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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
Ich hab ein ehemaliges Rettungsboot, für das ich gern ein Flaggenzertifikat hätte. Das Boot wurde 1960 in der Schiffswerft Rechlin (DDR) gebaut. Da offenbar Kategorie A oder B vorausgesetzt wird, frag ich mich jetzt, wie ich das bei einem 60 Jahre alten Boot nachweisen soll. Es stammt ursprünglich von einem Containerschiff, also sollte es wohl einigermaßen seetauglich sein. Wer weiß was? ![]() Liebe Grüße, Jacob Geändert von jacob (19.10.2020 um 14:31 Uhr) |
#2
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Ich würde in dem Fall den Telefonhörer in die Hand nehmen und beim
BSH anrufen. Dann bekommst du gleich die korrekte Information von der zuständigen Stelle. |
#3
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ich würde es einfach versuchen, mehr wie ablehnen können die das nicht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#4
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![]() Zitat:
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#5
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Hoffentlich ist jetzt nicht schon Feierabend!
![]() Lass was hören, damit wir hier auch schlau werden. Danke. |
#6
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![]() Zitat:
![]() Das mit der CE Konformitätsurkunde könnte schon schwerer werden.
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Gruß Bully |
#7
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das braucht das Boot doch gar nicht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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https://www.boote-forum.de/showthrea...9&#post5035889
Wird sicher irgendwie schwierig bei dem Boot ... ![]() |
#9
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Warum man dafür ein flaggezertifikat braucht erschließt dich mir auch nicht.. wsa würde vollkommen reichen und ist wesentlich unkomplizierter
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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Mit Flaggenzertifikat kann man es bestimmt in einem Hafen für historische Schiffe festmachen.
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#11
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Ja nee....mit den derzeitigen Aufbauten natürlich nicht! Aber ich baue ja was stabiles und schickes.
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#12
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Die Argumentation ist wohl, dass ein Flaggenzertifikat nur ein Seeschiff bekommen kann (§ 3 Buchstabe d FlaggRG) und ein Sportboot wird ein Seeschiff, wenn es küstennahe Gewässer verlassen kann, also eine CE-Seetauglichkeitseinstufung von B oder C der EU-Sportbootrichtlinie hat.
Vielleicht kann man den Nachweis des Seeschiffcharakters auch auf anderem Wege erbringen. Vielleicht würde der Verweis reichen, dass das ein Rettungsboot ist und Schiffsunglücke sich nicht nur in küstennahen Gewässern ereignen, das Ding also für die See gedacht ist. Unterlagen, die diesen Eindruck untermauern, wären hier sicher hilfreich. |
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