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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Moin moin,
Zitat:
Normalerweise solltest Du als ehemaliger Klasse-3-Besitzer Besitzstandswahrung haben mit einer einzigen Ausnahme, und das ist die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 für den ehemaligen Klasse 3-Anhängerzug aus 7,49t Zugfahrzeug und 11t Tandemachsanhänger, der von C1E nicht erfasst wird (Erteilung bei Umtausch per Antrag ohne weitere Vorraussetzungen). Wenn Deine Fahrerlaubnis als Klasse 3 vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde ist die Befristung von C1 und C1E unrichtig (Datum unter Ziffer 10 auf der Rückseite beachten) und Du solltest Deinen Führerschein korrigieren lassen, siehe https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...egelungen.html, Rechtsgrundlage ist §76 Abs. 9 FeV: Zitat:
lg, justme, auch noch mit umgeschriebener Klasse 3 unterwegs. |
#27
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LG Werner
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall! |
#28
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#29
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Wobei es ja Unsinn ist, dass man mit altem FS die CE bekommt (der nach dem 50. verfällt) wenn man gar keinen C-Schein besitzt.
Mache ich jetzt den Schein C habe ich den CE im Grunde geschenkt bekommen. Vermutlich würde letzterer dann gleich wieder verlängert werden.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#30
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Wo steht das die Klasse C1E vom alten 3er verfällt ?
Bei meiner Plastikkarte ist die ganze Befristungsspalte leer. Der Führerscheinerwerb war 1995. |
#31
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Moin moin,
Zitat:
Du könntest allerdings mal bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle vorstellig werden und fragen, was die denn für eine Verlängerung der C1- und C1E-Fahrerlaubnis von Dir haben wollen würden - seit dem Wegfall der einheitlichen Zwei-Jahres-Frist vor einigen Jahren liegt es mittlerweile im Ermessen der jeweiligen Führerscheinstellen, was da verlangt wird. Im günstigsten Fall wollen sie nur die ärztliche und die augenärztliche Untersuchung und die Gebühren von Dir, je nachdem ob Du ein entsprechendes Transportgespann irgendwo aufgetrieben kriegst könnte das vom Kostenrahmen her ja noch sinnvoll sein. Wenn die Führerscheinstelle eine neue Prüfung von Dir verlangt wird der Aufwand dann allerdings wohl zu groß...
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#32
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#33
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Ansonsten wüsste ich auch noch jemanden, der diese Tour per Trailer machen kann, hab ihn aber noch nicht angesprochen. Es sind ungefähr 650 km, grob geschätzt und es dauert einen ganzen Tag, und dann muß das Gespann auch noch zurück. Das Ganze ist logistisch ein ziemlicher Aufwand, deutlich höher als mein Transport von Winningen nach Mannheim im letzten Jahr. LG Werner
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall! |
#34
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![]() Als ich mir dann die Karte von der Führerscheinstelle in Berlin abholte, stand alles so drauf wie auf dem Bild. LG Werner
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#35
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Moin moin,
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Du hast ja schon eine EU-Plastikkarteals ersten Führerschein bekommen, wenn ich das richtig sehe ![]() lg, justme |
#36
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Fahr doch auf deine zuständige Fahrerlaubnisbehörde, da hast du kompetente Ansprechpartner, das alles hier ist Rätselraten und führt zu keinem Ergebnis.
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#37
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Moin moin,
Zitat:
Für mich klingt die Option, die Du da mit dem Bekannten mit passendem Gespann beschreibst für einen einmaligen Transport nach der sinnvollsten Lösung - selbst wenn Du dem zusätzlich zum Sprit noch ein paar Hunderter in die Hand drückst wird das deutlich günstiger sein als einen LKW plus einen passenden Anhänger zu mieten oder eine Spedition zu finden, die Dein Boot auf einer sonst als Leerfahrt laufenden Rückfahrt mitnimmt und mit deutlich weniger Aufwand verbunden als zu versuchen, das Boot auf Biegen und Brechen auf einem PKW-Trailer unterzubringen (bei dem man dann ja auch in jedem Fall an der Gewichtsobergrenze liegt - und so wirklich schön fährt sich so ein Gespann dann auch nicht unbedingt immer, da kann einem falscher Luftdruck schon den ganzen Tag versauen). Edith: und nochmal zu Deiner Ursprungsfrage: Mit Führerschein BE bist Du in jedem Fall auf die 3,5t (bzw. 3,65t im Falle eines entsprechenden geeigneten Trailers samt passendem Zugfahrzeug) für den Anhänger beschränkt, die Ausnahmegenehmigung für den Überbreite-Transport (brauchst Du in jedem Fall) ist davon unberührt. Wenn Dein Anhänger schwerer ist brauchst Du in jedem Fall C1E (auch wenn das Zugfahrzeug mit Klasse B geführt werden darf ) - also auch, falls Du irgendwo einen Ami-Pickup o.Ä. mit Druckluftbremsanlage samt passendem Trailer findest darfst Du den in der derzeitigen Situation nicht fahren. lg, justme Geändert von justme (17.09.2018 um 15:25 Uhr)
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#38
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Oder evtl. sowas https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...30313-211-6033 kaufen, den Transport machen und wieder verkaufen.
Sofern das C1E klappt und das Boot unter 3,8 Tonnen wiegt.
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#39
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![]() Aber... ähh.... nein! LG Werner
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#40
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![]() Jetzt habe ich erstmal das Winterlager klar gemacht. November geht's an Land. LG Werner
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#41
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![]() Zitat:
Bin von einem halben Jahr 50 geworden und musste mal so von 5 oder 6 Jahren meinen rosa Lappen aus 1986 "zwangsumtauschen", Waschmaschinenunfall ![]() Also bleiben meine C1 und C1E ohne Anträge, Arztbesuch, ... weiter gültig?
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Liebe Grüße Mattze |
#42
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Moin moin,
Zitat:
Das sollte sich so auch auf der Rückseite Deiner Plastikkarte widerspiegeln - die einzige Zeile, in der eine Befristung in Spalte 11 "gültig bis" stehen darf ist die für Klasse CE (sofern Du nicht auch eine echte Klasse 2 hattest dann mit Schlüsselzahl 79 und ohne daß Klasse C erteilt wurde). lg, justme Geändert von justme (18.09.2018 um 16:13 Uhr) Grund: Zusatzinfos vergessen
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#43
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![]() Zitat:
Wenn Du bei der Umstellung keinen besonderen Antrag gestellt hast, dürfte sowie alles zu spät sein.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#44
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Frage am Rande: Darf ich mit dem C1 eigentlich eine Zugmaschine solo fahren, die allermeisten liegen ja unter 7,5 Tonnen Leergewicht.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#45
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Ja, GG 12Tonnen
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#46
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Ich bin mir da aber nicht ganz sicher, da bei vielen Zugmaschinen ein ZGG von 16 t oder so angegeben ist. Was zählt hier? Dass ich kein Solofahrzeug führen darf was alleine über 7,5 t wiegt ist mir klar, das ist ja der Grund der Frage.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#47
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Moin moin,
Zitat:
Zum Einen zählt bei den Führerscheinklassen (im Unterschied zu den Betriebsvorschriften nach StVO) nie das tatsächliche Gewicht, sondern das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs oder eines Anhängerzuges, zum Anderen gilt Klasse C1 nur bis zu einem zGG von 7,5t für das (Zug-) Fahrzeug. Mit C1E darf man eine Kombination aus C1-Zugfahrzeug und (auch mehrachsigem!) Anhänger bis zu einen zulässigen Gesamt-Zuggewicht von 12t fahren, d.h. hinter einem als 7,5-Tonner zugelassenem Zugfahrzeug darf man noch einen Anhänger mit einem zGG von 4,5t anhängen - soll der Anhänger schwerer sein muß das zGG des Zugfahrzeugs niedriger werden. Die typische Sattelzugmaschine ist auf zGG von 18t zugelassen - dafür braucht man (auch wenn bei typ. 10t Sattellast die Zugmaschine solo unter der 7,5-t-Grenze liegt) immer einen vollständigen Klasse C-Führerschein, mit Sattelauflieger dann CE ohne Beschränkung
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#48
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Dieser Thread mit vielen Falschaussagen war einer der Gründe mich hier doch mal anzumelden. Wenn man aus dem KFZ-Sektor kommt sträuben sich da teilweise die Haare.
justme hat einiges richtig gestellt, ich ergänze hier mal die Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html Wenn eine C-Klasse aufgrund Alter oder fehlenden ärztlichen Gutachten abgelaufen ist darf man erstmal nicht mehr fahren, aber die Fahrerlaubnis ist nicht weg und kann (theoretisch) jederzeit durch einreichen des Attestes wieder erneuert werden. Da kommt nur ein Punkt auf der - leider - Ermessenssache des zuständigen Straßenverkehrsamtes/Landratsamtes (je nach Bundesland) ist, nämlich die Bedenken an der Fahrtauglichkeit. Wenn jemand mangels Führerschein 10 Jahre keine LKWs mehr gefahren ist kann man durchaus Zweifel haben ob der das so von heute auf morgen immer noch problemlos kann. Hier steht was alles wie umgetauscht wird wenn man noch alte Klassen gemacht hat, ist meist auch noch Abhängig davon wann die Prüfung abgelegt wurde: https://www.gesetze-im-internet.de/f.../anlage_3.html Alternativ kann ich einen guten Tipp geben: Einfach mal beim zuständigen Amt anrufen - wenn man Angst um die Fleppe hat kann man ja am Telefon einen falschen Namen nennen ![]() |
#49
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Hallo Skipper
für mich hat sich das Thema jedenfalls geklärt. Nein, ich werde jetzt nicht mehr hinrennen und die abgelaufenen Klassen verlängern lassen mit den ganzen Auflagen und was auch immer. Ist gegessen. Mein Boot kriege ich auch so von A nach B. Der Gedanke an die Überführung auf dem Wasserweg, den schon viele gemacht haben, ist mir inzwischen auch ans Herz gewachsen. Und wenn ich mir dafür eine ganze Saison Zeit lasse, mit Zwischenstationen. Ein Abenteuer ist das allemal! Und dafür lohnt es sich auch, ein paar Groschen mehr hinzulegen. ![]() Herzlichen Dank nochmal an alle, die mir hier zur Aufklärung verholfen haben! LG Werner
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