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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Führerscheinfrage
Hallo miteinander,
ich möchte mal auf das geballte Schwarmwissen zurückgreifen, da mich meine eigene Recherche die letzte Viertelstunde nicht wirklich weiter gebracht hat. Ich besitze unter anderem die Führerscheinklassen B und BE sowie A und die damit eingeschlossenen Unterklassen. Ich würde mir gerne (wieder) einen alten Traktor zulegen wollen, ich hatte einige Jahre lang schon einmal einen. Damals gab es das Problem mit der Gewichtsbeschränkung von max. 3,5to weswegen ich den Traktor über "Umwege" grün angemeldet bekommen habe und somit einem LoF Zweck gedient habe -> damit dann Führerscheinklasse L zur Anwendung kam und somit auch kein Gewichtslimit sondern nur ein Tempolimit. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr, der neue Oldtimer soll/muss demnach auf schwarzem Kennzeichen ohne LoF Zweck laufen. Sehe ich es richtig, dass mittlerweile die Regelungen geändert worden sind und man auch mit Klasse B *jegliche* Traktoren bis 40km/h inkl. Anhänger fahren darf? Oder gilt auch diese Regelung nur für LoF Anwendungen? Was gilt dann für mich ohne LoF Anwendung? Wieder bis max. 3,5to zgG? Danke vorab an die Wissenden. Meine Frage scheint zu speziell zu sein, als das ich über Google eine schnelle Info finde.
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------------- Gruß, David |
#2
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Moin David,
deine Frage ist so speziell, die Vergangenheit hat gezeigt das hier leider jeder schreibt dessen Schwager der Briefträger von einem ist der das schonmal gehört hat Ich würde mich daher nicht auf Antworten hier verlassen sondern bei deiner Führerscheinstelle anrufen, die sollten das wissen, ansonsten wissen zumindest hier bei uns auch die Jungs vom TÜV Bescheid.
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#3
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Moin moin,
mit dem Kennzeichen der Zugmaschine hat das Ganze nur indirekt zu tun - wichtig ist die Zweckbestimmung bei der Führerscheinklasse L (und ebenso auch T). Da heißt es nämlich Zitat:
Genauso hilft einem Klasse T nicht weiter, wenn man mit einem Treckergespann z.B. im Straßenbau unterwegs ist - da das kein LoF-Zweck ist (die sind abschließend in §6 Satz 5 FEV definiert) braucht man dafür Klasse C(1)E und die notwendigen Module der Berufskraftfahrerschulung. In Kurzform: für den benötigten Führerschein kommt es einzig und allein auf den konkreten Einsatzzweck an. Du darfst mit Klasse L auch einen Schlepper mit schwarzen Kennzeichen fahren, wenn Du das zu LoF-Zwecken tust - aber weder einen Schlepper mit schwarzen noch mit grünen Kennzeichen zu anderen Zwecken als LoF (steuerrechtliche Belange von mißbräuchlicher Verwendung von LoF-Zugmaschinen völlig außen vor gelassen - das hat mit dem benötigten Führerschein erstmal nix zu tun). lg, justme
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#4
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Moin Amtrack/ David,
LoF hat nichts mit der Besteuerung zu tun. Man kann ein LoF auch gewerblich betreiben (z. B Lohnunternehmer), da ist das Fz mit schwarzem Kennzeichen zugelassen. Ob ein Fz. als LoF-Zugfahrzeug oder als LoF-Geräteträger zugelassen wird, bestimmen einfach die vorhandenen Papiere. FSK BE inkludiert FSK L. Was L bedeutet, kannst Du selbst herausfinden, oder? Idealerweise investiert Du eine weitere Viertelstunde in einem Landwirtschaftsforum, da bekommst Du alle Fragen geklärt.
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Alex
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#5
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Zitat:
Und L zählt ausschließlich für LoF Zwecke, ebenso wie anscheinend (leider) die Nutzung von Traktoren außerhalb von LoF Zwecken. Mit B darf man (zu LoF Zwecken) nämlich gänzlich ohne Gewichtsbeschränkung der Zugmaschine mit 40km/h durch die Gegend eiern - im Zweifel auch mit 2 Anhängern à 8 To. Wie soll denn damit das Oldtimerhobby aufrecht erhalten werden? 3,5to sind in der Landwirtschaft fast nix. Und nur fürs Hobby die Klasse C1 ablegen? Da muss ich dann echt drauf achten. Damals hatte ich einen IHC 1246, etwas besonderes eben. Puh... da werden die Möglichkeiten ja wirklich stark eingeschränkt.
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------------- Gruß, David
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#6
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Trifft der Satz auf Dich zu?
"Die Zweckbindung der Klasse L gilt nur für Fahrerlaubnisse, die ab dem 1. Januar 1999 erteilt wurden. Wurde eine vor diesem Datum erteilte Fahrerlaubnis umgeschrieben, so ist die Zweckbindung der Klasse L in der Regel durch Eintrag der Schlüsselzahl 174 aufgehoben. " (aus wikipedia)
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Viele Grüße Michael |
#7
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Moin moin,
ohne C1 wird das mit dem Oldtimerhobby in der Tat schwierig - andererseits trifft das gleiche Problem ja auch alle, die dem Oldtimerhobby mit LKW frönen. Die Zeiten, wo man eine nennenswerte Auswahl an Fahrzeugen noch mit dem PKW-Führerschein bewegen durfte sind ja nach mittlerweile >20a Erteilung der neuen Führerscheinklassen eindeutig vorbei. Rein formal hast stimmt Deine Aussage Zitat:
Wenn Du wirklich nur aus Hobbyzwecken Schlepper fahren willst wird Dir vermutlich nicht viel Anderes übrig bleiben als Klasse C1 zu machen, wenn Du dabei auch noch (typische landwirtschaftliche) Anhänger ziehen willst brauchst Du sogar C1E. Oder Du orientierst Dich auf deutlich ältere klassische Schlepper - da ist dann das Gewichtslimit eher kein Thema mehr... lg, justme |
#8
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#9
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Fahr zu deiner zuständigen Führerscheinstelle und frag den Sachbearbeiter zur not dessen Vorgesetzten, dann hast du eine rechtsverbindliche Auskunft.
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#10
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Hat sich doch bereits geklärt.
Geht nur mit LoF Zweck, ansonsten 3,5to.
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------------- Gruß, David |
#11
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Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/ §6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen §76 Übergangsregelungen Anlage 3 zu Führerscheinen die nach älterem Recht erteilt wurden. Ansonsten hilft nur den Traktor auf 6km/h zu drosseln. (§4 Abs. 1 Punkt 3)
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#12
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Was würdest Du denn kaufen > 3,5 to ?
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Viele Grüße Michael |
#13
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Zitat:
Nicht ganz korrekt. Für LoF-ZM bis 40 km/h brauchst Du L. Für LoF-ZM + Hänger bis 40 km/h brauchst Du T. Für LoF-ZM + Hänger bis 25 km/h brauchst Du L. Für LoF-ZM +/- Hänger bis 60 km/h brauchst Du T. Ich habe Dich so, verstanden, dass Du BE hast und wissen wolltest, was maximal geht? Die Einstufung seitens des KVA, ob LoF oder nicht, hängt von der für das FZ vergebenen Schlüsselnummer ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein 8x8 o. ä. zum LoF umgeschlüsselt werden. Inzwischen hast Du dir das aber alles bereits selbst erarbeitet, oder?
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Alex Geändert von Ostfriesen (19.01.2020 um 06:36 Uhr) |
#14
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Würde ich auch nicht machen. Ich habe für das eine Hobby die SBF gemacht, für das andere CE. Ist eben Hobby, da schaue ich nicht auf's Geld. Apropos Geld - die fünf Jahre sind schon wieder rum, ich muss erneuern
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