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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Auf Grund eines Unfalls mit tödlichem Ausgang am Wörthersee im Juni d.J. erhebt die Staatanwaltschaft zusätzlich zum Skipper nun auch Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung gegen den an Bord befindlichen Vertreter des Eigentümers: https://kurier.at/chronik/oesterreic...gt/296.935.660
Ob das Gericht einen Schuldspruch verhängt, bleibt abzuwarten. Aber damit hätten wohl einige in seiner Position nicht gerechnet.
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Cheers, Ingo |
#2
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Angeklagt sind ja wohl der Steuermann und der Skipper (Vertreter des Eigentümers). Das ist doch nicht ungewöhnlich.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#3
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Der andere hat dagegen nichts unternommen + Verantwortung als Schiffsführer. (Alles vorbehaltlich der gerichtlichen Aufklärung der Umstände)
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Liebe Grüße Mattze |
#4
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Sehe ich auch so, der Vertreter des Bootseigners hat den alkoholisierten ehemaligen kaufmännischen Direktor des ORF ja steuern lassen wodurch es zum Tod des Kremser Baumeisters gekommen ist.
Ich bin ja gespannt wie es hier weitergeht. Die Namen werden vertuscht, vom Innenminister gab es anscheinend Weisungen, das stinkt alles gewaltig. Kein Wunder wenn die Politik im Spiel ist. |
#5
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Die Frage wäre dann aber, ob dieser Eigentümervertreter denn tatsächlich auch Skipper war. Bislang lese ich überall nur, dass der Steuermann einen Bootführerschein hatte.
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Cheers, Ingo
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#6
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Gibt jedenfalls ein paar Ungereimtheiten: https://www.news.at/a/endgutachten-b...hersee-8337155
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Cheers, Ingo
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#7
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Steht so in den Presseberichten.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#8
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Wobei man die Tötung durch Unterlassen erst mal sauber begründen muss als Staatsanwalt. Gruß Chris
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#9
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Namen werden bei Medienberichten nur genannt, wenn es um ein höheres Gut als den Schutz der Person gibt, also zB jemand ist auf der Flucht, oder es besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse etc. Du wirst auch nicht bei anderen Unfällen den Namen der Beteiligten so einfach finden und wenn du ihn wirklich finden willst, ist es nicht wahnsinnig schwer ihn zu er-googeln. Und es geht NICHT um unterlassene Hilfeleistung, sondern um fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge unter besonders gefährlichen Umständen. Grüße Sandman |
#10
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Unabhängig von den tatsächlichen Begebenheiten in diesem Fall hier: mal angenommen, so ein "Eigentümervertreter" hätte keinen Schein - er wäre sozusagen nur als Vetrauensmann an Bord. Der Steuermann aber hat einen Schein. Was dann? Dann wäre doch letzterer auch als Bootsführer zu sehen.
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Cheers, Ingo |
#11
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Aha... gerade gefunden: https://www.news.at/a/fakten-bootsfahrt-tod-8200345
Zitat: "Von der Anlegestelle steigen sie auf ein Wasserskiboot, das sie samt Skipper gechartert haben. Der Skipper dreht den Zündschlüssel, der Motor brummt und hebt das Schnellboot über das Wasser." Also nix mit nur "Eigentümervertreter". Dann wundert die Klage natürlich nicht mehr ![]()
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Cheers, Ingo |
#12
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Es gibt genug Beispiele mit Todesfolge wo in den Medien zumindest der Vorname und abgekürzte Nachname in den Medien veröffentlicht wird. Aber um das geht es mir gar nicht, die Namen findet man heraus wie du richtig schreibst. Meines Erachtens läuft das hier ganz anders als wenn dies einem "Normalbürger" passiert wäre. Politik und Wirtschaft beinflussen hier den Ablauf, aber kann jeder sehen wie er will. Deinen letzten Absatz verstehe ich sowieso nicht, keine Ahnung wen du damit ansprichst. |
#13
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Der 20j. Sohn einer alleinerziehenden Bekannten kam diesen Sommer in Krk in einer Bootsschraube ums Leben. Erst ließ man verlauten, es sei eine unglückliche Verkettung der Umstände ursächlich. Nachdem ich dies aufgrund meiner 35j. Fahrpraxis von Anfang an bezweifelt hatte, stellte sich heraus, dass die Beteiligten sturzbetrunken waren ... Persönlich lehne ich Alkohol sowieso grundsätzlich ab, und habe trotzdem viel Spaß ohne Reue.
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#14
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Ich habe nichts gegen Alkohol - wenn ich nicht mehr Auto oder Boot fahren will sag ich nicht nein.
Aber auf einem Boot haben Besoffene nichts verloren. Als Gäste nicht und als verantwortlicher Slipper erst recht nicht. Da kann die Strafe garnicht hoch genug ausfallen
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Gruß Martin Boot Proficiat 970 Heimathafen Merzig
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#15
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Vielleicht sollte ein Mod mal die Überschrift anpassen?
Im übrigen bin ich fast sprachlos, was die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung angeht (so die Presseberichte denn zutreffen). Da fährt jemand ein Sportboot von 1.6t mit 300 PS so, dass ein Passagier vom Boot fällt (was der Passagier bei der geplanten Fahrt auf dem Vordeck zu suchen hatte, verstehe ich übrigens auch nicht). Dann wird der Rückwärtsgang eingelegt - anscheinend mehr oder weniger mit Vollgas. Von jemandem, der den Bootsführerschein hat. Und das war jetzt grobe Fahrlässigkeit und kein (bedingter) Vorsatz? In Österreich gehen die Uhren wohl anders ... |
#16
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Aber in einem Punkt hast Du schon recht. Die Uhren gehen hier sicher anders. Manchmal zum Positiven, manchmal zum Negativen - und was diesen Fall hier angeht, wird man noch sehen, wohin sich der Zeiger neigt.
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Cheers, Ingo |
#17
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Denke mal Vorsatz läßt sich so schwer beweisen, daß lieber die grob fahrlässige Tötung genommen wurde. |
#18
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Vom Vordeck lese ich nichts, laut Gutachten soll das Opfer auf der Motorhaube gesessen sein, welche sich bei diesem Wasserskiboot (Malibu Response TXI) ja mitten im Boot befindet. Aber auch vorne im Bug sitzen wäre nicht ungewöhnlich da es ja Sitzplätze gibt.
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#19
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Das mit dem Vorsatz ist ganz schwierig. Der Steuermann müsste dann entweder Tötungsvorsatz gehabt haben oder den Tod bewusst in Kauf genommen haben um sein Ziel zu erreichen (Dolus eventualis). Man könnte das sicherlich irgendwie konstruieren, erinnert ein wenig an die Verurteilung wegen Mordes bei Raserei aber das dürfte vor Gericht nicht halten.
Wahrscheinlich war es ganz einfach. Steuermann fährt wie ne gesengte Sau, Mann fällt ins Wasser und Besoffski knallt spontan den Rückwärtsgang aus voller Fahrt rein um ihn wieder einzusammeln und bügelt noch mal drüber. Gruß Chris
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#20
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![]() Zitat:
Man muss sich aber mal das "Tatwerkzeug" vor Augen halten. Ich will den Thread hier nicht abgleiten lassen, aber solche Boote - genau wie bestimmte Sportwagen - sind mehr oder weniger waffenscheinpflichtig (will heissen: bei einem Porsche 911 muss ich vor dem Durchtreten des Gaspedals andere Überlegungen anstellen als bei einem Fiat Panda). Als Staatsanwalt hätte ich hier eine Anklage wegen Vorsatzes zumindest in Erwägung gezogen. Ob das dann hält, wird man sehen. Bin jedenfalls gespannt, wie das Gericht das sehen wird. Um es noch etwas komplizierter zu machen: Man muss sich wohl zwei Handlungen des Beschuldigten separat ansehen - das Fahrmanöver, dass zum Überbordfallen führte, und das zweite, dass den Tod verursachte. |
#21
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Bei uns gilt, wer trinkt, faehrt nicht mehr.
Das Boot muss aber am Kai liegen. Ist das Boot vor Anker, geht kein Angetrunkener an Deck und mehrere Leute bleiben und sind trocken.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#22
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![]() Zitat:
Oh ja!!!! " Länge von 6,28 Metern, einer Breite von , 37 Metern" Die Länge kommt hin, die Breite ist aber etwas über 2,2m Die Malibu Response TXI hat laut Fotos ein extrem flaches V (56cm Tiefgang) " 1.300 Kilo und 335 PS."....... "Maximalgeschwindigkeit des Bootes ermittelt: Diese betrug 67 Stundenkilometer." ![]() ![]() ![]() Das Teil müsste doch knappe 100 laufen mit der Motorisierung
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#23
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![]() Zitat:
Die wenigsten Ungereimtheiten sind sicher im Gutachten. |
#24
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Hi!
Ich glaube, der ganze Fall ist so schrecklich, dass ich die Details gar nicht alle wissen möchte. Da wird einem ganz anders. Es wird interessant, was am Ende bei rauskommt und wenn jemand am Ende tatsächlich im Knast landen sollte, dann wäre das wohl kein falsches Ergebnis. Die Sache düfte ja hinsichtlich des Schiffsführers im wesentlichen eine Frage der Strafhöhe sein. Hinsichtlich des Eigners sind die rechtlichen Eigenheiten, die zu seiner Verantwortlichkeit führen könnten, aus der Perspektive des deutschen Rechts nicht zu überschauen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#25
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@har: der letzte Absatz galt nicht dir, ich dachte das wäre offensichtlich
In Österreich gibt es keinen bedingten Vorsatz (was soll das überhaupt sein? das wäre so wie bisschen schwanger) Vorsatz war das sicher nicht, da ja keine Tötungsabsicht bestand (offensichtlich). Fahrlässigkeit ist nach StGB Paragraph 6 gegeben, dazu kommt Verletzung mit tödlichem Ausgang unter besonders gefährlichen Umständen, etc.... Irgendwelche Verschwörungen kann ich hier nicht erkennen und wenn Vornamen genannt werden in Medien, dann sind sie meist geändert. Grüße Sandman |
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