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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ankern im Kanal?
Hallo.
Bin gerade leicht verwirrt. Es geht um den Griebnitzsee bei Potsdam. Dieser gehört ja rechtlich (siehe Bild) zum Teltowkanal. Soweit ich weiß, ist das Ankern innerhalb von Kanälen grundsätzlich verboten. Bezieht sich das auch auf den im Bild dargestellten Teil des Kanals? Habe da schon mehrfach Boote ankern gesehen. Aber eigentlich ist das nicht erlaubt, oder? Gruß, Sascha. |
#2
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Das WSA spricht ja hier von "seenartigen Erweiterungen", auch der Name Griebnitzsee deutet schon darauf hin. Des weiteren gilt hier eine Höchstgeschwindigkeit von 12km/h, abweichend vom Teltowkanal.
Ich würde also annehmen, der Griebnitzsee wird nicht als Kanalabschnitt betrachtet.
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen
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#3
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Jeder Kanal mündet ja irgendwann in ein natürliches Gewässer, und da ist für mich der Kanal schifffahrtstechnisch zu Ende.
Das soll heißen, daß auf dem Grund einer seeartigen Erweiterung keine Bodenabdichtung aus Folie, Teerpappe, Lehm/Ton oder ähnlichem zu erwarten ist. Diese Bodenabdichtung ist nach meiner Kenntnis ja der Grund für das Ankerverbot. Ich würde aber gerne eine amtliche Bestätigung erfahren.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#4
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Ich hab da auch schon geankert. Aber schön ist es nicht. Müffelt wenn man den Anker hochholt und die Weitsicht ist eingeschränkt. Man liegt ja doch irgendwie im Kanal.
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Viele Grüße aus Berlin Dirk |
#5
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Ich auch. Ist mir auch klar, dass es unlogisch wäre, wenn man da nicht ankern dürfte.
Aber das muss ja nichts heißen. Gruß, Sascha.
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#6
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Nach §21.01 c. gehören zur Wasserstraße Teltowkanal ja einige Seen:
- Glienicker Lake, - Griebnitzsee, - Kleinmachnower See, - Stölpchensee, - Pohlesee und - kleiner Wannsee sowie weitere Kanäle: - Griebnitzkanal, - Zehlendorfer Stichkanal und - Britzer Verbindungskanal. Die genannten Seen sind m.E. keine Schifffahrtskanäle im Sinne von §7.01. 1. a. und daher nicht vom Liegeverbot betroffen. Leider enthält der §1.01 keine Begriffsbestimmung "Schifffahrtskanal". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#7
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Also für mich ist total klar, dass man im Griebnitzsee ankern darf. Zumindest dort, wo genug Platz ist.
Matthias |
#8
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Sehe ich auch so, aber will man da ankern?
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Viele Grüße Uwe |
#9
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wäre jetzt auch mein Frage gewesen,gibt deutlich gemütlichere Orte
mfg der Bootspeti |
#10
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Zitat:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...7-02-node.html
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Gruß Mirko |
#11
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Ich habs schon mal gemacht, glaube mir, Du willst nicht .
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#12
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#13
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Kanal ist künstlich angelegt, also hat da einer gebuddelt. Da wo also gebuddelt wurde istˋn Kanal. Und in Kanälen darf man nicht ankern. Ist auch ne Ankreuzfrage im SBF.
Der Griebnitzsee ist ein See und der wurde nicht gebuddelt. Ergo darf man da ankern. Norddeutsche Logik, passt immer!
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#14
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Und was ist mit Baggerseen
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Gruß Jörg |
#15
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Nach Elbflitzer Definition sind das Kanäle
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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Moin
Auch in der Elbe wird gebuddelt. Ab Hamburg sogar reichlich und immer tiefer. Da denkt man auch in bestimmten Kanälen..... Aber das gilt auch für viele andere Gewässer. Auch die Havel hat Kanalstrecken und seenartige Erweiterungen. Ansonsten könnte das hier: https://urteile-gesetze.de/gesetze/binschstro/21-10 eben die einzige Antwort sein. Eine Legaldefinition des Begriffes "Kanal" gibt es nicht, sie könnte sich aus der baulichen Situation im Einzelfall ergeben. Nebenbei zum Griebnitzsee: Die zunehmende Verschmutzung der Spree und der Havel unterhalb der Einmündung der Spree in Spandau hat in den 70er Jahren des vorherigen Jahrhunderts dazu geführt, dass quer durch Berlin (West) das Abwasser des Klärwerks Ruhleben in den Teltowkanal geführt wurde. Damals war die Klärtechnik noch nicht weit fortgeschritten und der Teltowkanal musste nach den Abwässer der Industrie aus dem Süden Berlins (Ost+West) soviel Abwasser ertragen, dass fast 90 % der Wassermenge daraus bestand. Das Wasser stank nach Phenol und vor dem Verzehr von Fischen aus dem Kanal und auch aus dem Griebnitzsee wurde gewarnt. Dort sollte man auch nicht baden. Am Einleiter des Klärwassers aus Ruhleben in Lankwitz musste sogar Sauerstoff ins Wasser geblasen werden, um einen Kollaps der Unterwasserwelt zu verhindern. Der Fischbestand an sich war übrigens recht gut. Ich habe dort vor über 50 Jahren als Kind viel geangelt, die Fische haben wir aber nicht gegessen. Nach 1990 wurde nach und nach die Einleitung chemischer Abwässer eingestellt und auch die Klärtechniken verbesserten sich. Im Schlamm des Bodens (insbesondere des Griebnitzsees) sind aber noch reichlich Rückstände und damit werden sich wohl noch Generationen rumschlagen müssen, der ist absoluter Sondermüll. Aber auch das gilt ja leider für viele Gewässer. Gruß Kapitaenwalli
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#17
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Der Griebnitzsee ist eine "seeartige Erweiterung", auf Deutsch: ein See.
Das Ankern ist dort möglich (nicht unbedingt nötig ), natürlich außerhalb der betonnten Fahrrinne. Ich sehe im Sommer meist Ankerlieger (auf der Wannseeseite) beim Durchfahren und habe noch nie beobachtet, daß die WSP damit ein Problem hatte. Die durchgehende Schifffahrt (z.B. Ausflugsdampfer Sperber ) oder auch die Binnenschiffe auf dem Weg von/nach Kleinmachnow Schleuse dürfen natürlich nicht behindert werden. Klaus, der auch schon auf dem Griebnitzsee geankert hat |
#18
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Ich habe da auch schon oft Ankerlieger gesehen, selbst dort aber noch nie geankert. Warum wird das eigentlich von einigen hier nicht empfohlen? Was ist dort das Problem? Warum stinkt das da angeblich?
Matthias |
#19
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Ob das jetzt so ein traumhafter Ankerplatz ist, sei mal dahingestellt.
Darum ging es mir auch nicht. Ich habe mich nur daran erinnert, dass ich kurz dahinter am Biergarten der Söhnle Werft mal darauf hingewiesen wurde, dass ich an deren Steg nur kurzeitig und auf keinen Fall über Nacht liegen darf, weil die Wasserschutzpolizei da wohl sehr streng ist und das verbietet. Für den Fall, dass ich da also nochmal zu Gast bin und nach der einen oder anderen Hopfenkaltschale nicht mehr weit fahren möchte, wollte ich nur sicher gehen, daß ein Ankern dort möglich wäre. Gruß, Sascha. |
#20
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#21
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Es ging mir ja auch um die Ausweichmöglichkeit!
Also nicht am Steg liegen, sondern ankern. Frage ist wohl geklärt... Gruß, Sascha. |
#22
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen
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#23
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Hallo,
Zitat:
Gerade im Osten gibt es aber auch viele ehemalige natürliche Gewässer, die im Laufe der Geschichte kanalähnlich aus- und umgebaut wurden. Da könnte man evtl. drüber streiten, ist das nur ein stark staugeregeltes natürliches Gewässer, oder jetzt schon ein Schifffahrtskanal. Man darf auch nicht vergessen, dass auf vielen Kanälen fast die gesamte Breite der Wasserstraße als Fahrrinne genutzt wird. Bis dann Dominic |
#24
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Nööö...ein Kanal wird immer gebuddelt aber nicht überall wo gebuddelt wurde ist ein Kanal. Eine Dogge ist ein Hund, aber nicht jeder Hund ist ne Dogge - auch norddeutsche Logik.
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#25
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Zitat:
Außerdem müffelt der Mümpel der am Anker kleben bleibt ein wenig streng, warum wurde weiter oben ja erklärt.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt |
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