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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Mit nem Autotransportanhänger fährt man auch leer zum Tüv. Ebenso mit nem einfachen "Klaufix". Selbst mit dem Auto brauchst du zum Tüv keine 4 Personen besorgen und gepackte Koffer in den Kofferraum heben.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#52
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Hab ich bei LKW Anhängern auch schon erlebt neue Vorführung mit Gewicht auf den Achsen da leer kein vernünftiges Ergebnis zu messen ist.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#53
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Zitat:
Eine seriöse Antwort ist mit einem Blick in das Gesetz recht einfach:
Soweit zur Rechtslage. Wenn ich Deinen Fall richtig verstanden habe, ist der Trailer seit mind. 15 Jahren nicht mehr zugelassen gewesen und ohne HU. Für diesen Fall hast Du keine Möglichkeit, den Trailer auf eigener Achse vorzuführen. Du hast nur zwei Optionen: entweder aufladen oder eine Prüfstelle finden, die vor Ort prüft. |
#54
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oder einfach anhängen und hinfahren,
die Gefahr damit dem Trachtenverein aufzufallen ist gleich null
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#55
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Zitat:
https://www.adac.de/der-adac/rechtsb...itkennzeichen/ Besonderheit: Hauptuntersuchung Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt. Und wer dem ADAC nicht glaubt : https://www.kreis-pinneberg.de/Verwa...nnzeichen.html Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis Es sind lediglich Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle - vom Standort des Fahrzeugs aus betrachtet - zulässig. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für die Hin- und Rückfahrt im Zulassungsbezirk oder angrenzend genutzt werden. Fahrten zur unmittelbaren Reparatur bei im Rahmen der Prüfung festgestellter Mängel zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder angrenzend sind gestattet. Dies gilt nicht, wenn beim Fahrzeug „Verkehrsunsicherheit“ festgestellt wird.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#56
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Du hast Recht. Ich habe die VV außer Acht gelassen. Das ist tatsächlich eine Ausnahme.
Ein bisschen schwierig ist nur die Kurzzeitzulassung. Grundsätzlich sind Trailer als Sportgeräteanhänger vom Zulassungsverfahren ausgenommen und von der Versicherungspflicht befreit. Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens bestehen die Zulassungstellen aber auf eine Haftpflichtversicherung, weil es sich um ein reguläres Zulassungsverfahren handelt. Man wird also in den sauren Apfel beißen und den Trailer ausnahmsweise für die 5 Tage versichern müssen, um die erforderliche EVB bei der Zulassungsstelle vorlegen zu können. Geändert von Mercurius (14.01.2019 um 23:03 Uhr) |
#57
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Zitat:
Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#58
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ja das war wieder ganz böse von mir
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#59
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Prüfung ohne Rollenprüfstand
Was noch zu der Prüfung ohne Rollenprüfstand zu Erwähnen wäre .
Unbedingt die Zurrgurte überprüfen und das Boot ordentlich mit neuen Gurten festzurren und auch bis an den Windenstand anlegen. Sonst kann es passieren das wie bei mir ein Gurt aufgibt und das Boot sich versucht nach vorne zu bewegen. Vaters Boot nach 6 Jahren Standzeit mit dem Trailer zum TÜV ,Bremsenprüfung im Fahrversuch . Fazit ein Gurt gerissen aber sonst noch alles gut gegangen. Ich hatte mich auf Vaters Zurrkünste verlassen. Lieber dreimal schauen als einmal blöööööd.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#60
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Also hier auch meine Erfahrungen in Rheinland-Pfalz:
Ich war im letzten Jahr dreimal mit Anhängern zur AU 1x ungebremster Baumarkt-Anhänger, 1x ungebremster Anhänger von der Jolle und 1x gebremster Anhänger vom Mobo Prüfstelle war ein GTÜ-Betrieb Alle Anhänger waren leer geprüft wurden vor allem die Reifen; bei dem gebremsten Anhänger musste ich ein paar Meter fahren und dann bremsen. Kein Bremsenprüfstand ! Kein Boot auf dem Anhänger ! Gruß Rudolf
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We're not all in the same boat |
#61
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das macht jeder Prüfer wie er will,
ist meine praktische Erfahrung mit mehreren Prüfern
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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Zitat:
Um was geht es? Sollen bei der Urlaubsfahrt die Gurte geschont werden oder vielleicht das Boot, das (dann an der falschen Stelle gezurrt) nachgibt? Die Bremsung, die der Prüfer bei ein bisschen mehr als Schrittgeschwindigkeit verlangt, ist doch gar nichts gegen eine tatsächliche Notbremsung!! So ein Boot im Kofferraum macht sich garantiert schlechter, als ein hart gedehnter Gurt. Für die richtige Vorspannung muss ein Gurt mit richtig Kraft an der Ratsche gespannt werden. Sonst reißen sie garantiert genauso wie hier besschrieben beim Bremsen wenn zig-tonnenweise Bewegungsenergie die Gurte schlagartig spannen.
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#63
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Bei einer nebeligen Neumond Nacht, mit Fahrt ohne Licht war das alles kein Problem, da hat uns keiner gesehen. Wir sind extra schneller gefahren, da waren wir nicht so lange unterwegs wo einen was hätte passieren können.
Nein, jetzt mal im Ernst. erstmal danke für die rege Beteiligung. Da waren trotzt Diskussion viele Informationen drinnen. Das ganze hat sich im Nachherein als deutlich unkomplizierter erwiesen. Das Boot hat zwar die lange Zeit auf dem Trailer verbracht, aber nicht am selben Lagerort. Der Trailer wurde im laufe der Zeit öfter bewegt und daher auch in einem Verkehrstüchtigen Zustand gehalten und hatte auch noch ein Nummernschild. Der TÜV war natürlich abgelaufen. Vor der Abholung haben wir Online beim TÜV einen Termin klar gemacht. Der nächste Standort war etwa 15 min vom Lagerort entfernt. Da sind wir dann nach ersten Selbstcheck, Reifen, Licht und Bremsung hingefahren. Boot oben drauf, wo hätten wir damit auch hin sollen. Der Prüfer hat im groben das gleiche nochmal getestet, besonders auf den Freilauf der Räder im Radkasten hat er noch zusätzlich geachtet. Die Bremsen wurden auf einem Stand getestet. Zusätzlich wollte er aber auch noch den ganzen Zug bei einem Bremsmanöver sehen. War alles kein Problem, TÜV bestanden, Problem gelöst.
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Gruß Jürgen |
#64
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Notbremsung
Zitat:
Ich ging davon aus das der TE noch nicht die Erfahrung mit Trailerbooten hatte. Und mal ehrlich, wens stört der kann ja weg lesen.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
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