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Restaurationen Refits, Lackierungen, GFK-Arbeiten, Reparaturen und Umbauten von Booten aller Art. |
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Themen-Optionen |
#51
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Die Streitsumme ist einfach zu gering , das lohnt nicht zu prozessieren.
Druck machen würde ich schon , aber wenn die Anwälte und Gutachter mitspielen wird es zu teuer...
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#52
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Zitat:
Ein Mahnverfahren İST ein gerichtliches Verfahren. Auch, wenn es ein vereinfachtes Verfahren ist, es hat rechtlichle Voraussetzungen. Unter diesen Umständen wäre definitiv kein MB möglich; der Anspruch ist nicht spezifitiert u fusst auf keiner rechtlichen *Grundlage. Das fliegt jedem - mit Kosten - gewaltig um die Ohren. Du musst erstmal Nachbesserung fordern u dafür Termine bereit stellen, Frist setzen u Möglichkeiten geben. Erst, wenn ein rechtlicher Anspruch bzw Forderung enrstanden ist, kannst Du weiter denken. Also schriftliche Mängelrüge u Fristsetzung zur Behebung. Danach kann man weiter sehen.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#53
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Zitat:
Danke Hänschen! Wie andere hier schon schrieben, selbst wenn man es ernsthaft gemeint hat etwas dazu zu lernen , bekommt man häufig eben solche Antworten. Die hat in der letzten Zeit nicht nur bei mir , sondern wie ich es bemerke , leider schon bei vielen kompetenten Usern dazu geführt, daß sie sich gar nicht mehr äußer........
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#54
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Zitat:
Mahnverfahren / Vollstreckung bin ich fit u mag ungern solche Posts stehen lassen Das treibt den ein o anderen freudig ins Verderben..... Also immer Obacht: Recht haben u Recht bekommem sind zwei verschiedene paar Schuhe. Mahnbescheid immer!!: Es muss um eine Geldorderung gehen. Sie muss fällig sein. Eine Gegenleistung muss erbracht sein. Der Ansspruch muss beweis- u belegbar sein. Alles hier nicht der Fall; der Antrag schafft es noch nicht mal über das Gericht an den Empfänger. Der wird abgelehnt. İch würde jetzt erstmal ne ganz klare Frist zur Nachbesserung geben ((musst Du) u dann weiter sehen. Das MUSST Du, sonst hast Du keine rechtlichen Grundlagen; egal, was Du machst.
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#55
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I. d. R. reagieren solche Art "Handwerker" gar nicht auf Mahnbescheide. Dadurch hat man dann nach 14 Tagen einen vollstreckbaren Titel und gut isses.
Natürlich ist der MB begründet. Die bezahlte Leistung wurde NICHT erbracht, NACHBESSERUNG wird verweigert und Geld ist auch nicht zurückgezahlt worden! @HänschenHamburg: da fliegen einem ja gewaltige Kosten von 32 € um die Ohren Ihm würden einzig gewaltige Kosten um die Ohren fliegen, wenn er auf diese tollen anderen Tipps hier mit Gutachter und Rechtsanwalt hören würde.... An der Stelle des TE wäre ich schon längst hingefahren und hätte ihm mal energisch mit seinem Mist konfrontiert. 1 Stunde Fahrtzeit ist ja kein Ding.... Ein Schuldanerkenntnis in der Tasche und entweder er macht es komplett neu und fachgerecht, gibt mir das Geld zurück oder er unterschreibt das Schuldanerkenntnis.
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Viele Grüße Thomas |
#56
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Also bei allem Respekt Thomas, aber was der Begriff "Schuldanerkenntnis (-schreiben?) in diesem Zusammenhang soll
Soll er die schriftlich geben, das er Mist gemacht hat (mündlich ist ja wohl sowieso Blödsinn)? Du sagst doch selbst, wie "solche" Handwerker reagieren, bzw. nicht reagieren. Du meinst doch mit Sicherheit bei "energisch" nicht , ihm eins vor die Mappe hauen Er wird wie Du ja selbst diagnostizierst, gar nicht reagieren. Der TE ist dann genauso weit wie vorher. Die Prozedere läuft dann doch etwas anders ab, vor allem denke ich was Hänschen Hamburg dazu gesagt hat, geht es wohl doch nicht sooo einfach mit dem Mahnbescheid , wie Du es darstellst. Ich habe den Eindruck , daß Hänschen Hamburg da ziemlich in der Materie drin ist und dementsprechend kompetent (beruflich?).
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#57
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Zitat:
Du hast geschrieben "Er wird wie Du ja selbst diagnostizierst, gar nicht reagieren. Der TE ist dann genauso weit wie vorher.". Daran sieht man, dass du keine Ahnung hast davon. Aber hauptsache mal schreiben... Zur Info: Er kann dann einen Vollstreckungsbescheid beauftragen und der Gerichtsvollzieher vollstreckt beim Sattler. Aber es ist mir nun zu müßig hier. Ich habe schon einige solcher und viel kompliziertere Dinge (Handwerkerfehler mit fast 20.000 € Schaden) abgewickelt, Prozesse wegen Betrug beim Bootskauf durchgezogen und alles OHNE Rechtsschutzversicherung. Meint ihr wirklich das würde ich machen, wenn ich dabei erfolglos wäre Im Vorfeld muss man immer das Verhältnis von Aufwand, Kosten und Ertrag abwägen. Und die hier gemachten Tipps mit Gutachter, RA, etc. stehen nun mal in keinem gesunden Verhältnis von Aufwand, Kosten und Ertrag. Aber DAS IST NUR MEINE MEINUNG! Ihr könnt das ja gerne so machen.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (27.06.2020 um 14:55 Uhr)
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Moin,
es ist hier, wie auch in anderen Foren, immer wieder interessant, wie Leute sich zu Wort melden, die selbst noch nie einen Mahnbescheid beantragt haben. Lasst doch einfach eure Finger von der Tastatur, wenn ihr nicht wisst von was ihr schreibt. Das Ding ist online in kürzester Zeit ausgefüllt und los geschickt. Was ein Drama. Gruß René
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Alles hat ein Ende, nur die..... Der Weg ist das Ziel - NEIN - Die gute Stimmung beim Genuss des Weges ist das Ziel! (geklaut hier im BF)
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#59
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Zitat:
Ich habe noch nie einen Mahnbescheid ausstellen lassen und auch noch nie einen bekommen! Was ich nur als kleinen Erfahrungsbereich habe ist , daß ich ein paar mal selbst vor Gericht in der Funktion als Gutachter stand....
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
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Moin Thomas,
https://www.online-mahnantrag.de/ bitte anklicken und durch arbeiten. Mehr werde ich an der Stelle auch nicht schreiben, da jeder des Lesens mächtig ist. Und nein, ich habe nicht dich persönlich gemeint, sondern eher allgemein, so wie ich es auch geschrieben habe. Es sind auch viele andere Themen und Bereiche, die das betrifft, bei denen sich Unwissende austoben. Gruß René
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Zitat:
İch würde das Thema gern auslagern, um den Thread nicht zu schreddern Und ja, ich mache das beruflich u hab nicht abgeschrieben. Bootsfreunde, sorry, Du schreibst Blödsinn. Das ist rein rechtlich u von den Fristen nicht möglich. Widersptuch MB 14 Tage, Einspruchsfrist VB nochmal 14 Tage. Dazu kommen Bearbeitungs- u Zustellzeiten. İn Hamburg, München, Berlin gerne mal Wochen u Monate..... Da hat keiner ein Titel nach zwei Wochen. Und Mängelrüge geht schonmal gar nicht über MB, Mods, mögt İhr das auslagern? Der TE wollte ja eher nur einen Kleber.
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#62
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Ernsthaft? Jemand der sich Hänschen nennt, kommt mit der Studierten-Keule?
Sehr gutes Niveau. Chapeau. Ich verbeuge mich vor dir, du Allwissender. Gruß René
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#63
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...immer wenn die Argumente ausgehen, wird es unsachlich und dann persönlich
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#64
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Zitat:
Es gibt einfach Menschen, die auf Grund ihrer geistigen Fähigkeiten, oder anderer glücklicher Umstände , in der Lage waren sich fortzubilden, ja sogar ein Studium in einem Fach erfolgreich zu absolvieren und sogar noch lange Berufserfahrung in dem Fach möglicherweise sammeln konnten... Nur weil man in der Lage ist Formulare lesen zu können und eventuell sogar richtig ausfüllen kann, oder bei Google und YouTube etwas gelesen bzw. gesehen zu haben, bedeutet dies noch nicht das man es kann, richtig ist, oder so einfach funktioniert. Welche intellektuellen Hintergrund und Bewertung man aus einem Nickname ziehen kann bleibt mir ebenso verschlossen......
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#65
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Zitat:
Bootfan Dieter |
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