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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#51
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Google Wissen bedeutet nicht immer alles auch entsprechend zu verstehen und entsprechend damit zum Fachmann zu werden.
Nur um wieder das letzte Wort zu haben, kann man natürlich alles für sich passend hineininterpretieren. Natürlich kannst Du in dem Hänger, wenn Du zur Prüfung kommst, den Hänger mit der erlaubten Zuladung vorführen und wenn es Deine Küchenabfälle sind (interessiert keine Socke) Mehr hat die Aussage lt. Deiner TÜV Vorlage doch nicht gesagt. Hänger mit Auflaufbremse unterliegen aber anderen Kriterien Ich lasse es aber hier lieber sein, mit Dir zu diskutieren, da Du für mich leider in vielen Dingen beratungsresistent bist und immer letzlich versuchst ein Schlupfloch für Dich zu finden, um letztlich recht zu haben.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#52
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Zitat:
Kein Hänger muss beladen sein... und wie ulli schon sagte kann auf einen Pferdehänger ja kein Pferd zum TÜv mitbringen... das ist nicht machbar... und Küchenabfälle darf man nunmal auf einem Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild nicht transportieren und auch keine anderen Dinge (zweckgebunden)... das wiest du auch...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#53
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Es lebe die Feuerwehrkameradschaft und damit die Wissenserweiterung für alle Mietglieder in allen Bereichen.
Ich habe Dir ganz klar gesagt, dass der Prüfer Dir mit Deinem Bootsanhänger entgegengekommen ist. Typisch ist jetzt wieder, dass Du Dich an so blöden Dingen wie Küchenabfall hochziehst. Was weißt Du, oder der Prüfer eigentlich, was ich in Säcken verpackt unter Küchenabfall definiere. Das eine Pferdeanhänger nicht mit einem Pferd vorgeführt werden kann , bzw. muß ist klar, dafür gibt es aber Ausführungsanweisung mit entsprechenden Hinweisen für die Prüfungsdurchführung.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#54
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Schön, wenn es immer sooo einfach wäre Schon wird aus dem Peng ein müdes plopp
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#55
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#57
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Ein Pferdeanhänger fällt aber auch schon vom Eigengewicht in die Auflaufbremse. Unserer bsow. wiegt leer 1.To. Ob ein leichter Einachserauch macht?
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Viele Grüße Michael |
#58
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Wenn der Tüv umbedingt auf den Rollenprüfstand will, sollte er Gewichte dahaben oder wie einmal bei meinen Bootstrailer, da hat sich einfach ein Kollege drauf gesetzt.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#59
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kenne leider das Eigengewicht nicht mehr von unserem Tandemachser... mit 2,7t
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#60
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Kennst Du übrigens auch einen Plattenprüfstand?
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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Beim grünen Kennzeichen und Fehltransport steht immer dabei "es kann zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung kommen". Möglicherweise kann es aber auch bei einer mündlichen Ermahnung bleiben. Vor vielen Jahren wurde ich vom Prüfingenieur auf einen zweiten Besuch eingeladen, da er OHNE Last (Boot) die Bremsen an meinem Tandem-Trailer mit nur 730kg Leergewicht nicht prüfen könne. Ob er im Recht gewesen ist oder nicht, spielte keine Rolle. Zum einen war es nachvollziehbar und zum anderen wollte ich ja in Bootsurlaub.
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Gruß vom Oberrhein.
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#63
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Zitat:
Ähm, der wiegt keine 200 Kg. Weitaus weniger, hat nur 1000Kg zulässiges Gesamtgewicht
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#64
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MIt eigenen Bootsanhängern mehrmals beim "TÜV" gewesen, mit anderen auch, sogar mit leeren Kastenanhängern von 500 - 3000kg zul.GG - nie beladen und nie irgendwie Probleme gehabt.
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Gruß Ewald |
#65
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Ich muss mit unserem Harbeck 1.500kg Trailer nächste Woche zum TÜV (bzw DEKRA). Der ist logischerweise leer, da Boot im Wasser.
Ich werde berichten.
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Viele Grüße Michael |
#66
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Zitat:
...oder anders gefragt... was machst du, wenn von einem nicht erkennbarem Verursacher etwas auf dein Fahrzeug fliegt und einen Schaden verursacht...BAB Gegenfahrbahn z.B...?...ausreichenden Versicherungsschutz setze ich jetze mal voraus...
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#67
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Zitat:
Was soll man da machen - man bleibt auf dem Schaden sitzen. Der Versicherungsschutz den du selber in #36 erwähnst hilft dir ja nix, da der Verursacher- und Inhaber der Haftpflicht- eben nicht greifbar ist.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
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...subjetive Sichtweise deiner Seits...! aber ein jeder nach seiner Fasson...ich sagte ja... entsprechender Versicherunsgschutz vorausgesetzt, also ich bin bisher noch nicht auf derart verursachte Schäden sitzen geblieben...
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#69
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War bei meiner letzten Autoprüfung kaputt. Der Prüfer hat sich mit einem Verzögerungsmessgerät ins Auto gesetzt und dann auf dem Hof eine Vollbremsung ausgeführt.
Auto mit Allrad, Rolle bei dem Typ nicht möglich. Hilft natürlich Akki nicht weiter aber der ist helle genug den Trailer durchzubringen. Achso, Guzzi Gespann, Beiwagen wahlweise eingetragen, ohne zur HU gefahren, es bedurfte einer Diskussion darüber wie zu prüfen sei und ob ich denn zweimal kommen müsse um beide Zustände prüfen zu können. Dann gabs aber doch die Plakette. Willy
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#70
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Ein 200kg Anhänger mit 800kg Zuladung ist schon ne Macht
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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Zu meiner Schande muß ich gestehen das die Angaben die ich im Hinterkopf hatte nicht so ganz korrekt sind. Der Anhänger hat doch tatsächlich nen Leergewicht von 270 Kg laut den Papieren . Hatte ich so nicht auf dem Schirm. Sorry
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#72
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Dann bist du also der Ansicht, Jeder sollte fremsdverursachte Schäden bei sich selber zahlen- egal mal ob versichert oder nicht.
Auch ne Sichtweise Mir würden dann die evtl steigenden Versicherungsprämien oder gar eine Kündigung derselben (natürlich nach Regulierung) schon aufstoßen, aber wer´s hat- OK
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#73
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Ich hab eigentlich nur Beste Erfahrungen mit den TÜV - Aktionen, bei denen ich die Fahrzeuge gerne selbst durchführe. Dient es doch auch dazu, für mich den Zustand des Gefährts kennen zu lernen. Alle Bemerkungen während so nem "Besuch" fand ich sehr fundiert und richtig.
Und möchte deshalb auch mal eine Lanze für die TÜV-Prüfer brechen. Ich meine die Unterschreiben (verantwortlich) ja am Ende. Und wenn ich jetzt den morschen Anhänger aus #1 so sehe wüsste ich auch nicht, ob ich das Risiko eingehe das zu "übersehen" oder als unbedeutenden Mangel zu erwähnen. Tragend oder nicht, zumindest muss es ja mal wenigstens an sich zusammenhalten, auch aerodynamischen Kräften auf der AB widerstehen und es darf sich keiner an scharfen Kanten oder sowas verletzen...... Was,wenn den net nur kleine Holzspreissel sondern der halbe Aufbau auf der AB wegfliegt? (Konstruiert, ich weiss, aber ja net unmöglich). Quote (ich weiss, dass es die gibt, auch schon von den Prüfern selber gehört, die leiden auch da drunter) hin oder her. Welcher, wenn nicht dieser Hänger soll den sonst noch Anlass zur Beanstandung geben
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#74
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Auch wenn es für den Akki bitter ist- der Prüfer hat alles richtig gemacht. Bei uns in der Firma wäre der auch durchgefallen
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#75
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Zitat:
Vor Jahren einen MAN Kat I zulassen wollen. Beim TÜV dann die routinemäßige Frage nach der OBD Buchse für Drehzahlsignal, ich lachte da erstmal (Bj 1978) laut. Er guckte erst komisch, dann die nächste Frage nach der Bordspannungssteckdose. Ich musste wieder lachen was er denn damit will, es ist ne Gleichstromlima verbaut, das Fz. im originalen Urzustand. Er schon etwas verzweifelt, dann fragte ich nach Piezoabnehmern. Der Prüfer ???? Ich erklärte ihm dann, daß man diesen Sensor auf die Einspritzleitung des Zyl. 1 klemmt und das Gerät dann auf die Motorart (hier V8 Diesel) einstellt um so die korrekte Drehzahl zu erhalten. Er ganz kleinlaut daß er das nicht kennt. Damit war für mich der Fall erledigt und ich fuhr davon. Aus diversen Gründen wird das Fz. erst demnächst wieder zugelassen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
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