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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gesamtgewicht Boot & Trailer
Habe jetzt mein "neues" Boot mit "altem" Trailer wiegen lassen und habe statt 2000 kg 2060 kg Gesamtgewicht. Bußgeldkatalog sagt bis 2 % Überladung passiert nix - habe aber 3 % und kann fast nix mehr "abspecken" bzw. ausladen. Hat jemand Erfahrung was die BAG in solchen Fällen fordert?
Lutz Und immer ..... Bier überm Kiel! |
#2
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Und die Stützlast ? Ist die bei dem gemessenen Gewicht von 2.060 kg dabei ?
Weil die Masse, die auf der Anhängekupplung des Zugfahrzeuges lastet, zum Zugfahrzeug hinzugerechnet wird und dadurch beim zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden. Im günstigsten Fall lasten 75 kg auf der Anhängekupplung, und 1.985 kg beim Anhänger. Gruss Holger
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#3
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BAG?
Was hat die BAG denn damit zu tun? Du transportierst doch privat und nicht gewerblich: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes...3%BCterverkehr Wenn Du als Privatmann kontrolliert wirst, dann von der Polizei.
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#4
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Zitat:
Hier die Übersicht Kann aber durchaus sein, dass Du ausladen mußt .
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#5
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Zitat:
Bis 5% brauchst du dir keine SOrgen machen...wie schon vorher gesagt, die Stützlast kannst du auch noch abziehen ÜberladungStrafe (€)Punkte über 5 Prozent 10€
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Gruß Tim RAB rules
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#6
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Zitat:
Gesammgewicht ? Achslast ? und welches die angegebenen 2000kg sind. Ich vermute mal gesammtgewicht. wenn beides das Gesammtgewicht ist, dann vergiss das geschreibe mit der Stützlast. Die ist dann nicht mehr abzuziehen. Achslast + Stützlast = Gesammtgewicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#7
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Zitat:
Wenn der Anhänger eine Zlgg von 2t hat und die Stützlast mit 100kg ausgelegt ist ist die max Achslast 1900kg Wenn er also 2060 kg Gewogen hat und dies das Gg dann ist die Achslast bei 100kg Stützlast immer noch 1960 kg und somit immer noch überladen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#8
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Zitat:
Leider habe ich wegen Altersdusseligkeit die Quelle nicht mehr auf dem Schirm.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#9
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Bei der Abhängerlast des Zugwagens kann die Stútzlast aufgerechnet werden, der Anhänger darf nur wiegen was er wiegen darf.
So kenne ich es. Willy
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#10
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Zitat:
Also keinesfalls einfach mal der 3,5o Trailer so belastet werden darf, sondern erst nach der Zulassung auf 3650kg Wird hier aber leider oft falsch empfohlen da es wohl nicht richtig verstanden wurde.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#11
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Wenn der Hänger ein zulässiges Gesamtgewicht (resultiert aus der zulässigen Achslast) von 2T hat und Du 2060 kg wiegst, ist er überladen.
Darf man z.B an Dein Auto 2000kg anhängen und der Trailer hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2500 kg und wiegt real 2060 kg ist das ok wenn die 60 kg vom Fahrzeug ( Stützlast) aufgenommen werden. Deshalb ist es hilfreich an und abgekuppelt zu wiegen. Abgekuppelt sollte das zulässige Ges Gew nicht überschritten werden.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#12
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Zitat:
Das Gesammtgewicht des Anhängers = Achslast + Stützlast. Alle Gewichte sind in den Papieren zu finden. Keines der Gewichte darf überschritten werden. Wenn die Polize den Anhänger wiegt, dann meist in angekuppeltem zustand dann wird immer die Achslast ohne Berücksichtigung der Stützlast überprüft. nehmen wir mal ein Beispiel: Anhänger zulässiges Gesammtgewicht: 2000kg Stützlast : max. 100kg Achslast Max: 1900kg Ist der Anhänger also am Fahrzeug und die Polizei misst < 1900 kg ist alles OK. Nur wenn man sieht das die Stützlast deutlich überhöht ist (Auto hängt voll in der Federrung oder ... ) würde woh diese auch überprüft. Wird die Polizei mehr messen ist wichtig den Anhänger abzukupplen und auch die Stützlast zu überprüfen. Beispiel: Achslast gemessen: 1950kg Stützlast: 50 kg = Gesamtgewicht 2000kg Eigentlich vom Gesammtgewicht OK aber: Da die Achslast aber überschritten ist = Überladen hier bringt abhilfe die Stützlast auf 100kg zu erhöhen ohne etwas zuzuladen. (z.B. die Last mehr nach vorne) dann sinkt die Achslast. Wäre das Gesammtgewicht bei der Summer auch überschritten wäre nur Abladen möglich. Wichtig ist auch die Stützlast des Fahrzeuges zu beachten. (z.b. nur für 50 kg Ausgelegt) Dann dürfen auch keine 100kg Stützlast angehängt werden.
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#13
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Hallo Bootsfahrer
Bei mir ( Mitsubishi L 200 ) ist noch ein Zuggesamtgewicht eingetragen. Es nützt ja nix wenn Boot und Trailer vom Gewicht passen und das Zugfahrzeug hoffnungslos überladen ist. Gruß Mike
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#14
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Zitat:
Und dann darf natürlich das Gesammtgewicht des Fahrzeugs nicht überladen sein und auch nicht die einzelnen Achslasten des Zugdfahrzeugs. viele Kümmern sich nur um den Anhänger und überladen dann ihr Zugfahrzeug. Stützlst = Ladung beim Zugfahrzeug Ein Beispiel: Meine A-klasse hat eine Leergewicht von 1370 kg Ein zulässiges Gesammtgewicht von 1935 kg = Zuladung von 565 kg Eine Stützlast von 75 kg Anhängelast wären 1400kg Gesammtgewicht der Fahrzeugkombination 3335 Wenn also die Anhängelast nicht überschritten wird gilt für das Zugafahrzeug: Zuladung - Stützlast - Insassengewicht = mögliche Zuladung = 565 - 75 kg = 490 kg Abzüglich des Gewichtes der Insassen. Wenn also 4 Personen ah 100kg mitgfahren dürfen nur noch 90 kg in den Kofferreaum oder pro Person 22,5 kg dabei ist zu beachten, dass die Achslast dder Achse 2 ( 950 kg) Dabei nicht überladen wird.
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#15
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Da habe ich ja ´was losgetreten. Gewogen habe ich den Trailer mit Boot - abgekoppelt vom Fahrzeug. Die zulässige Anhängelast sind 2.400 Kg (Q5). Das reicht also aus. Mir geht es nur um die zu erwartenden Konsequenzen bei einer Kontrolle (BAG oder Polizei) mit 60 Kg darüber.
Lutz Und immer .... Bier überm Kiel |
#16
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Zitat:
Alle Achsen und das Stützrad auf einer Waage oder nur die Achsen? sind die 2000kg das zulässige Gesammtgewicht oder die zulässige Achslast? Dei Fahrzeug ist Ok da ist noch ne Menge Luft
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#17
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Anhängergewicht
Hi Lutz,
In Deutschland haste bei 2-3 % Überladung wohl nix zu erwarten ( Strafe ) bei einer Kontrolle. Solange nix passiert. In der Schweiz biste schon bei 1 % Überladung fällig. Die Burschen dort müssen sich nicht an die Eu Toleranz von 2-3 % halten. Kommste blöd haste verloren. Grüße. Martin
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#18
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Zu deiner Annahme, das der Busgeldkatalog bei 2% nichts sagt kann man sagen das stimmt. Es gibt keine Strafe. Aber der Polizist vor ort kann dir trotzdem die weiterfahrt untersagen bis du das Gewicht in einen Zulässigen Rahmen gebracht hast.
Nicht zu reden von einem Unfall. Da ist dein Versicherungsschutz fast immer weg.
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#19
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Danke für alle Beiträge - aber die Frage ist wie wiegt die Polizei bei einer Kontrolle? Am oder ohne Zugfahrzeug? Ist es am Auto wirklich leichter beim Wiegen? Dann könnte es ja die 60 Kg zuviel kompensieren bzw. bei 75 Kg Achslast ausreichen!? Da muß ich im Frühjahr beide Varianten noch mal "auswiegen". Vielleicht kann ich auch noch 20 Kg abspecken - aber 60 nicht! Die Tischplatte, Polster, etwas Zubehör wie Schwimmwesten, Fernglas usw. wiegen ja nicht die Welt - aber es kommt noch was zusammen...!
Lutz Und immer ...... Bier überm Kiel! |
#20
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Zitat:
Was wurde gewogen ? Achslast oder gesammtmasse Das Auto kompensiert nicht die Achslast. Gib einfach mal an zulässige Gesammtmasse des Anhängers: Zulässige Stützlast des Anhängers: Zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs: Was wurde die 2060 kg gemessen (Achslast oder Gesammtmasse)?
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#21
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An Volker: Klar war beim Wiegen auch das Stützrad mit auf der Waage. Sonst hätte es ja einen virtuellen Drehpunkt am Stützrad "draußen" vor der Waage gehabt der das Ergebnis verfälscht hätte..
Aber auch wenn es nur eine geringe Abweichung/Überladung ist. Ich werde es versuchen auszumerzen, da ich bei einem Unfall nicht in den Knast gehen will (höchstens mit Blick aufs Wasser - aber wo gibt es das noch wie in Alcatraz). Lutz Und immer ..... Bier überm Kiel! |
#22
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Zitat:
Nichts zurechnen zum Zugfahrzeug oder schönrechnen von der Stützlast. Wichtig ist das du nach dem Abspecken die Achslast nochmal anschaust. Viele haben ihren Trailer am Limit aber die Achslast ist deutlich rüber da sie die Stütze entlasten.
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#23
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So schnell geht es nicht in den Knast. Warum verkauft Du nicht den Trailer und kauft einen passenden. Das Zugfahrzeug kann es doch ab. Wir fahren immer mit urlaubsfertigem Boot. Da ist alles drauf was man so braucht bis auf Wasser im Tank.
Sprit max 50 Prozent. Die KOmbi habe ich gewogen und führe die Wiegekarten mit. PS die Zellen in The Rock habe keinen Fenster
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#24
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Zitat:
wie gesagt alle drei gewihte sind einzuhalten. Es bringt nichts das Gesammtgewicht vonn 2000kg einzuhalten wenn man 1950 auf der Achse hat und nur 1900 darf.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#25
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Verstehe nur nicht, ich habe einen 2 to Tandemtrailer und jede Achse darf aber 1300 kg Gewicht aufnehmen, also sind das 2600 kg bei Tandemachsen und auf meiner Zugeinrichtung steht 2600 kg eingestanzt.....aber laut Zulassung habe ich nur einen 2 to Anhänger ...
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