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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Fahrgestellnummer HEKU Trailer 1972
Hallo zusammen,
Ich war grad bei der Dekra mit meinem 780kg Hänger der Firma Heku von 1972. Problem 1: weder in der ABE, noch im Schein steht eine Reifengröße Problem 2: keine Fahrgestellnummer oder Typenschild Wurden bei Heku zu der Zeit schon Nummern eingeschlagen und Reifengrößen benannt? Grüße |
#2
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Nein, 1972 gab es noch keine Zulassungs- und HU-Pflicht für Bootsanhänger, von daher hatten damals solche Trailer auch oft weder Fahrgestellnummern noch irgendwelche Eintragungen
siehe auch hier (Auszug Wikipedia): In Deutschland konnten Bootstrailer als Sportanhänger bis 1992 ohne eigenes amtliches Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Es reichte eine Zweitfertigung des Kennzeichens des Zugfahrzeugs am Trailer anzubringen. Seit 1992 wird eine eigene Zulassung mit einem grünen Kennzeichen verlangt. Bei der Zulassung ist sowohl eine ABE als auch ein Prüfbericht nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorzulegen.
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Gruß Heinz, |
#3
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Hi
In 1973 habe ich so einen Anhänger für Sportgeräte gebaut. Um eine Betriebserlaubnis zu bekommen, musste ich den Anhänger in Einzelabnahme beim TÜV vorführen. Hier wurde auch ein Typenschild erstellt mit der Fgst.-Nr. 0000001. Die wurde auch gleich vor Ort eingeschlagen. Als Hersteller wurde ich eingetragen. Natürlich wurde der Trailer vermessen, gewogen und die Reifengröße eingetragen. So konnte ich den zulassungsfreien Trailer mit dem Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs nutzen. Ohne BA war keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zulässig. Das lief bei HEKU und den anderen Trailerherstellern in der Region exakt genau so. Bei denen hatte ich mich vorab auch informiert, was zu tun ist. Der TÜV hat auch noch den ein und anderen Tip beigesteuert. In Deinem Fall würde ich bei der FA. HEKU in BI anfragen, ob sie die Daten zur Verfügung stellen können. |
#4
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Daraus würde ich schließen, daß der Anhänger, so wie er ist, Bestandsschutz hat. Die TÜV Abnahme dürfte Dir deshalb nicht verweigert werden. Du hast eine Betriebserlaubnis.
Wenn der Hänger ungebremst ist (das gab es früher bis 850kg), muß nur die Traglast der Reifen stimmen, die Reifengröße ist irrelevant. Wenn der TÜV ne Fahrgestellnummer will, kannst Du selber eine einschlagen und im Gutachten wird vermerkt: Selbst eingeschlagen. Oder ganz einfach: Ohne Fahrgestellnummer. Bei der Diskussion mit dem TÜV oder Dekra Prüfer wünsche ich Dir allerdings Glück, die meisten sind ok, manche aber völlig beratungsresistent. |
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