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  #1  
Alt 28.11.2016, 18:49
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Standard Transport mit Breite 2.88m in Deutschland

Hallo zusammen,
ich müsste ev mein Boot in Deutschland zum Sattler bringen für ein Verdeck.
Dabei muss ich etwa 8 km auf Deutschen Strassen fahren mit einer Breite von 2.88m
Wie müsste ich vorgehen?
Für die Schweiz bekomm ich die Bewilligung ohne Problem.

Gruss Oliver
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  #2  
Alt 28.11.2016, 19:01
Benutzerbild von Scandthomas
Scandthomas Scandthomas ist offline
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Hmm und ich kenne auch schon den Transporteur
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  #3  
Alt 28.11.2016, 19:04
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich müsste ev mein Boot in Deutschland zum Sattler bringen für ein Verdeck.
Dabei muss ich etwa 8 km auf Deutschen Strassen fahren mit einer Breite von 2.88m
Wie müsste ich vorgehen?
Für die Schweiz bekomm ich die Bewilligung ohne Problem.

Gruss Oliver
Hallo Oliver in Deutschland gibt's auch solche Genehmigungen. Ich meine das sie so etwa 300 € kosten und drei Jahre gültig sind. Aber wegen 8km .... lohnt sich das ?
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Gruss - Peter

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  #4  
Alt 28.11.2016, 19:05
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich müsste ev mein Boot in Deutschland zum Sattler bringen für ein Verdeck.
Dabei muss ich etwa 8 km auf Deutschen Strassen fahren mit einer Breite von 2.88m
Wie müsste ich vorgehen?
Für die Schweiz bekomm ich die Bewilligung ohne Problem.

Gruss Oliver
Moin Oliver
Las doch den Sattler einfach zu dir in die Schweiz kommen,die Gebühren für das Genehmigungsverfahren bei dir und in D kannst du ja dem Sattler zukommen lassen als Aufwandsentschädigung,oder noch einfacher du suchst dir einen Sattler in der Schweiz
mfg der Bootspeti
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  #5  
Alt 28.11.2016, 19:12
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Scandthomas Scandthomas ist offline
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Ich denke einfach, dass die deutsche Wertarbeit in Deutschkand wesentlich preiswerter ist als bei uns in der Schweiz. Zudem denke ich, das die Anfahrt sicherlich von der Distanz her auch die vernünftigste ist.

Ein Sattler arbeitet nun mal nicht im Freien und am liebsten in seinem Atelier.

Weis jemand wo man sich fundiert erkundigen kann in bezug auf Bewilligung?
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  #6  
Alt 28.11.2016, 19:23
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Ich würde das kurze Stück so fahren , am besten nachts wo nix los ist . Mein RIP ist auch so breit , das geht . Würde die Strecke vorher mal abfahren und nach Engstellen sehen . In HR fahre ich auch immer zum Kran und zurück .
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  #7  
Alt 28.11.2016, 19:23
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Zitat:
Zitat von Bootspeti Beitrag anzeigen
Moin Oliver
Las doch den Sattler einfach zu dir in die Schweiz kommen,die Gebühren für das Genehmigungsverfahren bei dir und in D kannst du ja dem Sattler zukommen lassen als Aufwandsentschädigung,oder noch einfacher du suchst dir einen Sattler in der Schweiz
mfg der Bootspeti
Es ist effektiv so, dass ich das Boot bringen muss. Naja kann Dir nur die Offerten für die Polster in der Kabine mit Kunstleder als Vergleich sagen.
Schweiz 2900-4300.- Sfr
Deutschland 1175.- 1700.- Euro
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  #8  
Alt 28.11.2016, 19:52
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Bootspeti Bootspeti ist offline
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Es ist effektiv so, dass ich das Boot bringen muss. Naja kann Dir nur die Offerten für die Polster in der Kabine mit Kunstleder als Vergleich sagen.
Schweiz 2900-4300.- Sfr
Deutschland 1175.- 1700.- Euro
Na damit hat sich meine Idee erledigt,dann würde ich auch einfach so fahren,und wie schon geschrieben,die Strecke vorher mal abchecken,und wenns passt dann abends durch.
Viel erfolg dann
mfg der Bootspeti
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  #9  
Alt 28.11.2016, 19:55
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Google mal nach Vemags, mit der Anwendung kannst du die Genhemigung online beantragen. Die 300 Euro ist für eine Dauergenehmigung von 3 Jahren, eine Einzelgenehmigung kostet 50 Euro.
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  #10  
Alt 28.11.2016, 19:55
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http://www.vemags.de/
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  #11  
Alt 28.11.2016, 20:14
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Hi Tom, super danke, das bringt Oli und mich bestimmt weiter.
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  #12  
Alt 28.11.2016, 20:25
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ja danke allen,
werde mal anfragen wie das genau läuft. Vor allem auch weil die Fahrt in der Schweiz beginnt.
Bin gespannt.
Gruss Oliver
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  #13  
Alt 29.11.2016, 17:37
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was ist eigentlich die Konsequenz wenn man mit Überbreite erwischt wird?
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LG
Michael
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  #14  
Alt 29.11.2016, 17:44
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Zitat:
Zitat von Michael_ Beitrag anzeigen
was ist eigentlich die Konsequenz wenn man mit Überbreite erwischt wird?
Die Frage kommt immer wieder und ist immer wieder nur mit einem Kopfschütteln zu beantworten....



Von Weiterfahren ans ziel, ermahnung und sofortiges Weiterfahrverbot bis eine Genehmigung vorliegt kann da alles dabei sein.

Viel Schlimmer sind die Konsequenzen wenn was ohne genehmigung passiert. aber das solte klar sein.
Nur wem das egal ist der fragt was für Konsequenzen entstehen wenn man erwischt wird.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #15  
Alt 29.11.2016, 18:38
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Also in der Schweiz wird man in den Polizeihof begleitet und dort werden dann Abklärungen getätig. Weiterfahrt wenn die Bewilligung vorliegt.
Hinzu kommt Busse, Bewilligungsgebühren, Kosten für Begleitfahrzeug, allenfalls Anzeige, bei Führerscheinentzug auch noch Eintrag ins Strafregister.

Weil es ja ein vorsätzliches missachten der Verkehrsvorschriften ist. Bewilligungspflichtige Fahrt.

Kann jetzt übertrieben sein. Aber geht in die Richtung.

Wer Überbreitezeichen mit führt, handelt ja eh bewusst, also vorsätzlich. Wer diese nicht führt, betreibt ein nicht ordnungsgemäss bezeichnetes Fahrzeug und unterlassen der Warnvorschriften.
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  #16  
Alt 29.11.2016, 19:21
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Es handelt sich um eine Ordnungswidrichkeit die mit € 20,- geahndet wird. Die Weiterfahrt kann unter Umständen untersagt werden
__________________
Gruss - Peter

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  #17  
Alt 29.11.2016, 19:27
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Michael_ Michael_ ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Frage kommt immer wieder und ist immer wieder nur mit einem Kopfschütteln zu beantworten....



Von Weiterfahren ans ziel, ermahnung und sofortiges Weiterfahrverbot bis eine Genehmigung vorliegt kann da alles dabei sein.

Viel Schlimmer sind die Konsequenzen wenn was ohne genehmigung passiert. aber das solte klar sein.
Nur wem das egal ist der fragt was für Konsequenzen entstehen wenn man erwischt wird.
Die Frage war aus reiner Neugier, welche Strafen es dazu gibt.
Ich habe persönlich nichts derartiges vor!
__________________

LG
Michael
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  #18  
Alt 29.11.2016, 21:13
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Scandthomas Scandthomas ist offline
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Zitat:
Zitat von Kreiseltaucher Beitrag anzeigen
Es handelt sich um eine Ordnungswidrichkeit die mit € 20,- geahndet wird. Die Weiterfahrt kann unter Umständen untersagt werden
Also langsam überlege ich mir nach Deutschland zu ziehen
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  #19  
Alt 29.11.2016, 21:58
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Moin Moin
Überbreite Genehmigung kostet bei uns für ganz Deutschland, drei Jahre bis 3 Meter , 80,- Euro.
MvG Gert
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  #20  
Alt 29.11.2016, 22:18
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Die Kosten sind von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Vergleich lohnt sich!
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Ewald
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  #21  
Alt 29.11.2016, 22:32
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Kann man nachlesen in der StVo § 22 Ladung (2)

http://www.stvo.de/strassenverkehrso.../105-22-ladung

und zur Genehmigung

http://www.stvo.de/strassenverkehrso...-und-erlaubnis
__________________
Sonnige Grüße (Rhein Km 443)
Norbert
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  #22  
Alt 30.11.2016, 05:48
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Snackman Snackman ist offline
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4.502 Danke in 1.851 Beiträgen
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An alle die einfach so fahren im Sinn haben:
Versucht doch mal ohne die nötige Genehmigung durch die stattfindende Grenzkontrolle zu kommen.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #23  
Alt 11.12.2016, 20:30
Grobi-413 Grobi-413 ist offline
Lieutenant
 
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Wie ist es ausgegangen? Transport gelaufen ...
__________________
Sonnige Grüße (Rhein Km 443)
Norbert
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  #24  
Alt 11.12.2016, 21:41
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Oskj Oskj ist offline
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Zitat:
Zitat von Grobi-413 Beitrag anzeigen
Wie ist es ausgegangen? Transport gelaufen ...
Hallo Norbert ,
nein noch nicht. Vor Weihnachten zu viel zu tun und wenn wird es eh erst gegen Ende Januar/Februar ein Thema.
Gruss Oliver
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  #25  
Alt 11.12.2016, 22:18
Grobi-413 Grobi-413 ist offline
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Lass einfach noch mal lesen wie die deutsche Bürokratie unterstützen konnte, bin gespannt. Danke schon mal
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