungen machen müssen.
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Jens
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  #45  
Alt 25.06.2020, 19:02
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Zitat:
Zitat von vader Beitrag anzeigen
Um einen Mahnbescheid zu rechtfertigen musst man zu aller erst sein Geld zurückfordern und dieses zuvor anmahnen.
Dann kann man einen Mahnbescheid erstellen, wenn der Sattler diesem widerspricht bleibt nur noch der gerichtliche weg einschl. vom Gericht bestelltem Gutachter und dem ganzen leidigen Verfahren. Das Verfahren sollte wenn alles wie Geschrieben ist für den Bootseigentümer recht sicher sein. Aaaaaaaber, auf diesem Weg hat das boot die nächsten 2,5 Jahre weder einen Himmel, weiterhin muss der Kläger alle Kosten vorstrecken (es sei denn eine Versicherung macht das) und es ist unnötig Stress und Arbeit. Wenn der Beklagte dann über keine Liquidität verfügt guckst Du auch noch ins Rohr....

Ich würde es immer mit Nachbesserung oder einem gütlichen Weg versuchen,
ich habe da in der Vergangenheit schmerzliche/ teure Erfahrungen machen müssen.
Ich stimme dir größtenteils zu , aber......
So klar sehe ich das nicht. Und wenn der Richter sich damit nicht wirklich auskennt, gibt es wieder mal einen Vergleich.....
Dann gibt es nur 500 und jeder zahlt die Hälfte der Kosten.
Da geht der TE mit 0 raus , wenn er Glück hat.
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Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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Alt 25.06.2020, 19:26
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Ist dann eben vom Gutachten abhängig ;) Aber hast natürlich recht, kann auch dumm ausgehen ;)
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  #47  
Alt 26.06.2020, 10:17
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Zitat:
Zitat von vader Beitrag anzeigen
Um einen Mahnbescheid zu rechtfertigen musst man zu aller erst sein Geld zurückfordern und dieses zuvor anmahnen.
...

Ich würde es immer mit Nachbesserung oder einem gütlichen Weg versuchen,

ich habe da in der Vergangenheit schmerzliche/ teure Erfahrungen machen müssen.


Auch das ist eine völlige Falschaussage! Mahnbescheid darf man auch direkt erstellen lassen ohne vorher ein Mahnverfahren durchgeführt zu haben.


Hat der TE ja versucht. Scheint ihr aber irgendwie nicht wahrnehmen zu wollen....


Genau vor diesen teuren/schmerzlichen Erfahrungen möchte ich den TE ja bewahren.

__________________
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Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (26.06.2020 um 10:23 Uhr)
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  #48  
Alt 26.06.2020, 16:38
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Thomas, was würde deiner Auffassung nach passieren wenn man dem Handwerker einen Mahnbescheid sendet?

Reumütig bezahlen würde dieser ganz sicher nicht.

Tut mir nur sehr für den TE leid.
__________________
Gruß
Jens
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  #49  
Alt 26.06.2020, 17:16
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Zitat:
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Thomas, was würde deiner Auffassung nach passieren wenn man dem Handwerker einen Mahnbescheid sendet?

Reumütig bezahlen würde dieser ganz sicher nicht.

Tut mir nur sehr für den TE leid.
Der legt innerhalb von 14 Wiederspruch ein und gut.
Jetzt kann der TE in verklagen , mit allen Risiken.....
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Gruß Bergi :

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Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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Alt 26.06.2020, 17:25
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Genau das hätte ich auch erwartet😉
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