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  #26  
Alt 03.02.2020, 14:02
Andreas1 Andreas1 ist offline
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Da ich seit über 20jahren auf Mobilkrane sitze kann man mir glauben das ich als Kranführer nicht verantwortlich bin für die Positionierung der Gurte.
Woher soll ich denn wissen bei soviel unterschiedlichen anhängepunkten bei soviel unterschiedlichen Bootstypen wo es bei jeden Boot das richtige ist.
Das kann man von mir wohl kaum verlangen.....aber lasst es mal drauf ankommen.....viel Glück bei den Rechtsstreit der es drauf ankommen lassen möchte.

Kleiner Tipp am rande
Die Hakenlastversicherung zahlt vom Kran bis zum Haken oder wenn das Anschlagmittel "Gurte" vom Kranunternehmen gestellt wird dann bis dort, wenn nachweislich ein defekt vom Kran oder den anschlagmittel vorlag.
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  #27  
Alt 03.02.2020, 14:15
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Für mich ganz klar wer sagt wo die Gurte hinkommen, übernimmt auch die Verantwortung.
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Gruss Susi
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  #28  
Alt 03.02.2020, 14:45
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Zitat:
Zitat von Andreas1 Beitrag anzeigen
Da ich seit über 20jahren auf Mobilkrane sitze kann man mir glauben das ich als Kranführer nicht verantwortlich bin für die Positionierung der Gurte.
Woher soll ich denn wissen bei soviel unterschiedlichen anhängepunkten bei soviel unterschiedlichen Bootstypen wo es bei jeden Boot das richtige ist.
Das kann man von mir wohl kaum verlangen.....aber lasst es mal drauf ankommen.....viel Glück bei den Rechtsstreit der es drauf ankommen lassen möchte.

Kleiner Tipp am rande
Die Hakenlastversicherung zahlt vom Kran bis zum Haken oder wenn das Anschlagmittel "Gurte" vom Kranunternehmen gestellt wird dann bis dort, wenn nachweislich ein defekt vom Kran oder den anschlagmittel vorlag.

Dann nenne uns doch mal das Kleingedruckte in Deiner Hakenlastversicherung, insbesondere wer ab wann für die Frachtbeförderung haftet. Da bin ich jetzt mal ehrlich gespannt.

Dass Du als Kranführer dieses Verantwortungsspektrum nicht abdecken musst, kann ich mir sogar vorstellen. Aber was ist mit dem Lascher?
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Alex
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  #29  
Alt 03.02.2020, 15:05
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Vielleicht bringt euch das ja weiter:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITEN
Kran und Transport 2019 (AGB-BSK Kran und Transport 2019)
(Stand 13.09.2019)

...

2.1. Leistungstyp 1 – Krangestellung
Krangestellung bezeichnet die Überlassung von Hebezeugen samt Bedienungspersonal an den Auftraggeber zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition.

...

12. Pflichten des Auftragnehmers und Haftung
...

Der Auftragnehmer schuldet weder das Anschlagen der Last noch die Gestellung geeigneter Anschlagmittel, wie z. B. Anschlagketten, -seile, Hebebänder, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart.

VG Helge


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  #30  
Alt 03.02.2020, 15:12
Andreas1 Andreas1 ist offline
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Der der anhängt übernimmt die Verantwortung das es richtig angehängt ist und das ist ja meist immer der Eigner der sein ok gibt das die Gurte in der richtigen Position hängen.

Und das Kleingedruckte in der Hakenlastversicherung hab ich doch oben grob erklärt.
Glaub es oder lass es dafür mach ich das schon zu lange.

Und ich hab sicher schon mehr Boote rein und raus geschubst als so manche Eigner in ihrem sportbootleben.

Und nein mir ist selber noch kein Boot aus dem Haken gefallen und das möchte ich auch nicht erleben.

Aber unter uns mobilkranfahrer ist das kein beliebter Job Boote schubsen.
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  #31  
Alt 03.02.2020, 15:20
Andreas1 Andreas1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Helge71 Beitrag anzeigen
Vielleicht bringt euch das ja weiter:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITEN
Kran und Transport 2019 (AGB-BSK Kran und Transport 2019)
(Stand 13.09.2019)

...

2.1. Leistungstyp 1 – Krangestellung
Krangestellung bezeichnet die Überlassung von Hebezeugen samt Bedienungspersonal an den Auftraggeber zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition.

...

12. Pflichten des Auftragnehmers und Haftung
...

Der Auftragnehmer schuldet weder das Anschlagen der Last noch die Gestellung geeigneter Anschlagmittel, wie z. B. Anschlagketten, -seile, Hebebänder, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart.

VG Helge


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Na besser kann man es kaum ausdrücken.
Wobei ich die Pflicht bei Stellung der Anschlagmittel beim Kranunternehmer sehe das diese ja auch darum Jährlich geprüft werden.
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  #32  
Alt 03.02.2020, 15:21
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Das wäre der sogenante "Anschläger", gell?
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Gruß, Klaus

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  #33  
Alt 03.02.2020, 15:22
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Das wäre der sogenante "Anschläger", gell?
Ja und der wird in den seltensten Fällen vom Kranunternehmen gestellt weil der wieder extra kosten würde.
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  #34  
Alt 03.02.2020, 15:27
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas1 Beitrag anzeigen
Ja und der wird in den seltensten Fällen vom Kranunternehmen gestellt weil der wieder extra kosten würde.

Insoweit muss ich meinen #23 zurücknehmen.

Ich kenne hier bei uns nur Kranvorgänge, die komplett in der Verantwortlichkeit des kranenden Unternehmens liegen. Kranungen ohne Anschläger (schönes Wort, ist das auch ein eigenständiger Beruf wie der des Laschers?) werden hier nicht angeboten. Zumindest nicht offiziell ...
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Alex
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  #35  
Alt 03.02.2020, 16:18
Andreas1 Andreas1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Insoweit muss ich meinen #23 zurücknehmen.

Ich kenne hier bei uns nur Kranvorgänge, die komplett in der Verantwortlichkeit des kranenden Unternehmens liegen. Kranungen ohne Anschläger (schönes Wort, ist das auch ein eigenständiger Beruf wie der des Laschers?) werden hier nicht angeboten. Zumindest nicht offiziell ...
Da ich ja nun beide Seiten kenne,
die der Kranuntetnehmen da ich dort beschäftigt bin,
die der Bootseigner da ich selber ein Boot besitze,
möchte ich auch nur freundlich drauf hinweisen bevor es zum Streitfall kommt weil etwas passiert ist.
Was ich niemanden wünsche weder der einen noch der anderen Seite der Beteiligten.
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