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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zum UKW-Funk: 1. Es gibt ja eine Ergänzungsprüfung SRC -> UBI. Gibt es umgekehrt auch eine Ergänzungsprüfung UBI -> SRC oder ist UBI dafür zu spezifisch (wie ich vermute)? 2. Der Gardasee ist ein Binnensee. Ist es korrekt, dass hierfür das UBI Zeugnis notwendig/ausreichend ist? Viele Grüße Martin
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#2
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Von UBI -> SRC habe ich noch nie was von gehört. UBI ist schon deutlich abgespeckt gegenüber SRC.
Ich befürchte da must du einen kompletten SRC machen.
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Gruß Jörg |
#3
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Okay, das würde ich auch mal vermuten.
Mit UBI auf dem Gardasee wird es wohl auch nichts, da Italien kein Unterzeichner von RAINWAT ist :-( Welches Funkzeugnis würde man hierfür brauchen? Edit: Laut ADAC Bootstouristischer Information ist auf Binnengewässern doch das UBI gefordert und ausreichend Geändert von martin.g (16.05.2017 um 13:27 Uhr) |
#4
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Hier war das auch schon mal kurz Thema, viel steht da aber auch nicht.
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=129887
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Gruß Jörg |
#5
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Ergänzungsprüfung von UBI auf SRC gibt es meines Wissens nicht, die Frage hatte ich auch noch nie.
Als Fragebogen kenne ich auch nur den mit 10 Fragen von SRC -> UBI. Italien ist, wie oben schon geschrieben, kein RAINWAT-Staat. Also kein regionaler italienischer Teil des Handbuchs Binnenschiffahrtsfunk. Allerdings würde ich davon ausgehen, daß für Dich, wie beim SBF, dort das gilt, was für Dich zuahsue gilt. Also UBI. Aber beachte den Konjunktiv am Satzbeginn.
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Gruß Andreas |
#6
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Der Binnenschifffahrtsfunk und das dazugehörige Sprechfunkzeugnis betrifft den Sprechfunk auf Wasserstraßen der Zonen 1-4. (http://www.gesetze-im-internet.de/bi...456900002.html)
Das Funkzeugnis berechtigt zum Sprechfunk in deutscher Sprache. Der Gardasee ist weder eine Wasserstraße, noch ist dort eine der Verkehrssprachen Deutsch. Das UBI ist am Gardasee wertlos. ![]() Das passende Zeugnis ist das SRC, die Angabe "UBI gilt für Binnengewässer" ist leider unvollständig. Es gilt auf Binnengewässern, die Wasserstraßen sind. Dafür wurde dieses "vereinfachte SRC" mit der "Besonderheit" Schleusenfunk erfunden.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#7
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Dann lies dir mal den Fragenkatalog für den UBI durch. Da gibt es extra eine Frage in welche Sprache man wohl mit einer Landfunkstelle im Ausland zu funken hat.
Also wenn man in Holland ist muss man schon ein paar "Lakritz extra Stark" einwerfen und versuchen da was auf Holländisch rauszukrächsen. An der nächsten Schleuse bekommst du dann Pommes Spezial und eine Frikandel ![]()
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Gruß Jörg
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#8
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![]() Zitat:
![]() Zur Frage, in welcher Sprache der Funkverkehr zu führen ist, steht in der BinSchSprFunkV ja nichts, sondern das steht im Allgemeinen Teil des Handbuchs, nämlich in der Sprache der Uferfunkstelle. Nun ist es mal so, dass etliche Binnenschiffe vom Schwarzen Meer bis an die Nordsee fahren. Dabei kommen sie durch Rumänien, Moldawien, die Ukraine, Bulgarien, Serbien, Kroatien, Ungarn, die Slowakei, Österreich, Deutschland und die Niederlande. Macht also 11 Staaten und neuerdings 10 Sprachen, wenn man gelten lässt, dass in AT und DE dieselbe Sprache gesprochen wird. Wie geht das, wenn in jedem Anrainerstaat das Binnenschifffahrtsfunk-Zeugnis nur in der jeweiligen Landessprache geprüft wird? Genau. Mit ein Grund, warum man den jeweiligen Regionalen Teil des Handbuchs mitführen muss, weil dort die wichtigsten Floskeln mehrsprachig abgedruckt sind. Siehe zB den Regionalteil "Niederlande". Geprüft wird UBI in Deutschland ja nur auf Deutsch, daher kann es zu keinem anderen Sprechverkehr als auf Deutsch berechtigen, so wie ein Ungarisches UBI zum Sprechverkehr auf Ungarisch berechtigt. Wer das eigene Land verlässt, muss daher nach den regionalen gesetzlichen Bestimmungen den jeweiligen Regionalteil mithaben. ![]() Keinesfalls kann daher das UBI zum Funkverkehr auf Italienisch berechtigen, wo doch nur Deutsch geprüft wird. Beim SRC beispielsweise, wird hingegen auf Deutsch und Englisch geprüft. Dementsprechend auch die Berechtigung. ![]() ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#9
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Und wie ist das nun wirklich in der Praxis?
Was macht der Urlaubsskipper in den Niederlanden der die Landessprache nicht spricht?
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Gruß Mirko |
#10
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![]() Zitat:
In der Regel kommt dann in gutem Deutsch die Antwort. Im Notfall halt Englisch.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#11
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Er spricht Deutsch mit niederländischen Akzent
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#12
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Es ist ja auch immer eine schöne Urlaubsvorbereitung, sich mit der jew. Sprache zu befassen. Das Erleichtert dann auch das Funken ungemein.
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Gruß Andreas
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#13
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Hallo,
nochmal eine Verständnisfrage. Ich habe den UBI, ein fest montiertes Funkgerät und will dieses Jahr mit Boot und Family an den Gardasee. ADAC schreibt in seinen Unterlagen, dass UBI OK sei für den Gardasee, die Erläuterungen oben sind aber auch plausibel. Rein praktisch, was tun? Funkgerät ausbauen? Einfach ausgeschaltet lassen? Strom und Antenne abklemmen? Oder interessiert das dort eh niemanden? Vielen Dank und viele Grüße Alex |
#14
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Hallo Alex,
wenn du ein Funkgerät fest montiert hast und dafür auch eine Frequenzzuteilungsurkunde und eine ATIS bekommen hast, darf meines Wissens der Funk nicht ohne weiteres (ohne Abmeldung) ausgebaut werden. Ich glaub aber dass das in Italy niemanden interessieren wird, wenn da mal ein Funkgerät war.... Drin lassen (am Gardasee) würde ich das Teil allerdings nicht, denn für den Betrieb ist dann m. E. ein Funkzeugnis (SRC) erforderlich. Warum nicht gleich den SRC machen? Ist echt nicht so wild und kostet ca. 240,- €, dafür darf man weltweit im GMDSS funken, vielleicht gehts doch auch mal nach Kroatien...
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Viele Grüße Guido ![]() ![]() |
#15
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Wenn dich nur die Frage bewegt ,ob du dein Funkgerät dort drinhaben darfst,bin ich der Meinung JA. ,denn es gelten doch die Vorschriften des Landes in dem das Boot zugelassen ist.Ob du dem Funkverkehr in Landessprache dann was abgewinnen kannst steht auf einem ganz anderen Blatt.
Gruß Ralf |
#16
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Gardasee und Funke wurde in diesem Thread bereits mal behandelt:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=197832
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Viele Grüße Guido ![]() ![]() |
#17
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![]() Zitat:
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Viele Grüße Guido ![]() ![]() |
#18
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Die 240 EUR, die oben genannt werden, sind arg übertrieben. Mich ja mein SRC (inkl. Prüfungsgebühren) unter 150 EUR gekostet.
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#19
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@Stefan: Schön, dass du für deinen Schein so wenig bezahlt hast. Ich hab den Schein bei der Bootsfahrschule gemacht, wo ich auch meine Bootsführerscheine gemacht hab, weil ich mich dort gut aufgehoben fühlte und wir auch eine Menge Spaß hatten. 90,-€ hin oder her... ich hab geschrieben ca. 240,- €...die Kosten war ja auch nicht das Thema.
![]() Ausserdem: "Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen." John Ruskin (1819-1900)
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Viele Grüße Guido ![]() ![]()
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#20
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Hm,
![]() ![]() Ich vermute mal so viel wie auf der Lausitzer Seenplatte bei Nacht. ![]() Klaus, der mal ganz locker bleiben würde ![]() |
#21
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welcher Funkschein denn dann? gibt es noch ein anderes Zertifikat für den Binnenschiffsfunk? Darfst Du Binnen GMDSS verwenden oder die Frequenzen für den Seefunk? denn dafür ist ja SRC und höher da...
ich tendiere dazu dem hier zu glauben: http://www.charterwelt.de/italien.ht...fo_italien.pdf oder dem hier http://www.touristinfo.it/pdf-box/pd...tionen_italien Zitat:
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MfG, Frank. |
#22
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Bitte schaut doch nochmal ganz oben, was der TO wissen möchte.
Dass der Gardasee zu den Binnenseen zählt ist klar, dann ist aber zu klären, ob der UBI auch in Italien wirklich gilt, dazu #17. Wenn UBI nicht gilt, welches Zeugnis gilt dann? Was an Funkverkehr am Gardasee läuft - das wollte der TO jedenfalls momentan gar nicht wissen... Jemand mit UBI und SRC dürfte keinesfalls ein Problem haben, alles andere ist noch nicht abschließend und eindeutig geklärt... ![]()
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Viele Grüße Guido ![]() ![]() |
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