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  #1  
Alt 19.10.2021, 15:28
murphys law murphys law ist offline
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Standard Registrierung der Funklizenz in NL

Eine kurze Information für alle, die es eventuell auch betrifft:
Ich bin angeschrieben worden von der Agentschap Telecom , daß es eine Gesetzesänderung für den Marifoongebrauch bzw. die Registrierung des Funkgerätes in NL für deutsche Staatsbürger bzw. Eigner, die ihren Wohnsitz in D haben.
In der Praxis bedeute es:
Wer sein Boot in NL liegen hat und eine Funklizenz mit NL Kennung hat, muß nachweisen, daß er entweder Wohnort in NL mit entsprechender Bürgernummer hat, das Boot in NL im Kadaster eingetragen ist, oder geschäftlich (Steuernr.) genutzt wird (auf der Webside Agentschap Telekom nachzulesen)
Alle anderen Begründungen, wie z.B. Vereinszugehörigeit, Jahrzehnte lang Beitrag an KNWV etc. zählen nicht!
Zusammenfassend bedeutet dies laut Telefonat vom heutigen Tag mit der Agentschap:
Die Registrierung wird zum 31.12. 2021 automatisch eingezogen und man benötigt eine neue Registrierung in D !
Entsprechend neues AIS etc. mit verbundenen Kosten und Papierkram
Ich habe die Möglichkeit, die Registrierung im Januar auf meine Frau (Niederländerin mit Wohnplatz und Bürgernummer) umschreiben zu lassen und dadurch kann ich sogar noch meine alten Reg.Nr. behalten
Ich denke es wird nur wenige von Euch treffen, aber es war davor schon ein großes Theater, da Sie mich per Einschreiben in D nicht erreichen konnten...warum auch? Lebe seit 10 Jahren fest in NL.....
Die Formulare zur Umschreibung gibt es natürlich jetzt noch nicht....
Ist wie mit den Vignetten für Amsterdam
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
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  #2  
Alt 19.10.2021, 15:52
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Der Emsländer Der Emsländer ist offline
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Gut ist ärgerlich,
aber Aufwand und Kosten sind ja wohl zu vernachlässigen !
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Gruß
Heinz
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  #3  
Alt 19.10.2021, 16:08
murphys law murphys law ist offline
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Zitat:
Zitat von Der Emsländer Beitrag anzeigen
Gut ist ärgerlich,
aber Aufwand und Kosten sind ja wohl zu vernachlässigen !
Sehe ich etwas anders als Du....
Wenn Du zwei Funkgeräte hast, wobei das eine Gerät noch ein altes Shipmate ist, sind die Kosten der Umprogrammierung und die Registrierung in D ja nicht nur mit einem Zeitaufwand verbunden, sondern schon mit einigen hundert Euro.
Aber natürlich, wer hat der hat
Wie es mit AIS läuft weiß ich gar nicht
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Thomas

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  #4  
Alt 19.10.2021, 17:32
eis eis ist gerade online
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Sehe ich etwas anders als Du....
Wenn Du zwei Funkgeräte hast, wobei das eine Gerät noch ein altes Shipmate ist, sind die Kosten der Umprogrammierung und die Registrierung in D ja nicht nur mit einem Zeitaufwand verbunden, sondern schon mit einigen hundert Euro.
Aber natürlich, wer hat der hat
Wie es mit AIS läuft weiß ich gar nicht
Ein paar Hundert Euro ist jetzt etwas übertrieben. Die Zuteilung der SSL kostet 51,00 und die Umprogrammierung des Gerätes Max. 30,00 Euro pro Gerät. Also eher überschaubar.
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Gruß
Karsten
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  #5  
Alt 19.10.2021, 17:39
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Zitat:
Zitat von eis Beitrag anzeigen
Ein paar Hundert Euro ist jetzt etwas übertrieben. Die Zuteilung der SSL kostet 51,00 und die Umprogrammierung des Gerätes Max. 30,00 Euro pro Gerät. Also eher überschaubar.
So gesehen stimmt das.
Teuer könnte es aber werden, wenn Geräte, die den aktuellen Zulassungsbestimmungen in technischer Hinsicht nicht mehr entsprechen, aber Bestandsschutz hatten, umgemeldet werden müssen.
Das läuft dann wohl auf Neuanschaffung hinaus.
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Gruss, Dirk


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  #6  
Alt 19.10.2021, 17:53
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
So gesehen stimmt das.
Teuer könnte es aber werden, wenn Geräte, die den aktuellen Zulassungsbestimmungen in technischer Hinsicht nicht mehr entsprechen, aber Bestandsschutz hatten, umgemeldet werden müssen.
Das läuft dann wohl auf Neuanschaffung hinaus.
Stimmt, aber vielleicht wäre es dann wegen technischem Fortschritt eh mal an der Zeit gewesen. So wahnsinnig teuer ist ne neue Funke ja auch nicht. Ich habe meine seinerzeit auch direkt in D anmelden müssen, da die Wohnsitzregelung für Neuanmeldungen auch schon länger besteht. Dass Altbestände irgendwann auch nicht mehr zulässig sein werden, war absehbar. Aber hilft dem TE auch nicht wirklich weiter.
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Gruß
Karsten
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  #7  
Alt 19.10.2021, 17:57
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Zitat:
Zitat von eis Beitrag anzeigen
Stimmt, aber vielleicht wäre es dann wegen technischem Fortschritt eh mal an der Zeit gewesen. So wahnsinnig teuer ist ne neue Funke ja auch nicht. Ich habe meine seinerzeit auch direkt in D anmelden müssen, da die Wohnsitzregelung für Neuanmeldungen auch schon länger besteht. Das Altbestände irgendwann auch nicht mehr zulässig sein werden, war absehbar. Aber hilft dem TE auch nicht wirklich weiter.
Stimmt auch wieder.
Aber wenn Du zB. ein zu Deinem alten Schiff passendes Sailor RT144 hättest, würdest Du das vielleicht anders sehen...

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Gruss, Dirk


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  #8  
Alt 19.10.2021, 18:14
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Stimmt auch wieder.
Aber wenn Du zB. ein zu Deinem alten Schiff passendes Sailor RT144 hättest, würdest Du das vielleicht anders sehen...

Auch korrekt. Die Nostalgie ist dann dahin, schlimmer noch die Authentizität.
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Gruß
Karsten
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  #9  
Alt 19.10.2021, 18:58
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Karsten,
ohne Altersstarrsinn und Rechthaberei, aber ich mußte hier in NL schon vor Jaaaaahren mehr als das doppelte bezahlen
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Thomas

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  #10  
Alt 19.10.2021, 19:13
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Zitat:
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Karsten,
ohne Altersstarrsinn und Rechthaberei, aber ich mußte hier in NL schon vor Jaaaaahren mehr als das doppelte bezahlen
Für was jetzt genau meinst Du?
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Karsten
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  #11  
Alt 19.10.2021, 20:06
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Um mein geliebtes altes Shipmate und mein neues Icom mit AIS-Nummer programmieren zu lassen.
Aber wir schweifen wie immer total ab.
Ich wollte lediglich die Info geben für Mitbetroffene
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Thomas

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  #12  
Alt 20.10.2021, 09:31
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Wo gibt es denn mit dem Sailor RT 144 in D ein Problem? Da kann man völlig problemlos eine ATIS einprogrammieren und das kann man in D ohne jedes Problem benutzen. Die Netzagentur will sowieso nicht wissen, welches Funkgerät man genau hat.
Übrigens: ich habe selbst ein RT 144, das in D betrieben wird.
Grüße aus Köln
Gerhard
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  #13  
Alt 20.10.2021, 11:03
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Wo gibt es denn mit dem Sailor RT 144 in D ein Problem? Da kann man völlig problemlos eine ATIS einprogrammieren und das kann man in D ohne jedes Problem benutzen. Die Netzagentur will sowieso nicht wissen, welches Funkgerät man genau hat.
Übrigens: ich habe selbst ein RT 144, das in D betrieben wird.
Grüße aus Köln
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Wenn du es schon lange hast hast du Bestandschutz... Bei Neuanmeldung darfst du auch nur Funkgeräte nutzen die dem zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden stand haben.

Wenn du jetzt also ein Boot neu ausrüstest, darfst du das RT 144 nicht nutzen...
Das Datum der Zulassungsurkunde ist entscheidend
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #14  
Alt 20.10.2021, 11:13
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du es schon lange hast hast du Bestandschutz... Bei Neuanmeldung darfst du auch nur Funkgeräte nutzen die dem zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden stand haben.

Wenn du jetzt also ein Boot neu ausrüstest, darfst du das RT 144 nicht nutzen...
Das Datum der Zulassungsurkunde ist entscheidend
wie kommst Du auf diese Aussage? Wenn ein ATIS-Modul eingebaut ist und die Kanäle 70,87 und 88 zum Senden gesperrt (gibt es Umrüstungen für) sind entspricht das RT144 immer noch allen gültigen Bestimmungen und kann selbstverständlich auch neu angemeldet werden (als Binnen- oder See-Sprechfunkgerät, also ohne DSC natürlich und nicht umschaltbar zwischen Schiffahrts- und Seefunk).

lg, justme

Geändert von justme (20.10.2021 um 12:48 Uhr)
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  #15  
Alt 20.10.2021, 16:43
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Exakt so ist das.
Meines ist aus den Niederlanden gekauft 2015, die zugewiesene ATIS einprogrammiert und fertig. Ich hatte damals sogar extra die Netzagentur angemailt und wegen des RT 144 gefragt. Antwort: überhaupt kein Problem
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  #16  
Alt 20.10.2021, 16:48
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Tut mir ja ein wenig leid, dass mein Beispiel mit dem Sailor den Trööt etwas in die Aussenkurve gefahren hat.
Aber es hat auch die Situation alter Funkgeräte in der Umschreibung aufgehellt.
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Gruss, Dirk


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  #17  
Alt 20.10.2021, 16:53
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



wie kommst Du auf diese Aussage? Wenn ein ATIS-Modul eingebaut ist und die Kanäle 70,87 und 88 zum Senden gesperrt (gibt es Umrüstungen für) sind entspricht das RT144 immer noch allen gültigen Bestimmungen und kann selbstverständlich auch neu angemeldet werden (als Binnen- oder See-Sprechfunkgerät, also ohne DSC natürlich und nicht umschaltbar zwischen Schiffahrts- und Seefunk).

lg, justme
Hm, hier steht aber etwas anderes. Seefunk ohne DSC ist nicht mehr zulassungsfähig. Letzter Absatz

https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=1
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  #18  
Alt 21.10.2021, 11:13
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
(...)
Wer sein Boot in NL liegen hat und eine Funklizenz mit NL Kennung hat (...)
Mal unabhängig davon, dass die beschriebene Einschränkung ja schon länger bekannt ist: was ist eigentlich der Vorteil davon, seine Funke in NL anzumelden? Meines Wissens sind die Beiträge dort viel höher als bei der Bundesnetzagentur?

Groetjes

Matthias.
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  #19  
Alt 21.10.2021, 12:09
murphys law murphys law ist offline
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@Matthias
Ganz einfache Erklärung (individuell):
Ich habe vor Jahrzehnten meine Lizenzen alle in NL (auf Niederländisch)erworben.
Mein Boot lag immer in NL.
Am Anfang waren es kleine Taler, dann kostenlos und seit einiger Zeit wieder mit jährlichen Kosten..
Es war und ist für mich reine Bequemlichkeit.
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Thomas

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  #20  
Alt 21.10.2021, 12:34
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In NL konntest du vor Jahren schon ein Handgerät als einziges auf das Boot anmelden.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #21  
Alt 21.10.2021, 14:58
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Hm, hier steht aber etwas anderes. Seefunk ohne DSC ist nicht mehr zulassungsfähig. Letzter Absatz

https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=1
nein, das steht da nicht - da steht exakt das Gleiche wie auf der Webseite der BNetzA, wo es auch gern mißverstanden wird: WENN ein Seefunkgerät ein DSC-Funkgerät ist, DANN MUSS es eines der Klassen A, B, D, E, H oder M sein, um in Betrieb genommen zu werden UND es muß der ITU-R M.493 entsprechen. Das heißt im Klartext, daß DSC-Funkanlagen der Klassen C, F und G nur noch Bestandsschutz genießen und eine Neuanmeldung/Ummeldung nicht mehr zulässig ist - über reine Sprechfunkgeräte wird da keinerlei Aussage getroffen (und die sind überall da, wo keine Ausrüstungsvorschriften gelten weiterhin zulässig und auch neuzulassungsfähig - und binnen ist eh nochmal was ganz anderes, da gibt es sowieso nur Sprechfunk mit Senderkennung über ATIS und keinerlei DSC).
Ist eine Funkanlage jedoch ein reines Sprechfunkgerät gilt u.a. der Absatz davor, und der fordert, daß auf dem für DSC reservierten Kanal technisch die Aussendung von Sprachaussendungen verhindert werden muß. Daraus folgt, daß mit einem Gerät wie dem RT-144 auch wenn man den korrekten DSC-Controller daran anschließen würde kein DSC-Betrieb mehr erlaubt ist (weil bei den alten Geräten ohne automatische Kanalwahl zum DSC-Betrieb manuell Kanal 70 eingestellt werden mußte und dann das Signal über den DSC-Controller eingespeist wurde - für das Gerät kein Unterschied zur Aussendung von Sprachaussendungen, und diese müssen technisch verhindert werden).
Ähnlich den Anforderungen zum störungsfreien Betrieb von DSC gibt es das Ganze auch noch für die AIS-Kanäle - auch auf denen darf ein Funkgerät keine Sprachaussendung ermöglichen. Und auch das läßt sich bei einem vollständig analog und diskret aufgebauten Gerät wie dem RT-144 deutlich einfacher auch nachträglich realisieren als bei moderneren Geräten, weshalb z.B. ein Shipmate RS-8000, obwohl neuer, nicht mehr neuzulassungsfähig ist.

lg, justme
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