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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Die hatte ich ja weiter vorne schon verlinkt, aber die kann man halt nicht waagerecht aufbauen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#52
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Zitat:
Bei mir also hängend mit Schrauben von unten, oder eben AUF eine Unterlage geschraubt mit Schrauben von oben - wars das? Gruß, Reinhard Oder (Groschen gefallen?) das die Einzellaternen sich nur an 1 Wand befestigen lassen? |
#53
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Genau, die sind für Wandmontage. Da Versuche ich ja mit 3D Druck was zu Designen
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Gruß Jörg |
#54
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Na das wirste ja schaffen (spricht der Konstrukteur a.D.)
Grüße, Reinhard |
#55
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Zitat:
EU zugelassen ja Deutschland binnen zugelassen .. eher nein... muss man schauen..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#56
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Viele Grüße Olli |
#57
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Der Link verweist auf Fahrzeuge in der Seeschifffahrt - wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier jedoch im Binnenschifffahrt.
Gruß, Rainer |
#58
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Dann lies nochmal.. binnen wird auch behandelt
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#59
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In Bezug auf Zulassung (also Steuerrad etc. ja) alle Links führen jedoch zu Regeln der KVR und Anlagen/§§ der SeeSchStrO.
Strittig war doch im Grunde nur noch das Topp/bzw. Rundumlicht (dann ohne Hecklicht) vorne am Buch 1m über den Positionslaternen - und das gibt wie schon angemerkt der entsprechende Text in der Anlage zur BinSchStrO auch meiner Meinung nach nicht her. Mir ist, wenn ich so überlgee auch noch kein/e Segelyacht oder MoBo mit einem 1 m hohen Sichganlmast vorne am Bug unter gekommen (was nicht heißt, dass es das nicht gibt). Gruß, Rainer |
#60
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Zitat:
Und letztendlich ist es doch Pappenwurst,in D richte ich die positionslaternen meines Bootes doch so,dass es für beide Fahrtgebiete regelkonform ist und ich was das "gesehenwerden"angeht auf der sichersten Seite bin.Die BSH-zugelassene Variante past binnen immer und gut.Beim Stil der Lampen scheiden sich gerade für kleinere Boote da durchaus die Geister,so bekommen die BSH-Lampen einiger Baureihen Von Hella oder Aquasignal durchaus schon mal die Bezeichnung "Duschkabine",was sich auf Booten um und unter 20Ft deutlich bemerkbarer macht als auf Booten über 30Ft.Auf dem Markt gibt es aber sehr elegante Zweifarbenposis mit Metallgehäuse,sehr flach bauend,mit LED-Leuchtmittel und BSH-Zulassung,kosten eben nur das fünf-bis Sechsfache einer Duschkabine mit zugelassenem Glühfadenleuchtmittel. Auf dem ersten segelboot an dem ich beteiligt war hatten wir die zugelassene Posibeleuchtung für Segler gleich doppelt,ein mal mit Zweifarbendings am Bug und Hecklicht so wie Toplicht am Mast,für fahrten unter Segel oder Motor und einmal als Dreifarbenposi im Masttop.Bei der letzten Variante nur für den Segelbetrieb kam man dann mit einer 25w Leuchte klar.Gefährlich wurde das mit der Dreifarbenlatüchte aber doch ein mal.Wir segelten auf dem Tonnenstrich dem Hauptfahrwasser folgend richtung Hamburg als aus dem Nebenfahrwasser(Este) eine Ausflugsbarkasse mit fröhlicher Gesellschaft angeschossen kam,der hat uns schlichtweg erst bemerkt als wir die unteren Posis einschalteten weil ihm aus seinem Barkassensteuerhaus der Blick zehn meter aufwärts wohl fehlte auf kurzer Distanz,das Rechthaben hätte uns wenig genützt auf dem Grund der Niederelbe.Heute mit LEDs ist das auch für Segler einfacher,da kann man beruhigt den ganzen Tannenbaum anschalten ohne das die Accus nach fünf Stunden kurz vorm Verrecken sind. gruss hein |
#61
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BSH alleine reicht binnen nicht..
Steuerrad ist Pflicht... Nicht jede BSH leuchte hat,Steuerradzulassung
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#62
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@Hein, das ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis .
Ich hab auf nem größeren gecharterten Plattboden auch schon mal in Ermangelung des Dampferlichtes und passender Lichtschalter das Hecklicht mit nem Handtuch zugebunden damit ich mit Seiten- und Ankerlicht unter Motor fahren kann. Die WaschPo/NL umkreiste uns, grüßte und fuhr weiter.... Wenn hier jedoch zur Begründung InfoBroschüren und Texte aus Ordnungen aufgeführt werden - dann sollten die schon passen..... Gerade mal wieder drüber gestopert...... https://www.openpetition.de/petition...d-seebereich/0 Bis denne, Rainer
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#63
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Zitat:
Es wird im Beschluss des Bundestages zur Petition darauf verwiesen, dass eine Vereinheitlichung See/Binnen nicht notwendig ist, da unter der Möglichkeit "Rundumleuchte höher als Seitenlichter" (im Text die Varianten 4+5 zugehörig zum Binnenbereich) schon eine gemeinsame Möglichkeit der Ausrüstung besteht (im Seebereich zugehörig zur Bootsgröße <12 Meter). Leider fehlt in der BinSchStrO die entsprechende Abbildung zu dieser Möglichkeit, so dass die vorhandenen Bilder leider als die einzig erlaubten Möglichkeiten gedeutet werden. Für meinen Verwendungzweck (kein Toplicht/Hecklicht, sondern nur Rundumlicht) gelten also Binnen wie See diese Möglichkeiten: Geändert von Pepper (01.02.2020 um 12:13 Uhr)
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#64
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Zitat:
Das verstehe ich nun wieder nicht.Weil was Tragweite und Farbklarheit angeht sind die Spezifikationen für See-und Seeschifffahrtsstrassen doch fast gleich bzw höher einzustufen.Die Sektorengenauigkeit und Einteilung ist ohnehin die gleiche. Wo bei für mich ist es fast wurscht,weil auf dem Elbe-Lübeck-Kanal oder der Oberelbe wird wohl kein Waschkuhpöbelzist meine BSH-konforme Positrationbelüchte infrage stellen,ausser u.U.meine Toplaterne die ich mit einer Petrofeuerhand bei gelegtem Mast an den Jütbügel improvisiere. gruss hein |
#65
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Das ist auch nicht zu verstehen, wie so einiges (siehe Diskussionsstrang Radar).
Hab mal in nem Strafprozess (da ging es aber um was ganz anderes) erlebt dass der Richter in seinem (Nach)Schlusswort sinngemäß meinte "er wisse genau was abgelaufen ist - die Beweislage (Glaubwürdigkeitsgutachten der Opfer" ließen jedoch nur einen Freispruch zu. Bis denne, Rainer
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#66
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Zitat:
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#67
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Also binnen kommt ja eher wieder eine Flußkurve bevor man überhaupt an die Tragweite denken kann. Aber mitten im Stadtgebiet ist es schon nett wenn die Positionslichter sich von den ganzen Laternen, Ampeln, KFZ Beleuchtung, Reklame usw absetzen
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Gruß Jörg |
#68
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Zitat:
Ich habe beim BSH nachgefragt, das meine Ansicht bestätigt. Meine Serie 41 Leuchten mit Prüfnummer des DHI haben Bestandsschutz und ich darf ganz legal damit bei Dunkelheit unterwegs sein. Etwas ausführlicher: Die Serie 41 (wie viele andere von AquaSignal) wird seit vielen Jahren in unveränderter Bauform hergestellt. Lediglich die Gehäuse tragen heute das Steuerrad-Symbol. 1997 (Baujahr meines Bootes) gab es noch kein BSH, die Aufgaben wurden vom DHI wahrgenommen. Folglich gibt es auch nur die DHI Prüfnummer auf dem Gehäuse. Das Ankersymbol als Kennzeichen tauchte zu der Zeit nur in den Vorschriften für die Rheinschifffahrt auf. 1998 wurde dann das BSH gegründet und übernahm die Aufgaben von DHI und BAS. Als erstes wurde eine "Liste der vom Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie auf Grund einer Baumusterprüfung zugelassenen nautischen Systeme, Anlagen, Instrumente und Geräte" erstellt. In dieser Liste sind auch meine Serie 41-Leuchten aufgeführt. Im gleichen Jahr wurden die Regelungen der Rheinschifffahrt zu Signalleuchten (und damit das Ankersymbol) in die BinSchStrO übernommen. Das Ankersymbol ist also auf Binnengewässern mit Ausnahme des Rheins nur vorgeschrieben bei Leuchten, die ab 1998 verbaut wurden. Was davor schon eingebaut und vom DHI zugelassen war, genießt Bestandsschutz. Später kam dann das Steuerrad-Symbol als EU-weites Konformitätskennzeichen, der Bestandsschutz gilt aber auch hier unverändert weiter. |
#69
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