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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Registrierung der Funklizenz in NL
Eine kurze Information für alle, die es eventuell auch betrifft:
Ich bin angeschrieben worden von der Agentschap Telecom , daß es eine Gesetzesänderung für den Marifoongebrauch bzw. die Registrierung des Funkgerätes in NL für deutsche Staatsbürger bzw. Eigner, die ihren Wohnsitz in D haben. In der Praxis bedeute es: Wer sein Boot in NL liegen hat und eine Funklizenz mit NL Kennung hat, muß nachweisen, daß er entweder Wohnort in NL mit entsprechender Bürgernummer hat, das Boot in NL im Kadaster eingetragen ist, oder geschäftlich (Steuernr.) genutzt wird (auf der Webside Agentschap Telekom nachzulesen) Alle anderen Begründungen, wie z.B. Vereinszugehörigeit, Jahrzehnte lang Beitrag an KNWV etc. zählen nicht! Zusammenfassend bedeutet dies laut Telefonat vom heutigen Tag mit der Agentschap: Die Registrierung wird zum 31.12. 2021 automatisch eingezogen und man benötigt eine neue Registrierung in D ! Entsprechend neues AIS etc. mit verbundenen Kosten und Papierkram Ich habe die Möglichkeit, die Registrierung im Januar auf meine Frau (Niederländerin mit Wohnplatz und Bürgernummer) umschreiben zu lassen und dadurch kann ich sogar noch meine alten Reg.Nr. behalten Ich denke es wird nur wenige von Euch treffen, aber es war davor schon ein großes Theater, da Sie mich per Einschreiben in D nicht erreichen konnten...warum auch? Lebe seit 10 Jahren fest in NL..... Die Formulare zur Umschreibung gibt es natürlich jetzt noch nicht.... Ist wie mit den Vignetten für Amsterdam
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#2
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Gut ist ärgerlich,
aber Aufwand und Kosten sind ja wohl zu vernachlässigen !
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Gruß Heinz |
#3
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Zitat:
Wenn Du zwei Funkgeräte hast, wobei das eine Gerät noch ein altes Shipmate ist, sind die Kosten der Umprogrammierung und die Registrierung in D ja nicht nur mit einem Zeitaufwand verbunden, sondern schon mit einigen hundert Euro. Aber natürlich, wer hat der hat Wie es mit AIS läuft weiß ich gar nicht
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#4
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Zitat:
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Gruß Karsten |
#5
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Zitat:
Teuer könnte es aber werden, wenn Geräte, die den aktuellen Zulassungsbestimmungen in technischer Hinsicht nicht mehr entsprechen, aber Bestandsschutz hatten, umgemeldet werden müssen. Das läuft dann wohl auf Neuanschaffung hinaus.
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Gruss, Dirk
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#6
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Stimmt, aber vielleicht wäre es dann wegen technischem Fortschritt eh mal an der Zeit gewesen. So wahnsinnig teuer ist ne neue Funke ja auch nicht. Ich habe meine seinerzeit auch direkt in D anmelden müssen, da die Wohnsitzregelung für Neuanmeldungen auch schon länger besteht. Dass Altbestände irgendwann auch nicht mehr zulässig sein werden, war absehbar. Aber hilft dem TE auch nicht wirklich weiter.
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Gruß Karsten
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#7
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Zitat:
Aber wenn Du zB. ein zu Deinem alten Schiff passendes Sailor RT144 hättest, würdest Du das vielleicht anders sehen...
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Gruss, Dirk |
#8
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Auch korrekt. Die Nostalgie ist dann dahin, schlimmer noch die Authentizität.
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Gruß Karsten
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#9
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Karsten,
ohne Altersstarrsinn und Rechthaberei, aber ich mußte hier in NL schon vor Jaaaaahren mehr als das doppelte bezahlen
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#10
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Für was jetzt genau meinst Du?
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Gruß Karsten |
#11
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Um mein geliebtes altes Shipmate und mein neues Icom mit AIS-Nummer programmieren zu lassen.
Aber wir schweifen wie immer total ab. Ich wollte lediglich die Info geben für Mitbetroffene
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#12
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Wo gibt es denn mit dem Sailor RT 144 in D ein Problem? Da kann man völlig problemlos eine ATIS einprogrammieren und das kann man in D ohne jedes Problem benutzen. Die Netzagentur will sowieso nicht wissen, welches Funkgerät man genau hat.
Übrigens: ich habe selbst ein RT 144, das in D betrieben wird. Grüße aus Köln Gerhard |
#13
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Zitat:
Wenn du jetzt also ein Boot neu ausrüstest, darfst du das RT 144 nicht nutzen... Das Datum der Zulassungsurkunde ist entscheidend
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#14
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme Geändert von justme (20.10.2021 um 12:48 Uhr) |
#15
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Exakt so ist das.
Meines ist aus den Niederlanden gekauft 2015, die zugewiesene ATIS einprogrammiert und fertig. Ich hatte damals sogar extra die Netzagentur angemailt und wegen des RT 144 gefragt. Antwort: überhaupt kein Problem
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#16
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Tut mir ja ein wenig leid, dass mein Beispiel mit dem Sailor den Trööt etwas in die Aussenkurve gefahren hat.
Aber es hat auch die Situation alter Funkgeräte in der Umschreibung aufgehellt.
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Gruss, Dirk |
#17
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Zitat:
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=1
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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#18
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Zitat:
Groetjes Matthias. |
#19
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@Matthias
Ganz einfache Erklärung (individuell): Ich habe vor Jahrzehnten meine Lizenzen alle in NL (auf Niederländisch)erworben. Mein Boot lag immer in NL. Am Anfang waren es kleine Taler, dann kostenlos und seit einiger Zeit wieder mit jährlichen Kosten.. Es war und ist für mich reine Bequemlichkeit.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#20
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In NL konntest du vor Jahren schon ein Handgerät als einziges auf das Boot anmelden.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#21
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Moin moin,
Zitat:
Ist eine Funkanlage jedoch ein reines Sprechfunkgerät gilt u.a. der Absatz davor, und der fordert, daß auf dem für DSC reservierten Kanal technisch die Aussendung von Sprachaussendungen verhindert werden muß. Daraus folgt, daß mit einem Gerät wie dem RT-144 auch wenn man den korrekten DSC-Controller daran anschließen würde kein DSC-Betrieb mehr erlaubt ist (weil bei den alten Geräten ohne automatische Kanalwahl zum DSC-Betrieb manuell Kanal 70 eingestellt werden mußte und dann das Signal über den DSC-Controller eingespeist wurde - für das Gerät kein Unterschied zur Aussendung von Sprachaussendungen, und diese müssen technisch verhindert werden). Ähnlich den Anforderungen zum störungsfreien Betrieb von DSC gibt es das Ganze auch noch für die AIS-Kanäle - auch auf denen darf ein Funkgerät keine Sprachaussendung ermöglichen. Und auch das läßt sich bei einem vollständig analog und diskret aufgebauten Gerät wie dem RT-144 deutlich einfacher auch nachträglich realisieren als bei moderneren Geräten, weshalb z.B. ein Shipmate RS-8000, obwohl neuer, nicht mehr neuzulassungsfähig ist. lg, justme |
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