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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Wenn ich als Deutscher der Schiffseigener bin ja.
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#27
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Ich glaube nicht daß in Schweden deutsches Recht gilt... Ich denke eher dass die nur nach schwedischem Recht handeln
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Das Gesetz bezieht sich darauf wie ich mich als Deutscher Staatsbürger mit meinem eigenen Schiff in Deutschen und Ausländischen See- und Binnengewässer zu verhalten habe. Wenn ich also Eigner eines Schiffes bin und ich bin Deutscher Staatsbürger gilt für mein Schiff deutsches Recht.
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#29
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Flaggenführung
Ihr dürft aber nicht den zweiten Teil des oben zitierten Paragraphen unterschlagen: „und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.“
Die Nationalität alleine reicht also nicht. Bei der Frage hier ist ja Wohnsitz in Deutschland gegeben. Aber ist es auch ein Seeschiff? Gruß Andreas
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