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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Na bei Akki habe ich nicht das Gefühl, dass er so etwas wie einen Ponyhof, oder ein Kuschelerlebnis braucht
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#27
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Der Prüfer hatte evtl auch nen schlechten Tag und dieQ uote noch nicht erfüllt- speziell beim TÜV ganz schlimm
ABER - was würdest du sagen, wenn dir auf der Autobahn bei 180km/h so ein bröckeliger Holzfetzen vors Auto ballert? Ganz ehrlich.... Evtl noch als Moppedfahrer..... Nicht toll, oder? Daher schon verständlich das das bemängelt wird. Die Schreierei wg Sachbeschädigung usw....ist halt blöd, wenn einem so ein (uu bekannter Mangel) offen vor Augen geführt wird- man sollte da etwas froh sein. Der hat nix kaputt gemacht, was nicht schon kaputt gewesen wäre -nur offengelegt.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#28
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Also von unbekanntem Mangel kann man nicht sprechen, sonst wären ja nicht schon die Wände von innen neu ausgekleidet worden. Das Holz war weich, ja, aber darf er in nicht TÜV relevanten Aufbauteilen einfachen mit dem Schraubendreher zerstörerisch drin rum popeln?
Wenn dahinter ein Träger zu vermuten gewesen wäre, dann vielleicht...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#29
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Ich möchte etwas zu dem Punkt 2 beitragen. Seitenwände sind tragende Teile und müssen fest mit der Grundplatte . Rahmen o. beides verbunden werden. Die Ladeklappen / Ladebordwände sind dann formschlussig über z.B. Bordwandverschlusse, Scharniere etc. Mit dem Rahmen, Skelett verbunden. Schließlich werden logischerweise die Anhänger (ANH) für Transport von Waren, Schüttgut, Tieren, Booten usw. genutzt, was dabei auch eine (nicht immer) gewisse Belastung nicht nur auf der Bodenplatte auch auf die Seitenwände ausgeübt wird. Gegen den ausgeübten Verwaltungsakt seitens der Prüforganisation also die Hauptunteruchung nach Paragraph 29 StVZO, (HU) kann ein Wiederspruch eingelegt werden. Der leitende Ing. der Station (Aussenstellenleiter) kann dem Prüfing., der die HU durchführte, keine Weisungen geben, da gleicher Ausbildungsstand, eher Erfahrungsaustausch Diskussion. Die Weisungen, Vorgehensweisen, Beurteilungen .... werden von der höheren Ebene getätigt. Die großflächige Zerstörung der Seitenwand sehe ich anders, die zerstörte Wand stand zur Zeitpunkt der Untersuchung da (Immer Momentaufnahme). Der Lack hat die Stellen brav jahrelang versteckt gehalten. Optisch ist nichts aufgefallen. Die Verstärkung innen kann ich nicht beurteilen, weil man die Art und Weise wie die Verbindungen zu dem Rahmen /Boden ausgeführt wurden nur nach einer besonderen Begutachtung entschieden werden kann. Die Vorschriften zur Bauartgenehmigungen national Regelt die StVZO und Aufbaurichtlinien ANH, jeglicher Art. Die EG Typgenehmigung auch COC regelt entsprechend auch über die Landesgrenzen.
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VG. O. Schatz " Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. " Franz Kafka
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#30
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Und es ist auch konkret formuliert: Es darf nichts demontiert werden, und auch nicht in dem Maß zerstört werden, wir hier dargestellt.
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Grüße aus Regensburg Holger |
#31
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Hallo,
natürlich kann ein derart verotteter Anhänger keinen TÜV bekommen, die Seitenwände gerade im unteren Bereich dienen schließlich auch der Ladungssicherung . Diese ist in dem Zustand natürlich nicht mehr gewährleistet . Gruß Björn |
#32
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Wir haben hier im Ort eine KÜS-Prüfstelle. Die waren bisher immer fair
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#33
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Alle Teile an einem Fahrzeug sind Tüv Relevant.
Das Holz ist der Aufbau und ist unten Verschaubt. Da es Faul ist, ist der Aufbau nicht mehr am Ramen befestigt. Außerden kann das Faule Holz abfallen und nachfolgende Fahrzeuge beschädigen, noch schlimmer wenn ein 2 Rad Fahrer getroffen wird. Je nach bauart vom Anhänger kann eine Seitenwand auch ein Tragendes Teil sein. Keine wiederrede.........habe lange genug im Anhängerbau gearbeitet.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht
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#34
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Gar nicht auszudenken, wenn man damit auf einer Schnellfahrstrecke von einem Halbgleiter überholt wird...
@jogie: sehe ich genau wie Du.
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Gruss, Dirk |
#35
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Bei einem Wohnwagen mag das stimmen... vielleicht
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#36
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tjoa...dafür ist man dann persönlich haftbar...bzw. Pflichtversichert...Peng ! meine ganz persönliche Meinung, die niemand teilen braucht... ...die ganze Grütze mit den ehrwürdigen Hoheiten des deutschen Schwachmatenverbandes ist reine Geldschneiderei...und artet z.T. subjetiv und in Amtsanmaßung aus... Punkt!
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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#38
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Warum in Gottes Namen spaxt man innen Holzbretter drauf statt es vernünftig zu machen und die morschen Dinger zu tauschen? Geiz ist geil, wa?
Manche Gefährte sollten halt auch lieber zum Schrotti statt zu kleinanzeigen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#39
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Bitte schaut euch mal die Bilder genau an. Der Hänger ist Schrott.
Schon mal erlebt, wenn ein Pferd während der Fahrt durch den maroden Holzboden tritt und der Fahrer es nicht merkt? Schimpfe auch oft über Prüfergebnisse des TÜV, aber irgendwann ist Ende. Gruß, Rolf
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Alle haben gesagt, es geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht. |
#40
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Die wissen teilweise echt nicht, was sie wollen... Bei meinem Kia Sorento waren die Schwellerbleche innen durchgerostet, ich dacht beim Leiterrahmen kein Thema, für in schon. Blöd gelaufen, war richtig teuer, das schweißen zu lassen...
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Gruß, Heiko |
#41
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wegen TÜV also den 2,7t Trailer leer an mein einziges Fahrzeug mit Anhängerkupplung gehängt, einem Nissan Primera Kombi, und ab zum TÜV.. der TÜV Prüfer meinte nur mit Boot.. ich fragte ihn wie ich das Boot darauf mit dem Auto ziehen sollte und oder ob er mir für den Zweck ein Auto zur Verfügung stellte.... er konnte plötzlich auch ohne Boot prüfen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#42
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Ich denke Bajkal, Jogie und meine Wenigkeit haben konkrete Aussagen gemacht zur etwaigen Problemlösung für Akkis TÜV-Untersuchungsergebnis.
Geschichten von eigenen, total anderen Erlebnissen beim TÜV helfen hier nicht weiter; auch Äußerungen wie Schwachmatikerverband,schlechter Tag des Prüfers etc. Kenntnisstand und Erfahrung des Prüf.-Ing. Fakt ist, es gibt relativ genaue Vorschriften in punkto Bauartausführungen und Zulassungen. Jeder Prüfer hat einen eigenen, kleinen Ermessensspielraum. Immer abhängig natürlich auch vom Umfang der Problematik. Die Leute haben schon in dem Bereich eine sehr fundierte Ausbildung! Sicher können sie nicht alles wissen, werden sich aber gerne schlaumachen, vor allem bei Unsicherheiten in Bezug auf so gravierender Entscheidungen. (Sie wissen dann zumindest auch wo sie nachschlagen können etc). Wenn ich hier so einige bekannte Mitglieder im Forum erlebe, wundere ich mich, wie sie die Kompetenz (z.B. ehemalige Elektromeister...) hier anzweifeln und niedermachen. Wenn sie etwa eine Anlage stilllegen hat man daran nicht zu zweifeln und die ganzen Fälle, welche mit diesem Fall absolut nicht vergleichbar sind, dienen eigentlich nur wozu (zur Selbstbestätigung , oder mehr...?) Kurz um , Akki sollte Widerspruch gegen den Prüfbericht einreichen und um ein erläuterndes Gespräch mit dem leitenden Ing. führen. Über die Befugnisse des lt.Ing`s gegenüber seiner Prüf-Ing`s gibt es natürlich auch konkrete Bestimmungen (ich nenne sie mal so). Natürlich, wie hier erwähnt wurde, hat er die selbe Grundausbildung (eventuell auch höher) als seine "untergebenen Prüfer. Grundlos und ohne Kompetenz Ihnen gegenüber ist er nicht und würde ja auch keinen Sinn ergeben, dass diese Funktion überhaupt besteht. Also bitte, Statements und Geschichten wie man was und wo und wie geregelt hat mit Autos, Bootsanhängern etc., geschweige denn, wie pfiffig man die Prüfer meint, ausgetrickst zu haben sind simpel gesagt kontraproduktiv. Da Akki bekannterweise nicht mit dem Klammerbeutel gepudert wurde, wird er sich schon zu helfen wissen, oder auch vielleicht selbst zu der Erkenntnis kommen, dass sein "Rentneranhänger" wohl das Zeitliche gesegnet hat. Es wäre ganz nett, wenn er uns den Ausgang der Sache kurz mitteilen würde.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#43
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Zitat:
Ich denke, so Unrecht hatte der Prüfer mit seiner Forderung nicht..... Wie man solche Probleme miteinander löst, ist natürlich auch immer abhängig vom Umgangston etc.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#44
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Zitat:
die Auflaufbremse hat er geprüft in dem er auf dem Hof mit meinem Auto gebremst hat... hatten wir aber schon oft die Diskussion https://www.boote-forum.de/showthrea...4&#post4142374
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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Ein LKW Hänger ist Druckluftgebremst, und dort kann und muß je nach Beladungszustand die Bremswirkung auf "Leer" oder "Beladen" gestellt werden, entweder bei älteren Fahrzeugen manuell oder später automatisch.
Das geht bei auflaufgebremster Technik nicht, daher hatte der Prüfer völlig Recht mit seiner Forderung, den Bootstrailer mir Boot geladen auf seine Bremsenfunktion zu prüfen
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Gruß Heinz,
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#47
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Zitat:
wurde nie gemacht..
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#48
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@ Billi Fang doch bitte nicht an Birnen mit Äpfeln zu vergleichen.
LKW-Bremsanlage vs. Auflaufb.- Sportboot. Du bist doch sonst immer so pfiffig, also sollte Dir doch auch klar sein.wie unterschiedlich die Ansteuerung bei Volllast ausgelöst wird. Did you get it? Wenn die Bremsprüfung nach dieser Methode durchgeführt hat, ist er Dir seeeehr entgegengekommen Diese Methode stammt noch aus der Zeit als der Prüfer ins Dorf kam
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#49
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Zitat: Darf mein Anhänger beladen sein, wenn ich zur Hauptuntersuchung komme? Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug in jedem Beladungszustand zur Hauptuntersuchung vorführen. von der Seite vom TÜV
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#50
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Ich weiß auch OT. Nehmen wir nur mal einen Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild der beladen zum Tüv muß. Soll der dann wirklich mit einem Pferd oder andern Tieren beladen werden weil Steine darf er ja nicht transportieren. Ich habe in meinen 40 Jahren wo ich einen Anhänger habe noch nie beladen eine Tüvabname gehabt und werde falls der Prüfer das haben möchte eine andere Prüfstelle anfahren.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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