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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gesamtgewicht Trailer zu vernachlässigen
Hallo zusammen,
ich bin Besitzer eines neuen größerem Bootes und muss mich nun zwangsläufig mit dem Thema Trailer/ Gesamtgewicht beschäftigen. Ich versuche hier mal meinen Kenntnisstand zusammenzufassen und die Aussagen diverser Anhänger Hersteller und Werften darzustellen. (ohne diese Firmen zu nennen). Ich weiß, dazu gibt es viele Threads welche ich auch ausgiebig studiert habe. Leider bekomme ich die enden trotzdem nicht ganz zusammen weshalb ich mir erlaubt habe einen neuen Thread zu eröffnen. Mein neues Boot wird mit ALU Trailer (gerechnt mit 550kg) wohl ca. 3,65 t Gesamtgewicht (Achslast + Stützlast->,abgekoppelt) betragen. Diverse namhafte Hersteller von Trailern sowie Werften haben mir gesagt, dass die Stützlast (in meinem Fall max. 140kg) von der Anhängelast des Fahrzeuges abgezogen werden kann. (Stichwort "neues" EU Recht ausgiebig auch hier diskutiert im Sigma Ultrlight Thread). Würde Bedeuten das die Anhängelast meines Fahrzeuges lediglich mit 10kg überladen wäre?! -> Check, dass hätte ich dann hoffentlich verstanden und wäre im gelben Bereich ABER: Der Trailer selber wäre dann ja m.E. trotzdem überladen (Achslast zwar Eingehalten aber Gesamtgewicht > 3,5T). Da der Sigma Ultralight Trailer für mich neben dem Preis einen weiteren Nachteil hat (jährlicher TüV) habe ich mich entschieden andere Trailer Hersteller zu kontaktieren. ALLE haben mir gesagt, dass dies nicht relevant sein da Trailer im Moment der Fahrt ja zwangsläufig angekoppelt ist. Was geht mir im Kopf vor: Engelchen: Die Aussagen sind bestimmt korrekt sonst würden diese ja auch einfach einen 3650kg Trailer ins Programm nehmen Teufelchen: Die Hersteller bekommen es (aus welchem Grund auch immer) nicht hin und und wollen mir nur ihren Trailer/ das Boot andrehen bzw. den Sigma schlecht reden. Auf wen soll ich hören? Engelchen oder Teufelchen? Ich freue mich auf eure Rückmeldungen. |
#2
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Hi?
Hängt an den max. 3,5t zul. Anhängergewicht mit Kugelkopf-Kupplung. Stützlast hin- oder her. Das ist dann auch "Kleinkram". Persönlich würde ich das nicht ausreizen. Wäre mir von der Fahrstabilität und bei einer evtl. Kontrolle zu heikel. Evtl. bliebe man dann auf behördliche Anordnung im Nirgendwo stehen. Ist nur meine Meinung, andere gerne. |
#3
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Alle Anhänger über 3500 Kg zulässiges Gesamtgewicht müssen jährlich zum Tüv. Die 10 Kg Überladung kannst du vernachlässigen. Problematisch wird es erst wenn du 2% des zulässigen Gesamtgewichts überladen hast, also ab etwa 70 Kg.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#4
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wenn ich dich richtig verstanden habe, wärest du im schlimmsten Fall mit 5% überladen. Wenn es dann dabei bliebe, dürfte das wohl nicht das Schlimmste auf der Welt sein...
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#5
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Welches neue EU Gesetz besagt denn das man die Stützlast noch auf das zulässige Gesamtgewicht dazu addieren darf? Das kannte ich bis jetzt noch nicht.
Normalerweise ist bei 3,5 t Ende Gelände. Ich habe mich damit beschäftigt, da wir ein max mögliches trailerbares Boot gesucht haben. Gefunden haben wir dann die Regal 26 Express mit ca 2,8 t + Trailer + etwas Kleinkram und Flüssigkeiten sind wir dann bei 3,5. Dazu musste ich noch einen Hilux bestellen mit max 3,5t Anhängelast. Würde ich mehr ziehen dürfen, dann hätte sich die Suche nach dem Boot einfacher gestaltet. Aber Ein Zugfahrzeug mit mehr als 3,5t Anhängelast ist mir nicht bekannt. Unimog oder LKW vieleicht.
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Gruß Gerd |
#6
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Danke für eure Rückmeldungen.
Da ich je nach Aussstattung, Füllstand der Flüssigkeiten auch höher Überladen sein könnte würde ich den Sachverhalt gerne verstehen. Ich versuche die Frage nochmal präziser zu stellen: Ist die Aussage, dass solange sich ein Trailer am Fahrzeug befinden das Gesamtgewicht auch nur so (ohne Stützlast) ermittel werden darf korrekt ? Würde bedeuteten, das mein Trailer nur im Falle eines freistehen (ausgekuppelt) überladen wäre ? Wenn ja, würde ich mir nur einen Trailer mit 3,5 t kaufen und den jährlichen TÜV sparen. |
#7
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Hallo Artur,
ich hoffe Du legst das tatsächliche Gewicht des Bootes zu Grunde. Die Gewichte der Hersteller sind meist nicht korrekt...
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#8
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Mich würde mal den Zugfahrzeug interessieren. Doge RAM mit US Zulassung wirds doch wohl nicht sein?
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Gruß Gerd |
#9
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ja, ist das tatsächlich gewogene Gewicht am Kran... (300kg mehr als vom Hersteller angegeben)
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#10
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Zitat:
Ich verstehen den §42 so, dass das zulässige Gesamtgewicht + Stützlast 3,5t nicht überschreiten darf.
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Gruß Gerd |
#11
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ist doch egal wie viel dein Boot mit Trailer abgestellt wiegt, solange es beim Transport stimmt ist doch alles gut.
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Gruß Olli |
#12
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Wenn die Aussagen, dass Gesamtgewicht nur angekuppelt gemessen darf stimmen, wäre mir das tatsächlich egal Ja.
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#13
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ja wird es, aber dein Gesamtgewicht muss natürlich auch passen.
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Gruß Olli |
#14
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sorry aber das versteh ich nicht. Würde bedeuten es muss doch ein 3650kg trailer sein weil ein 3500kg nicht ausreicht?
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#15
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am besten auch mal dein Fahrzeuge wiegen lassen.
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Gruß Olli |
#16
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Zul. zug. Gew. PKW + Trailer.
Bei mir liegt das Gesamtgewicht zum ziehen bei 6449 Kg
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Gruß Olli |
#17
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Einfach mal durch den Faden lesen
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Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist. Für Dein Umfeld aber ist es hart. Genauso ist es wenn Du doof bist.
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#18
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Zitat:
Hier mal eine Auswahl
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#19
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hier auch noch interessant:
https://www.boote-forum.de/showthrea...=196264&page=2 man kann es wohl drehen wie man will, ganz billig wird es nicht werden, weil Boot sowieso teuer, Auto muss auch teuer, Trailer auch... |
#20
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Zitat:
@ Kurz: du hattet ja gleiches verlinkt... Dort entnehme ich in einem der letzten Beitrage: Das nicht nur Anhängelast vom Fahrzeug sondern auch Gesamtgewicht des Anhängers nur im angekoppelten zustand gemessen werden. (Ausnahme Trailer steht abgekoppelt am Straßenrand) Ist dies korrekt verstanden? Irgendwie scheint es zu "einfach" zu sein.
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#21
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Wenn der Trailer abgehängt 3650 Kg wiegt und der lediglich für 3500 KG zugelassen ist Bist du 150kg drüber Deshalb gibt es ja die Trailer mit 3650kg oder meinst du die machen das zum Spaß.
Ich hab zwei Sigma Ultra Light gehabt und das Thema ist hier lange diskutiert worden und auch leider nicht von allen verstanden worden. Klari st das du bei dem Gewicht mit einem Geländewagen meist grenzwertig unterwegs bist. Das Gespanngewicht ist der nächste Knackpunkt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#22
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Es kommt auch darauf an, wohin Du trailern möchtest. In manchen europ. Ländern werden 5% Überladung akzeptiert bzw. nur mit geringfügigen Geldbußen belegt, in anderen gibts Null Toleranz. In D (afaik nach dem alten Bußgeldkatalog) bei 5% 1 Punkt.
Du mußt halt schauen, was aus dem Schiff raus und ins Zugfahrzeug kann. Wenns kritisch wird, müssen die Tanks natürlich leer bleiben zum Transport z.B. Dann kann man noch Einiges an Gewicht sparen, wenn man die Versorgerbatterien von Blei auf LiFePo4 umstellt (fast doppelte Kapazität bei 1/2 - 3/4 Gewichtseinsparung, gerechnet ist der Ersatz von 12V400Ah AGM (100kg) Versorgerbatterie auf 12V 200Ah LiFePo4 (25kg), das Gewicht des Schiffes ist nicht in Stein gemeißelt. Das Abziehen der zulässigen Stützlast (bei Einhaltung des zulässigen Gesamtzuggewichtes) ist nicht hilfreich: Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden. Geändert von zooom (31.10.2021 um 22:23 Uhr) |
#23
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Ich versteh es langsam nicht das man zu einer konkreten Frage keine konkrete Antwort bekommen. Das ist kein Vorwurf an das Forum bzw. An die User. Lediglich die Feststellung zu dem Sachverhalt.
Ich Versuch es nochmal: Die Anhänger Hersteller (außer Sigma) behaupten ein 3,5t Anhänger darf während des Fahrens mit 3,5t + stützlast betrieben werden. Ist das korrekt? Wenn nicht wäre das ein riesiger Wettbewerbsnachteil. Ich kann mir nur schwer vorstellen das Sigma da was besonders gut macht. |
#24
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Ist es nicht konkret genug, den einschlägigen Paragraphen aus der StVZO zu zitieren, oder glaubst Du, Sigma macht seine eigenen Vorschriften?
Wenn die was Anderes erzählen, ist das die beliebte Geschichte vom toten Pferd. In § 42 StVZO steht geschrieben: Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen Man kann natürlich auch so lange fragen, bis man die genehme Antwort bekommt, ob die dann stimmt, steht auf einem anderen Blatt. Ich weiß nicht, was Deine diesbezügliche Kritik am Forum soll. Geändert von zooom (31.10.2021 um 20:56 Uhr) |
#25
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Zitat:
@ Arthur - Der Anhänger muss auf 3650kg zugelassen sein sonst ist nicht legal.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Geändert von Stephan123 (31.10.2021 um 21:08 Uhr)
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