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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 08.01.2018, 09:04
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Standard TÜV-Frage: Wie lange darf man die HU

überziehen, ohne das es Folgen hat; also in Richtung Neuabnahme?

Ich meine da was von 2 Jahren im Kopf zu haben?

Neuerdings wird die HU wieder ab dem Zeitpunkt gerechnet, ab dem die Untersuchung was und nicht ab dem Zeitpunkt, ab dem die HU abfgelaufen ist?

Mögliche Knolle mal außen vor gelassen. Mir geht es nur um die HU.
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Micha


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  #2  
Alt 08.01.2018, 09:11
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Bei mein Moped hab ich 40Euronen bezahlt, war 6 Monate drüber.
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Gruß Christoph

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  #3  
Alt 08.01.2018, 09:14
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Hi,

die Neuabnahme hat mit der HU nichts zu tun, die wurde früher, (ich meine das haben die geändert) erforderlich wenn die Kiste länger als zwei Jahre abgemeldet war.

Mein Trailer war fast 10 Jahre drüber und die Kreidler stand seit 1980, die §21 brauchten beide nicht.

Die HU kommt für zwei Jahre neu ab dem Datum der Vorführung, allerdings wird sie etwas teurer wenn du, ich meine zwei Monate, drüber bist.

Ohne Gewähr!

Da steht auch was:
http://www.autobild.de/artikel/haupt...en-960034.html
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  #4  
Alt 08.01.2018, 09:25
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Ich denke, es macht einen Unterschied, ob es sich um Auto oder Hänger handelt.
Beim Trailer hatte ich krankheitsbedingt 1 Jahr überzogen.
Beim Wohni waren es 4 Jahre. Mit dem hatte ich Juni 2017 HU gemacht ohne Probleme für 2 Jahre.
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #5  
Alt 08.01.2018, 09:28
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Das mit der kompletten Neuabnahme war früher mal.
Wenn der Trailer OK ist, hin zum Tüv und du bekommst 2 Jahre.
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  #6  
Alt 08.01.2018, 09:29
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Neuabnahme gibts nicht mehr.
War mit dem SEL nach 14 Jahren beim TÜV hat 100€ gekostet incl AU.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus

Geändert von Stephan123 (08.01.2018 um 09:46 Uhr)
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  #7  
Alt 08.01.2018, 09:45
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Kann nur sagen, wie es bei KFZ ist.
Laut TÜV Rheinland:
Mehr als 2 Monate abgelaufen - 20% Zuschlag auf HU Gebühr.
2-4 M. - 15€
4-8 M. - 25€
>8 M. - 60€ + 1 Punkt
Angänger auf öffentlichen Straßen mit abgelaufenden HU kostet 40€.

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  #8  
Alt 08.01.2018, 09:48
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Kann nur sagen, wie es bei KFZ ist.
Laut TÜV Rheinland:
Mehr als 2 Monate abgelaufen - 20% Zuschlag auf HU Gebühr.
2-4 M. - 15€
4-8 M. - 25€
>8 M. - 60€ + 1 Punkt
Angänger auf öffentlichen Straßen mit abgelaufenden HU kostet 40€.

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Punkte vom TÜV???
Wie gesagt das war in NRW allerdings war das Fahrzeug abgemeldet.
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Geändert von Stephan123 (08.01.2018 um 10:23 Uhr)
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  #9  
Alt 08.01.2018, 10:13
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Punkte vom TÜV???
Wie gesagt das war in NRW allerdings war das Fahrzeug angemeldet.
Nicht vom, sondern wegen fehlendem TÜV,...wobei das HU heißt, TÜV stammt noch aus den Zeiten wo die keine Mitbewerber hatten.
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  #10  
Alt 08.01.2018, 10:14
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Punkte vom TÜV???
Wie gesagt das war in NRW allerdings war das Fahrzeug angemeldet.
Er meint wohl TÜV nimmt einenZuschlag, wenn die HU länger abgelaufen ist.

Das andere ist der Bußgeldkatalog, wobei ich meine, dass die Punkte nur für Anhänger gelten, wenn es sich um LKW Anhänger handelt.

Das man das nicht darf, war mir klar. Mir war jetzt nur wichtig zu wissen, ob bei mehr als einem halben Jahr eine besondere Prüfung oder Papierkram auf mich zukommen. Aber das scheint ja zum Glück nicht so zu sein.
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  #11  
Alt 08.01.2018, 10:26
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Das mit den Punkten und Strafen stimmt wohl so aber das war ja nicht die Frage.
Meine BMW steht hier bei mir angemeldet mit seid 5 Jahre überfälliger HU das kostet maximal einen kleinen Aufschlag bei der Untersuchung.
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  #12  
Alt 08.01.2018, 10:55
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Bei angemeldeten Fahrzeugen gibt es außer einem Aufschlag gar nichts extra bei der HU, egal wie viele Jahre überzogen, Punkt.

Und ich möchte sogar meinen, bei direktem Weg von zu Hause zur HU wirst Du auch keine Strafe bekommen im Fall des Falles.
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Alt 08.01.2018, 11:04
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Bei angemeldeten Fahrzeugen gibt es außer einem Aufschlag gar nichts extra bei der HU, egal wie viele Jahre überzogen, Punkt.

Und ich möchte sogar meinen, bei direktem Weg von zu Hause zur HU wirst Du auch keine Strafe bekommen im Fall des Falles.
Es gibt sogar eine Strafe, wenn das Fahrzeug in der Garage steht (und der Polizist das irgendwie rausbekommt).

Gruss
Axel
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  #14  
Alt 08.01.2018, 11:05
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Es gibt sogar eine Strafe, wenn das Fahrzeug in der Garage steht (und der Polizist das irgendwie rausbekommt).

Gruss
Axel
Ja. Für den Polizisten.
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  #15  
Alt 08.01.2018, 11:08
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Es gibt sogar eine Strafe, wenn das Fahrzeug in der Garage steht (und der Polizist das irgendwie rausbekommt).

Gruss
Axel

wo hast du das denn gelesen? Quelle bitte!
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  #16  
Alt 08.01.2018, 11:18
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
wo hast du das denn gelesen? Quelle bitte!
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Alt 08.01.2018, 11:19
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Punkte vom TÜV???
Wie gesagt das war in NRW allerdings war das Fahrzeug abgemeldet.
Nein von der Polizei natürlich, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen steht oder bewegt wird.

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  #18  
Alt 08.01.2018, 11:23
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Ein Fahrzeug mit abgelaufendem HU darf nicht mehr auf eigene Räder bewegt werden.
Mal schnell zum TÜV fahren iss nicht. Wenn unterwegs be Kontrolle ist, kostet es.

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  #19  
Alt 08.01.2018, 11:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Auch da heißt es genau lesen.

Wenn man auf dem Privatgelände machen möchte, was man will, muss es zwingend vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennt sein. Das kann durch ein GESCHLOSSENES Gartentor oder eben durch ein Garagentor geschehen. Ist das Tor aber offen, so nimmt man auf dem Privatgelände am öffentlichen Straßenverkehr teil. Also braucht man eine HU oder einen Führerschein. Garagentor zu = privat.

Aber das war nicht das Thema.
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Alt 08.01.2018, 11:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Richtig lesen hilft auch. Da steht, „wenn dieses nicht abgesperrt ist!“ Und das sind Garagen in der Regel.
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Alt 08.01.2018, 11:41
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Richtig lesen hilft auch. Da steht, „wenn dieses nicht abgesperrt ist!“ Und das sind Garagen in der Regel.
Da steht auch " ....denn ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige TÜV-Plakette verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird."
Das ist doch eindeutig, wer das anders auslegt, liegt falsch.
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Alt 08.01.2018, 11:42
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
oder einen Führerschein. Garagentor zu = privat.

Aber das war nicht das Thema.
Und wenn ich keinen Lappen habe weil der gerade irgendwo geparkt ist wegen irgendwelcher Vergehen? Muss ich dann mein Auto abmelden?

Ich darf doch auch ein abgemeldetes Auto in meiner privaten Einfahrt parken.

Auf der einen Seite wird davon gesprochen, das die StVZO bis hin zum verschlossenen Garagentor gilt und auf der anderen Seite heißt es dann wieder das das Auto abgemeldet (um Strafen zu verhindern) in der Garage stehen muss.

Das ist wieder so „Ich mach mir die Welt wie Sie mir gefällt“!
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  #23  
Alt 08.01.2018, 11:44
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Richtig lesen hilft auch. Da steht, „wenn dieses nicht abgesperrt ist!“ Und das sind Garagen in der Regel.
Viele garagen dind firekt an ser strasse. Nimm mal an du holst dein fahrrad raus oder machdt sonstwas an der garage und das tor steht offen... schon wird es teuer
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Alt 08.01.2018, 12:36
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Zu dem Thema nur soviel :

Entscheidend ist der Begriff "öffentlicher Verkehrsraum!!!"

Wenn du z.B. ein Privatgrundstück mit "Gartentor / Tor in der Einfahrt hast, das geschlossen ist, ist es völlig egal, ob dein abgemeldeter Pkw noch zusätzlich in der Garage steht oder in deinem Garten - da KEIN öffentlicher Verkehrsraum!

Und noch was aus der Praxis: Es ist völlig weltfremd anzunehmen, ein Polizist würde ein Verfahren einleiten, weil jemand ein abgemeldetes Fahrzeug in seiner Garage hat und kurz das Garagentor aufmacht....
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Gruß

Berni

Geändert von Berni (08.01.2018 um 13:14 Uhr)
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Alt 08.01.2018, 13:10
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Ein zugelassenes oder angemeldetes Fahrzeug muss über eine gültige HU verfügen, auch wenn es zerlegt und nicht fahrbereit in einem dunklen Keller liegt. Mit bewegen oder öffentlichem Verkehrsraum hat das nicht im geringsten zu tun. Wenn die Karre abgemeldet ist, braucht sie keine HU und darf auf abgeschlossenem Privatgrund herumstehen. Außer sie stellt eine Gefahr für die Umwelt dar.

Weiß eigentlich jeder der sich mit Oldtimern beschäftigt.

Die Zulassungsstelle kann übrigens auch ein Verfahren einleiten wenn man da mit einem Kennzeichen auftaucht um das dazugehörige Fahrzeug abzumelden, wo die HU seit 10 Jahren abgelaufen ist.

Geändert von Giligan (08.01.2018 um 13:22 Uhr)
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