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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 25.12.2023, 20:09
Shetland120 Shetland120 ist offline
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Standard Rechtliche Frage 2 - Motor

Hallo Zusammen,

Ich bin noch neu in diesem Forum. Habe aber schon einiges zu diesem Thema gelesen.

Grundsätzliches habe ich verstanden:

In Deutschland und Europa gibt es kein generelles 2 Takt verboten (ausser regionale Aussnahmen). Neue 2 Takte mr müssen die neuen Grenzwerten einhalten.

In der Schweiz hingegen gibt es seit 2018 ein solches Verbot.

Jetzt meine Frage ich wohne hier im Dreländereck. Darf ich mit meinem in Deutschland zugelassen Boot mit 2 Takt Motor beispielsweise durch Basel fahren? Welche Rechte gelte da? Wie würde die Situation weiter oben am Rhein aussehen wie z.B. Rheinfelden. Hier teilen sich 2 Länder ja bekanntlich den Rhein.

Besten Dank für eine Aufklärung...ich blicke nicht durch
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  #2  
Alt 25.12.2023, 20:19
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Standard

Nein.

Dir ist es auch nicht erlaubt mit einem boot ohne Bodenseezulassung auf dem Bodensee rumzufahren.

https://www.boote-forum.de/showthrea...%20d%C3%BCrfen.
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Gordon

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  #3  
Alt 25.12.2023, 20:40
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Zitat:
Zitat von Shetland120 Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

Ich bin noch neu in diesem Forum. Habe aber schon einiges zu diesem Thema gelesen.

Grundsätzliches habe ich verstanden:

In Deutschland und Europa gibt es kein generelles 2 Takt verboten (ausser regionale Aussnahmen). Neue 2 Takte mr müssen die neuen Grenzwerten einhalten.

In der Schweiz hingegen gibt es seit 2018 ein solches Verbot.

Jetzt meine Frage ich wohne hier im Dreländereck. Darf ich mit meinem in Deutschland zugelassen Boot mit 2 Takt Motor beispielsweise durch Basel fahren? Welche Rechte gelte da? Wie würde die Situation weiter oben am Rhein aussehen wie z.B. Rheinfelden. Hier teilen sich 2 Länder ja bekanntlich den Rhein.

Besten Dank für eine Aufklärung...ich blicke nicht durch
Klar darfst du durch Basel und bis Rheinfelden...
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  #4  
Alt 25.12.2023, 20:40
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Nein.

Dir ist es auch nicht erlaubt mit einem boot ohne Bodenseezulassung auf dem Bodensee rumzufahren.

https://www.boote-forum.de/showthrea...%20d%C3%BCrfen.
Wo wird den nach dem Bodensee gefragt?
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  #5  
Alt 25.12.2023, 20:46
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ich zitiere mal

Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Es ist halt so, das viel Umweltschützer glauben, dass 2 Takt Motoren auch die Selbstmischer zuviel oel verbrauchen und so das mit verbrannte Oel die Gewässer und Umwelt zu stark belastet.

In der Schweiz und Bodensee wurde entschieden, dass 2 Takt Motoren ab 31.12.2017 nicht mehr zugelassen sind und auch nicht weiter betrieben werden dürfen.

Es gibt aber ausnahmen. Moderne 2 Takmotoren wie zb. E-Tec, die entsprechend technisch mit Abgassensoren und daraus resultierenen Gemischregulierung versehen sind, sind davon nicht betroffen.
Zitat:
Basel, 23.03.2017
Erinnerung an den Ablauf der Uebergangsfrist für 2- Takt Motoren
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Zuge der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung im Jahre 2007 wurde die erweiterte
Sportbootrichtlinie 2003/44 EG in der Binnenschifffahrtsverordnung und in der Verordnung über
die Abgasemissionen (SAV) verankert. Damit konnten Schiffsmotoren, welche dieser erweiterten
Richtlinie entsprechen, neu auch zugelassen werden. Ab jenem Zeitpunkt wurde die AbgasTypengenehmigung (M- Nummer), ausser für den Bodensee nicht mehr notwendig.
Motoren, 2- und 4 Takter, sowie Dieselmotoren, welche der Richtlinie 2003/44 entsprachen,
konnten in der Schweiz zugelassen werden. Im Gegenzug wurde eine Abgaswartungspflicht für
alle Motoren eingeführt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die alten 2-Takt Motoren, welche
weder der SAV, noch der Richtlinie 2003/44 EG entsprachen, nur noch bis 31.12.2017
zuzulassen.
Das Gesetz sieht keine Ausnahmeregelung vor.
In der Binnenschifffahrtsverordnung (Stand 15.03.2016) wird dies nachfolgend festgehalten.
BSV Artikel 166 Abs. 22
Schiffsausweise von Schiffen die mit 2-Takt-Fremdzündungsmotoren angetrieben werden
und für die weder eine Abgas-Typengenehmigung noch eine Konformitätserklärung nach der
SAV vorliegt, bleiben bis zum 31. Dezember 2017 gültig. Ab dem 1. Januar 2018 dürfen
Schiffe, die mit 2-Takt-Fremdzündungsmotoren angetrieben werden, nur noch dann
verkehren, wenn diese Motoren den Bestimmungen der SAV entsprechen.
Bei einem Motorenwechsel darf die zulässige Motorenleistung gemäss Konformitätserklärung
nicht überschritten werden. Fehlt eine solche, gelten die Angaben des Herstellers.
Freundliche Grüsse
Rheinpolizei
klingt für mich nach "nö darfste nich"
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Gordon

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  #6  
Alt 25.12.2023, 20:50
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
ich zitiere mal





klingt für mich nach "nö darfste nich"
Auf dem Rhein gelten diese nationalen regeln der Schweiz nicht ... Da darfst du weiterhin fahren mit einem in Deutschland zugelassen Boot mit 2tackter. Ein Schweizer Staatsbürger darf dies nicht
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  #7  
Alt 26.12.2023, 13:27
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Danke für eure Antworten,

Ich bin eben da auch sehr unschlüssig...am nahe liegensten erscheint mir schon das was Volker sagt. Schwarz auf Weiß finde ich die Information allerdings nirgends
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  #8  
Alt 26.12.2023, 13:36
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Zitat:
Zitat von Shetland120 Beitrag anzeigen
Danke für eure Antworten,

Ich bin eben da auch sehr unschlüssig...am nahe liegensten erscheint mir schon das was Volker sagt. Schwarz auf Weiß finde ich die Information allerdings nirgends
Wenn in der Rheinschifffahrtspolzeiverordnung kein Verbot zu finden ist, ist es erlaubt... So einfach ist es.
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