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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo
ich will vl. ein Boot incl Trailer in Belgien kaufen. Das Boot macht mir da kaum Sorgen, die nötigen Unterlagen sind ja nur CE und Versteuerungsnachweis. Wegen dem Trailer kenne ich das Vorgehen nicht. Ist der in Belgien überhaupt zulassungspflichtig und müsste dann dort stillgelegt werden - oder verhält es sich ganz anders? Zum Abholen würde ich ein rotes Kennzeichen verwenden, aber dann... Wäre super, hier ein paar Tips zu kriegen.
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Liebe Grüße Tom ----------------------------------------------------------------------------------------------- Im Leben gehts oft nicht um "besser" sondern einfach nur um "anders" ![]() |
#2
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Du Musst darauf achten , dass der Trailer COC Papiere hat, sonst kannst Du ihn in Germanien nicht zulassen.
Ansonsten Finger weg.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus ![]() |
#3
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![]() Zitat:
da kann ich nur zustimmmen. Ansonsten müsstest Du eine Vollabnahme mache. Das kostet ca 150,00 Euro. Ich habe mir erst ein Gesprann in den Niederlanden gekauft. Dort habe ich dann ohne Probleme ein Überführungskennzeichen bekommen. Bei der roten Nummer mußt du vorsichtig sein. Das ist nicht mehr so wie es schon einmal war. Diese nur bei einem Autohändler oder einer Werkstatt aus zu leihen geht normalerweise auch nicht mehr so einfach. Wir hatten eine rote Nummer und haben Sie einem Bekannten ausgeliehen. Dieser kam in eine Kontrolle....... Gruß Jörg |
#4
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Wenn du das offiziell machen willst brauchst du ein EU Überführungskennzeichen.
Der Trailer ist bei den zuständigen Prüfungsstellen gelistet. Du brauchst nur die Belgischen Papiere, COC ist hilfreich aber es geht auch so . Kaufvertrag ist auch angesagt damit du glaubhaft machen kannst das du ihn gekauft hast. Damit bekommst du in DE die neue Abnahme und kannst ihn danach zulassen. Beim TÜV(Dekra) darauf aufmerksam machen das es ein Sportgeräte Träger ist! Habe mein Boot mit Trailer auch in Belgien geholt. Bei mir war es aber nicht offiziell ![]()
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand ![]() Geändert von Plattner (02.02.2016 um 13:53 Uhr) |
#5
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Hallole,
das sind mehrere Fragen in einer. Scheixx oder Aufwand ist das aber keineswegs. 1. Kennzeichen/Versicherung: Hier gibts nur Ausfuhrbestimmungen. D.h. es gelten die belgischen Bestimmungen, die du dort leicht erfragen oder der Verkäufer Dir nennen kann. Vermutlich kannst Du den Wagen einfach angemeldet rausfahren. 2. Versicherung/Zulassung: na einfach mit Deiner Versicherung klären bzw. zur Zulassungsstelle 3. TÜV/Betriebserlaubnis: Wenn keine EU konforme Typenbeschreibung vorliegt (COC) dann kann man die oft vom Hersteller des Trailers bekommen. Ansonsten muss ein Vollgutachten §21 erfolgen. Der Preis dafür ist je nach TÜV STelle durchaus unterschiedlich, kann man vorher erfragen. Dabei ist es extrem hilfreich, wenn man die Bauteile (Achse, Bremse, Zugmaul...) auflistet mit Hersteller, Leistungsdaten, ID-Nr. 4. Eigentumsnachweis: ordentlichen Kaufvertrag für den Trailer, in dem auch die ID eingetragen wird. hope this helps...
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#6
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Ich hatte auch vor ein Boot mit Trailer in Belgien zu kaufen (beides Bj. 2007!). Der Trailer hatte keine COC, der Hersteller in Belgien konnte angeblich auch dafür keine mehr ausstellen!?! Beim Straßenverkehrsamt hier in Deutschland bekam ich die Auskunft, dass der Trailer in Belgien abgemeldet werden muss, und mit einem belgisches Überführungskennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) überführt werden kann (ein deutsches Kennzeichen geht nicht mehr!). Alternativ alles auf einen LKW.
Alls dann auch noch Probleme mit der nachträglichen 100 km/h Zulassung in Deutschland auftauchten (die Achsen hatten keine Befestigungspunkte für die Stoßdämpfer, nachträgliches Anschweißen ist wohl möglich, aber auch bedenklich) habe ich - auch aus einigen anderen Gründen mit dem Boot - dann davon Abstand genommen.
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Viele Grüße ![]() Michael |
#7
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![]() Zitat:
Alles in allem machbar und günstiger als ein neuer Trailer. Zudem dienen ja sämtliche "Nachbesserungen" meiner Sicherheit und daher war es für mich in Ordnung. 100 km/h Zulassung habe ich allerdings nicht. Brauche ich auch nicht. Gruß Chris |
#8
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Hallo Leute...
..und Danke für die zahlreichen Antworten. In meinem Fall gibt es COC Papiere für Boot und Trailer und der Trailer ist in Belgien gesondert versichert (es gibt dort wohl 2 Möglichkeiten: Mit dem Zugfahrzeug oder gesondert) Ich hab jetzt überall rumtelefoniert und bin bei folgendem Stand: Zum Transport nach Deutschland (Überführung) selbstverständlich alle Papiere mitführen (Kaufvertrag, COC, etc.) - Gem. ADAC: Das Autokennzeichen (!) an den Trailer schrauben (nat. eine "Kopie"). -> Das kam mir nicht glaubwürdig vor und ich sollte es noch schriftlich per Email kriegen - ist aber bisher nix gekommen... Zudem PKW-Versicherung über den Transport informieren bzw. klären, ob die Versicherung einverstanden ist. -> Hab dort angerufen und bin auf Unverständnis gestossen, keiner konnte etwas dazu sagen - "Machen Sie einfach". - Gem. Polizeidienststelle: Transport mit dem noch in Belgien zugelassenen (und versicherten) Trailer unproblematisch, auch bei den belgischen Kollegen. Häufiger Fehlglaube: Verwendung eines "roten Kennzeichens" (hätte ich vom befreundeten KFZ-Unternehmen bekommen) nicht möglich! Selbst in Deutschland dürfte nur ein leerer Trailer damit überführt werden, das Kennzeichen darf nämlich nicht zu Transportzwecken dienen. Fazit: Ich werde also wohl am Besten mit dem belgischen Kennzeichen heimfahren und dieses dann dem Verkäufer zur Stillegung per Post zurücksenden. Der bekommt dann eine Abmeldebestätigung und sendet sie mir für die Anmeldung in Deutschland.
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#9
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Hallole,
passt zu dem Stand, den ich auch habe. Abmeldebestätigung habe ich keine gebraucht, erschien mir auch logisch. Nur den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag habe ich noch festgehalten, dass der Verkäufer sich zur Abmeldung verpflichtet (und der Käufer zur Anmeldung). Viel Erfolg,
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#10
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Hi again
der Trailer ist inzwischen zugelassen - gem §21 Vollabnahme. Ein COC Papier gabs doch nicht - jedenfalls keins, das anerkannt worden wäre. Hintergrund: Es war wohl einer der ersten Trailer, die von Kalf hergestellt wurden, da stand ausser einem Aufkleber auch nirgendes "Kalf" auf Typenschild oder in den Papieren. Ich hab also vorher von den Herstellern für Achsen, Auflaufbremse, Kupplung usw alle Papiere besorgt incl. Bescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes. Mit ein bischen geschicktem googeln ging das fast alles online. Außerdem war Kalf trotz fehlendem COC sehr behilflich und hat alles bescheinigt, was ich noch brauchte. Hab mich dann auch mit Schoki bedankt ![]() Der TÜV Prüfer wollte alle Papiere sehen, hat sie aber dann tatsächlich nachgerechnet (!) - selbst die vom KBA. Einen Mangel gab es zudem - es waren nicht über die gesamte Länge alle 3 m gelbe Lichter dran. Am Ende des Trailers - vor der ausziehbaren Lichterleiste - klebte ein rotes Katzenauge. Das geht gem. deutschen Bestimmungen gar nicht (Grundsatz: rot und weiss hinten und vorne, gelb an der Seite). Eine gelb strahlende Funzel musste also dort noch hin. Blöd, weil der Teil schonmal Wasser abkriegt beim Slippen - aber wohl nicht zu ändern. Nach 150,- Kasse und 2 Stunden (!) rechnen und messen hatte ich dann das Gutachten in der Hand und konnte damit problemlos zulassen. Wie Horstj schon schreibt, braucht es dazu keine Abmeldebescheinigung, vielmehr zieht die deutsche Zulassungsstelle die belgischen Papiere ein. Da der Belgier für die Abmeldung dort nach eigener Aussage nur das Schild brauchte, war das kein Problem. Selbst wenn, er könnte sie nach 6 Wochen entwertet hier anfordern. Da ich das belgische Schild ja noch bis zuletzt hatte, war auch die Rumgurkerei zum TÜV kein Thema. Also - falls es mal noch jemand wissen will - stehts jetzt da ![]() Hope it helps.
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