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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer: zulässiges Gesamtgewicht erhöhen
Ich war nun zum Saisonende auf der Waage, um mal zu schauen, was Boot und Trailer wirklich wiegen.
2060 kg. OK! Und das mit allem, was ich im Urlaub so langsam auf das Boot gepackt hatte. Wenn ich alles runter nehme (Anker, Werkzeug, Schwimmwesten, Kleidung, etc.) kann ich mir vorstellen, dass ich ca 40kg weg bekomme. Wenn ich dann noch den Tank vorher komplett leer fahren würde, komme ich auf unter 2t. (200 L Sprit), Beim Wiegen war der Tank halb voll. Problem ist, dass der Trailer ein zulässiges Gesamtgewicht von 2t hat. Ich würde mir technisch gesehen, nun nicht so viel Sorgen machen, wenn ich 2010kg oder 2020kg auf einem 2t Trailer transportiere. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Beamten das bei einer Kontrolle aber ganz anders sehen würden. Gibt es eine Möglichkeit (z.B. durch Achsentausch) die zulässige Gesamtmasse des Trailers auf 2,2t oder 2,5t zu erhöhen? Oder geht das von der gesamten Konstruktion nicht? Es ist ein HEKU Trailer von 1997 Sonst muss ich mir eben angewöhnen, den Tank für den Transport immer leer zu haben. |
#2
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bis 5% Überladung wird behördlich ggf. kein großes tamtam gemacht, solange technisch alles i.o. ist.
https://www.bussgeldkatalog.de/ueberladung/
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#3
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Hallo,
nicht so einfach... da ist ein Einzelgutachten vom TÜV nötig.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#4
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Moin,
frag mal beim Hersteller ob der Rahmen für ein höheres Gewicht zulässig ist. Neben anderen Achsen benötigst du dann noch eine andere Auflaufeinrichtung und ggfs. Andere Reifen (Traglast). Zu den 2t zul. Ges. Gew. Kannst du noch die Stützlast deines Autos hinzurechnen. Daher würde ich mir bei 2060kg keine Sorgen machen. Mit vollem Tank längere Strecken fahren, würde ich sowieso nicht. Die Kostenfrage gibts natürlich auch noch. Für eine neue Achse, Auflaufeinrichtung, ggfs Reifen, Tüv Abnahme und Änderung der Papiere bist du bestimmt 1500€ los wenn du nicht selbst umbaust. Vielleicht solltest du daher vielleicht auch drüber nachdenken direkt einen neuen (gebrauchten) 2,2t Trailer zu kaufen. Gruß Jan Gesendet von meinem SM-G973F mit Tapatalk |
#5
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Nen leeren Tank wirst nicht immer sicherstellen können.
Du tankst voll, das Wetter schlägt um und Du kannst nicht mehr wirklich viel fahren bis der Urlaub aus ist. Stützlast hast ja auch noch, die wird vom Trailer abgezogen und dem Auto zugerechnet. Jetzt kannst noch die Eintragungen der Achsen ändern lassen fals nicht schon so eingngetragen. Achse 1 = Stützlast der Auflaufeinrichtung Achse 2 = das zulässige Gesamtgewicht das jetzt eingetragen ist. Denn auch abgehängt geht die Stützlast wieder zurück zum Trailer und der darf auch ohne Zugfahrzeug nicht überladen sein. Was sagen Deine Aufkleber an den Achsen für ein Gewicht aus? |
#6
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Ein Umbau des Anhängers macht keinen Sinn.
Mit größeren Achsen allein ist es nicht getan. Die Auflaufeinrichtung und die Zugdeichsel müssen auch für mehr Gewicht zugelassen sein. Diese zulässigen Gewichte sollten eigentlch auf den Typenschildern stehen. Ich gehe mal davon aus, dass die 2060 kg gewogen wurden, als der Anhänger vom Zugfahrzeug abgekuppelt war! Angekuppelt käme noch die Stützlast dazu! Alle Waagen haben einen "D-Wert", meistens 10 oder 20 kg, selten bei einigen sehr großen Waagen auch sogar 50kg. Im ungünstigsten Fall würde dein Anhänger bei D-20 also sogar 2070kg wiegen, oder eben im günstigeren Fall nur 2050kg. Bei einer Kontrolle wird für den ersten Überblick meistens erst mal angekuppelt gewogen. Das sind dann schon mal 50 bis max 100kg weniger als das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Bei einer Kontrolle wird es bei Anh bis 2000kg erst bei mehr als 5% Überschreitung, bei Anh über 2000kg aber schon ab 2% kostenpflichtig. Außerdem wird bei der Kontrolle von dem angezeigten Wert einmal der D-Wert abgezogen. Dein Anhänger in dem beschriebenen Zustand dürfte deshalb vorwerfbar unter 5% Überschreitung bleiben (außer der Tank ist ganz voll), was also keine Verwarnung bedeutet.
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!? |
#7
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Das war mal ein 2800Kg Trailer, jetzt 3100Kg
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#8
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Moin!
Ich würde empfehlen erst einmal die Plaketten an den Achsen zu suchen um dort die echte Achslast festzustellen. Vielleicht haben die Achsen ja ab Werk etwas Reserve drin. Dann wäre nur eine Bescheinigung des Herstellers nötig um beim TÜV die Papiere umschlüsseln zu lassen. Sonst wurde ja schon gesagt, das ein Umbau der Achsen und Co wirtschaftlich in der Regel keinen Sinn ergibt.
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Gruß Ingo |
#9
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kleine Erhöhung ohne großen Aufwand möglich, siehe Beitrag von nene.
Wenn die Auflaufeinrichtung und die Deichsel bis min 2100kg zugelassen sind, kann das zulässige Gesamtgewicht des Anh trotz 2000kg bei der Tandemachse auf insgesamt 2100kg erhöht werden - 2000kg Achslast plus 100kg Stützlast = 2100kg zul Gesamtgewicht des Anh. Dadurch wird der Anh aber auch bei den Steuern teurer
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!? |
#10
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????? Bin verwirrt ?????
Anhänger für Sportzwecke |
#11
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Vielen lieben Dank für die vielen hilfreichen Beiträge.
Das mit der Stützlast hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm und spielt mir ja damit in die Karten. Dann noch die bis zu 5% Überlast, die nicht geahndet würden, hilft dazu. Also 2060kg - 75kg Stützlast - <100kg (5%). Damit bin ich auf der sicheren Seite. Vorallem aber kann ich mir gut angewöhnen, Anker und andere schwere Teile eben im Zugfahrzeug zu transportieren. Die Waage hat eine Genauigkeit von +-20kg laut Mitarbeiter. Die Auflaufbremse ist Typ AK 20 03 (habe ich per gopogle nicht gefunden) und auf dem Typenschild steht "zulässig von 1300kg bis 2000kg". Die Achse ist von Nieper Typ GFA 1000, mit Angabe "Achsdruck 1000kg". Also Achse und Auflaufbremse sind grenzwertig, genau für die 2t zugelassen. Aber es gelten ja die obigen Aussagen, womit ich mich genug abgesichert fühle. DANKE Anhänger ist für das Spoortboot zugelassen, also mit grünem Kennzeichen Trailer wurde ohne Zugfahrzeug gewogen, also abgekuppelt Geändert von simon_hh (18.10.2020 um 13:00 Uhr) |
#12
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Denk nicht über die Tricksereien mit der Stützlast nach. Die darfst du nur an einer Stelle anwenden, nämlich bei der Frage, die zulässige Anhängelast deines Autos ausreichend ist, um dein Boot zu ziehen.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#13
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Noch als Zusatz auf dem Typenschild des Trailers steht zul. Stützlast 75kg und zul. Gesamtmasse Achse hinten 2000kg.
Das ist alles relativ grenzwertig, aber immerhin nicht so schlimm, wie ich anfänglich vermutete. In meinem Vorstellungsthread hatte ich eher die Rückmeldung, mein Boot würde mit dem Trailer so Richtung 2,3t oder 2,4t gehen. Also fasse ich da nun nichts am Trailer an und achte darauf, dass ich keine schweren Sachen an Board habe. Natürlich wäre es anders herum viel schöner: Sack und Pack an Board zu werfen, um nicht so viel im Auto zu haben, aber das ist dann so. Für ein Mal im Jahr 80km an die Ostsee und sonst 5km aus der Elbe zum Landplatz lohnt der Invest einfach nicht, dann fahre ich eben mit Karre bis oben hin beladen und leerem Boot. |
#14
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Langsam reiten Simon.
Dein Hänger darf 2000Kg wiegen und kein Kg mehr. Die Stützlast geht nur aufs Auto wenn angekuppelt ist. Bei ner Kontrolle kann aber verlangt werden das Du abkuppelst. Du braucht das Typenschild so wie auf dem Bild von mir. Erste Achse = die Stützlast Zweite/hintere Achse = die 2000Kg Macht dann zumindest schon mal 2075Kg zulässiges Gesamtgewicht. Zulässige Stützlast bedeutet nur das ist das Gewicht das max. auf der Auflaufeinrichtung sein darf. Das prüfen die dann mit der Stützlastwaage auf exakt der Höhe Deines Kugelkopfes. Und nicht geahndet, bedeutet nicht Du darfst. Wenn die Versicherung ins Spiel kommt gibt's vermutlich keine 2-5%, Die wird sicher versuchen nicht zahlen zu müssen. Fahr zum TÜV und lass die Stützlast als erste Achse eintragen. Hast ja wohl ein Stützrad (erste Achse) |
#15
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Zitat:
1. Kommt es auf die Art der wiegung an... es gibt auch Waagen mit weniger toleranz 2. Ist nach Abzug der wiegetoleranz noch Übergewicht darf dich kein Beamter weiterfahren lassen bevor das Gewicht nicht stimmt. Bei einem Unfall wäre er mithaftbar... Wer sich also auf die Toleranzen verlässt.. kann auch mal Pech haben... Wichtig ist auch immer das gesamtzuggewicht im Auge zu haben...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#16
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zur Stützlast gibt es hier verschiedene Aussagen, oder ich verstehe das nur verkehrt!?
Simons Anhänger darf abgekuppelt, also incl. der Stützlast, max 2000kg auf die Waage bringen! Und wie Volker schreibt, das zulässige Zuggesamtgewicht beachten! Das ist nicht zul Anh Gewicht plus zul Pkw Gewicht, sondern wird meistens um einige hundert kg reduziert. Der Anhänger kann auch nicht aufgelastet werden, da die Auflaufeinrichtung nur für 2000kg zugelassen ist. Die 5% "Toleranz" gelten offiziell auch nur für das Verwarnungsgeld bzw. die Ordnungswidrigkeitenanzeige. Damit darf der Anh natürlich nicht offiziell 2100kg wiegen. Ein Verbot der Weiterfahrt gab es zumindest bis vor ein paar Jahren erst ab einer Überladung von mehr als 10%. Bei einer Überladung bis max 5%, also 2100kg Gesamtgewicht des Anh, würde ich mir absolut keine Sorgen machen. Die höhere Kraftfahrzeugsteuer (heißt tatsächlich so, obwohl ein Anh ja gar kein Kraftfahrzeug sein kann) gilt natürlich auch nur für allgemein zugelassene Anhänger, nicht für Sportanhänger.
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!? Geändert von Allegria (18.10.2020 um 16:42 Uhr) |
#17
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Berthold,
der Trailer kann um die 75Kg Anhängelast erhöht werden. Wenn man es so macht wie ich geschrieben hab. |
#18
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Zitat:
Die allgemeine Gefährdungshaftung (20% rechtlich angewendet) fährt übrigens auch immer bei jedem Verkehrsteilnehmer mit, der sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, das Thema Versicherung klammere ich jedoch mal auch hierbei ganz bewusst aus, da ein sehr spezielles und individuelles Thema, was einzelfall betrachtet diverse Facetten hat. Sicher gibt es in der Praxis immer den Ermessensspielraum, der jedoch im gemäßigten Rahmen und situationsbedingt normal gewährt wird, wenn man nicht ne "zu große Klappe" hat...so auch meine eigenen Erfahrungen mit Beamten, die aus persönlichen Gesprächen resultieren.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#19
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Zitat:
Achslast + Stützlast = zulässiges gesammtgewicht Imb angekuppelten Zustand wird nur die achslast gemessen... EDIT: die autokorrektur hat mir einen dreher reingemacht... Bertholds beitrag #20 hat recht..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (19.10.2020 um 10:14 Uhr) |
#20
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Zitat:
Zitat:
halb richtig - tatsächliche Achslast + tatsächliche Stützlast = tatsächliches Gesamtgewicht. - zulässige Achslast + zulässige Stützlast sind fast immer mehr als das zulässige Gesamtgewicht. Beispiel Simons Anh: zul. Achslast 2000kg, zul. Stützlast 75 kg, trotzdem 2000kg zul. Gesamtgewicht des Anh. Nein. Im abgekuppelten Zustand werden die Achslast und die Stützlast gemessen. Das Stützrad steht auch auf der Waage. Wenn nur die Achslast ohne Stützlast gemessen wird, betrifft das die zulässige Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs (und natürlich auch die zul. Achslast des Anh).
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!? |
#21
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@Berthold
Das ist jetzt nicht ganz richtig. Ziehend und stehend ist hier zu unterscheiden. Der Trailer kann um die 75Kg erhöht werden. Im abgekoppeltem Zustand zieht die Auflaufeinrichtung nicht, ergo die 2000Kg sind irrelevant. Die Gewichtsangabe von 2000Kg bezieht sich rein auf das Ziehen. Achse 1 = 75Kg Achse 2/hinten = 2000Kg Beim Ziehen werden diese 75Kg aber zum Zugfahrzeug gerechnet, ergo der Trailer darf Achse 2 wiegen = 2000Kg Hier ist Achse 1 aus dem Spiel und die Auflaufeinrichtung zieht nur Achse 2/hinten, nämlich 2000Kg. Da im abgekopeltem Zustand die Achslasten gemessen werden sind die 2075Kg zulässig. Im angekopeltem Zustand wiegt der Trailer 2000Kg, also wieder zulässig. Achse 1 ist ja nicht in Betrieb und das Gewicht (75Kg) zählt zum Zugfahrzeug. Ist etwas verzwickt aber ein legaler Beschiss. Im Prinzip darf der Trailer so oder so nie mehr als 2075Kg wiegen, mit der Eintragung Achse 1 schaffst nur das er ohne Zugfahrzeug auch 2075Kg wiegen darf. Das ist halt das entscheidende wenn man abkuppeln darf/muss und es eng ist. Geändert von nene (18.10.2020 um 23:43 Uhr) |
#22
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Bitte nicht schon wieder...
Das Thema mit Stützlast, Achslast und ZZG ist doch schon 1000 mal im BF durchgekaut worden. Die Stützlast geht in das Zugfahrzeug ein. Es gibt Schreiben vom KBA, das die Stützlast in das Zugfahrzeug gesht Siehe EG RL 92/21/EWG; 97/27/EWG; 3 Erläuterung der STVZO zu §42. Einfach mal die Suche nutzen.
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#23
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Muss wohl mal wieder sein...
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#24
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Ich bleibe bei meiner Rechtsauffassung (#20) und werde mich hier in diesem Thema nicht mehr weiter äußern.
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!? |
#25
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Die Stützlast einfach zu addieren geht natürlich nicht, wenn der Rahmen nur 2000kg darf, ist ja eigentlich logisch.
Bei dieser Sigmar Diskussion damals ging es ja um einen Trailer mit 3650kg zulässiger Gesamtmasse und ein Fahrzeug mit 3,5t Hängerkupplung. Da passte es auch, wenn das Auto 150kg Stützlast darf. Etwas kleiner runtergebrochen, ein PKW mit zulässiger Anhängelast von 1900kg und 100kg zulässiger Stützlast darf völlig legal einen ausgereizten 2000kg Hänger ziehen. (vorrausgesetzt, alles andere stimmt). Aber einen 2000kg Hänger mit 2100kg zu beladen ist nie legal, egal wieviele Achsen er hat. Anders sieht es aus bei einer 2000kg Achse, einem 100kg Stützrad und einem zulässigem Gesamtgewicht von 2100kg. Dann macht die Eintragung der Achsen Sinn.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
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